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Hotel The Dude Berlin – Alles außer Standard: Neueröffnung eines untypischen Hotels

Große Zimmer im The Dude Berlin

Große Zimmer im The Dude Berlin

(Berlin, 01. September 2011) Über der Rezeption prangt in goldener Schrift der Slogan „Character & Attitude!. „Das gilt übrigens für beide Seiten – also für unser Haus und zugleich für unsere Gäste“, ergänzt Alexander Schmidt-Vogel, Eigentümer des neuen Vier-Sterne Hotels „The Dude“ in Berlin Mitte. Der 62-jährige dürfte den meisten eher als Werbeikone und erster Deutscher an der Spitze einer globalen Mediaagentur bekannt sein. Ab dem 1. September ist er jedoch ganz offiziell Hotelier – und das, obwohl das „The Dude“ eigentlich gar kein klassisches Hotel sein will.

Hotel The Dude Berlin

Hotel The Dude Berlin

Der „Dude“ Schmidt-Vogel sieht den 1822 im Stil des Klassizismus errichteten Altbau eher als privates Herrenhaus, in dem zukünftig wohlhabende und anspruchsvolle Reisende mit Sinn für Design und Exklusivität individuell umsorgt werden. Dafür hat der Gastgeber neben seinen Erfahrungen aus mehr als 20 Jahren internationalen Reisens auch ein gesamtes Jahr Bauzeit investiert und ein ganz besonderes Team zusammengestellt. Entstanden ist ein eigensinniges Wohlfühlhotel mit insgesamt 27 Zimmern, einer charakterstarken Philosophie und einem Aufsehen erregenden Interieur. Eine Übernachtung im Einzelzimmer kostet ab 160 Euro. Für ein Junior Doppelzimmer werden 200 Euro pro Nacht berechnet und die Suite schlägt mit 320 Euro pro Nacht zu Buche.

Mit dem „The Dude“ hat Alexander Schmidt-Vogel einen Ort geschaffen, an dem die klassische Hotellerie neu definiert werden soll. Denn zum einen ist die Atmosphäre dank einer Klingel am Haupteingang, der wenigen Zimmer und des persönlichen Services – für die 27 Zimmer wurden zwölf Mitarbeiter eingestellt – deutlich intimer und diskreter, als in einem „normalen“ Hotel. Zum anderen ist der Hausherr nicht bereit, sich an üblichen Standards zu orientieren: Im „The Dude“ gibt es daher ausschließlich feste Preise, die das ganze Jahr über Tag für Tag gültig und auf einer Stahlplatte hinter der Rezeption für jeden ersichtlich sind. Gruppenanfragen werden generell nicht angenommen und die Vermarktung des Hauses erfolgt ausschließlich über eigene Kanäle.

Das Motto „Character & Attitude“ macht außerdem deutlich, dass Alexander Schmidt-Vogel seine Gäste ernst nimmt: Er verzichtet daher beispielweise auf hohe Telefongebühren und teure Minibarartikel. Stattdessen bezahlen seine Gäste die Preise, die sie auch außerhalb des Hotels bezahlen würden. Bei der Gastronomie ist es dem Weltenbummler wichtig, qualitative Top-Ware anzubieten und auf überteuerte Buffetangebote zu verzichten. Beim Frühstück, das im „Schmidt’s Deli De Luxe“ übrigens direkt vor den Augen der Gäste frisch zubereitet wird, wird daher nur das berechnet, was auch verzehrt wird. Im „Brooklyn Beef Club“, der bereits seit seiner Eröffnung im April 2011 zu einem der angesagtesten Restaurants der Hauptstadt zählt, werden zudem neben den besten Steaks Berlins mehr als 150 hochwertige Whiskys angeboten.

Steajkrestaurant im The Dude Berlin

Steajkrestaurant im The Dude Berlin

Eine weitere Besonderheit sind die Mitarbeiter des „The Dude“: Alexander Schmidt-Vogel hat Menschen mit Character & Attitude gesucht, die nicht unbedingt aus der Hotellerie kommen. Die Geschäftsführerin Britta Bettendorf, genannt „Moneypenny!, kommt beispielsweise ebenfalls aus der Werbung und an der Rezeption arbeitet ein italienischer Romanautor. Im Nachtdienst kümmert sich ein 62-jähriger Brite um die Wünsche der Gäste und im Frühstücksrestaurant bedient eine kroatische Studentin. Eines haben jedoch haben alle Mitarbeiter gemeinsam: das Talent, sich aufrichtig und herzlich um andere Menschen zu kümmern und ihre Wünsche von den Augen abzulesen. 

Bei der Einrichtung seines Herrenhauses ist Alexander Schmidt-Vogel noch einmal auf eine Erinnerungsreise durch seine knapp 35-jährige Karriere gegangen, aufgrund derer er jahrzehntelang den gesamten Globus bereist hat. Auf jedem Kontinent, in jeder Stadt und natürlich in jedem Hotel hat er in dieser Zeit etwas entdeckt, das ihm entweder besonders gut, oder eben gar nicht gefallen hat. Und genau diese Erinnerungen hat der kreative Allrounder nun mit viel Sorgfalt und Detailverliebtheit im „The Dude“ wieder zum Leben erweckt.

Was auf den ersten Blick wie ein Sammelsurium verschiedenster Stilrichtungen wirkt, macht bei näherer Betrachtung den Charme und die Wertigkeit des Herrenhauses aus. So leuchten an der Rezeption kleine venezianische Lampen, die der Opernliebhaber Schmidt-Vogel vor vielen Jahren im Teatro la Fenice entdeckt hat – und die er nun kurzerhand von zwei alten italienischen Damen speziell für sein neues Domizil hat anfertigen lassen. Die massiven Zimmertüren werden mit Türgriffen aus Porzellan geöffnet und in der Minibar werden „Maxiflaschen“ angeboten – zum Einkaufspreis versteht sich. Im gesamten Haus befinden sich zudem exklusive Philippe Starck Vinylmöbel der italienischen Designfirma Kartell; immer im Kontrast zu Einrichtungsgegenständen aus anderen Epochen, wie beispielsweise Biedermeier-Schreibtischen und Lampen im Industrial Design auf den Zimmern oder den gemütlichen Lesesesseln und dem Gemälde des alten Fritz im Salon.

Whiskey-Bar im The Dude Berlin

Whiskey-Bar im The Dude Berlin

Schmidt-Vogel geht es darum, aus alten Designmustern auszubrechen, das Auge zu überraschen und den Betrachter damit zum Denken anzuregen. Darüber hinaus legt er besonders viel Wert auf Transparenz und Sauberkeit. Aus diesem Grund haben die Zimmer keine dunklen Ecken, sondern überzeugen mit einem offenen Ambiente und viel Licht: Statt klassischer Kleiderschränke hat er Industrierohre mit hochwertigen Kleiderbügeln ausgestattet, statt den üblichen Hotelbetten hat SchmidtVogel schwere Messingbetten aus Indien gewählt, die aufgrund ihrer Höhe im amerikanischen Stil den Blick auf den massiven Holzfußboden aus Thermoeiche freigeben.

Schmidt-Vogel weiß genau, was er will und freut sich darüber, mit dem „The Dude“ keine Kompromisse eingehen zu müssen: „ In diesem Haus finden Gäste all das, was ich mein Leben lang gesucht habe – und das ist weit entfernt von den üblichen Standards. Bei uns im »The Dude« wird jeder Mensch als Individuum wahrgenommen und in seiner Persönlichkeit geschätzt. Wir möchten den Geist unserer Gäste anregen, sie mit unserem ungewöhnlichen Design überraschen und sie gleichzeitig mit herzlichem Service und einer hervorragenden Küche verwöhnen. Das verlangt Character & Attitude – von uns selbst und von unseren Gästen.“

booking.com: Urteil: Hotel-Ranking gekauft?

(Berlin, 01. September 2011) Massig ärger bei booking.com: Das Hotelbuchungsportal soll Hotels gegen Zahlung von Provisionen bessere Positionen beim Ranking nach Gästebeliebtheit versprochen haben. Dies wurde nun in einem Urteil des Landgerichts Berlin deutlich. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, da sie darin eine „grobe Täuschung“ sieht.

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 (nicht rechtskräftig) der niederländischen Betreibergesellschaft des Hotelbuchungsportals www.booking.com im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Buchungsportals Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ in absteigender Reihenfolge zu platzieren, wenn für die an dem Ranking teilnehmenden Hotels die Möglichkeit besteht, das Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal zu beeinflussen. Ferner wurde untersagt, Hotelbetrieben die Möglichkeit einer positiven Beeinflussung des Rankings durch Provisionserhöhung anzubieten.

Im deutschsprachigen Buchungsportal listet booking.com Hotels in der Standardeinstellung unter dem Titel „Beliebtheit“ auf. Gleichzeitig bietet booking.com in den dortigen Geschäftsbedingungen Hotelbetrieben die Möglichkeit, die Reihenfolge der Auflistung durch Zahlung einer höheren Provision an booking.com positiv zu beeinflussen.

Mit dem Beschluss folgte das LG Berlin der Auffassung der Wettbewerbszentrale, die in dieser Praxis eine grobe Täuschung des Publikums sah. „Bei einer Sortierung von Hotels unter dem Titel „Beliebtheit“ erwarten die Nutzer, dass diese Darstellung auf unabhängigen Gästebewertungen beruht“, so Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Keinesfalls rechnet der Interessent damit, dass das Hotel die Möglichkeit hat, die Darstellung durch erhöhte Provisionszahlungen an booking.com zu beeinflussen“, so Schönheit weiter.

Bei diesem insoweit „erkauften“ Ranking erleiden ferner die Hotelbetriebe gravierende Wettbewerbsnachteile, die zwar in der Bewertung durch Kunden besser abschneiden, sich aber der Zahlung höherer Provisionen verweigern. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale entwertet das beanstandete Verhalten von booking.com die Glaubwürdigkeit von Hotelbuchungsportalen, die gleichzeitig mit Kundenbewertungen werben, insgesamt.

Grand Hotel Heiligendamm: Tom Cudok ist neuer stellvertretender Direktor

(Heiligendamm, 31. August 2011) GM Henning Matthiesen bekommt Verstärkung: Neuer stellvertretender Direktor im Grand Hotel Heiligendamm ist Tom Cudok. Er ist für alle operativen Bereiche verantwortlich.

Tom Cudok

Tom Cudok

Der gebürtige Leipziger begann seine Karriere 1997 im Schweizerhof Forum Hotel in Hannover. Weitere Stationen folgten mit der Weltausstellung EXPO 2000, dem Hotel Esplanade Resort und Spa Bad Saarow, dem Grand Hotel Esplanade Berlin sowie im dem InterContinental Berlin. Dort wurde er bereits nach zwei Jahren zum Director of Food and Berverage ernannt und koordinierte bis zu 180 Mitarbeiter für vier gastronomische Einrichtungen sowie den Veranstaltungsbereich des Hotels. Besonders der Aufbau des überaus erfolgreichen Geschäftsfelds des Catering Unternehmens „Caterings Best“, welches Veranstaltungen bis zu 10.000 Gästen auf der ganzen Welt handeln kann, ist seiner Person zuzuschreiben.

