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Bettensteuer: Berliner Hoteliers kämpfen gegen Senat – Staatsrechtler Scholz räumt „City Tax“ wenig Chancen vor Gericht

(Berlin, 01. Februar 2012) Es wird spannend, wenn der Dehoga Berlin vor Gericht zieht: Gegen die vom Senat der Bundeshauptstadt für 1. Januar 2013 angekündigte Bettensteuer (5%) will der Verband juristisch zu Felde ziehen – notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Noch setzt man auf eine Einsicht in der neuen Regierungskoalition von SPD und CDU.

Der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz gibt der „City Tax“ vor Gericht wenig Chancen. Sie sei eine örtliche Aufwandssteuer und diese könne laut Grundgesetz  nur dann erhoben werden, wenn sie sich von einer bundesrechtlichen Steuer unterscheide. Jedoch gleiche die Matratzen-Maut der Umsatzsteuere, einer bundesrechtlich geregelten Steuer. „Da in jeder Beziehung Gleichartigkeit zur Umsatzsteuer besteht, ist die Einführung dieser Aufwandssteuer verfassungswidrig“, so Scholz.

Die für Privatreisende geltende Bettensteuere soll laut Senatsberechnungen bis zu 50 Millionen Euro jährlich einbringen. Der Dehoha Berlin befürchtet hohe Verwaltungskosten, so dass von der Summe nur knapp sieben Millionen Euro als Reinerlös im Stadtsäckel hängen bliebe. Offen wird damit gedroht, dass sich die freiwillig im Zusammenschluss von Visitberlin Partznerhotels e.V. engagierten Hoteliers die Mitgliedschaft aufrecht erhalten würden, wenn die Bettensteuer tatsächlich eingeführt würde. Jährlich würden damit eine Million Euro bei der zentralen Berliner Tourismusorganisation Visitberlin fehlen.

Im Koalitionsvertrag steht, dass die Bettensteuer „rechtssicher“ mit dem Jahreswechsel 2012/2013 eingeführt werden soll. Ist diese Rechtssicherheit nicht (mehr) gegeben, hofft man im Dehoga Berlin darauf, dass man in der Politik darauf verzichte.

Bettensteuer: Köln treibt Geld ein – Bremen beschließt Matratzen-Maut offiziell

(Köln/Bremen, 27. Januar 2012) Höhere Kosten überall, nicht nur bei Buchungsportalen: In Köln beginnt die Stadtverwaltung nun damit, die Bettensteuer per Bescheid einzutreiben. Dagegen wollen die rund 300 Hotelbetriebe der Domstadt nun klagen. In Bremen beschloss die Bürgerschaft nun offiziell die neue Zwangsabgabe.

Die Stadt Köln hat die Bescheide zur Bettensteuer verschickt, ohne zu vermerken, dass es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt. „Ohne einen solchen Vermerk wird der Steuerbescheid in vier Wochen rechtskräftig, wenn man keine Klage erhebt“, kommentierte Wilhelm Luxem, Direktor des Excelsior Hotel Ernst Köln und Vizechef des örtlichen Dehoga. Der Verband schrieb dazu an OB Jürgen Roters: „Mit Blick auf das zwischen der Stadt Köln und uns vereinbarte ,Musterverfahren’, das derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig ist und sicher auch noch weiter vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen wird, was eine noch längere Verfahrensdauer vermuten lässt, bitten wir Sie eindringlich, die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären.“

Fraglich ist, ob das Musterverfahren noch durchführbar ist. Im Zuge Bürokratieabbaugesetzes sei dies seit dem 1. November 2007 nicht mehr möglich, heißt es dazu aus dem städtischen Steueramt. Die Stadt gehe nachwievor davon aus, dass die Sondersteuer rechtens sei. Erwartet werden Extraeinnahmen von 16 bis 18 Millionen Euro.

In Bremen wurde nun auch offiziell die Einführung der Matratzen-Maut vom Landesparlament, der Bürgerschaft, beschlossen. Ab 1. April sind jeweils ein Euro für Übernachtungen in Pensionen, Gasthöfe, Freienwohnungen und ähnlichen Unterkünften fällig. Für die Hotels werden je nach Kategorie zwei bis drei Euro je Nächtigung berechnet. Der Bremer Senat erwartet Mehreinnahmen von rund 3,6 Millionen Euro im Jahr.

Hotelmarkt Hamburg – CDU-Vorstoß: Bettensteuer ab Juli? 1-3 Euro Matratzen-Maut geplant

(Hamburg, 16. Januar 2012) Eine freiwillige Einigung war nicht möglich: In Hamburg prescht nun die CDU in der Opposition vor. Ab Juli soll die Bettensteuer eingeführt werden. Je nach Hotelkategorie würden ein bis drei Euro je Übernachtung pro Person fällig.

