Bettensteuer in Schwerin: Nicht rechtswidrig, aber falsches Signal für Tourismus – Kritik vom MV-Innenminister
(Schwerin, 21. März 2014) Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat eine Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbungsbetrieben (Übernachtungssteuer) beschlossen. Da eine derartige örtliche Aufwandsteuer bisher in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht erhoben wurde, muss nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium einer solchen Satzung vor dem Inkrafttreten zustimmen.