GM Matthiesen trat erst zum 1. Juni die Nachfolge von Holger König an.

Hotel Atlantic Kempinski Hamburg: Thomas Wilken ist neuer Küchenchef

(Hamburg, 30. August 2011) Interne Neubesetzung: Thomas Wilken ist der neue Küchenchef im Hotel Atlantic Kempinski Hamburg. Zum 1. September wechselt Wilken quer über die Alster vom Übersee-Club in das Grand Hotel. Vorgänger Peter Könemann wollte sich aus privaten Gründen neu orientieren. Er war erst zum 1. November vergangenen Jahres angetreten.

Thomas Wilken

Thomas Wilken

Als Küchendirektor zeichnet der 33-Jährige seit dem 15. August verantwortlich für das gesamte kulinarische Angebot im Atlantic Restaurant, in der Atlantic Bar sowie für das Atlantic Catering. Dabei setzt der Gebürtige Hamburger seine eigenen Schwerpunkte: klassisch, maritim und regional.

Thomas Wilken hat seine Wurzeln in Hamburg, doch seit Beginn seiner Ausbildung im Jahr 1999 ist er weit gereist. Vom nördlichsten Punkt Deutschlands ausgehend, der Insel Sylt, hat er Kulturen und Kontinente kennen gelernt und sein Handwerk kontinuierlich perfektioniert. „Es waren die unbekannten Länder, Geschmäcker und Gerüche, die meine Kochleidenschaft mit den Jahren mehr und mehr befeuert haben“, so Thomas Wilken, der seine Lehre in keiner geringeren Küche als der der renommierten Sansibar von Herbert Seckler auf Sylt absolvierte. Doch schon bald zog es ihn an das andere Ende der Welt, nach Sydney. Über Stationen auf dem Luxusschiff MS Europa und erneut auf Sylt (Restaurant Sansibar) nahm er Kurs auf Hamburg. Im Anschluss an seine Position als Sous Chef im Restaurant Elba arbeitete er erstmals im Hotel Atlantic: von 2003 bis 2005 war Thomas Wilken Sous Chef im „Weißen Schloss“ an der Alster. Doch noch einmal rief die Ferne: zwischen 2006 und 2009 war er im Indischen Ozean auf der Insel Zanzibar (Tanzania) unter anderem als gastronomischer Leiter bei Kempinski sowie als Küchendirektor und Trainer tätig, bevor er 2009 wieder in die Heimat zurückkehrte. Seitdem ist er der Hansestadt Hamburg treu geblieben. Nun wechselt er nach knapp drei Jahren vom Übersee-Club in das Hotel Atlantic.

Sich selbst beschreibt Thomas Wilken „als leidenschaftlichen Entdecker und kulinarischen Weltenbummler“, lässt sich aber grundsätzlich ungern in eine Schublade stecken. Ob jung und wild, innovativ und experimentell oder kreativ und fantasievoll – laut Wilken „braucht man eigentlich von allem etwas“. Das Spektrum seiner Küchenkunst ist breit. Mit seiner Liebe zum Detail und zur Perfektion beherrscht Thomas Wilken nicht allein das klassische Restaurantgeschäft, sondern kennt sich aus Erfahrung auch mit den anspruchsvollen Herausforderungen einer Bankett- und Cateringküche aus. Prädestiniert für ein Haus, das über so einzigartige Veranstaltungsräume und Festsäle verfügt wie das Hotel Atlantic.

Für die Menükarte im Atlantic Restaurant hat Thomas Wilken eine ganz bestimmte Richtung im Blick. „Das Faszinierende am Hotel Atlantic ist seine über hundertjährige Geschichte und hanseatische Tradition, und das trifft auch auf das Atlantic Restaurant zu. Diese gilt es zu bewahren, deshalb werden wir unsere berühmten „Atlantic Klassiker“ auch weiterhin anbieten. Meine eigene Handschrift wird insbesondere in unserem neuen maritimen Schwerpunkt sicht- und erlebbar. Meeresfrüchte und Fischspezialitäten werden unser Angebot künftig bereichern.“ Das neue gastronomische Konzept basiert insgesamt auf drei Säulen: klassisch, maritim und regional. „In unseren heimischen Regionen, vom Land bis zu den Küsten und Meeren, gibt es ein wunderbares Angebot an erstklassigen Produkten“, so Wilken. „Wir achten darauf, dass die Hauptzutaten unserer Gerichte nicht erst hunderte von Kilometern unterwegs sind, um dann bei uns zu kulinarischen Kreationen verwandelt zu werden. Regionale Erzeugnisse sind authentisch, echt und für unsere Atlantic-Küche maßgeblich.“ Ob Pommersches Weiderind, Sylter Royal, Müritzwaller oder Nordfriesisches Deichlamm – mit seinen raffinierten Kreationen bringt Thomas Wilken den vielfältigen Geschmack des Nordens zu höchster Vollendung.

Es ist in vielerlei Hinsicht ein besonderer Zeitpunkt für den neuen Küchendirektor. Seit Mai 2011 sind die ersten 131 komplett renovierten Zimmer und Suiten wiedereröffnet, bis zum Jahresende wird die Restaurierung vollständig abgeschlossen sein. „Vor dem aktuellen Hintergrund freue ich mich ganz besonders, nun Thomas Wilken an Board zu haben, um auch im gastronomischen Bereich das Spitzenniveau eines Grandhotels zu gewährleisten“, so Peter Pusnik über die Wahl des neuen Küchenchefs. „Mit ihm haben wir einen wahrhaft frischen, kreativen Kopf gewinnen können, dessen Leidenschaft und Motivation mich schon seit Jahren faszinieren. Mit seiner Raffinesse und Inspiration hat er bereits die anspruchsvolle Klientel im renommierten Hamburger Übersee-Club begeistert, die perfekte Voraussetzung für das Atlantic Restaurant. Seine Heimatverbundenheit hat ihn nach vielen Reisen wieder nach Hamburg geführt, wo wir, davon bin ich überzeugt, noch viel von ihm hören werden.“

Gastro-Rauchverbot – Punktsieg für Gastronomin: Qualmverbot teilweise verfassungswidrig

Neues Urteil: Gastro-Rauchverbot ist in Hamburg teilweise verfassungswidrig

Neues Urteil: Gastro-Rauchverbot ist in Hamburg teilweise verfassungswidrig

(Hamburg, 30. August 2011) Neue Wendung bei einem Dauer-Nervthema: In Hamburg ist das sog. Passivraucherschutzgesetzt teilweise verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht gab einer Klage einer Gaststätten-Betreiberin statt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Bärbel Uliczka hatte geklagt, da sich durch das Gastro-Rauchverbot rund die Hälfte ihrer Gäste in einem Trucker-Treff verloren hatte. In dem Gastbetrieb konnte kein separater Raucherraum eingerichtet werden.

Wie nun beim BVG in Karlsruhe entschieden werden wird, ist offen. Mitt 2008 war das Qualmverbot in der Gastronomie grundsätzlich erlaubt worden – in den einzelnen Bundesländern gibt es zum Teil recht unterschiedliche Regelungen.

Ein generelles Rauchverbot gibt es nicht, obwohl dies verschiedentlich in der Bundes- und Europapolitik gefordert wird. Relative Rauchverbote mit separater Raum- und Eckkneipenlösung sind die Praxis.. Ist ein Gastbetrieb kleiner als 75 Quadratmeter, bietet keine zubereiteten Speisen an und lässt Gäste erst ab 18 Jahren ein, kann selbst entscheiden, ob es ein Raucher- oder Nichtraucherbetrieb ist.

Ob nun der neuerliche Vorstoß aus Hamburg zu einer weiteren Lockerung führen wird, ist fraglich. In der Politik dagegen vehement ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie favorisiert.

Umfassende Hintergrundinformationen zum Gastro-Rauchverbot ist hier zu finden: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/nichtraucherschutz/

Kameha Grand Bonn: tripadvisor.com prämiert “Yu Sushi Club” mit „Zertifikat für Exzellenz“

(Bonn, 30. August 2011) Eine Auszeichnung der besonderen Art hat das Kameha Grand Bonn von seinen wichtigsten Kritikern bekommen – den Gästen. Diese beurteilten im Rating des Online-Portals tripadvisor.com den „Yu Sushi Club“ mit viereinhalb von fünf Sternen. Damit erhält das stylische Sushi-Restaurant die Bestnote „exzellent“.

Yu Sushi Club im Kameha Grand Bonn

Yu Sushi Club im Kameha Grand Bonn

 
„Wir freuen uns sehr über diese hervorragende Bewertung. Die Auszeichnung gebührt unseren beiden japanischen Sushi Meistern Mitsuhiro Masutani und Takashi Nikaido sowie Restaurant Manager Alexander Prede und seinem Team.  Sie alle sind Gastgeber aus Leidenschaft und leben unser Motto ‘Be Kameha‘“, sagte Carsten K. Rath, Founder & CEO der Lifestyle Hospitality &Entertainment Management AG, zu der das Kameha Grand gehört.

Der „Yu Sushi Club“ wurde bereits vom Magazin „Der Feinschmecker“ als eines der besten Fischrestaurants in Deutschland prämiert. Das Restaurant liegt in der fünften Etage des Kameha Grand, die Dachterrasse ermöglicht einen herrlichen direkten  Rundblick auf das Siebengebirge, den Rhein, die Rheinauen und die Bundesstadt Bonn.

Ein besonderes Erlebnis sind die Kochkurse im „Yu Sushi Club“. Sushifans erhalten an sechs Terminen zwischen September 2011 und Februar 2012 die Möglichkeit, am Kochkurs „Die hohe Kunst der japanischen Küche“ teilzunehmen. Dabei lernen die Teilnehmer sowohl die Zubereitung von Sushi, Sashimi & Nigiri, als auch Wissenswertes über die Geschichte und die Werkzeuge der japanischen Küche. Nach der von den Gästen kreierten Vorspeise folgt  ein köstliches Menü in der stilvollen Atmosphäre des „Yu Sushi Clubs“.
 
Der Kochkurs ist zum Preis von 129 Euro pro Person buchbar und beinhaltet neben dem Kochkurs ein Glas Champagner zum Empfang, ein Vier-Gänge-Menü, die begleitenden Getränke sowie eine Rezeptmappe. Die Termine: 5. September 2011, 24. Oktober 2011, 28. November 2011, 12. Dezember 2011, 16. Januar 2012, 27. Februar 2012. Beginn ist jeweils um 18 Uhr.