Die Matratzen-Maut soll in diesem Jahr noch etwas zehn Millionen Euro erbringen, 2013 dann rund 20 Millionen Euro, heißt es aus der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Ein Vorschlag der SPD-Landesregierung steht noch aus.

Der Hotelmarkt Hamburg ist seit Jahren auf Erfolgskurs. Im vergangenen Jahr wurden rund 9,5 Millionen Übernachtungen gezählt.

Hotellerie: Bettensteuer bleibt in Duisburg – Abgelehnt in Moers und Gotha

(Duisburg/Moers/Gotha/Schwerin, 09. Dezember 2011) Die Bettensteuer ist weiter auf dem Vormarsch: In Duisburg kann die Matratzen-Maut nun erhoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage zweier Hoteliers abgewiesen hat. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ist die Zwangsabgabe konkret geplant. In Moers (Nordrhein-Westfalen) und Gotha (Thüringen) wurde die Sondersteuer offiziell abgelehnt. Eine Übersicht der Bettensteuer in deutschen Städten und Gemeinsen ist unter www.dehoga.de abrufbar.

In Duisburg wollen die Hoteliers weiter gegen die Bettensteuer kämpfen und bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Dies kündigte der örtliche Dehoga-Verband an.  Rolf Schenkel vom Hotel Sittardsberg hatte gegen die Zwangsabgabe geklagt, die der Stadtrat im Herbst vergangenen Jahres beschlossen hatte. Seit Einführung der Bettensteuer im November seien bis Ende August diesen Jahres 19.000 weniger Übernachtungen gezählt worden, heißt es in Medienberichten. Gäste könne in nahe gelegene Städte wie Oberhausen, wo noch keine Bettensteuer erhoben wird, ausweichen.

Moers und Gotha verzichten auf Bettensteuer
In Duisburg bleibt die Matratzen-Maut, in Moers kommt sie dagegen nicht. Trotz der Rechtmäßigkeit der Bettensteuer soll in der niederrheinischen Stadt keine Sonderabgabe eingeführt werden. In Nordrhein-Westfalen kämpfen nun die Hotelier in Köln, Dortmund, Aachen und Duisburg mit der Extrasteuer; in Krefeld ist die Bettensteuer geplant.

Im thüringischen Gotha lehnte nun der Stadtrat die Einführung einer Bettensteuer mehrheitlich ab. Befürchtet wurde ein Rückgang der Übernachtungszahlen um bis zu zehn Prozent. In der Landeshauptstadt sei die Gästezahl nach Einführung der Zwangsabgabe um 7,6 Prozent zurück gegangen, berichteten Zeitungen.

Schwerin – IHK mahnt: Keine vorschnelle Kulturförderabgabe in Schwerin
Die IHK zu Schwerin hat erhebliche Bedenken, eine Sonderabgabe auf die Übernachtungspreise von Hotels in der Landeshauptstadt einzuführen. Diese hatten die Unternehmerinnen und Unternehmer der IHK-Vollversammlung bereits im April in einem Beschluss des Gremiums dargelegt.

„Der verlockende Gedanke, das städtische Haushaltsdefizit über die Einführung einer Sonderabgabe zu verringern, ist sicher nachvollziehbar“, schätzt Siegbert Eisenach, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, ein. Aus Sicht der Schweriner IHK leisten jedoch die Hotels und Pensionen in Schwerin hierfür bereits einen erheblichen Beitrag durch die Gewerbesteuer. Die IHK mahnt zudem, dass die unterschiedlichen Variationen sowie die zum Teil noch laufenden juristischen Auseinandersetzungen zur Bettensteuer deutschlandweit eine große Verunsicherung im Beherbergungsgewerbe und in vom Tourismus profitierenden Branchen, wie beispielsweise in Gastronomie und im Einzelhandel, ausgelöst hätten. „Wir empfehlen der Stadt Schwerin deshalb, genau zu überlegen und zu prüfen, ob der Ausbau und der Erhalt kultureller Einrichtungen zunächst nicht auch mit vorhandenen Finanzierungsinstrumenten realisiert werden kann“, so Eisenach.

