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OTA

Grafik: Arne Belau/hottelling

Wie Hotels um Direktbuchungen kämpfen und OTA austricksen

    Berlin, 07. April 2017 – Kurios: Ein Hotel bat nun einen Gast, die Buchung bei booking.com zu stornieren und ein Zimmer erneut über die hauseigene IBE zu reservieren. Per Postkarte kam das Angebot samt kostenlosem Frühstück. Damit unterläuft der Hotelier den Vertrag mit dem OTA; offenbar sollte eine papierne Postkarte die unerwünschte Weitermeldung an booking.com erschwert werden…

    Urteil gegen Hotels: OTA dürfen zurückschlagen, tun es aber nicht – Jeder will Geschäft machen – Nur: Onlinebuchung muss schnell und einfach sein

      Köln, 26. Februar 2017 – Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird: Obwohl OTA Hotels, die ihre Zimmer woanders, z.B. auf der eigenen Webseite, günstiger anbieten, schlechter listen dürfen, tun sie es offenkundig nicht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Az. 88 O 17/16) zeigt, dass das derzeitige Geschäftsgebaren in der Post-Ära der Bestpreisklauseln einigermaßen fair (geblieben) ist. Denn: Jeder will ja Geschäft machen.

      Marek Gawel

      Bei Direktbuchung immer 10 Euro günstiger – Interview mit Marek Gawel vom Bellevue Rheinhotel Boppard

        Boppard, 22. Februar 2017 – Vor rund einem Jahr stieg Marek Gawel bei Best Western aus: Sein Bellevue Rheinhotel in Boppard ist heute mit immer mehr Direktbuchungen stärker denn je. Er macht den OTA klar, dass alle Buchungspartner dieselben Raten bekommen – aber bei Reservierungen über bellevue-boppard.de der Preis stets zehn Euro günstiger ist. Wie das gut funktioniert, erläutert er im Interview bei HOTELIER TV & RADIO.

        Wie sich Hotels bei den Zimmerpreisen leicht austricksen lassen

          Berlin/Bern, 07. Oktober 2016 – Unternehmerische Freiheit ist nötig, aber Schlupflöcher für Preistricksereien sind kontraproduktiv: Bei den volatilen Raten können Hoteliers zwar zu mehr Direktbuchungen kommen, aber um welchen Preis? Moderne Preisbots wie von triprebel.com und dreamcheaper.com nutzen Schlupflöcher in den AGB aus, um bereits gebuchte Zimmer günstiger neu zu reservieren. Und bei telefonischer Anfrage unterbieten etliche Häuser gern die genannten OTA-Rate, um sofort eine kurzfristige Buchung zu generieren.

          Wer bei HRS ein Hotel sucht, bekommt stets das Hotel Savoy auf Platz 1 serviert - das gehört zur HRS-Gründerfamilie ... (Screenshot: hrs.de/22.09.2016)

          Jetzt wird auch #Hotelmarketing kriminalisiert – Ist Hochkaufen im Ranking bei #HRS & Co illegal?

            Köln, 22. September 2016 – Bezahlte Platzierung muss als Werbung gekennzeichnet werden, um nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen – sind hochgekaufte Rankings bei Buchungsportalen wie HRS und hotel.de nun illegal? Und machen sich Hotelbetreiber damit mitschuldig? Dies wollen Journalisten des Rechercheverbundes “Correctiv” nun nahe legen. In dem gestern veröffentlichten Bericht wird die Hotellerie generalverdächtigt; wieder einmal.

            Michael Hucho - Foto: privat

            Zukunft im Onlinevertrieb – Wie Accor gegen und mit OTA arbeitet – Interview mit Michael Hucho

              München – Es geht nicht gegen die OTA, sondern mit ihnen: Michael Hucho, Vice President Distribution Central Europe bei Accor, erklärt im Interview mit HOTELIER TV & RADIO, wie “Coopetition” funktionieren soll, keine grenzenlose Zusammenarbeit, aber maßvoller Wettbewerb im Channel Management. Die Stärkung des Direktvertriebs auch mit dem eigenen “Marketplace” accorhotels.com, mit dem Accor selbst als Distributor für konzernfremde Hotels auftritt, ist ein wichtiges Unternehmensziel.

              Grafik: Arne Belau/hottelling

              Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz – IHA: Wichtiger Schritt für Hotels in ganz Europa, um die Kontrolle über ihre eigenen Angebote zurückzuerlangen

                (Brüssel/Paris, 10. Juli 2015) Die französische Nationalversammlung hat heute das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“). Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und können ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Frankreich ist damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten wurden.