„Currywurst-Urteil“: Nur 7% Umsatzsteuer an der Imbisstheke – 19% in der Gaststube

(München, 26. August 2011) Etwas mehr Klarheit im Steuerdschungel: Der Bundesfinanzhof hat nun eine weitere Regelung bei der Umsatzbesteuerung im Gastgewerbe getroffen. Fast Food an der Imbisstheke (Verzehr stehend) darf mit sieben Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Gibt es Tische und andere Sitzgelegenheiten müssen 19 Prozent berechnet werden. Unklar ist, wie Außer-Haus-Betriebe im Alltag damit um gehen können – bietet z.B. ein Imbisswagen auch Plastikstühle und kleine Tischchen mit an, besteht weiterer Klärungsbedarf. Experten erwarten weitere Regelungen zum sog. Currywurst-Urteil.

Das EuGH urteilte nun eindeutig: Speisen vom Imbiss-Stand und Kinofoyers werden mit der ermäßigten Mehrwertsteuer (7%) belegt – Partyservices werden überwiegend mit 19% besteuert

Das EuGH urteilte nun eindeutig: Speisen vom Imbiss-Stand und Kinofoyers werden mit der ermäßigten Mehrwertsteuer (7%) belegt – Partyservices werden überwiegend mit 19% besteuert

Die nun veröffentlichten Entscheidungen des BFH ((Urteil vom 30.06.11   V R 35/08 – Urteil vom 30.06.11   V R 18/10) beruhen auf einem neuen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. März 2011 (C-497/09, C-499/09, C-502/09, Bog u.a.), das aufgrund von Vorlagen des BFH ergangen ist. Danach liegt eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Essenslieferung vor, wenn nur einfach zubereitete Speisen (wie z.B. Bratwürste oder Pommes Frites oder ähnlich standardisiert zubereitete Speisen) abgegeben werden und dem Kunden lediglich behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen (wie z.B. Theken oder Ablagebretter bei Imbissständen) zur Verfügung zur Einnahme der Speisen stehen und die Speisen nur im Stehen eingenommen werden können (V R 35/08).

Zu einem dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsumsatz führt die Abgabe von Standardspeisen dagegen, sobald der leistende Unternehmer seinen Kunden zusätzliches Mobiliar wie Tisch(e) mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellt. Im Unterschied zur früheren Rechtsprechung sind dabei jedoch Verzehrvorrichtungen Dritter – wie z.B. Tische und Bänke eines Standnachbarn – nicht zu berücksichtigen, auch wenn diese im Interesse des leistenden Unternehmers zur Verfügung gestellt wurden (V R 18/10).

„Diese neuen Abgrenzungskriterien tragen wesentlich zur Vereinfachung der steuerrechtlichen Beurteilung bei und beenden die in der Vergangenheit häufig aufgeworfenen Zweifelsfragen hinsichtlich der Bedeutung und Größe von Verzehrtheken“, heißt es in einer Pressemitteilung des BFH.

Adhoga: Übersicht der Umsatzbesteuerung
Vorteil für die Kleingastronomie: Nach neuerlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in der Regel bei Speisen von Imbiss-Ständen und Kinofoyers der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zum Tragen. „In diesen Fällen handelt es sich bei den zum sofortigen Verzehr zubereiteten Mahlzeiten um „Nahrungsmittel“, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen“, so Steuerberater Marc Müller, Vorstand der Adhoga Steuerberatungsgesellschaft AG aus Berlin. „Bei Partyservice-Unternehmen kann man hingegen kaum noch vom siebenprozentigen Umsatzsteuersatz ausgehen.“

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in vier Verfahren den EuGH angerufen. Die Urteile vom 10. März 2011 sind eindeutig: Bei dem Verkauf von Nahrungsmitteln an Imbisswagen und -ständen oder in Kinos ginge es um Mahlzeiten zum sofortigen (warmen) Verzehr, die einfach oder standardisiert zubereitet werden und verzehrfertig vorliegen (Convenience Food). Würden einige Stehtische zum Verzehr vor Ort bereit stehen, seien dies „untergeordnete Nebenleistungen“. Daher sei hier der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden.

Mit dem Urteil zu den Imbissständen dürfte der deutschen Finanzverwaltung kaum mehr Raum für eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz bleiben. Jedenfalls spielt die Breite des Ablagebrettes keine Rolle mehr, verweisen die Adhoga-Steuerexperten.

Zu den Leistungen eines Partyservice stellt der Europäische Gerichtshof hingegen fest: Bei diesen Gastronomie-Formen liege ein deutlich größerer Dienstleistungsanteil vor. Es gebe keine bloße Standardzubereitung, sondern die Speisen erfordern mehr Arbeit und Sachverstand, wie etwa hinsichtlich der Kreativität und der Darreichungsform der Gerichte. Die typischen Leistungen von Partysservices umfassen meist auch personalintensive Bereitstellungen von Geschirr, Besteck und Mobiliar sowie deren Reinigung und Speisenausgaben bzw. Serviertätigkeiten. Unter diesen Umständen stelle die Tätigkeit eines Partyservice eine Dienstleistung dar, heißt es. So komme der reguläre Umsatzsteuersatz zur Anwendung, meinen die Adhoga-Steuerberater.

Ausgenommen seien lediglich Partyservices, die Standardspeisen ohne zusätzliche Dienstleistungen liefern („kalte Platten“, belegte Brötchen). Hier müsse in der Regel die ermäßigte Umsatzsteuer berechnet werden. Eine weitere Ausnahme seien Partyservices, bei denen bei Vorliegen weiterer besonderer Umstände die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist.

Zum Begriff „Nahrungsmittel“ stellt der EuGH schließlich fest, dass dieser auch Speisen oder Mahlzeiten umfasst, die durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind, da sie der Ernährung der Verbraucher dienen.

Filmbericht bei HOTELIER TV – „ROFOBOX“: Weltpremiere in Berlin – Start für erste innovative High-Tech-Servietten-Faltmaschine

(Berlin, 16. August 2011) Hier wird gastronomische Geschichte geschrieben: Im Estrel Hotel Berlin wurde nun die erste innovative High-Tech-Servietten-Faltmaschine der Welt offiziell vorgestellt. Die „ROFOBOX“ (www.rofobox.com) – das Akronym steht für „Robot Folding Box“ – ist bereits seit Anfang Juni in dem großen Tagungs- und Eventhotel im Dauereinsatz und hat bereits über 7.000 Tischservietten für Bankettveranstaltungen akkurat gefaltet. „Die ROFOBOX erleichtert die Arbeit erheblich“, sagte Estrel-Servicedirektor Matthias Hartmann.

livebookings.de: Gastronomen ziehen in die Cloud

(Hamburg, 09. August 2011) Über das Internet von jedem Punkt der Erde auf den Buchungskalender zugreifen und das Onlinemarketing des eigenen Restaurants steuern – die Zukunft des Restaurantmanagements liegt im Cloud Computing. Livebookings.de, Hamburg, setzt seine cloud-basierte Plattform „New Livebookings“ nach einem erfolgreichen Start mit über 2.000 Restaurants in Großbritannien jetzt weltweit in mehr als 8.000 gastronomischen Betrieben ein. Gastronomen können so über die neue webbasierte Plattform ihre Online-Reservierungsservices standortunabhängig einsehen und verwalten – sei es im Restaurant oder auf Geschäftsreise. Spezielle Hardware mit teuren Support- und Trainingskosten werden überflüssig, ein Laptop mit Internetzugang reicht vollkommen aus. New Livebookings spart Gastronomen auf diese Weise Zeit beim Reservierungsprozess und bietet ein sicheres Datenmanagement.

Mit der neuen Plattform können Livebookings-Kunden zum ersten Mal den Reservierungsstatus, das Kundenfeedback und das Onlinemarketing webbasiert auf einem Bildschirm zusammenführen und verwalten. Grundlegende Tools wie das Reservierungsbuch, der Marketingkalender, die Buchungsanalyse, Anwendungen für soziale Netzwerke und das Livebookings-Barometer werden auf einem Dashboard zentriert, sodass Restaurantmanager ihr Geschäft effektiver führen können. Das Zusammenspiel der einzelnen Funktionen und die unkomplizierte Nutzung sparen in gastronomischen Betrieben wertvolle Zeit ein, erhöhen die Kontrolle der Kundeninformationen und ermöglichen die Fokussierung auf vorhandene Ressourcen und Optimierung der Rentabilität und Kundenzufriedenheit.

„Die Gastronomie muss innovativ bleiben und von anderen Industrien lernen, die cloud-basierte Dienste bereits erfolgreich nutzen, um Arbeitsprozesse zu optimieren und die wertvollen Kundeninformation zu Gunsten der Gäste einzusetzen“, sagte Colin Tenwick, CEO von Livebookings. Stefan Brehm, Geschäftsführer von Livebookings D-A-CH, ergänzt: „Die Plattform bietet Restaurantbetrieben einfachen Zugang zu Schlüsselinformationen und Tools, die sie benötigen, um das Marketing und die Reservierungen ihres Restaurants zeitgemäß zu verwalten. Der Marketingkalender und zusätzliche neue Funktionen helfen ihnen dabei, den Marketingerfolg zu steigern.“

Gastronomie – NGG-Gewerkschaftschef Franz-Josef Möllenberg: “Schwarzarbeit in jedem dritten Restaurant”

(Berlin, 08. August 2011) Gut ein Drittel der Gastronomiebetriebe in Deutschland würden Schwarzarbeit fördern. Dies behauptete Franz-Josef Möllenberg, Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), in einem Interview mit der „Welt“. „Bei Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diesem Sommer wurden in jedem dritten Gastronomiebetrieb Verstöße festgestellt“, sagte Möllenberg. Minijobs – mittlerweile 790 000, davon 250 000 im Rahmen einer Nebentätigkeit – würden zur „Grauzone in der Gastronomie“ beitragen, so der Gewerkschafter.

Möllenberg thematisierte erneut das Thema Tarifverträge und Mindestlöhne. „Wir leisten uns den fragwürdigen Luxus, Hungerlöhne mit Milliarden aus der Staatskasse aufzustocken. So fördert man Schmutzkonkurrenz und schädigt die Arbeitgeber, die vernünftige Löhne zahlen. Wenn man in den Speisekarten einmal aufführen würde, was der Koch, die Kellnerin und der Mann hinter dem Tresen pro Stunde bekommt, dann würde so mancher Gast vor Scham das Lokal verlassen“, so der Gewerkschafter im Interview. Im Gastgewerbe habe es in 18 Tarifgebieten nur noch acht Tarifverträge gegeben. „Wir können dort nichts durchsetzen, 840 000 Beschäftigte verteilen sich auf 280 000 Betriebsstätten. Die großen Hotelketten verstecken sich hinter den kleinen Eckkneipen. Auch in der Systemgastronomie, bei den großen Hamburger-Ketten, hatten wir sechs Jahre lang keine Tarifverträge“, so Möllenberg.

