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Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot in Hamburger Gastronomie teilweise

(Karlsruhe/Hamburg, 21. Februar 2012) Ein Gang zurück: Das Bundesverfassungsgericht lässt Raucherräume auch in Hamburger Restaurants wieder zu. Nach einem aktuellen Urteil (Az. 1 BvL 21/11 vom 24. Januar 2012) ist das Verbot, dass sog. Speisewirtschaften keine abgetrennten Zimmer mit Qualmerlaubnis einrichten dürfen, nichtig. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) sei mit dem im Grundgesetz garantierten Gleicheitssatz und Berufsausübungsfreiheit nicht vereinbar. Nun muss das Landesgesetz korrigiert werden. „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass auch für Speisewirtschaften abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden dürfen“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

BVG lässt Raucherräume in Speisewirtschaften zu: In Hamburgs Restaurants dürfen Raucher nun (vorläufig) wieder willkommen sein (Foto: Thomas Reimer/fotolia.com)

BVG lässt Raucherräume in Speisewirtschaften zu: In Hamburgs Restaurants dürfen Raucher nun (vorläufig) wieder willkommen sein (Foto: Thomas Reimer/fotolia.com)

Nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) ist das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verboten. Vom Rauchverbot ausgenommen sind Einraumgaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmeter, die als reine Schankwirtschaften betrieben werden, d. h. in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden und die nicht über eine entsprechende gaststättenrechtliche Erlaubnis verfügen.

Des Weiteren erlaubt die im Vorschrift für alle übrigen (reinen) Schankgaststätten, nicht aber für Speisegaststätten die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen. Eine vergleichbare Regelung zur Zulassung von Raucherräumen in Gaststätten finde sich auch in anderen Ländern nicht, so das BVG. Entweder gilt dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen wird unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten zubereitete Speisen angeboten werden oder nicht.

Die Klägerin betreibt eine an einer Autobahn gelegene Gaststätte, die neben einer Gaststube einen „Clubraum“ umfasst und hat eine sog. gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Sie stellte bei der zuständigen Hamburger Verwaltung einen Antrag, den Clubraum als Raucherraum nutzen zu können. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die gesetzliche Regelung für Speisewirtschaften keine Ausnahme vom Rauchverbot vorsehe. Dann zog die Gastronomin vor das Bundesverfassungsgericht.

Unterscheidung zwischen Schank- und Speisewirtschaft „sachlicht nicht gerechtfertigt“
Bereits 2008 hatte das BVG entschieden, dass das Rauchverbot in Gaststätten in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber eingreife. Die im Hamburger Passivraucherschutzgesetz bestimmte Unterscheidung zwischen Schank- und Speisewirtschaften hab zur Folge, dass Betreibende von Speisewirtschaften nicht in freier Ausübung ihres Berufs das Angebot ihrer Gaststätten auch für rauchende Gäste attraktiv gestalten könnten, was erhebliche wirtschaftliche Nachteile insbesondere für eher getränkegeprägte Speisegaststätten nach sich ziehen kann. „Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil es an einem hinreichend gewichtigen Grund für die Differenzierung fehlt“, so das BVG in einer Pressemitteilung.

Als Differenzierungsgrund reiche nicht allein die Tatsache aus, dass die unterschiedliche Regelung für Schank- und Speisewirtschaften das Ergebnis eines politischen Kompromisses der damaligen Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft war, teilt das oberste Gericht mit. Die unterschiedliche Behandlung ließen sich ferner nicht durch Gründe des Gesundheitsschutzes rechtfertigen. Im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit des Gaststättenpersonals fehle es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen diesem Regelungsziel und der vom Gesetzgeber gewählten Differenzierung zwischen Speise- und Schankgaststätten. „Denn nicht nur in Speise-, sondern auch in Schankwirtschaften sind Angestellte beschäftigt, die die Gäste in dort zulässigen Raucherräumen bedienen und hierbei den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt werden“, so das BVG.

