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Radfahren

Fasching, Alkohol und Autofahren: Keine gute Idee – Alkohol kann Versicherungsschutz kosten – Beifahrer: Mitverschulden möglich – Auch Radfahrer müssen nüchtern sein

    (Coburg, 14. Januar 2014) Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: An das Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen. Zwar fühlen sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache: Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.