Der NGG-Chef fordert ein Eingreifen des Gesetzgebers bei den sogenannten Minijobs. „ Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen überlegt, wieder eine bestimmte Arbeitszeit für die 400-Euro-Jobs festzulegen. Heute ist das ja unbeschränkt, was zu Hungerlöhnen von unter drei Euro führen kann, wenn die Arbeitszeit in die Höhe getrieben wird“, so Möllenberg. Bei zwölf Stunden in der Woche käme man auf einen Mindestlohn von 8,62 Euro. „Das wäre schon einmal ein erster Schritt“, so Möllenberg.

Das Restaurant mit der besten Facebookseite 2011: Brauereigasthof-Hotel Aying

(Leipzig, 04. August 2011) Aus 480 Restaurant-Facebookseiten haben die User von Restaurant-News einen Gewinner gekürt. Dank grossem Interesse wird der Wettbewerb auch 2012 stattfinden. Das Restaurant mit der besten Facebook-Seite heisst Brauereigasthof-Hotel Aying. Es konnte die meisten User-Stimmen auf sich vereinen. Insgesamt beteiligten sich rund 7000 Facebook-User am ersten Wettbewerb für Restaurant-Facebookseiten. Sämtliche nominierte Betriebe wurden von den Userinnen und Usern von Restaurant-News.de vorgeschlagen.

Brauereigasthof-Hotel Aying bei Facebook

Ausgetüfteltes Nominationsverfahren
Aus den 480 vorgeschlagenen Betrieben suchte eine Jury, bestehend aus Marketingleuten, Journalisten, Hotelbetreibern und Experten, insgesamt 60 Restaurants aus. Die Facebook-Auftritte dieser 60 Nominierten wirkten professionell und stimmig. Zuletzt traten jeweils 20 Betriebe in der Vorrunde gegeneinander an und kämpften um die Gunst des Facebook-Publikums.

Die Besten haben den Wert von Facebook erkannt
Die Restaurants, die es in die Top Ten schafften, haben begriffen, worauf es ankommt: Übersichtlichkeit des Angebots, Übereinstimmung des Erscheinungsbildes mit der Homepage und natürlich regelmässig neuer Content in Form von spannenden Informationen und stimmungsvollen Bildern aus dem Restaurant.

Die Facebook-Seite des Gewinnerbetriebes Aying wurde mithilfe eines externen IT-Spezialisten gefertigt. «Ziel war es, den Wiedererkennungswert unserer offiziellen Web-Seite anzupassen», sagt Alexander Moosbauer, Mitarbeiter der Geschäftsleitung bei Aying: «Das Feedback unserer Gäste ist sehr gut.»

Einfach mal machen bringts nicht
Initiiert wurde der Wettbewerb Restaurant-Facebookseite 2011 von Alexander Hänsel, Chefredakteur von Restaurant-News.de. «Heute entscheiden sich immer mehr Restaurants dafür, auch auf Facebook präsent zu sein», so Hänsel. «Nur setzen sie ihr Vorhaben dann einfach planlos um. Das bringts nicht.» Es sei wichtig, die Bedürfnisse der Internet-User und Restaurantbesucher genau zu kennen. Mit dem Wettbewerb Restaurant-Facebookseite 2011 können Gastronomen in Zukunft viel stärker berücksichtigen, was bei den Facebook-Besuchern ankommt – und was nicht. Aufgrund grosser Nachfrage seitens Gastronomen und der beachtlichen Teilnehmerzahl beim Voting steht für Initiant Hänsel heute schon fest: «Den Restaurant-Facebookseite-Wettbewerb wird es auch 2012 geben.»

Über Restaurant-News.de
restaurant-news.deDie Internetplattform Restaurant-News.de liefert Informationen und Hintergründe zu Themen rund um die Gastronomie: von Restaurant-Besprechungen in Deutschland sowie international über Stellenangebote und Reservierungsmöglichkeiten bis zu Trends, Events und Hintergrundwissen. Zudem verbreitet Restaurant-News.de ihre Informationen über soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook und andere.

Links zum Wettbewerb:
“Gesucht: Die beste Restaurant-Facebookseite 2011″: http://www.restaurant-news.de/pressemitteilung-gesucht-die-beste-restaurant-facebookseite-2011/
Restaurant-Facebookseite 2011 – Ergebnisse: http://www.restaurant-news.de/restaurant-facebookseite-2011-ergebnisse/
Restaurant-Facebookseite 2011 – Finale: http://www.restaurant-news.de/restaurant-facebookseite-2011-finale/
Restaurant-Facebookseite 2011 – nomierte Restaurants 1-20: http://www.restaurant-news.de/restaurant-facebookseite-2011-nomierte-restaurants-1-20/
Restaurant-Facebookseite 2011 – nomierte Restaurants 21-40: http://www.restaurant-news.de/restaurant-facebookseite-2011-nomierte-restaurants-21-40/
Restaurant-Facebookseite 2011 – nomierte Restaurants 41-60: http://www.restaurant-news.de/restaurant-facebookseite-2011-nomierte-restaurants-41-60/

Gastronomie – EU-Lebensmittelkennzeichnung: keine großen Auswirkungen auf Speisekarten

(Berlin, 11. Juli 2011) Aufatmen in der Gastronomie: Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweise in gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen, teilte der Dehoga-Bundesverband mit.

Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Damit sei ein wichtigstes Lobbyziel des Dehoga und seiner europäischen Dachorganisation Hotrec erreicht. Die Mehrzahl der neuen Kennzeichnungsvorschriften richtet sich an die Hersteller verpackter Ware und ist daher für die Gastronomie lediglich in ihrer Rolle als Käufer der Lebensmittel relevant.

In zahlreichen Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlamentes hatte der Dehoga stets darauf hingewiesen, dass eine Deklaration aller verwendeten Zutaten, die Allergien auslösen können, in den Speisekarten nicht umsetzbar ist. Der bürokratische und finanzielle Aufwand durch im Extremfall (z.B. bei Tageskarten) täglich neu zu fertigende Auflistungen wäre unvertretbar. Die aus Sicht des Gastgewerbes einzig praktikable Lösung ist der Hinweis auf die Auskunftspflicht des Gastronomen gegenüber seinen Gästen. Diese Auskunft kann aber nur auf Anfrage und mündlich erfolgen. „Der Dehoga wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass es zielführend ist, wenn der Gast im Verkaufsraum oder in den Speisenkarten darauf hingewiesen wird, dass er Informationen zu allergenen Zutaten im Gespräch oder durch ausliegendes Informationsmaterial erhalten kann“, so Verbandssprecherin Stefanie Heckel.

Bereits 2008 hat der Dehoga-Bundesverband zusammen mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund sowie dem Bundesministerium im Zuge der Umsetzung des “Aktionsplanes gegen Allergien” die kostenlose Broschüre “Gute Gastgeber für Allergiker” herausgegeben. Mehr als 20.000 Exemplare sind bereits in der Branche verteilt worden. Der Leitfaden nennt die häufigsten Allergieauslöser, gibt praktische Handlungsempfehlungen und sensibilisiert die Betriebe für die Allergieproblematik. Eine auch mit Blick auf die neue Rechtslage aktualisierte Neuauflage wird derzeit erarbeitet.

Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).

Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.

digningcity.com: Weltgrößtes Restaurantportal startet in Berlin – Ab Herbst auch in Hamburg

(Berlin, 04. Juli 2011) Wohin zum Candle-Light-Dinner? Welcher Italiener hat die beste Pasta? Und wo gibt es den leckersten Sonntagsbrunch? Bei Fragen wie diesen hilft www.diningcity.com weiter. Das nach eigenen Angaben weltweit größte Restaurantportal ist seit dem 1. Juli auch mit einer deutschen Website online. Als erstes gehen die Restauranttipps für Berlin an den Start.

Gelistet bei digningcity.com: Restaurant Lorenz Adlon im Hotel Adlon Kempinski Berlin

Gelistet bei digningcity.com: Restaurant Lorenz Adlon im Hotel Adlon Kempinski Berlin

Ab November will digningcity.com auch in Hamburg präsent sein. 2012 sind Portale für Frankfurt am Main, München, Hannover und Köln geplant.

Die Basispräsentation kostet 1.200 Euro im Jahr. Dazu kommen optional z.B. die „Restaurantwoche“ zu 250 Euro je Aktion. „Die Restaurantwochen finden zwei Mal im Jahr statt. Erste Restaurantwoche wird im Oktober in Berlin präsentiert“, sagte Dirk Alberts von der in gründung befindlichen diningcity Deutschland GmbH in Hannover

Die Kriterien für die Online-Restaurantsuche sind Region, Küche, Preisklasse und Extras wie zum Beispiel Frühstück, Raucherbereich oder Terrasse. Mehr als 50 Hauptstadt-Restaurants stellen sich zum Onlinestart auf den Seiten von diningcity.com ausführlich vor – darunter Gourmetrestaurants wie das „Lorenz Adlon“, Kult-Gastronomien wie „Habel Weinkultur“ und Exoten wie das „No Kangaroo“. Das erklärte Ziel ist es, bis zum Jahresende 100 Restaurants in Berlin zu präsentieren.

Restaurantfotos, Lage, Speisekarte, Sonderaktionen, Zahlungsmodalitäten und Preisniveau gehören zu den Informationen, die auf einen Klick sichtbar sind. Wer von dem Angebot überzeugt ist, kann sofort über die Seite reservieren. Unverzichtbares Element der Restaurant-Porträts ist außerdem die Online-Bewertung der Gäste. Neben freien Kommentaren gehört dazu eine Punkteskala von eins bis zehn. Die durchschnittliche Bewertung zeigt direkt an, wie gut das Restaurant bei seinen Gästen ankommt.

„Wir sind nicht das erste Restaurantportal im Internet, aber individueller und dabei werbefrei und nutzerfreundlich“ erklärt Peer Stephan, Sprecher von diningcity.com in Deutschland. „Die anspruchsvolle und ausführlich bebilderte Vorstellung der Restaurants ist wegweisend. Außerdem bieten wir den teilnehmenden Gastronomen viele Möglichkeiten, Sonderaktionen über unser Portal zu initiieren oder auf aktuelle Events hinzuweisen.“ Dazu gehören zum Beispiel Sonderaktionen für Gäste die über diningcity buchen und spezielle diningcity-Menüs und ein Eventkalender auf der Startseite des Portals.

„ROFOBOX“: Weltpremiere in Berlin

Start für erste innovative High-Tech-Servietten-Faltmaschine im Estrel Hotel Berlin – Seit Anfang Juni im Dauereinsatz – Bereits über 7.000 Servietten maschinell gefaltet

(Berlin, 30. Juni 2011) Hier wird gastronomische Geschichte geschrieben: Im Estrel Hotel Berlin wurde nun die erste innovative High-Tech-Servietten-Faltmaschine der Welt offiziell vorgestellt. Die „ROFOBOX“ (www.rofobox.com) – das Akronym steht für „Robot Folding Box“ – ist bereits seit Anfang Juni in dem großen Tagungs- und Eventhotel im Dauereinsatz und hat bereits über 7.000 Tischservietten für Bankettveranstaltungen akkurat gefaltet. „Die ROFOBOX erleichtert die Arbeit erheblich“, sagte Estrel-Servicedirektor Matthias Hartmann.