Keine wissenschaftliche Erkenntnisse zu Passivrauchen
Mit dem Schutz der Gesundheit der nichtrauchenden Gäste könne die Ungleichbehandlung ebenfalls nicht gerechtfertigt werden. „Es wurden keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgebracht, nach denen die Verbindung von Essen und Passivrauchen zu einer besonderen Schadstoffbelastung der nichtrauchenden Gäste führt. Aber selbst wenn man dies unterstellte, ergäbe sich daraus keine Rechtfertigung, den Betreibenden von Speisewirtschaften die für andere Gaststätten bestehende Möglichkeit vorzuenthalten, Raucherräume einzurichten. Die Gäste können sich zum Essen in Nichtraucherbereichen aufhalten, von denen nach den gesetzlichen Vorgaben die Raucherräume so wirksam abzutrennen sind, dass eine Gefährdung durch Passivrauchen ausgeschlossen wird.“

Die Erwägung, dass durch den Ausschluss von Raucherräumen in Speisegaststätten eine größere Anzahl von Menschen den Gefahren des Passivrauchens entzogen wird, könnte ebenfalls keinen sachlich vertretbaren Differenzierungsgrund liefern. Denn das Regelungsziel, die Anzahl der Gelegenheiten zum Rauchen zu reduzieren, stünde in keinem inneren Zusammenhang mit der Unterscheidung von Speise- und Schankwirtschaften.

Die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankgaststätten ließe sich auch nicht mit einer etwaigen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betroffenheit durch ein Rauchverbot rechtfertigen. Insoweit fehlt es bereits an einer hinreichenden Tatsachengrundlage. Für den – allein von der Regelung betroffenen – Bereich derjenigen Gaststätten, die über die baulichen Möglichkeiten zur Einrichtung eines Nebenraums für rauchende Gäste verfügen, lässt sich nicht feststellen, dass reine Schankwirtschaften typischerweise in erheblichem Umfang wirtschaftlich stärker durch ein Rauchverbot belastet würden als Gaststätten, in denen auch zubereitete Speisen angeboten werden oder angeboten werden dürfen.

Die Annahme einer generell wirtschaftlich stärkeren Belastung der Schankwirtschaften im Vergleich zu den Speisewirtschaften als Differenzierungsgrund kann auch nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 gestützt werden, mit dem es Regelungen über Rauchverbote in Gaststätten für unvereinbar mit der Berufsausübungsfreiheit erklärt hatte, weil sie die getränkegeprägte Kleingastronomie unverhältnismäßig belasteten. Maßgebend für die Unterscheidung war ausdrücklich nicht die Ausrichtung solcher Eckkneipen bzw. Einraumgaststätten als Schwankwirtschaften, sondern dieser spezielle Gaststättentypus, der in besonderer Weise durch rauchende Stammgäste geprägt ist und für den daher bei einem Rauchverbot existentielle Umsatzeinbußen zu befürchten sind. Allein in diesem Zusammenhang wurde das unterschiedliche gastronomische Angebot als eines von mehreren Unterscheidungsmerkmalen herangezogen und bei der Schilderung der Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers wieder aufgenommen.

Krisenangst trifft Gastronomie – Restaurant, Kneipe, Kino: 66 Prozent der Deutschen wollen kürzer treten

(Hamburg, 05. Oktober 2011) Die Euro-Krise führt bei vielen Deutschen zur Verunsicherung und das wirkt sich offenbar doch auf das Konsumverhalten aus: Zwei von drei Bundesbürgern (66%) wollen in den nächsten Monaten verstärkt auf ihre Ausgaben schauen. Dafür verzichten sie vor allem auf Freizeitaktivitäten. An erster Stelle der Sparvorhaben stehen Restaurantbesuche. 46 Prozent derjenigen, die künftig intensiver auf ihr Geld achten, planen seltener Essen zu gehen. Auf den Plätzen zwei und drei folgen der Gang in die Kneipe und ins Kino (40 bzw. 35%). Das ergibt eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern.

Krisenangst macht sich breit: 46% der Deutschen wollen weniger Essen gehen (Foto: Contrastwerkstatt/fotolia.com)

Krisenangst macht sich breit: 46% der Deutschen wollen weniger Essen gehen (Foto: Contrastwerkstatt/fotolia.com)

Bücher und Zigaretten selten auf der Sparliste
Weniger Bereitschaft besteht in der Bevölkerung hingegen, auf den Kauf von Büchern und Zigaretten zu verzichten. Nur knapp 18 Prozent der Befragten beabsichtigen, sich beim Bücherkauf künftig zurückzuhalten. Ein gutes Viertel (knapp 27 Prozent) möchte sich beim Rauchen einschränken und Zigarettenschachteln häufiger aus dem Einkaufswagen verbannen.