Die Idee einer „Bettensteuer“ verbreitete sich, als die Stadt Köln im Oktober 2010 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis einführte. Dieses Prinzip fand deutschlandweit Nachahmer. Unklar sind bisher jedoch vor allem die Handhabung einer Kulturförderabgabe bei beruflichen Übernachtungen sowie die Vereinbarkeit mit der von der Bundesregierung beschlossenen Mehrwertsteuersenkung auf Hotelübernachtungen. „Abgesehen von den zusätzlichen städtischen Kosten für einen höheren Verwaltungsaufwand, hätte eine dadurch verursachte Verringerung der Gästezahlen fatale Folgen für die Branche“, warnt Eisenach. Zu bedenken sei auch eine mögliche Rückzahlung  dieser Sonderabgaben, wenn ein Gericht in Zukunft die Bettensteuer zu Fall bringen sollte.

Die IHK unterstreicht, dass die Wirtschaft klare Rahmenbedingungen benötigt, die langfristig Gültigkeit behalten. Nur so könnten Investitionen vor Ort sich rechnen und Mitarbeiter beruhigt in die Zukunft sehen.

Hotelmarkt Halle/Saale: Bettensteuer abgelehnt

(Halle an der Saale, 26. November 2011) Es gibt auch mal gute Nachrichten: In Halle/Saale lehnte nun der Stadtrat die Einführung einer Bettensteuer ab. Mit der sog. Kulturförderabgabe sollten pro Jahr rund 300.000 Euro für Museen und Theater zusammen kommen. Der Vorstoß vom Oberbürgrmeister und der Fraktion Mitbürger wurde mit 28 zu 23 Stimmen abgelehnt.

Bettensteuer - Übersicht

In zahlreichen Städten wird indes die Matratzen-Maut eingeführt. In Berlin, Hamburg, Bremen und Frankfurt/Main sowie etlichen anderen Städten ist die Zwangsabgabe beschlossene Sache. Inwieweit hier juristische Strategien, die Bettensteuer doch noch verhindern zu können, helfen bleibt fraglich.

Hotelmarkt Hamburg: Bettensteuer unvermeidbar – Zwist im Dehoga-Landesverband

(Hamburg, 14. November 2011) Neuer Vorstoß ausgerechnet aus der Opposition: In Hamburg zeichnet sich eine neue staatliche Zwangsabgabe ab – nach dem Willen der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft sollen mit der Bettensteuer zwei Euro auf jede Übernachtung erhoben werden, die zweckgebunden in die Kulturförderung fließen sollen. Damit wird deutlich, dass die Matratzen-Maut in Hamburg unabwendbar ist. Eine Einigung der Hoteliers untereinander auf eine freiwillige Abgabe war nicht umsetzbar.

Mit der unerfreulichen Entwicklung einher geht handfester Streit unter Hamburger Hoteliers und der Führung des Dehoga-Landesverbandes. Die Vorwürfe an Präsidentin Rose Pauly und Geschäftsführer Gregor Maihöfer wiegen schwer: „Lustreisen“ auf Kosten des Branchenverbandes, Geldverschwendung, Intransparenz, mangelnde Branchenkenntnisse. Bei der heutigen Mitgliederversammlung wird über eine Sonderprüfung abgestimmt, die nach Willen der Hotel-Fachgruppe des Dehoga Hamburg alle Bücher und Unterlagen betreffen soll. Der unglücklich in der Öffentlichkeit ausgetragene Zwist – die Berichterstattung der regionalen Medien nimmt zu – gipfelte jüngst in der abstrus wirkenden Nachricht, dass Dehoga-Leiter Maihöfer, der nebenbei als Rechtsanwalt bei Strafverfahren mitwirkt, sein Büro nach Abhör-Wanzen durchsuchen ließ. Zudem sei ein Ordner aus der Buchhaltung „verschwunden“, berichtete das „Hamburger Abendblatt“. Es sei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet worden.

Hotelmarkt Hamburg: Freiwillige Abgabe vom Tisch – Kommt Bettensteuer?

(Hamburg, 08. November 2011) Nun kommt wohl die Bettensteuer: In Hamburg konnten sich Hoteliers und Stadt nicht auf eine freiwillige Abgabe einigen. Damit sei eine Matratzen-Maut unausweislich, sagte Thomas Magold, Chef des Tourismusverbandes.

Medienberichten zufolge gege es unter den Hamburger Hoteliers zwar „in der Breite“ die Akzeptanz einer freiwilligen Abgabe. Doch da gerade von Kettenhotels die Entscheidungen in den Zentralen außerhalb Hamburgs getroffen würden, sei eine freiwillige Lösung unrealistisch. Der Vorschlag des Dehoga sah vor, einen Betrag von 1,50 Euro für Zwei- und Drei-Sterne-Hotels und von zwei Euro für Vier- und Fünf-Sterne-Häuser zu entrichten.

