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Wichtige Argumente im Kampf gegen die Bettensteuer

Die Unsicherheit in den Chefetagen greift um sich: Wie entwickelt sich das nächste Geschäftsjahr angesichts der drohenden Wiederanhebung der Mehrwertsteuer und der Bettensteuer in immer mehr Städten und Gemeinden? Viele Parameter der Geschäfts- und Investitionsplanung hängen von diesen neuen Belastungen ab – zusätzlich getrübt durch die neue Flugsteuer – und sind momentan nicht kalkulierbar. Nachfolgend dokumentieren wir wichtige Argumente im Kampf gegen die Bettensteuer:

Executive Summary von Stefanie Heckel, Sprecherin des Dehoga-Bundesverbandes
Der DEHOGA lehnt eine “Bettensteuer” aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab – unabhängig davon, welch kreativen Namen die Kommunen dem Kind auch immer geben. Wir werden alle politischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, um
Bettensteuern zu verhindern.

Alle mit der Mehrwertsteuersenkung verbundenen positiven Impulse werden allein schon durch die Debatte über die neue Sonderabgabe für die Hotellerie zunichte gemacht. Es kann doch wohl nicht sein, dass Bund und Länder die Hoteliers entlasten und die Kommunen im gleichen Atemzug die Hand aufhalten und die Hotels mit neuen Abgaben belasten. Investitionen setzen eine verlässliche Politik voraus – in Bund, Ländern und natürlich auch in den Kommunen.

Anstatt dem lokalen Tourismus zu schaden, wären die Kommunen besser beraten, das Leistungspotenzial ihrer Hotellerie zu stärken, die vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und dort ihre Steuern zahlt.

Weitere Informationen:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) & Hotelverband Deutschland (IHA)
Verbändehaus Handel-Dienstleistung-Tourismus
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Fon   +49 (0)30/72 62 52-32
Fax   +49 (0)30/72 62 52-42
Mobil +49 (0)171/4 44 13 63
heckel@dehoga.de

www.dehoga.de
www.hotelverband.de
www.hotelsterne.de

Fachinformation: Bettensteuer/Kulturförderabgabe
(PDF-Download: http://www.medienunternehmung.de/downloads/dehoga-argumente-gegen-hotel-bettensteuer-kulturfoederabgabe-kulturtaxe.pdf)

Die Einführung einer kommunalen Bettensteuer ist verfassungswidrig und würde die Chancen, die sich aus der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie ergeben, konterkarieren.

Worum geht es?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen nunmehr zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer „Bettensteuer“, teilweise als „Kulturförderabgabe“ bezeichnet, kompensieren.

Was fordern wir und warum?

•    Diskussionen sofort beenden!
Sämtliche politischen Diskussionen über die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturabgabe sollten schleunigst beendet werden, um die Hotellerie nicht weiter zu verunsichern. Die Hoteliers wollen den Mehrwertsteuervorteil sinnvoll einsetzen. Solange über eine solche kommunale Strafsteuer für die Hotellerie gesprochen wird, kann keine vernünftige Investitionsplanung, Lohnerhöhung oder Preissenkung stattfinden. Die Politik muss wahrnehmen, dass die Einführung einer Bettensteuer auf kommunaler Ebene verfassungswidrig ist.

Eine kommunale Bettensteuer oder „Kulturabgabe“ konterkariert den Sinn des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Die Bettensteuer würde dafür sorgen, dass die positiven Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden könnten. Bereits die Diskussion über das Thema richtet Schaden an, weil Unsicherheit geschaffen und das Vertrauen der Unternehmer in die Berechenbarkeit und Stabilität der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zerstört wird. Wer damit rechnen muss, dass Spielräume, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, durch eine kommunale Sonderabgabe wieder aufgezehrt werden, wird wünschenswerte Investitionen zurückstellen oder auf sie verzichten.

Statt reflexartig eine Neidsteuer einzuführen, sollten die Kommunen die positiven Effekte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auch im eigenen Interesse zur Entfaltung kommen lassen.