Jeder Vierte verschiebt größere Investitionen
Doch es sind nicht nur die kleineren Anschaffungen, die aufgrund der angespannten Situation auf den Finanzmärkten kritisch hinterfragt werden. Knapp 27 Prozent derjenigen Deutschen, die in den nächsten Monaten kürzer treten wollen, hatten ursprünglich eine größere Investition geplant, die sie nun aufgrund der angespannten Lage erst mal auf Eis legen.

Deutsche haben Angst vor Rezession
Danach gefragt, ob sie Angst vor einer Rezession haben, zeigen sich die Deutschen beunruhigt. Die Mehrheit der Befragten fürchtet sich vor einem wirtschaftlichen Abschwung. 56 Prozent geben an, etwas Angst vor einer Rezession zu haben, weitere 13 Prozent fürchten sich sogar stark davor. Ganz genau scheinen die Deutschen allerdings nicht zu wissen, was sich hinter dem Begriff verbirgt. 37 Prozent der Befragten könnten nach eigenen Angaben aus dem Stehgreif nicht erklären, was eine Rezession überhaupt ist.

Die Top 10 Sparvorhaben der Deutschen
1. Restaurantbesuche (46,1%)
2. Kneipenbesuche (40,5%)
3. Kinobesuche (34,8%)
4. Wellness (33,9%)
5. Reisen (33,6%)
6. Unterhaltungselektronik (32,2%)
7. Anziehsachen (31,4%)
8. Autokauf (28,6%)
9. Zigaretten (26,7%)
10. Bücher (17,8%)

GfK: Konsumklima in Deutschland trotzt den Rezessionsängsten
Das uneinheitliche Stimmungsbild der Verbraucher setzt sich im September fort. Die Einkommenserwartung verbessert sich auf gutem Niveau, während die Konjunkturerwartung wie auch die Anschaffungsneigung Einbußen hinnehmen müssen. Der Gesamtindikator prognostiziert nach 5,2 Punkten im September für Oktober ebenfalls einen Wert von 5,2 Punkten. Dies teilte die Nürnberger GfK mit.

Trotz steigender Rezessionsängste kann sich das Konsumklima in Deutschland im Herbst dieses Jahres behaupten. Die nach wie vor guten Beschäftigungsaussichten lassen die Erwartungen hinsichtlich zunehmender Einkommen wieder ansteigen. Dagegen muss die Anschaffungsneigung im September Verluste hinnehmen, verzeichnet aber nach wie vor ein sehr gutes Niveau. Unter dem Einfluss der steigenden Krisenstimmung an den internationalen Finanzmärkten verliert die Konjunkturerwartung weiter an Wert.

Rezession in Deutschland unwahrscheinlich
In den vergangenen Wochen haben sich die Diskussionen um den richtigen Weg aus der internationalen Schuldenkrise verschäft; eine politische Lösung zeichnet sich bislang nicht ab. Inzwischen befürchten auch die Konsumenten, dass der Krisenvirus von den Finanzmärkten auf die Realwirtschaft übergreifen könnte. Als stark exportorientiertes Land kann sich die Bundesrepublik auf Dauer den Rezessionstendenzen in wichtigen Abnehmerländern, wie beispielsweise den USA, nicht vollständig entziehen. Eine nachlassende Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland wird inzwischen auch von einer Reihe von Wirtschaftsforschungsinstituten gesehen, die ihre Wachstumsprognosen für dieses und das kommende Jahr kürzlich nach unten revidiert haben. Dennoch gilt eine Rezession in Deutschland derzeit als unwahrscheinlich. Dafür soll vor allem der stabile Arbeitsmarkt sorgen. Aktuell bewerten laut ifo-Geschäftsklimaindex die Unternehmen in Deutschland ihre Geschäftslage weiterhin gut, allerdings habe sich ihre Zukunftsaussichten im September erneut deutlich eingetrübt.