Damit sind offenbar die Weichen für eine Zwangsabgabe gestellt. Wann die angekündigt Bettensteuer erhoben wird und in welcher Höhe, steht noch nicht fest. Die Einnahmen sollen zweckgebunden für Förderungen von Kultur und Tourismus verwendet werden.

Hotelmarkt Hamburg: Doch Bettensteuer ab 2012?

(Hamburg, 07. Oktober 2011) Die Politik macht Druck: In Hamburg soll nun doch eine Bettensteuer eingeführt werden. Dies berichtet der Radiosender NDR 90,3. Sollte sich die Hotellerie nicht auf eine freiwillige Kulturabgabe einigen, werden eine Matratzen-Maut in Höhe von fünf Prozent vom Überachtungspreis erhoben, plant die von der SPD geführten Wiurtschaftsbehörde. Damit hält die neue politische Landesführung an den Plänen der schwarz-grünen Vorgängerregierung fest.

Derzeit findet unter den Dehoga- und IHK-Mitgliedsbetrieben eine Befragung statt. Es wird allgemein damit gerechnet, dass die Kulturtaxe Mitte kommenden Jahres eingeführt wird. Sollten die Hoteliers sich auf eine freiwillige Abgabe einigen könne man mehr Einfluss darauf nehmen, dass das Geld für touristische und kulturelle Zwecke ausgegeben wird, heißt es.

Ob eine staatlich eingeführte Zwangsabgabe juristisch haltbar ist, bleibt fraglich. Juristen haben Zweifel. Nur der Bund dürfe diese Art von Abgaben kassieren.

Bettensteuer: Ab 2012 auch in Aachen und Lübeck

(Aachen/Lübeck, 16. September 2011) Schlechte Nachrichten: Ab 01. Januar 2012 gilt die Matratzen-Maut auch in Lübeck und Aachen. In der Hansestadt nahe der Ostsee zeichnet sich bereits eine Klage von Hoteliers ab.

Die Bettensteuern in Lübeck und Aachen werden fünf Prozent vom Übernachtungspreis betragen. In Lübeck sollen damit Steuermehreinnahmen von rund zwei Millionen Euro pro Jahr erzielt werden. Nutznießer dieses Geldsegen soll u.a. die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) sein.

In Aachen erwartet man rund eine Million Euro mehr Steuereinnahmen durch die sog. Kulturförderabgabe. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits in Köln, Duisburg und Dortmund die Bettensteuer.

Bettensteuer – Thüringer OVG urteilt: Jena darf vorläufig weiterhin Matratzen-Maut kassieren

(Jena, 05. September 2011) Neuer Rückschlag: In Jena darf die Bettensteuer 1-2 Euro je Übernachtung) weiter kassiert werden. Ein Eilantrag eines Hoteliers wurde nun vom Thüringer Oberverwaltungsgericht zurück gewiesen. Zur Begründung heißt es u.a., es seien keine “schweren Nachteile” für die Beherbergungswirtschaft erkennbar. Zudem sei die Abgabensatzung de Stadtverwaltung nicht ungültig.

Allerdings läuft noch ein sog. Normenkontrollverfahren. Darin müsse geprüft werden, heißt es vom Gericht, ob die sog. örtliche Aufwandssteuer gerechtfertig sei. Doch dies reichte nicht aus, sie per Eilantrag vor einer endgültigen Entscheidung außer Vollzug zu setzen.

Damit wird einmal mehr deutlich, dass der bundesweit auf dem Vormarsch befindlichen Zwangsabgabe juristisch nur schwer etwas entgegen zu setzen ist. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind unterschiedlich. Besonders betroffen sind Geschäftsreise-Hotels, die nicht von einem starken Besucher-Anstieg wie beispielsweise in Berlin, Hamburg oder Köln profitieren können.

Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig

(Köln, 12. August 2011) Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.

Bettensteuer - Übersicht - Stand 12.08.2011 (Quelle: Dehoga-Bundesverband)

„Wir haben ein Spiel in der Vorrunde verloren, aber nicht das Turnier“, sagte Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotels und Kläger im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe gegen die Stadt Köln. „Das Gericht hat ausdrücklich wegen der besonderen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen“, so Wilhelm Luxem, Chef des Excelsior Hotel Ernst und stellvertretender Vorsitzender des Dehoga in Köln. „Wir werden daher den Instanzenweg bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Anders als die Stadtkämmerin Frau Gabriele Klug sieht der Dehoga den Ausgang des gesamten Verfahrens als offen an, zumal das Verwaltungsgericht München im Vorfeld eine genau entgegengesetzte  Entscheidung getroffen hat, und die gestrige die erste von wenigstens drei Verfahrensgängen sein wird.