                Grafik: Arne Belau/hottelling

                OTA beklagen drohenden Machtverlust – Französisches Gesetz gegen Ratenparität hätte Signalwirkung für ganz Europa – PR-Gejammer über “Preisdiktat der Hotels”

                  Ein ungehöriger Zwischenruf von Chefredakteur Carsten Hennig

                  (Brüssel, 07. Juli 2015) Jetzt geht es den OTA per Gesetz an den Kragen: In Frankreich ist ein gesetzliches Verbot der per AGB diktierte Ratparität in Vorbereitung; es könnte im August rarifiziert werden. Nun lassen Expedia & Co. über ihre Verbände klagen: Es drohe ein Wettbewerbsverlust und bemängeln dreisterweise ein drohendes “Preisdiktat der Hotels”. Fakt ist, dass bislang durch durchsichtige Manöver die AGB von Expedia und Booking.com nur oberflächlich “angepasst” wurden und den Hotelpartner wie bisher die Ratenparität zwischen den OTA und den Hotel-Webpages diktiert wird. Von unternehmerischer Freiheit für die Hotelbetreiber, ihre Preise auch frei auf den von ihnen bevorzugten Distributionswegen zu verteilen, keine Spur.

                  Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

                  Auch Expedia bleibt bei Knebelverträgen: Hotel dürfen günstigere Zimmerraten nur bei anderen OTA anbieten – Zeit für einen Marketing-Masterplan für mehr Direktbuchungen

                    (Bellevue/Washington, 02. Juli 2015) Von unternehmerischer Freiheit sind Hoteliers immer noch ein entscheidendes Stück weit entfernt: Ab 1. August gewährt auch das weltgrößte Reisebüro expedia.com – nach booking.com – seine AGB in Sachen Ratenparität an. Aber nur ein bisschen eben: Die Zimmerraten der Hotelpartner dürfen bei anderen OTA variieren, jedoch nicht auf der eigenen Hotel-Webpage. Für die Hotelsuche auf den wichtigen Metasearchern wie trivago.de oder kayak.com macht dies wenig Sinn.

                    Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

                    IHA warnt vor neuen AGB von booking.com – Verpflichtende Ratenparitäts-Klausel birgt Risiken

                      (Berlin, 29. Juni 2015) Ende letzter Woche teilte Booking.com seinen Vertragspartnern kurzfristig mit, dass das Buchungsportal unbeeindruckt von der Abmahnung des Bundeskartellamts vom 2. April 2015 weiterhin auf seiner Ratenparitätsklausel bezüglich der Hotel-Websites beharre. Setze der Hotelpartner die Zusammenarbeit mit dem Portal nach dem 1. Juli fort, träten die neuen AGB von Booking.com automatisch in Kraft.

                      Frühstück soll im Zimmerpreis inbegriffen sein

                      Ohne Frühstück: Wie sich Hotels beim Preisvergleich nach oben mogeln

                        (Berlin, 20. Juni 2015) Die Fluggesellschaften praktizieren es schon lange: Um Tarife günstig aussehen zu lassen, senken sie die damit bezahlten Leistungen auf das Nötigste. Alle Extras wie Gepäcktransport oder Sitzplatzreservierung muss der Kunde zusätzlich bezahlen. Jetzt greift diese Methode bei Hoteliers um sich. Um bei Vergleichsportalen vorn zu landen, nennen viele Hotels nur noch den Preis ohne Morgenmahl. Test.de hat die Stichprobe gemacht.

                        Top-Hotelier Marco Nussbaum: Wer nicht in Online-Marketing bereits ist zu investieren, kann gleich das Handtuch schmeißen

                        Markenschutz bleibt große Herausforderung für Hotels – Brand Bidding auf Hotelnamen grundsätzlich zulässig

                          (Hamburg, 20. Februar 2015) Ärgerlich, aber legal: Das sog. Brand Bidding von OTA auf die Namen von Hotelpartnern ist grundsätzlich zulässig, wenn auch im engen Rahmen. Dies geht aus den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes klar hervor. Wenn nun booking.com mit dem Namen vom Prizeotel Hamburg bei Google wirbt, wäre dies statthaft (im gewissen Rahmen) – auch wenn sich Prizeotel-Gründer Marco Nussbaum nun in einem offenen Brief darüber beklagte. In einem auf seinem Blog veröffentlichen Schreiben an Booking.com-Chef Peter Verhoeven moniert er die IT-Praxis, ihm Gäste wegnehmen zu wollen (“Guestnapping”). Zudem würden die AdWords-Kosten durch das Brand Bidding um das “Zehnfache” verteuert, errechnete Nussbaum. Nun versucht er, den Buchungsdienstleister booking.com – immerhin europäischer Marktführer von Hotel-Onlinebuchungen – öffentlich unter Druck zu setzen.

                          Expedia.com kauft orbitz.com und die Portale cheaptickets.com, ebookers.com und hotelclub.com – Übernahme für 1,6 Milliarden US-Dollar

                            (Bellevue/Washington, 12. Februar 2015) Megadeal unter den OTA: Expedia übernimmt Konkurrent Orbitz Worldwide samt den bekannten Reiseportalen cheaptickets.com, ebookers.com und hotelclub.com. Je Orbitz-Aktie werden zwölf US-Dollar in bar (26% über dem Durchschnittswert) bezahlt. Damit ist die Übernahme rund 1,6 Milliarden US-Dollar schwer. Erst Ende Januar hatte Expedia den Konkurrenten travelocity.com für 280 Millionen US-Dollar übernommen.