Weltpremiere im Estrel Hotel Berlin – der seriennahe Prototyp der „ROFOBOX“. (Foto: David Schuschkleb)

Weltpremiere im Estrel Hotel Berlin – der seriennahe Prototyp der „ROFOBOX“. (Foto: David Schuschkleb)

In rund dreieinhalb Jahren hat das Gründerteam um Gastronom und Betriebswirt Kartal Can mit einem Investment von über zwei Millionen Euro die mit hypermoderner Roboter-Technologie arbeitende Servietten-Faltmaschine entwickelt. Die mehrfach ausgezeichnete Faude Automatisierungstechnik GmbH musste hierbei drei Roboterarme koordinieren – das gilt als Novum in diesem hochtechnisierten Bereich und ist damit sogar der Automobilindustrie einen Schritt voraus. Aktuell beherrscht die „ROFOBOX“ mehrere gängige Serviettenfaltformen wie zum Beispiel die Kerze oder Bischofsmütze. „Weitere Faltformen sowie die Zugabe von Bestecken und Banderolen werden derzeit konstruiert, programmiert und in Kürze getestet“, sagte Kartal Can, Geschäftsführer der ROFOBOX GmbH, Kornwestheim bei Stuttgart. Zu den Visionären um die Automatisierungstechnik für die Tophotellerie gehören auch der Diplom Ingenieur Oliver Martin und der  Wirtschaftsprüfer Rolf Breyer.

Touchpanel an der „ROFOBOX“: 3 Roboterame zu koordinieren setzt auch in der Automatisierungstechnik neue Standards (Foto: David Schuschkleb)

Touchpanel an der „ROFOBOX“: 3 Roboterame zu koordinieren setzt auch in der Automatisierungstechnik neue Standards (Foto: David Schuschkleb)

Die „ROFOBOX“ zeichnet sich durch einen modularen Aufbau aus. Anlieferung der Servietten, Faltstation, Ablage und Auslieferung sind auf wenigen Quadratmetern optimiert untergebracht. Gesteuert wird die Servietten-Faltmaschine mit nur einem PC, der auch Fernwartung zulässt, und eine Bildverarbeitung für Serviettenausrichtung und Eckenerkennung. Zwei Roboterarme von Denso sind mit einem Paddel und einem Kammgreifer ausgestattet – und falten die Servietten. Ein weiterer Roboterarm von Universal Robots dient als Entladehilfe.

„Mit Servietten, den sogenannten biegeschlaffen Werkstoffen, ist es nicht leicht in der Roboter-Technologie, da zum Beispiel die Kanten oft nicht gerade sind oder die Ecken nicht exakt aufeinander passen“, berichtet Can. Mit spezieller Infrarot-Beleuchtung und einer Spezialkamera können die Roboterarme das Werkstück „sehen“ und wissen, wo sie anzusetzen haben. Derzeit benötigt die „ROFOBOX“ knapp 50 Sekunden je Serviettenfaltung, hier das Beispiel der Kerze genannt. „Wir erreichen aber im Serienmodell bereits die Schallmauer von nur 35 Sekunden je Kerze. Prinzipiell sind wir gleichschnell, teilweise sogar langsamer als der Mensch, allerdings arbeitet die ROFOBOX 24 Stunden am Tag und in der Nacht. Wie bei jeder erfolgreichen Technologie kann über die Dauer der Mensch hier einfach nicht mithalten. Um den Output der ROFOBOX zu erreichen, benötigt der Hotelier/Gastronom drei bis vier Personen, die nichts anderes machen außer Serviettenfalten. Diese Manpower kann um einiges gewinnbringender eingesetzt werden.“, so Can. Bei dieser Geschwindigkeit bleibe die Qualität der Faltung voll aufrecht erhalten.

Team der „ROFOBOX“ – Von links: Cangül Celik-Can, Dieter Faude, Matthias Hartmann (Servicedirektor Estrel Hotel Berlin), Kartal Can, Rolf Breyer, Oliver Martin, Michael Scharpf und Alexandra Böse (Foto: David Schuschkleb)

Team der „ROFOBOX“ – Von links: Cangül Celik-Can, Dieter Faude, Matthias Hartmann (Servicedirektor Estrel Hotel Berlin), Kartal Can, Rolf Breyer, Oliver Martin, Michael Scharpf und Alexandra Böse (Foto: David Schuschkleb)

„Die ROFOBOX ist weltweit einzigartig“, so Can. Mit der Automatisierung einer sog. C-Tätigkeit erreicht das Estrel Hotel Berlin im Feldversuch eine erhebliche Zeit- und Ressourceneinsparung. Bislang mussten Servicemitarbeiter immer wieder für Servietten-Falten herangezogen werden – nun wird diese Arbeitszeit effizienter für den Service am Gast oder interne Schulungen genutzt.

Ein weiteres Argument für die „ROFOBOX“ ist der Hygienefaktor. Da die Tischservietten von allen Gästen auch zum Mund geführt werden, gelten hier besondere Maßstäbe. „Mit dem hygienisch einwandfreien Verarbeiten der Tischservietten erreichen wir mit der ROFOBOX einen neuen Qualitätsstandard im HACCP-Management“, so Can.

Die „ROFOBOX“ kann von Topentscheider aus der Hotellerie, gehobenen Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung im Estrel Hotel Berlin besichtigt werden. Dazu ist eine Voranmeldung nötig – über http://www.rofobox.com/.

Die „ROFOBOX“ soll ab dem nächsten Jahr auch international präsentiert werden. Eine Kick-off-Veranstaltung in den USA wird bereits geplant.

Die ROFOBOX GmbH mit Sitz in Kornwestheim nahe Stuttgart wurde 2008 von Kartal Can, einem erfahrenen Gastronomie-Unternehmer und diplomierten Internationaler Betriebswirt, gegründet. Als Start-Up wurde es im Herbst vergangenen Jahres u.a. bei der „Gründerwoche Deutschland“ als Beispiel „Best Practice“ hervorgehoben. Weitere Informationen: www.rofobox.com

Rofobox – Weltpremiere in Berlin: Start für die erste Servietten-Faltmaschine der Welt

(Berlin, 27. Juni 2011) Das ist die Zukunft: Heute wird die erste Servietten-Faltmaschine der Welt „Rofobox“ offiziell im Berliner Tagungs- und Eventhotel Estrel in Betrieb genommen. Die mit hochmodernen Robotertechnologie arbeitende Maschine kann aktuell mehrere Falttechniken perfekt und fehlerfrei ausführen. Größter Nutzen bei der „Rofobox“ ergibt sich durch die Zeit- und Kostenersparnis. In einem durchschnittlichen Hotel, das rund 400.000 Servietten pro Jahr benötigt, werden durch die „Rofobox“ bis zu 3.300 Arbeitsstunden eingespart. „Das Servicepersonal gewinne mehr Freiraum für mehr Aktion beim Gast oder wichtige Schulungen wie im Bereich Hygiene“, so Firmengründer Kartal Can, selbst erfahrener Gastronomie-Unternehmer und diplomierter Internationaler Betriebswirt. Mit der Automatisierung in einem sehr aufwendigen Nebenbereich erreiche ein moderner Gastbetrieb so eine noch nie da gewesene Prozessoptimierung.

So funktioniert die Rofobox

Die „Rofobox“ läuft im Estrel unter realen Bedingungen und wird ausführlich in verschiedenen Falt-Disziplinen und mit mehreren Zeit-Szenarien getestet. Die Maschine produziert derzeit schon in vollen Zügen den Serviettenbedarf von Europas größtem Hotel-Convention- und Entertainment-Komplex. Entscheider aus der Top-Hotellerie und gehobener Gastronomie können den „Rofobox“-Prototpyen persönlich in Augenschein nehmen. Dazu sind Anmeldungen über www.rofobox.com nötig.

„Der vorbildliche Umgang mit den Servietten garantiert größtmögliche Hygienesicherheit und damit praktisch höchstmöglichen Schutz vor Schmierinfektionen und Allergien in diesem Bereich“, so Kartal Can, Geschäftsführer der Rofobox GmbH, Kornwestheim. Gerade in punkto sauberem Umgang am gedeckten Tisch biete die erste innovative High-Tech-Servietten-Faltmaschine der Welt zukunftsweisende Standards beim Hygienemanagement. „Wir sind überzeugt, dass unsere Kunden bereits die besten Hygienestandards in der Branche vorweisen, aber vor dem Hintergrund des ab 2012 startenden Hygiene-Kontrollbarometers in der Gastronomie ist dies ein sehr wichtiger Pluspunkt. insbesondere für die einzigen Umsatzbringer: die Gäste“, so Can.

Hotellerie: Viele Profiköche tun sich schwer mit dem Thema HACCP

(Rüsselsheim, 14. Juni 2011) Der nächste Lebensmittel-Skandal kommt bestimmt. Nach der EHEC-Krise ist die Fachdiskussion im Küchenhygiene neu entbrannt. „Viele Hotels und Restaurants tun sich mit dem Thema HACCP noch immer schwer“, bekennt der aus dem TV bekannte Hygienekontrolleur und Hotelsicherheits-Experte Ulrich Jander aus Rüsselsheim. Er verweist auf die DIN EN ISO-Norm 22000 über Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit. „Wenn ich diese Vorschriften kenne und mich daran halte, kann mir eigentlich nicht viel passieren, egal ob es um Rückstellproben geht oder um die Reinigung“, so Jander. Die DIN-Norm sagt auch, dass interne Audits durchgeführt werden müssen. „Aber wer macht das denn?“, fragt sich der Gastroexperte.

Alles was man über Küchenhygiene wissen muss, steht in der DIN EN ISO-Norm 22000 über Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit (Foto: Lucky Dragon/fotolia.com)

Alles was man über Küchenhygiene wissen muss, steht in der DIN EN ISO-Norm 22000 über Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit (Foto: Lucky Dragon/fotolia.com)

Welcher Koch könne von sich sagen, dass er in den Rechtsvorschriften der Lebensmittelverordnung sattelfest sei. Küchen sind ein hochsensibles Thema und wenn das Thema Lebensmittelsicherheit ins Spiel kommt, würden viele Entscheider gleich abblocken, berichtet Jander. „Da sind viele beratungsresistent und nehmen sachliche Kritik gleich sehr persönlich“, beklagt sich der Hygienetester. Da ging es auch um Hinweise auf Schädlinge aus dem Ausland, die beispielsweise mit Rohwaren aus exotischen Ländern in die Küchen geraten. Kaum jemand wisse, wie man damit umzugehen habe, so Jander.