Das gesamte Verfahren um die Rechtmäßigkeit dieser Steuer wird sich damit noch über Jahre hinziehen. Der Dehoga weist nochmals darauf hin, dass in Köln bei ca. 2,4 Millionen Gastankünften aus der ganzen Welt mit jedem weiteren Monat rund 200.000 potentiell neue Fälle von Erstattungsansprüchen generiert werden, deren Bearbeitung durch die Stadt im Falle der Rechtswidrigkeit der Bettensteuer auf die Kölner Hotelbetriebe vollständig abgewälzt wird.

„Wir sind die Gastgeber Kölns und wollen den Tourismus in unserer Stadt weiter nach vorne bringen. Wir wollen aber nicht den administrativen Scherbenhaufen von Rückforderungen unserer Gäste zusammenkehren müssen, nur weil die Stadtvorderen alle Warnungen in den Wind geschlagen haben“, so Hönigs. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der Übernachtungssteuer sieht nicht nur der Dehoga die Steuerfindung in Form lokaler Aufwandsteuern als einen völlig falschen Weg an. Auch der Deutsche Tourismusverband, die Industrie- und Handelskammer, der ADAC und Tourismus NRW lehnen diese Form der Kommunalfinanzierung ab. Der ADAC weist in einer Presseerklärung zu seiner Urlaubsnebenkostenstudie vom 30. Juni diesen Jahres deutlich auf die nachteilige Wirkung von Urlaubsnebenkosten hin: „Wenn Kommunen zu hohe Kurtaxen verlangen, deren Sinn die Urlauber nicht verstehen, wandern sie in andere Urlaubsländer ab.“

Bettensteuer – Urteil: Matratzen-Maut in Köln rechtens

(Köln, 21. Juli 2011) Neuer Rückschlag: Die Stadt Köln darf die als Kulturförderabgabe getarnte Matratzen-Maut namens Bettensteuer erheben. Dies urteilte nun das Verwaltungsgericht der Domstadt (Az. Az 24 K 6736/10) und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Auch bei Geschäftsreisen dürfe die Bettensteuer (5% vom Übernachtungspreis) erhoben werden. Der Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln) war als Musterverfahren des Dehoga große Bedeutung beigemessen worden.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Stadt Köln weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert sei, die Kulturförderabgabe zu erheben. Sie sei eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Es handele sich bei ihr auch nicht um eine Art Umsatzsteuer, die nur vom Bund erhoben werden könne. Die Stadt sei auch nicht verpflichtet, beruflich veranlasste Übernachtungen generell von der Besteuerung auszunehmen.

„Die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes vorgenommene Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben stehe der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht entgegen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Abgabe nicht auch von anderen Betrieben erhoben werde, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen zögen. Schließlich werde mit der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Betreiber der Beherbergungsbetriebe eingegriffen.

Es ist zu erwarten, dass ein Berufungsverfahren von dem Oberlandesgericht NRW folgen wird. Die Bettensteuer wird in Köln seit dem 01. Oktober 2010 erhoben und wurde zunächst gestundet. Nun könnte die Stadt die Zwangsabgabe rückwirkend erheben.

Der Urteilsspruch von Köln ist ein herber Rückschlag für die Hotellerie im Kampf gegen die Bettensteuer. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die Matratzen-Maut richterlich abgesegnet. Einzig in München kam ein politischer Vorstoß nicht durch. Weitere Verfahren in anderen Städten Deutschlands stehen noch aus.

Eine aktuelle Übersicht über die Bettensteuer ist hier abrufbar: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/

Bettensteuer – Musterverfahren in Köln: Kein Ende in Sicht

(Köln, 12. Juli 2011) Ein erstes Urteil ist in wenigen Tagen zu erwarten: Im Musterverfahren des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln)gegen die Stadt in Sachen Bettensteuer wird es wohl weitere Verfahren in höheren Instanzen geben. Dies wurde nun in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Kölln deutlich. Zuviele Details sind juristisch noch ungeklärt, berichtete die „Kölner Rundschau“.

Im Kern der Argumente steht die Frage, ob eine Hotelübernachtung ein Grundbedürfnis oder „Ausdruck besonderer Leistungsfähigkeit“ sei. Privat motivierte Hotelaufenthalte sind ja auch aus der Finanzregelung ausgenommen. Geschäftliche Hotelübernachtungen dagegen nicht. Da Gemeinden grundsätzlich nur „zusätzlichen privaten Konsum“ besteuern dürfen, sei die Matratzen-Maut nicht zulässig, hieß es von Seiten des Hoteliers. Auch ähnele die Zwangsabgabe zu sehr der Umsatzsteuer, und diese dürfen Kommunen nicht erheben, da sie bereits vom Bund kassiert werden.