Die gute und weiterhin stabile Beschäftigungslage in Deutschland ist der wesentliche Grund für den gestiegenen Einkommensoptimismus. Ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmer kann in diesem Jahr reale Einkommenszuwächse verzeichnen. Das belegen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das zweite Quartal, wonach die Reallöhne durchschnittlich bereits um 1,9 Prozent angestiegen sind. Hinzu kommt, dass durch die steigende Beschäftigung die Angst vor Jobverlust, und damit vor möglichen Einkommenseinbußen, schwindet.

Hinzu kommt, dass aufgrund der konjunkturellen Abschwächung der Preisdruck vor allem bei Energie und Rohstoffen voraussichtlich etwas nachlassen und die Inflationsrate nicht weiter steigen wird. Dies wirkt stabilisierend auf die Kaufkraft der Einkommen und stützt die Stimmung. 

Anschaffungsneigung: mit moderaten Verlusten
Nachdem sie im Vormonat noch leicht zulegen konnte, muss die Anschaffungsneigung im September Einbußen hinnehmen. Der Indikator verliert 7,2 Zähler und weist nun 29,7 Punkte auf. Das entspricht in etwa dem Vorjahresniveau. Trotz der aktuellen Verluste ist das Niveau des Indikators noch immer ausgesprochen gut. Dafür sorgt auch die stabile Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.

Damit werden die positiven Effekte der Schuldenkrise auf die Anschaffungsneigung überlagert. Zuletzt hatte der Glaube an die Stabilität in die Währung im Euro-Raum abgenommen. Folglich tendierten viele Konsumenten dazu, ihr Geld eher in werthaltige Anschaffungen zu investieren als es auf die hohe Kante zu legen. Die heftigen und zum Teil sehr konträren Diskussionen zum Umgang mit der Staatsschuldenkrise, die bislang noch keinen einheitlichen und abgestimmten Lösungsansatz erkennen lassen, haben das Vertrauen der Konsumenten in die Handlungsfähigkeit der Politik jedoch erschüttert. Dieser Vertrauensverlust macht sich nun offenbar auch bei der Konsumneigung bemerkbar und steigert die Verunsicherung.

Konsumklima: stabile Entwicklung
Der Gesamtindikator prognostiziert für Oktober einen Wert von 5,2 Punkten nach ebenfalls 5,2 Zählern im September. Damit trotzt das Konsumklima im Moment der Verschärfung der Schuldenkrise und einem drohenden Übergriff von den Finanzmärkten auf die reale Wirtschaft in Deutschland.

Die Zuspitzung der Schuldenkrise, vor allem in Griechenland, sowie die heftigen und konträren Diskussionen um deren Lösung, haben nicht das Vertrauen der Bundesbürger gestärkt, dass die Politik zu einer nachhaltigen und einvernehmlichen Lösung in der Lage ist. Für eine stabile und solide Entwicklung der Konsumstimmung ist es jedoch erforderlich, dass das Vertrauen der Bundesbürger in die politischen Entscheidungsträger wieder gestärkt wird. Denn nur Vertrauen sorgt für Planungssicherheit bei den Verbrauchern, und dies ist wiederum eine wesentliche Grundlage für die Stärkung des Konsums.

Angesichts der absehbaren Abschwächung der deutschen Exportentwicklung ist eine stabile zweite Säule in Form der Binnenkonjunktur für die weitere konjunkturelle Entwicklung überaus wichtig.

hotelsunited.de: Wichtige Konkte für’s Berufsleben

(Hürth, 16. April 2010) Kontakte knüpft man online: Mit dem Relaunch von hotelsunited.de wächst das Internetnetzwerk für junge Fachkräfte aus Hotellerie und Gastronomie kontinuierlich. Über 6.000 Mitglieder aus Deutschland sind nun regelmäßig eingeloggt und tauschen sich über neue Jobs, Branchen-Know-how und allerlei andere Themen aus.

hotelunited.de: Wichtige Konkte für’s Berufsleben
Die Nutzung ist kostenfrei. Seit dem jüngst vollendeten Relaunch können sich die Nutzer auch mit ihren Facebook-Anmeldedaten einloggen; dies vereinfacht den Zugang. Herausgeber von hotelsunited.de ist die Hürther Eventagentur Upzone, die bundesweit auch die „Hotel Staff Partys“ und im vergangenen Jahr erstmals das Fußballturnier „Hotelcup“ veranstaltete.