Dabei entwickelt sich das Hygienemanagement im Gastgewerbe schnell weiter. Der jüngste politische Beschluss, ab 2012 ein staatliches Hygiene-Kontrollbarometer („Restaurant-Hygieneampel“) zu starten rief lauten Protest hervor. Dabei wurde dies bereits im November 2007 mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetz eingeführt.

Hygieneexperte Ulrich Jander: Noch mehr Kontrollen in der Gastronomie sind nötig

Hygieneexperte Ulrich Jander: Noch mehr Kontrollen in der Gastronomie sind nötig

Seit 2005 gilt die DIN-Norm für Lebensmittelsicherheit, in Anlehnung an die Bundeswehrvorschrift ZDV 36/1. „Wenn man mal die Armee mit der Hotellerie vergleicht, stellt sich heraus, dass die Bundeswehr mit ihren Vorschriften Meilen voraus war und und nur sehr wenige Beanstandungen zu verzeichnet hatte“, so Jander.

Seit nunmehr drei Jahren werden Gastbetriebe von Jander in Sachen Sauberkeit und Hygiene zertifiziert. „Ein wichtiger Faktor bei der Auditierung war Küchenhygiene, was viele Betriebe begrüßt haben“, so der Hygienechecker. Seit dem vergangenen Jahr vergibt Jander den „Gastro-Smiley“ in der klassischen Gastronomie.

„Wir werden nicht umhinkommen, immer mehr Kontrollen durchführen zu müssen“, so Jander. Immer wieder fallen schwarze Schafe unter den Gastronomen und Hoteliers auf. In anderen Wirtschaftsbereichen, z.B. der Logistik mit „Schrottlastern“, heißt der Umstand dann „rechtswidrige Gewinnabschöpfung“. Diese Anschuldigung könnte bei einem Rechtstreit den Gastronomen eventuell auch treffen, gibt Jander zu bedenken.

EHEC: Warnung vor Gurken, Tomaten und Salat aufgehoben

UPDATE (Hamburg, 10. Juni 2011) Die wegen der EHEC-Epidemie geltende Warnung vor dem Verzehr roher Tomaten, Gurken und Blattsalat wurde aufgehoben. Die für die Suche nach dem EHEC-Erreger zuständigen Behörden – Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, http://www.bfr.bund.de), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert Koch-Institut (RKI, http://www.rki.de/) – halten Ihre Wanrung vor dieser Rohkost nicht mehr aufrecht. Dies wurde heute vormittag in Berlin mitgeteilt. Die Warnung vor Sprossen bleibe dagegen bestehen, heißt es.

Über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus solle man vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh verzehren, heißt es. Gastronomiebetrieben wird empfohlen noch vorrätige Sprossen sowie möglicherweise damit in Berührung gekommene Lebensmittel zu vernichten. Zudem sollte alle Lebensmittel, die aus einem bestimmten Betrieb in Bienenbüttel/Niedersachsen stammen, aus dem Verkehr gezogen werden, wurde mitgeteilt. Ausdrücklich weisen die Behörden darauf hin, dass die üblichen Hygieneempfehlungen im Umgang mit Lebensmittel streng zu befolgen seien.

In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein

In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein

Sprossen, eine Gefahr für die Gesundheit?
In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein, die seit einigen Tagen überwiegend im norddeutschen Raum auftreten. Dies verunsichert den Verbraucher, denn bislang hatten Sprossen den Ruf eines besonders gesunden Nahrungsmittels. Rohe Sprossen sind deshalb bei Personen, die sich gesundheitsbewusst ernähren, besonders beliebt. In Lebensmittelgeschäften und v. a. in Bioläden wird eine Vielzahl von Sprossen angeboten: am meisten verbreitet sind Alfalfa-Sprossen und Mungo-Sprossen. Aber auch Soja-, Adzuki-, Brokkoli-, Rucola-, Radieschen-, Linsen- und Weizensprossen sind im Angebot.

Sprossen werden positive Effekte auf die Gesundheit nachgesagt. Sie sind reich an essentiellen Aminosäuren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren, Enzymen, Vitamin A, C, E, B-Komplex, Rutin, Ballaststoffen und Spurenelementen. Weniger seriös sind Anpreisungen als „Vitalstoffbomben“ oder gar als „Wundermittel“ gegen Muskelerkrankungen, Haarprobleme, Verdauungsstörungen und Stoffwechselstörungen. Unbestritten ist jedoch der hohe ernährungsphysiologische Wert der Keimlinge.

Mehr dazu: http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=1442

Anhaltende Konsumzurückhaltung bei Gemüse
Nach Angaben der Agrarmarkt Informations GmbH verursacht die EHEC-Epidemie weiterhin eine erhebliche Kaufzurückhaltung bei vielen Gemüsearten. Nach einer Analyse der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) verloren Salatgurken schon in Woche 21 gegenüber der Vorwoche knapp 40 Prozent aller Käufer. Ab Donnerstag (26.05.2011) brach der Gurkenmarkt dann völlig zusammen. In Woche 22 war die Käuferschaft gegenüber Woche 20 schon um über 70 Prozent geschrumpft. Bei Salaten waren in Woche 22 schon 60 Prozent der Käufer abgewandert. Bei Rispentomaten betrug der Rückgang zwischen Woche 20 und Woche 22 immerhin noch fast 50 Prozent. Von der rückläufigen Zahl der kaufenden Haushalte kann man recht gut auf den Rückgang der eingekauften Mengen schließen, denn die durchschnittliche Menge je Käuferhaushalt schwankt nur in sehr engen Grenzen.

Aber auch Arten, die nicht ausdrücklich in den Warnungen genannt wurden, wurden in deutlich geringerer Menge verkauft. Bei Radieschen ging die Zahl der Käuferhaushalte um ein Drittel zurück. Bei Möhren und Broccoli liegt der Anteil der Käuferhaushalte in den letzten beiden Wochen am unteren Rand der normal üblichen Werte. Bemerkenswert ist auch die Entwicklung bei Erdbeeren, die ausgehend von einem Spitzenwert in Woche 20 bis Woche 22 ein Drittel der Käufer verloren.

Produzenten im In- und Ausland müssen einen erheblichen Teil ihrer Ernten vernichten, da es für ihre Produkte keine Käufer gibt. Obwohl deutsche Gemüseerzeuger schon frühzeitig durch eine Vielzahl von Analysen nachweisen konnten, dass ihre Ware frei von EHEC Erregern ist, konnten sie den Umsatzeinbruch nicht verhindern. 

EHEC-Untersuchungen: Bisher keine positiven Ergebnisse
Die Ermittlungen der Lieferbeziehungen des Sprossen-Erzeugers in Bienenbüttel werden mit Hochdruck fortgesetzt. Die Indizienkette konnte durch weitere Klärung von Verbindungen zu Erkrankungsfällen weiter abgesichert werden. Durch Rückmeldungen von Erkrankten ergaben sich weitere Hinweise zum Zusammenhang mit dem Verzehr von Sprossen, teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit. In Folge der Meldungen und im Zusammenhang mit neuen Erkrankungsfällen konnten Proben von Sprossen, die in den Haushalten noch vorhanden waren, für die Untersuchung gewonnen werden. Auch Proben anderer Hersteller wurden beprobt.

Ein Expertenteam hat in dem Erzeugerbetrieb mehrere hundert Proben entnommen. Dabei wurden alle Produkte und Betriebsbereiche einschließlich Wasser- und Abwasserversorgung berücksichtigt. Bisher wurden insgesamt 853 Proben eingeliefert. Eine EHEC-positive Probe lag zuletzt noch nicht vor. Bei 471 Proben war das Untersuchungsergebnis negativ. 382 Proben sind noch in Bearbeitung oder bedürfen weiterer Absicherung. Von den 17 bisher ausstehenden Proben der zunächst aus dem Bienenbütteler Betrieb entnommenen 40 Proben sind bisher neun Untersuchungen abgeschlossen worden, die Ergebnisse sind negativ. Acht Untersuchungen laufen noch.
Verfahren des Fraunhofer FEP desinfiziert sicher und effizient Saatgut
Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP in Dresden haben ein Verfahren etabliert, um zuverlässig und effizient Saatgut von Krankheitserregern, wie Bakterien und Pilzen, zu befreien. Pathogene EHEC-Bakterien haben in den letzten Wochen in Deutschland und Europa zahlreiche Krankheitsfälle und große Verunsicherung bei Verbrauchern ausgelöst. Neuen Meldungen zufolge steht Saatgut von Sprossen im Verdacht mit EHEC-Bakterien belastet zu sein. Welcher Auslöser auch gefunden wird, in den letzten Wochen ist deutlich geworden, welche Auswirkungen kontaminierte Lebensmittel haben können und wie wichtig die zuverlässige Behandlung von Saatgut und die Sterilisation von Lebensmitteln sind.

Bei der Saatgut-Behandlung des Dresdener Institutes können die Schädlinge keine Resistenzen ausbilden, wie es bei Verwendung von Antibiotika geschehen kann, da es sich um ein rein physikalisches Verfahren handelt. Zudem kommt es ohne Chemikalien aus, die belastend für die Umwelt und die Gesundheit des Anwenders sein können.

In Deutschland konnte die Wirksamkeit für viele Arten von Getreidesaatgut gegen unterschiedliche Krankheitserreger (u.a. auch Pseudomonas-Bakterien) nachgewiesen werden und in langjähriger Zusammenarbeit mit dem Julius-Kühn-Institut als geeignete Saatgutbehandlungsmethode für unterschiedliche Anbaubedingungen bestätigt werden. Neben dem Julius-Kühn-Institut empfiehlt auch die europäische und mediterrane Planzenschutzorganisation EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) das Verfahren für die konventionelle als auch für die ökologische Landwirtschaft.

Für die Anwendung steht bereits ein mobiles System mit einer Stundenleistung von bis zu 30 Tonnen Saatgut zur Verfügung. Bisher werden in Deutschland 4.000 bis 5.000 Tonnen Saatgut pro Jahr, vorrangig Getreide (Weizen, Gerste, Hafer), aber auch Raps, Leguminosen und Gemüsesaatgut mit der Technologie behandelt und in der konventionellen sowie in der ökologischen Landwirtschaft angebaut. Frank-Holm Rögner, Leiter der Abteilung »Elektronenstrahl-Prozesse« am Fraunhofer FEP, bekräftigt: »Die Elektronenbehandlung von Saatgut ist technologisch ausgereift und in Sachsen bereits auf dem Markt. Eine Erweiterung der Technologie auf die Sterilisation von Lebensmitteln ist technologisch auf jeden Fall machbar.«

In Deutschland ist die Behandlung von Lebensmitteln mit beschleunigten Elektronen nicht gestattet. Eine aktuelle Studie der EU konnte jedoch belegen, dass beschleunigte Elektronen gegenüber konventionellen Sterilisationsverfahren keine negativen Auswirkungen auf die Lebensmitteleigenschaften haben.
Hintergrund: Was macht das BfR im aktuellen EHEC-Ausbruchsgeschehen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist in Deutschland für wissenschaftliche Risikobewertungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. Das Institut bewertet gesundheitliche Risiken, erarbeitet Empfehlungen zur Risikobegrenzung und kommuniziert diese Prozesse transparent an die Öffentlichkeit. Das BfR ist aktuell an der Aufklärung des derzeitigen EHEC-Ausbruchsgeschehens beteiligt. Dabei stützt es seine Arbeit auf mehrere Säulen: Entwicklung von Labortests und Untersuchungen von Isolaten und Proben, Analyse des Ausbruchsgeschehens sowie gesundheitliche Risikobewertung des Keims EHEC O104:H4. Darüber hinaus übernimmt es eine wichtige Rolle in der Risikokommunikation zwischen den Behörden und Gremien des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Das BfR wurde im November 2002 errichtet, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken. Es ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit von Chemikalien und Produkten erarbeitet. Das BfR gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). In seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation ist es unabhängig.