In Sachen Geschäftsreisen gehören Übernachtungen in fremden Betten zwangsläufig zum Alltag und damit Grundbedürfnis, so die Argumentationslinie der Hotelanälte. „Was dem Schreiner die Säge ist, ist dem Handlungsreisenden das Hotelzimmer“, sagte Hönigs gegenüber der „Kölner Rundschau“.
In Köln wurde die Matratzen-Maut (5% vom Übernachtungspreis) im Oktober vergangenen Jahres eingeführt. Bis zur gerichtlichen Klärung verzichtet die Verwaltung aber darauf, die Abgabe einzufordern. Allerdings könnte die sog. Kulturförderabgabe rückwirkend berechnet werden.

Die Bettensteuer findet in Deutschlands Städten und Gemeinden immer mehr Zuspruch, so jüngst auch in Göttingen oder Suhl. In München ist der politische Vorstoß für die Zwangsabgabe endgültig gescheitert. Dagegen wurde die Matratzen-Maut in Rheinland-Pfalz höchstrichterlich abgesegnet.

Bettensteuer: Matratzen-Maut auch in Gera – Gästezuwachs in Köln trotz Zwangsabgabe?

(Gera/Köln, 22. Juni 2011) Ein weiterer Rückschlag für die Hotellerie: Auch in Gera wird künftig die Matratzen-Maut (1 Euro je Übernachtung, Kinder unter 12 Jahren sind frei) erhoben. Die Stadt will damit jährlich rund 160.000 Euro einnehmen. Ob die vom Dehoga-Landesverband angekündigten rechtlichen Schritte erfolgreich sein werden, muss sich noch erweisen. Jüngst gab das Oberlandesgericht Rheinland-Pflanz zwei Kommunen bei der Zwangsabgabe Recht; das Urteil hat Signalwirkung.

„Wie angekündigt werden wir gegen jede weitere Satzung, so auch jetzt gegen die Geraer Satzung gerichtlich vorgehen. Bislang haben wir beim Oberverwaltungsgericht in Weimar gegen die Satzungen der Städte Erfurt und Jena zur Erhebung einer solchen Steuer Normenkontrollklagen laufen“, sagte Dirk Ellinger, Geschäftsführer des Dehoga Thüringen deutlich. „Gegen beide Städte haben wir einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht. Leider ist uns unverständlich, warum das Oberverwaltungsgericht nach fünf Monaten noch immer nicht darüber entschieden hat“, so Ellinger weiter. „Im Normenkontrollverfahren gibt es auch noch keinen Verhandlungstermin. Somit werden weiter durch Kommunen Satzungen verabschiedet, die nur dazu geeignet sind, dem Tourismus zu schaden. Die nächsten Städte stehen leider schon in den Startlöchern.“

Trotz Bettensteuer mehr Gäste in Kölner Hotels?
Trotz Zwangsabgabe sollen die Könmer Hoteliers in den ersten vier Monaten des Jahres mehr Übernachtungen generiert haben. Medienberichten zufolge gab es von Januar bis April ein Gästeplus von 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Gleich hieß es von der SPD-Fraktion im Stadtrat, die Bettensteuer schrecke niemanden ab.

Laut Dehoga-Landesverband seit die Tourismusentwicklung „nicht schlecht, doch sie könnte besser sein.“ Nach dem Krisefolgejahr 2010 steigen die Übernachtungen in der Domstadt wieder stärker an. Im April mussten die Beherbergungsbetriebe mit real -3,5 Prozent einen Umsatzrückgang hinnehmen.

Hotelmarkt München: Vorstoß zur Bettensteuer vorerst gescheitert

BREAKING NEWS (München, 26. Oktober 2010) Klares “Nein” für den Münchner Stadtrat: Die geplante Bettensteuer wurde von der Bezirksregierung von Oberbayern gekippt. Die Zwangsabgabe sei ungerecht (weil im Luxushotel so viel verlangt wird wie in der Jugendherberge), inakzeptabel (die Steuer treffe unterschiedslos Urlauber und Geschäftsreisende) und würde „volkswirtschaftliche Interessen des Staates beeinträchtigen“. Dies berichtet die Fachzeitschrift “Top hotel” in ihren Onlineausgabe unter Berufung auf regionale Medien.

