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Schwerin

Bettensteuer in Schwerin: Nicht rechtswidrig, aber falsches Signal für Tourismus – Kritik vom MV-Innenminister

    (Schwerin, 21. März 2014) Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat eine Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbungsbetrieben (Übernachtungssteuer) beschlossen. Da eine derartige örtliche Aufwandsteuer bisher in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht erhoben wurde, muss nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium einer solchen Satzung vor dem Inkrafttreten zustimmen.

    Best Western Seehotel Frankenhorst in Schwerin: Eine Million Euro für Wellness- und Beautybereich

      Der Wellness- und Saunabereich des Best Western Seehotel Frankenhorst in Schwerin erstrahlt in neuem Glanz. In den vergangenen sechs Monaten hat das Vier-Sterne-Hotel rund eine Million Euro in diesen Bereich investiert und Erweiterungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt. „Ganz besonders stolz sind wir darauf, unseren Gästen nun ein neues Schwimmbad präsentieren zu können“, freut sich Geschäftsführerin Petra Schmidt. Das neue Hallenbad ist tageslichtdurchflutet und bietet den Schwimmern einen Blick auf den Hotelpark und den Schweriner See.

      Hotellerie: Bettensteuer bleibt in Duisburg – Abgelehnt in Moers und Gotha

        Die Bettensteuer ist weiter auf dem Vormarsch: In Duisburg kann die Matratzen-Maut nun erhoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage zweier Hoteliers abgewiesen hat. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ist die Zwangsabgabe konkret geplant. In Moers (Nordrhein-Westfalen) und Gotha (Thüringen) wurde die Sondersteuer offiziell abgelehnt. Eine Übersicht der Bettensteuer in deutschen Städten und Gemeinsen ist unter www.dehoga.de abrufbar.