Das BfR arbeitet unter anderem gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) am aktuellen Ausbruchsgeschehen. Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten, zuständig.

Das am 01. Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom lokalen Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.

Im aktuellen EHEC/HUS-Ausbruchsgeschehen arbeiten die Überwachungsbehörden der Länder auf Hochtouren, um die Ausbruchsquelle ausfindig zu machen. Das BfR ist an dieser Ausbruchsaufklärung durch umfangreiche Analysen, Datenlieferungen und gesundheitliche Risikobewertungen beteiligt. Ein wesentlicher Baustein in der Klärung des Ausbruchsgeschehens ist es, die Kontaminationsquelle für die betroffenen Lebensmittel ausfindig zu machen und zu verschließen. Dazu muss auf dem Gemüse der Ausbruchsstamm nachgewiesen werden, der im Stuhl der Erkrankten als Krankheitsursache identifiziert wurde.

Das BfR führt Laboruntersuchungen durch und entwickelt ein Test-System zur Identifikation von EHEC-Keim O104:H4 in Lebensmitteln
Das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli des BfR ist eng in die Aufklärung eingebunden. Es hat den Untersuchungslaboratorien der Länder eine neue Untersuchungsmethode zur Verfügung gestellt, um den Ausbruchsstamm in verdächtigten Isolaten identifizieren zu können. Diese Methode wurde zusammen mit Experten der französischen Lebensmittelagentur ANSES entwickelt und evaluiert.

Damit die Infektketten schnellstmöglich aufgeklärt werden können, untersucht derzeit das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli außerdem Isolate aus dem Ausbruchsgeschehen, die von den Überwachungsbehörden der Länder an das BfR eingesandt werden. Als Referenzlabor hat es die Funktion, die Untersuchungsergebnisse der Labore der Landesüberwachungsbehörden zu bestätigen.

Weiterhin führt das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli Untersuchungen an unterschiedlichen Proben durch, die es von den amtlichen Überwachungsbehörden bekommt: Umfeldproben, Bodenproben, Tupferproben aus Gullis, Wasserproben aus verdächtigten Betrieben sowie Proben aus Haushalten, in denen Menschen an dem EHEC-Keim O104:H4 erkrankt sind. Im Referenzlabor werden diese Proben mit aufwändigen analytischen Verfahren systematisch untersucht, um den vermuteten Erreger zweifelsfrei nachweisen zu können.

Das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli arbeitet auch eng mit dem europäischen Referenzlabor für Escherichia coli zusammen. Zur zweifelsfreien Typisierung von Isolaten werden diese nach Untersuchung im BfR an das europäische Referenzlabor geschickt. So konnte bei den verdächtigten Lebensmitteln wie Gurken mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sie den Keim tragen.

Das BfR arbeitet an der Aufklärung des Lebensmittelausbruchs
In Deutschland werden jährlich mehr als 200 000 Erkrankungsfälle beim Menschen gemel-det, von denen anzunehmen ist, dass sie über Lebensmittel übertragen wurden. Der Verdacht auf einen lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch besteht bei Erkrankungen von zwei oder mehr Personen, welche im Zusammenhang mit demselben Lebensmittel aufgetreten sind.

BfR-Experten unterstützen derzeit die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden bei Betriebsbesichtigungen vor Ort und bei der Datenerhebung zur Identifizierung von ursächlich beteiligten Lebensmitteln. Sie führen ebenso Interviews im Rahmen der epidemiologischen Fallkontrollstudien des Robert Koch-Instituts (RKI) durch.

Teams des BfR und des RKI reisen in die Städte und Kommunen, in denen der verdächtigte Erreger vermutet wird, um gemeinsam mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Untersuchungsämtern vor Ort Erkenntnisse zu möglichen Kontaminationswegen zu gewinnen. Dabei werden Proben von Rohstoffen und Arbeitsgegenständen genommen, die u.a. an das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli im BfR zur Abklärung geschickt werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfR versorgen eine diesbezüglich eingerichtete „Task Force“ kontinuierlich mit aktuellen Daten, um die Ausbruchsaufklärung voran zu bringen. An dieser „Task Force“, in der die länderübergreifende Aufklärungsarbeit koordiniert und systematisiert wird, ist unter anderem auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beteiligt. Dort werden die gesammelten Daten zu Lieferlisten und Vertriebswegen, Erkrankungsfällen, Interviewangaben, etc. betrachtet und gewichtet. Durch eine sog. Clusterbildung von Erkrankungen und verdächtigen Lebensmittelbefunden erhoffen sich die Experten, das Ausbruchsgeschehen zurück zu verfolgen und auf die Quelle des Erregers schließen zu können.

Die Ursachenforschung bei Ausbruchsgeschehen ist wichtig, um die Lebensmittelsicherheit in Deutschland und der Europäischen Union weiterhin zu verbessern und die Anzahl von Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen reduzieren zu können. Dazu führt das BfR das bundesweite System zur zentralen Erfassung von Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA).

Das BfR führt gesundheitliche Risikobewertung zu EHEC-Keim O104:H4 durch
Das BfR führt regelmäßig mikrobiologische Risikobewertungen für an Ausbrüchen beteiligten Lebensmitteln und Erregern durch.

Im gegenwärtigen Fall hat das BfR frühzeitig aufgrund der vorliegenden Daten zum Ausbruchsgeschehen gemeinsam mit dem RKI eine Verzehrsempfehlung erlassen. Diese stützt sich auf Hypothesen aus den epidemiologischen Fallstudien des RKI und folgt dem Ansatz des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, da die Datenlage noch keine abschließende Bewertung zulässt.

Die Experten des BfR geben Teilrisikobewertungen zu Einzelfragen, u.a. zur Sicherheit von Tiefkühlkost, Stillen, Dekontamination und Desinfektion von Lebensmitteln hinsichtlich einer Erkrankung mit dem EHEC-Keim O104:H4.
Wenn die Quelle des aktuellen Ausbruchsgeschehens identifiziert worden ist, kann das BfR auf Grundlage der epidemiologischen Daten des RKI und einer Expositionsschätzung eine Risikobewertung zum EHEC-Keim O104:H4 vornehmen.

Zur Minimierung des Risikos hat das BfR auch Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln und zur Küchenhygiene erarbeitet.

Das BfR wird von den BfR-Kommissionen für Hygiene und für Expositionsabschätzung beraten
Die Komplexität des Phänomens „Lebensmittelinfektionen“ erfordert erfolgreiche Strategien zur Prävention. Deswegen wurden 2008 die BfR-Kommissionen für Hygiene und für Expositionsabschätzung eingerichtet. Sie koordinieren ein multidisziplinäres Zusammenwirken von verschiedenen externen Experten (Epidemiologen, Mikrobiologen, Lebensmitteltechnologen, Human- und Veterinärmediziner).

Das BfR betreibt aktive Risikokommunikation
Das BfR hat auch den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel für den Verbraucher bergen können. Das BfR aktualisiert täglich seine Internetseite zu den Ergebnissen des aktuellen Ausbruchsgeschehens.

Die Risikokommunikation richtet sich aber nicht nur an die Öffentlichkeit. Auch im Rahmen der nationalen, europäischen und internationalen Zusammenarbeit (in die auch die WHO eingebunden ist) der verschiedenen Gremien von Bundesministerien und -behörden, Landesministerien und -behörden sowie der europäischen und internationalen Ebene übernimmt das BfR eine wichtige Mittlerfunktion im Austausch der Daten und Informationen zum aktuellen EHEC-Ausbruch. Als nationale Kontaktstelle für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) versorgt es die europäischen Mitgliedsstaaten kontinuierlich mit aktuellen Informationen zum Stand der Ausbruchsaufklärung.

Göttinger Gourmet Festival: gelungener Auftakt für noch mehr große Küche – Vorbereitungen für Köche-Treffen im Juni 2012 laufen bereits

(Göttingen, 10. Juni 2011) Taittinger-Champagner, „Fine de claire“-Austern und ganz große Küche: Das erste „Göttingen Gourmet Festival“ war mit rund 120 Gästen und fünf Spitzenköchen ein gelungener Erfolg. Im Park des Fine-Dining-Restaurant „Planea“ versammelten sich die Liebhaber außergewöhnlicher Küche aus Göttingen, Südniedersachsen und Nordhessen. Die hochsommerlichen Temperaturen, Sonnenhüte und Sommerkleider erinnerten an den Filmklassiker „Pretty Woman“ und verbreiteten eine entspannte Atmosphäre auf Loungemöbeln im Garten bei kühlem Champagner, fantastischem Riesling und wunderbaren Kleinigkeiten aus den Töpfen der Küchenchefs, die sich im Laufe des Nachmittags zu den Gästen gesellten. Auch im nächsten Jahr wird das „Göttingen Gourmet Festival“ wieder stattfinden. Der Termin wird voraussichtlich im Juni 2012 sein und wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Grandioser Auftakt: Das „Göttingen Gourmet Festival“ findet auch 2012 wieder statt (Links: Olaf Feuerstein/Freizeit In, Ingo Bockler/Relais & Chateaux Hotel Hohenhaus Herleshausen, Tina Pfaffmann/Weingut Pfaffmann Frankweiler, Peter Scharff/Kräuterexperte und TV-Koch, Jürgen Reidt/Küchendrektor Hotel Traube Tonbach Baiersbronn; hinten links: Alexander Frien/Küchenchef Schloss Wilkinghege Münster; 2. von rechts: Kirill Kinfelt/Küchenchef Restaurant „Planea“ Göttingen)

Grandioser Auftakt: Das „Göttingen Gourmet Festival“ findet auch 2012 wieder statt (Links: Olaf Feuerstein/Freizeit In, Ingo Bockler/Relais & Chateaux Hotel Hohenhaus Herleshausen, Tina Pfaffmann/Weingut Pfaffmann Frankweiler, Peter Scharff/Kräuterexperte und TV-Koch, Jürgen Reidt/Küchendrektor Hotel Traube Tonbach Baiersbronn; hinten links: Alexander Frien/Küchenchef Schloss Wilkinghege Münster; 2. von rechts: Kirill Kinfelt/Küchenchef Restaurant „Planea“ Göttingen)

„Mit dem Köche- und Genuss-Festival haben wir einen erfolgreichen Auftakt zu zahlreichen weiteren Veranstaltungen der besonderen Art erlebt“, sagte Olaf Feuerstein, Geschäftsführender Gesellschafter der Freizeit In Unternehmensgruppe, zu der das „Planea“ gehört. Im nächsten Jahr soll das „Göttinger Gourmet Festival“ weiter ausgebaut werden – mit noch mehr Gastköchen, Lieferantenpartnern und zusätzlich einem attraktiv gestaltetem Rahmenprogramm.