Im Juni hatten die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, künftig je Hotelübernachtung 2,50 Euro abkassieren zu wollen. Die nun getroffene Entscheidung gegen die Bettensteuer dürfte Auswirkungen in ganz Bayern haben. Die Staatsregierung stand ohnehin nicht hinter dem Vorhaben.

Hotelmarkt Köln: Kampf gegen Bettensteuer wird aufgenommen – Musterklage mit Privathotel in Vorbereitung

(Köln, 21. Oktober 2010) Die Stadt Köln will den Musterprozess sogar unterstützen: Der juristische Kampf gegen die Bettensteuer wird nun von Inhaber des Hotel Lint in der Domstadt am Rhein aufgenommen. Wolf Hönigs will mit Hilfe des Dehoga-Landes- und Bundesverbandes vorzeitig gegen einen Steuerbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies berichtet der „Kölner Stadt Anzeiger“.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Onlineausgabe von “Top hotel”: www.tophotel.de

Hotelmarkt Deutschland: Bettensteuer bundesweit auf dem Vormarsch

(Berlin, 15. Oktober 2010) Firmenkunden wandern in Nachbarstädte ab, Chaos mit Abrechnungen und noch mehr Ärger: Bundesweit ist die Bettensteuer auf dem Vormarsch. Eine aktuelle Übersicht in der Onlineausgabe der Fachzeitschrift „Top hotel“ zeigt, dass immer mehr Städte und Gemeinde die Abzocke per „Kulturförderabgabe“ planen. Ein Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen.

Die Hoteliers bangen um den juristischen Erfolg einer Attacke des Dehoga-Bundesverbandes in Köln. In der Domstadt gilt die Bettensteuer seit Anfang Oktober. Mit zwei Strategievarianten versuchen ein Hotel bzw. ein Geschäftsreisender, die Bettensteuer zu Fall zu bringen; wir berichteten. Unterstützung gibt es von den renommierten Staatsrechtler der Großkanzlei Gleiss Lutz. Ob dies erfolgreich sein könnte, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Bis dahin werden wohl weitere Stadtverwaltungen die Bettensteuer beschließen bzw. bereits erheben.

Bettensteuer in Deutschland –Übersicht nach Bundesländern
(Quelle: Dehoga-Bundesverband/eigene Recherchen; Stand: Anfang Oktober 2010)

Hotelmarkt Köln – Bettensteuer bestraft Hoteliers: Firmenkunden wandern ab

(Köln, 14. Oktober 2010) Das war zu erwarten: Erste Firmenkunden kehren den Kölner Hotels den Rücken zu. In der Domstadt gilt seit Anfang Oktober die Bettensteuer – auf jede Übernachtungen werden fünf Euro aufgeschlagen. Nun wies der Chemiekonzern Bayer seine über 100.000 Mitarbeiter weltweit an, ab sofort in Hotels in Leverkusen und Düsseldorf zu übernachten. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung handele es sich um eine „Empfehlung an die Mitarbeiter“.

Geschäftsreisende können sich die sog. „Kulturförderabgabe“ rückerstatten lassen. Das entsprechende Formular ist jedoch nur in deutscher Sprache verfügbar. Wie schnell die Rückerstattung vorgenommen wird, ist noch nicht bekannt. Da offiziell die Original-Hotelrechnung abgegeben werden soll, stellen sich hierbei besondere Hürden betreffend der späteren Steuerabrechnung.

hotel.de Blitzumfrage zu Bettensteuer: Mehrheit der Reisenden würde Buchungsverhalten ändern

(Nürnberg, 12. Oktober 2010) Eine Blitzumfrage von hotel.de unter seinen Buchungskunden zum aktuell heiß diskutierten Thema “Bettensteuer” bringt bemerkenswerte Ergebnisse ans Licht: Immerhin fast ein Drittel (30%) der über 1.000 Umfrageteilnehmer spricht sich für eine solche Kulturtaxe aus, wenn mit den Einnahmen daraus wirklich kulturelle Angebote gefördert werden würden.
Eine deutliche Mehrheit von 70 Prozent ist erwartungsgemäß gegen die Einführung der “Bettensteuer”. 57 Prozent der befragten Gegner würde bei einer flächendeckenden Einführung einer solchen Zusatzabgabe sogar ihr Buchungsverhalten ändern: Etwas mehr als die Hälfte (53,3%) der Reisenden würde demgemäß auf günstigere Hotels ausweichen, um die Kostenerhöhung aufzufangen. Soweit möglich, würde die verbleibende knappe Hälfte versuchen, Hotels in umliegenden Ortschaften, in denen keine Kurtaxe anfällt, zu buchen.