•    Bettensteuer ist verfassungswidrig!
Der DEHOGA hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zu den geplanten Einführungen von Bettensteuern der Kommunen und Städte in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt Köln und anderen Kommunen geplanten Bettensteuern oder Kulturförderabgaben eindeutig verfassungswidrig sind.

•    Keine Strafsteuer für eine einzelne Branche!
Das Herausgreifen einer einzelnen Branche, die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes entlastet worden ist, und ihre Belastung mit einer „Kontra-Steuer“ ist diskriminierend und völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend:
Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, z.B. in erheblichem Umfang der Einzelhandel.

Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen.

•    Chancen der Mehrwertsteuersenkung nutzen!
Die Mehrwertsteuersenkung bedeutet für die Hotellerie in Deutschland endlich die Herstellung von Steuergerechtigkeit und damit Chancengleichheit mit ihren europäischen Mitbewerbern. In 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten galten bereits seit langer Zeit reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie. Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland haben die Betriebe nun dringend notwendige Spielräume bekommen, um in Gebäude und Ausstattung zu investieren, Arbeits- und Ausbildungsplätze in schwierigen Zeiten zu sichern und neue zu schaffen sowie noch attraktivere Preise bieten zu können.

•    Kein weiterer Wettbewerbsnachteil für einheimische Tourismuswirtschaft!
Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation der Beherbergungsbranche ist eine kommunale „Bettensteuer“ nicht zu verkraften. Die Erhebung einer solchen Steuer oder Abgabe würde letztlich die Gäste treffen, da die Hotellerie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen wäre, diese Belastungen in Form höherer Preise an die Gäste weiter zu geben. Dies wäre ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die einheimische Tourismuswirtschaft.

•    Fazit:
Der DEHOGA lehnt eine „Bettensteuer“ aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich mit allen Mitteln – politisch und rechtlich – gegen die „Bettensteuerpläne“ auf kommunaler Ebene zur Wehr setzen.

Mehr Informationen über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-46, benad@dehoga.de

Hotelmarkt Hamburg – Hamburger Senat muss sparen: Bettensteuer beschlossen

(Hamburg, 23. September 2010) Nach Köln und München nun auch in Hamburg: Künftig sollen fünf Prozent des Übernachtungspreises von Hotels als „Kulturtaxe“ abgeführt werden. Die nun vom Senat, der unter starken Zwang für massive Haushaltseinsparungen steht, beschlossene Bettensteuer soll pro Jahr bis zu zehn Millionen Euro bringen. 25 Prozent der Einnahmen sollen an Hamburg Marketing (u.a. Hamburg Tourismus) gehen, 75 Prozent in Förderung von Kulturveranstaltungen fließen. Ab wann die Bettensteuer in Hamburg, war noch nicht ganz klar.

Beim Dehoga-Bundesverband bezeichnet man die Beschlüsse in Köln und München, und nun auch in Hamburg, eine Bettensteuer einzuführen, als nicht verfassungskonform. Doch noch ist nicht klar, wie diesen (kommunalen) Entscheidungen juristisch begegnet werden soll.

Der Hotelmarkt Hamburg gilt mit steten Steigerungszahlen und vergleichsweise hohen Durchschnittsraten als robust und weiter ausbaufähig. Die GDS-Durchschnittsraten betrug zuletzt 224 Euro. Für 2010 erwarten Hotelexperten insgesamt 8,9 Millionen Hotelübernachtungen für Hamburg.

Bettensteuer in Köln: Grünes Licht von der Landesregierung NRW

(Düsseldorf/Köln, 13. September 2010) Wie befürchtet wird in Köln eine Bettensteuer eingeführt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung gab nun nach einem dpa-Bericht grünes Licht.

Die entsprechende Satzung der Stadt Köln sei genehmigt worden. Damit können Komunen in ganz NRW Sonderabgaben bei Hotelübernachtungen. Offiziell wird die Extrasteuer als „Kulturförderabgabe“ bezeichnet.