CHD Expert Studie über Gastro-Nachhaltigkeit: „Green Hospitality“ gewinnt an Bedeutung

Gastgewerbe nutzt Umweltorientierung noch nicht als Marketinginstrument

Hamburg, 15. Dezember 2009
Umwelt spielt eine große Rolle: Das Gastgewerbe denkt längst „grün“. Fast 80 Prozent der Entscheider bezeichnen ihren Gastbetrieb als „umweltorientiert“. Und: In über der Hälfte der Hotels und Restaurants gehört Nachhaltigkeit zum Geschäftskonzept. Dies ist Ergebnis einer neuen Studie von CHD Expert Deutschland, Scheeßel bei Hamburg. Für die Untersuchung „Green Hospitality 2010“, die im Januar erscheint, wurden von dem internationalen Marktforschungsinstitut für den Außer-Haus-Markt 221 Gastbetriebe in Deutschland befragt.

CHD Expert Grafik - Green Hospitality 2010 - Studie über Umweltorientierung im Gastgewerbe
„Umweltorientierung ist in den Managementetagen der deutschen Gastronomie und Hotellerie längst etabliert, aber im Marketing spielt dies bislang nur eine untergeordnete Rolle“, berichtet Thilo Lambracht, Geschäftsführender Gesellschafter von CHD Expert, die Studienergebnisse. Lediglich jeder dritte Gastbetrieb setzt seine strategische Orientierung zur Nachhaltigkeit auch in der Gästewerbung ein. „Imagewerbung ist sehr teuer und steht auch beim Thema Umwelt hinter abverkaufsorientierter Kommunikation nach“, erläutert der Gastroexperte.

Gerade in der Hotellerie gehört Nachhaltigkeit zum strategischen Konzept – Über 54 Prozent der Beherbergungsbetriebe haben Teile oder alle Abteilungen streng auf Umweltschutzorientierung getrimmt – nicht zuletzt, um Kosten zu sparen. „Umweltschutz gehört zum Costcutting und spielt damit in allen Segmenten der Hotellerie – vom null bis fünf Sterne, von groß bis klein – eine Rolle“, so Lambracht.
Gerade bei der Energieversorgung spielt Umweltschutz eine sehr gewichtige Rolle. Über 91 Prozent der Betriebe stellen bei Investitionsentscheidungen in Elektroanlagen Nachhaltigkeit vor andere Faktoren. Bei der Heiztechnik ist dies ähnlich. Bei Investitionen in neue Küchentechnik bewerten noch immerhin 64 Prozent der Befragten Umwelttechnologie sehr hoch. Dagegen spielt Umweltschutz bei neuen Schankanlagen nur eine untergeordnete Rolle; lediglich 29 Prozent achten darauf.

Nachhaltigkeit in der Gästewerbung wird nur in größeren Hotels mit Nachdruck verfolgt. „Je größer das Hotel, desto wichtiger die ‚grüne‘ Werbung“, bringt es Lambracht auf den Punkt. Gerade bei Konferenzhotels gehören „grüne Meeting“ zum guten Ton. Und auch in Luxus- und Wellnesshotels positioniert man sich gern als „Green Hotelier“. Dagegen sieht nicht einmal jeder vierte Restaurateur Sinn in „grüner“ Werbung. „Feine Speisen und exzellente Getränke haben nichts mit Umweltorientierung zu tun und entwickeln sich auch vom Bio-Thema deutlich abgekoppelt“, so Lambracht.