Manager der Reiseindustrie befürchten Verteuerung von Städtereisen in Deutschland
Die von der Stadt Köln beschlossene und umgesetzte Erhebung einer sogenannten Bettensteuer für Hotel-Übernachtungen wird nach Einschätzung der deutschen Reiseindustrie bundesweit Schule machen und Nachahmer unter weiteren Städten und Gemeinden finden. Bei einer Erhebung unter Entscheidern der deutschen Reiseindustrie äußerten 88 Prozent aller Befragten die Befürchtung, dass in absehbarer Zeit auch andere Kommunen dem Beispiel von Köln folgen und eine Bettensteuer erheben werden. Dadurch werden Städtereise innerhalb Deutschlands spürbar teurer. In Köln wird seit dem 1. Oktober 2010 eine Steuer in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis in einem Hotel aufgeschlagen, der der Kommune zufließt.

In der im Auftrag des Travel Industry Club von dem auf die Touristik spezialisierten Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Trendscope erhobenen Umfrage vertraten 81 Prozent der Befragten die Ansicht, dass es für die Erhebung der Bettensteuer durch die Kommune keinerlei Rechtfertigung gibt. Die in dem “Top 500 Entscheider-Panel der Reiseindustrie” zusammengefassten Manager vertreten zudem mehrheitlich die Ansicht, dass sich Geschäfts- und Privatreisende gegen die weitere Besteuerung von Hotelübernachtungen durch Städte und Gemeinde zur Wehr setzen sollten. Insgesamt erklärten 77 Prozent der Befragten, die Reisenden sollten gegen die Bettensteuer protestieren.

Wer letztendlich die Mehrkosten durch die neue Abgabe zu tragen hat, steht bei den Managern der Reiseindustrie außer Frage: nur zwei Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Hotels ihre Gäste von der Bettensteuer verschonen und die Abgabe übernehmen werden. Dagegen sind 98 Prozent der Befragten der Überzeugung, dass die Hotels die Abgabe voll an ihre Gäste durchreichen werden. Ebenso deutlich ist die Einschätzung der Frage, ob die neue Bettensteuer in irgendeiner Weise zu einer Verbesserung des Aufenthaltes beitragen wird. Diese Erwartung teilt keiner der 254 Manager, die sich in der letzten Septemberwoche 2010 an der Umfrage beteiligt hatten.

Fritz Pütz, Vice President des Travel Industry Clubs: “Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Luftverkehrsabgabe ist die Bettensteuer in diesem Jahr ein weiterer Angriff auf die Reisekasse der Verbraucher und gleichzeitig auch ein Schlag gegen die Reise- und Beherbergungsindustrie. Der Aufenthalt in Städten, die eine zusätzliche Steuer zur Konsolidierung ihrer Kasse erheben, wird zweifellos unattraktiver. Und die Hotels an Standorten mit Bettensteuer werden die Verweigerung der Gäste zu spüren bekommen”.
“Es ist schwer nachzuvollziehen, warum eine Kommune im Alleingang die Möglichkeit erhält, sich an Urlaubern und Geschäftsreisenden zu bereichern, zumal der Steuer keine erkennbare Gegenleistung entgegensteht”, fügte Fritz Pütz hinzu.

Kampf gegen Bettensteuer: Dehoga holt laut “Top hotel” zum juristischen Befreiungsschlag aus

(Berlin/Köln, 29. September 2010) Die Bettensteuer nimmt der Hotellerie einen wertvollen Teil der jüngst gewonnen Investitionsstärke. In Köln wird die sog. Kulturförderabgabe von fünf Prozent je Hotelübernachtung ab 1. Oktober erhoben. Der Dehoga-Bundesverband will laut einem Bericht in der Onlineausgabe von “Top hotel” hier einen Präzedenzfall schaffen, um einen juristischen Befreiungsschlag mit Mustercharakter zu erreichen. Dieser soll mit einem Kölner Hotel unternommen werden.

Der Dehoga-Bundesverband will gegen die Bettensteuer klagen (Foto: Dehoga/Reiner Pfisterer)

Der Dehoga-Bundesverband will gegen die Bettensteuer klagen (Foto: Dehoga/Reiner Pfisterer)

Dazu könnte der Kölner Hotelpartner frühestens nach drei Monaten, also Anfang Januar 2011, die Abrechnung zur Bettensteuer beim Steueramt der Stadt einreichen. Nach erfolgtem Steuervorbescheid würde dann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Werde dies abschlägig entschieden, könne man vor dem Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Klage erheben, so Rechtsanwalt Jürgen Benad vom Dehoga-Bundesverband.

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