Nun ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Zug. Es sollen alle rechtlichen Mittel, also auch der Verfassungsklage, ausgeschöpft werden. „Die Bettensteuer ist unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig“, hatte Dehoga-Präsident Ernst Fischer kürzlich erklärt.

Hotelmarkt Nordrhein-Westfalen: Landesregierung will Kölner Vorstoß für Bettensteuer genehmigen

(Düsseldorf, 06. September 2010) Die Genehmigung sei nur noch Formsache: Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ soll das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen dem Vorstoß des Kölner Stadtrates nach einer Bettensteuer stattgeben. Ein Beschluss wurde zwar noch nicht bestätigt, doch die Zustimmungen von Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans, früher Stadtkämmerer von Köln, und dem Landesinnenminister Ralf Jäger (beide SPD) gelten als sicher. Die Zusatzabgabe – fünf Prozent auf die Übernachtung – soll dann auch von anderen Kommunen erhoben werden können.

In Köln erhofft man sich durch die neue Zwangsabgabe Mehreinnahmen von rund 21,5 Millionen Euro. Die Regelung könnte ab dem nächsten Jahr gelten. Zeitungsberichten zufolge erwägen auch die Stadtverwaltungen von Essen und Bochum die Einführung einer Bettensteuer. Auch in Mönchengladbach gebe es entsprechende Überlegungen. Die Hoteliers vor Ort protestieren und verweisen auf die nicht gerade rosige Lage. „Die durchschnittliche Zimmerbelegung der Hotels in NRW beträgt 40 Prozent, während sie in Gladbach lediglich bei 29,7 Prozent liegt”, so Christian Jäger, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein, gegenüber der „Rheinischen Post“.

Dehoga-Bundesverband und IHA wollen sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Bettensteuer wehren. Nach einem Rechtsgutachten habe die sogenannten Kulturförderabgabe vor Gerichten keinen Bestand, heißt es. „Die Belastung von Geschäftsreisenden mit der Bettensteuer ist zweifellos unzulässig“, sagte der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen, selbst Hotelier in NRW (Rheinhotel Dreesen Ringhotel Bonn). Daher sehe die Kölner Satzung auch einen Erstattungsanspruch für Businessgäste vor. Dreesen macht deutlich: „Der Anteil der Geschäftsreisenden in Städten wie Köln beträgt 60 bis 80 Prozent. Das heißt, die große Mehrheit der Gäste muss die Bettensteuer erst bezahlen, um sie dann über einen schriftlichen Erstattungsantrag zurückzufordern. Bürokratie pur.“

Bettensteuer in ganz NRW? Absage aus Rathäusern

(Düsseldorf, 23. Juli 2010) Heißer Sommer in Nordrhein-Westfalen: Die neue Landesregierung fasste kurz nach dem Amtsantritt ein brisantes Thema an. Kaum im Amt, schlug Finanzminister Norbert-Walter Borjans (SPD) die landesweite Einführung einer Bettensteuer vor. Danach könnten Städte und Gemeinden – wie bereits in Köln – auf Hotelübernachtungen fünf Prozent Steuern erheben. Mit der neuen Sonderabgabe könnte jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag zusammen kommen, heißt es aus dem Finanzministerium in Düsseldorf.

Der Vorstoß erntete sogleich Kritik – auch in den Rathäusern. So will die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf keine Bettensteuer erheben. “Ich würde derzeit von der so genannten Bettensteuer abraten”, sagte Stadtkämmerer Manfred Abrahams gegenüber der „Westdeutschen Zeitung“. “Wir haben die klare Zielsetzung, dass Düsseldorf ein attraktiver Ort für Besucher bleibt.” Zumal stelle sich die Frage, wie hoch der Verwaltungsaufwand für diese Steuer wäre. Dem Zeitungsbericht zufolge setzen die 205 Düsseldorfer Hotels jährlich 271 Millionen Euro um. Eine Bettensteuer von fünf Prozent je Übernachtung brächte rechnerisch rund 13,5 Millionen Euro.

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