Aktuelle Fotos vom „Göttingen Gourmet Festival“ sind hier abrufbar: http://www.planea.de/de/bildergalerien/

Ein Exklusivvideo von Branchensender „Hotelier TV“ ist bei Youtube erschienen: http://www.youtube.com/watch?v=zp1zZN89Tvo&feature=player_profilepage

1. Göttingen Gourmet Festival im „Planea“: Deutschlands bester Fischkoch Peter Scharff

1. Göttingen Gourmet Festival im „Planea“: Deutschlands bester Fischkoch Peter Scharff

Und das war das erste „Göttinger Gourmet Festival“:

Ingo Bockler, Chefkoch im Relais & Chateaux Hotel Hohenhaus Herleshausen, kochte:

  • Lackierter Bauch vom Milchferkel mit Flusskrebsschaum und Ingwer
  • Mediterranes Gemüse mit Pecorino dolce im Sariette-Brotmantel

Jürgen Reidt, Küchendirektor im Hotel Traube Tonbach, ließ servieren:

  • Filet vom Schwäbisch Hällischem Eichelmastschein mit Speck und Heu gegart
  • Sandwich von Zander und geräuchertem Schwarzwälder Bachsaibling mit Senfeierschaum auf Iffezheimer Stangenspargel

Alexander Frien, „Chef“ im Schloss Wilkinghege Münster, kredenzte:

  • Froschschenkel mit Aal, Pfifferlingen und Mandarine
  • Jacobsmuschel Wellington mit Krustentiergel

Peter Scharff, Kräuterexperte, TV-Koch und Patissier, brillierte mit:

  • Hausgebeizter Wildkräuterlachs mit Limonenkaviarcreme an Wiesenkräutersalat, Meeresluft
  • Dessert: gelierte Waldmeisterbowle mit zweierlei von der Erdbeere und Mandelmilch als Gläserfood serviert

Kirill Kinfelt, Chefkoch im „Planea“ in Göttingen und Gastgeber beim ersten „Göttinger Gourmet Festival“, empfahl mit seinem Team:

  • Rinder Tartar
  • Gazpacho Thunfisch
  • Tomaten Luft
  • Ochsenbacke – Spargel – Kerbel
  • Perlhuhn Consommé – Ravioli – Erbsen
  • Minz Granite (Mojito)
  • „Planea“-Torte
  • Marzipan ° Schoko

    Reiste eigens für das Göttingen Gourmet Festival an: Starwinzerin Tina Pfaffmann

    Reiste eigens für das Göttingen Gourmet Festival an: Starwinzerin Tina Pfaffmann

 

Weitere Spitzen-Genüsse waren (Auswahl):

  • Vier ausgewählte Tropfen von Starwinzerin Tina Pfaffmann (2009 STEINGUT Riesling trocken / 2010 T Cuvée weiss trocken / 2010 Ü 40 Riesling trocken / 2010 Weisser Burgunder trocken)
  • Champagner von Taittinger
  • „Fine de claire“-Austern von Herrscher Impex
  • Feine Backwaren von Bäckerei Hildebrand
  • Erlesene Weinspezielitäten vom Weingut Dressigacker

Das Fine-Dining-Restaurant „Planea“ wurde Ende Mai 2010 eröffnet und ist ein Unternehmen der Hotel Freizeit In GmbH, Göttingen. Über 400.000 Euro wurden in den kubus-artigen Neubau neben der historischen Sternwarte am Rander der Innenstadt investiert. Das Team des „Planea“ umfasst rund 18 Mitarbeiter.

Die Suche nach der EHEC-Quelle geht weiter – Hygieneexperte: Gastronomen sollten Rückstellproben bis zu 14 Tage aufbewahren

(Hamburg, 08. Juni 2011) Die Unsicherheit rund um die Food-Seuche EHEC wird immer größer: Nach etlichen konkreten Verdächtigungen – betroffen waren bereits mehrere Hotels und Restaurants – ist die Quelle für die mittlerweile internationale Ausbreitung des tödlichen Darmkrankheits-Erregers EHEC noch immer nicht gefunden. Der aus dem TV bekannte Hygieneberater Ulrich Jander rät nun allen Gastronomen, sog. Rückstellproben zu bilden und diese bis zu 14 Tage lang aufzubewahren.

Hygieneexperte Ulrich Jander rät angesichts der großen Verunsicherung wegen EHEC: Von jeder ausgegebenen Speise sollte eine Rückstellprobe gesichert werden - auch in der Gastronomie (Foto: MNStudio/fotolia.com)

Hygieneexperte Ulrich Jander rät angesichts der großen Verunsicherung wegen EHEC: Von jeder ausgegebenen Speise sollte eine Rückstellprobe gesichert werden - auch in der Gastronomie (Foto: MNStudio/fotolia.com)

„Nur mit Rückstellproben von ausgegebenen Speisen beispielsweise bei Banketten und Caterings kann man auf Anhieb einer behördlichen Untersuchung, die ja jederzeit auf reinen Verdacht hin kommen kann, schnell und unkompliziert reagieren“, so Jander. Von allen Speisen lege man 100 Gramm zurück, beschrifte dies mit Datum und Inhalt und bewahre sie 14 Tage lang auf.

Rückstellproben sind in der Gastronomie noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Verordnungen gibt es allerdings seit Jahren in der Gemeinschaftsverpflegung, so beispielsweise bei der Bundeswehr (Zentrale Dienstvorschrift 36/1). „Grundsätzlich sind Rückstellproben recht hilfreich, wenn es um nachgehende Ermittlungen bei Gruppenerkrankungen geht“, meint Jander.

Ulrich Jander ist als „Hotelchecker“ im TV präsent und vergibt mit dem „Gastro-Smiley“ ein eigenes erfolgreiches Hygienezertifikat für die Gastronomie.

Hintergrund zu Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung
Die Bestimmungen zu Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung werden in der DIN 10526 (gilt seit Februar 2004) dargelegt. Darin heißt es: Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung haben Proben von Speisen und Lebensmittel, die aus rohen Bestandteilen von Hühnereier hergestellt wurden und die anschließend nicht erhitzt wurden, zu entnehmen. Die Proben müssen mit Datum und Uhrzeit der Herstellung gekennzeichnet und bei vier Grad Celsius mindestens 96 Stunden aufbewahrt werden. Allerdings gilt dies nur für Chargen von mehr als 30 ausgegebenen Portionen. A-la-carte-Speisen sind davon also nicht betroffen. Allerdings empfiehlt der Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (VKK) den GV-Betrieben, auch von anderen Speisen – also auch jene ohne Hühnerei-Inhalten – aufzubewahren. So könne im Schadensfall schnell nachgewiesen werden, ob die ausgegebenen Speisen Krankheitserreger enthielten oder eben nicht. Keine Rückstellproben seien von nicht leicht verderblichen Lebensmitteln sowie Waren in Fertigpackungen von Zulieferern wie Süßspeisen, Getränke und Molkereiprodukte nötig.

Einen politischen Vorstoß will nun Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) wagen. Medienberichten zufolge will sie beim Ehec-Krisentreffen heute in Berlin eine rechtliche Änderung auf Bundes- oder sogar auf europäischer Ebene verlangen. Demnach sollen Rückstellproben nicht nur bei Eirpodukten erfolgen und auch von Restaurants verlangt werden.

Hysterie um EHEC-Erreger – Experten-Rat: Gastronomen müssen Food-Lieferanten dokumentieren

(Hamburg, 06. Juni 2011) Der nächste Verdacht kommt bestimmt: In der Hystrie um die Quellen der lebensgefährlichen EHEC-Bakterien ist bereits ein Restaurant in der Lübecker Altstadt in die Schlagzeilen gekommen – zu Unrecht, wie sich herausstellte. Auch etliche Hotels in Lübeck wurden offenbar geprüft, deren Köche mussten Stuhlproben abgeben. Wichtig sei nun, so der erfahrene TV-Hygienechecker Ulrich Jander, eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung zu haben und sämtliche Lieferanten aufzulisten. Dazu stehen Checklisten zum Download zu Verfügung.

EHEC-Hysterie: In der Gastronomie muss man nun verstärkt Sorgfalt beim Lieferanten-Management walten lassen

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Nötig sei es, sämtliche Lieferanten und Einkaufsquellen aufzulisten. Damit könne dam auf Anhieb herausfinden, woher mögliche Erregerquellen stammen könnten, so Jander. Zudem sollte jeder Lieferant bewertet werden, u.a. Qualität und Preis/Leistungsverhältnis mit ein bis zehn Punkten. So erhalte man rasch Überblick über gute und weniger Lieferanten bzw. Einkaufsquellen. Und jede Reklamation sollte ebenso schriftlich festgehalten werden, gerade bei Hygiene- oder Qualitätsmängeln. Häufen sich Reklamationen z.B. bei wichtigen Bereichen wie Einhaltung der Kühlkette, müsse man die Beziehung zum Lieferanten neu überdenken, so Jander.

Die Checkliste dafür stehen hier zum kostenfreien Download zur Verfügung:

Wichtig sei, dass Gastwirte nachweisen müssten, was sie wann bei wem gekauft haben. „Wenn diese Kette dicht geflochten ist, kann man hier den Erreger hoffentlich finden“, sagte Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Noch mehrere Wochen nach einer EHEC-Infektion in einem Restaurant könne dort der gefährliche Darmkeim noch nachgewiesen werden.

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KOCHWELT Fachinformationen – Ausgabe Juni 2011
Große Verunsicherung in Profiküchen – EHEC: Erreger noch nicht endgültig typisiert – Tomaten, Salatgurken und Blattsalate sollten dennoch weiterhin nicht roh verzehrt werden
http://www.kochwelt.de/fileadmin/user_upload/KOCHWELT-Fachinformationen/KOCHWELT_Fachinfo_-_Grosse_Verunsicherung_durch_EHEC_-_Juni_2011.pdf

KOCHWELT Fachinformationen – Ausgabe Mai 2011
Gefährliche Darmepidemie durch EHEC – Hygiene-Checkliste: Was in der Küche zu beachten ist
http://www.kochwelt.de/fileadmin/user_upload/KOCHWELT-Fachinformationen/KOCHWELT_Fachinfo_-_Gefaehrliche_Darmepidemie_durch_EHEC_-_Mai_2011.pdf