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Rauchverbot

Verfassungsgericht entscheidet: Rauchverbot gilt weiterhin auch für bei Vereinstreffen – Grundsatzurteil für Vereinsgastronomie

    (Karlsruhe, 25. Oktober 2014) Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt. Ein Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten berührt auch die Vereinigungsfreiheit dann nicht, wenn die Räumlichkeiten zwar für den verfolgten Vereinszweck – das gemeinsame Rauchen – genutzt werden sollen, aber tatsächlich öffentlich zugänglich sind.

    Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot in Hamburger Gastronomie teilweise

      Ein Gang zurück: Das Bundesverfassungsgericht lässt Raucherräume auch in Hamburger Restaurants wieder zu. Nach einem aktuellen Urteil (Az. 1 BvL 21/11 vom 24. Januar 2012) ist das Verbot, dass sog. Speisewirtschaften keine abgetrennten Zimmer mit Qualmerlaubnis einrichten dürfen, nichtig. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) sei mit dem im Grundgesetz garantierten Gleiheitssatz und Berufsausübungsfreiheit nicht vereinbar. Nun muss das Landesgesetz korrigiert werden. „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass auch für Speisewirtschaften abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden dürfen“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

      Absolutes Gastro-Rauchverbot in Bayern: Verfassungsbeschwerde erfolglos – BVG nennt Existenzgefährdung „gerechtfertigt“

        Schlechte Karten für das Gastgewerbe: Das seit 1. August geltende absolute Rauchverbot in bayerischen Gastbetriebe wird nicht aufgeweicht. Eine Verfassungsbeschwerde einer Pilsbar-Inhaberin und einer Raucherin wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen. „Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerinnnen als Raucherin noch als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten“, so eine Pressemitteilung des BVG.

        HOTELPRESSESCHAU vom 29. April 2010 – Obskure RWI-Studie: Rauchverbot soll kaum zu Gastro-Umsatzrückgang beigetragen haben – Methodik zweifelhaft

          Peinlicher Patzer: Das renommierte Rheinisch-westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) will herausgefunden haben, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rauchverbots auf die Gastronomie „überschätzt wurden“. In betroffenen Gastbetriebe si der Umsatzrückgang – gegenüber noch nicht betroffenen Gastronomien in anderen Bundesländern – um zwei Prozent gesunken. Die Folgerung: „Rauchverbot führten nur zu geringen Umsatzbußen“. Der Fehler liegt in der Methodik: Die Umsatzdaten nach dem September 2008 – im vergangenen Jahr ging der Umsatz im Gastgewerbe laut Destatis um -6,1 Prozent zurück! – wurden schlichtweg nicht angeschaut. Zudem blendete man die aktuellen Dehoga-Untersuchungen unmittelbar nach Einführung des Rauchverbotes einfach aus. Und Einfluss auf das Studienergebnis hatten auch Umsatzdaten bei Zigarettenautomaten in der Gastronomie; was dies mit den F&B-Umsätzen zu tun haben soll, ist nicht erklärbar. Das vom RWI selbstständig getragene Untersuchungsprojekt wirft zwar aktuell in der „Süddeutschen Zeitung“ eine große Schlagzeile auf, ist aber tatsächlich sehr zweifelhaft. Die (nicht ausgesprochene, aber logische) Folgerung, das Rauchverbot habe ja gar keine schlimmen Auswirkungen auf die Betriebe gehabt, zeugt von Unkenntnis der Marktlage.

          Hamburg – Absolutes Gastro-Rauchverbot droht

            Überraschung in der Hamburger Bürgerschaft: Vertreter aller im Landesparlament der Hansestadt vertretenen Parteien (CDU, GAL; SPD, Linke) sprachen sich nun für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie aus. Damit könnte Hamburg das erste Bundesland sein, dass die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes so umsetzen würde.

            CHD Expert-Studie: Ohne Raucherräume geht der Gastroumsatz weiter zurück

              Raucher sind nachwievor eine wichtige Zielgruppe für Gastronomen. 37 Prozent der Inhaber von speiseorientierten Betrieben bieten einen abgetrennten Raucherraum an. Nahezu alle Gastwirte (99%) haben auch bestuhlten Außenbereich für Raucher reserviert, 50 Prozent davon mit Wetterschutz und Heizmöglichkeiten. Dies geht aus einer Befragung des internationalen Marktforschungsunternehmens CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, von 5.567 speiseorientierten Gastbetrieben in Deutschland hervor.