Die Studie „Green Hospitality 2010“ erscheint Ende Januar und kostet 499 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

CHD Expert Studie über Firmen-Weihnachtsfeiern: Weitere Umsatzverluste in der Gastronomie

Nur rund neun Prozent der Gastwirte erwartet mehr Bankette – Weniger Teilnehmer und weniger Pro-Kopf-Ausgaben

Hamburg, 11. Dezember 2009
Gespart wird nicht nur bei Geschäftsreisen – auch bei den Weihnachtsfeiern kürzen die Unternehmen die Budgets. 50 Prozent der Gastronomen in Deutschland berichten von weniger Banketten zum Jahresabschluss. Nur rund neun Prozent der Gastbetriebe richten in diesem Jahr mehr Weihnachtsfeiern als im Vorjahr. Dies ist Ergebnis einer repräsentativen Befragung von CHD Expert Deutschland. Das internationale Marktforschungsunternehmen für den Außer-Haus-Markt (Hotellerie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering) befragte dazu im November 184 Gastronomieentscheider.

CHD Expert Grafik - Weihnachtsfeiern 2009
„Die Lage im wichtigen Weihnachtsgeschäft hat sich für die gehobene Gastronomie merklich verschlechtert – im vergangenen Jahr konnten noch 14 Prozent der Betriebe eine steigende Zahl an Firmenfeiern verzeichnen“, analysiert Thilo Lambracht, Geschäftsführender Gesellschafter von CHD Expert. 2007 hatten sogar rund 30 Prozent der Betriebe einen Zuwachs bei den Firmenevents verzeichnet. „Die Budgetbegrenzungen und Kostenreduktionen bei den Unternehmen machen sich längst nicht nur bei den Ausgaben für Geschäftsreisen und bei den zutage tretenden Streichungen von Weihnachtsfeiern bemerkbar“, so der Gastronomieexperte. Auch könne man seit vielen Monaten eine allgemeine Zurückhaltung bei Cateringausgaben für Unternehmensevents beobachten. Allerdings fällt die Entwicklung in den Gastronomiesegmenten unterschiedlich aus: Von den speisegeprägten Gastbetrieben konnten immerhin 14 Prozent von einer steigenden Zahl an Weihnachtsfeiern berichten. Unter Hotelrestaurants sind es nur acht Prozent, die einen Zuwachs verzeichnen.

Deutlich werden die zugeknöpften Taschen der Firmenentscheider auch bei der Zahl der Teilnehmer. Über 64 Prozent der Gastronomen müssen in diesem Jahr weniger Plätze je Firmenfeier eindecken. „Auf die großzügige Einladung von externen Dienstleistern und anderen Firmenpartner wird eher verzichtet“, so Lambracht. Lediglich knapp sechs Prozent der Gastbetriebe (Gastronomie 8,2%, Hotelrestaurants 5,2%) berichtet von steigenden Teilnehmerzahlen.

Auch bei den Pro-Kopf-Ausgaben sind die Folgen der Wirtschaftskrise spürbar. Über 56 Prozent der Befragten bedauern Kürzungen beim Durchschnittsbon. Lediglich 6,2 Prozent der Profi-Gastgeber (Gastronomie 11,1%, Hotelrestaurants 4,4%) freuen sich über Steigerungen bei den F&B-Ausgaben (F&B = Food & Beverages). „Gespart wird an Kleinigkeiten, wie zum Beispiel am Dessert oder der Weinauswahl“, bemerkt Lambracht. Der Durchschnittsbon je Weihnachtsfeiern betrug im vergangenen Jahr 34 Euro – mit Tendenz: abnehmend.

Studie: Mangelnde WC-Hygiene schreckt Gäste ab

Gastro-Klos haben nicht unbedingt den besten Ruf: WC-Hygiene in der Gastronomie muss groß geschrieben werden. 87 Prozent der Frauen und 74 Prozent der Männer legen großen Wert auf überzeugende Sauberkeit in den Örtlichkeiten. Dies ist Ergebnis einer Forsa-Umfrage unter 500 Deutschland, die im Auftrag von „00 null null WC Frische-Siegel“, eine Marke des Erkrather Unternehmens SC Johnson, durchgeführt wurde.

Die oftmals schmutzige und unhygienische Realität der WCs in Restaurants, Bars und Kneipen hat dazu geführt, dass sich inzwischen nicht nur Männer sondern auch Frauen die alte WC-Frage stellen müssen: Sitzen oder Stehen? Not macht erfinderisch: Von der Sauberkeit auf Gastronomietoiletten nicht so ganz überzeugt, geben dann auch knapp zwei Drittel der Damen (60%) an, dass sie sich nicht direkt auf das WC setzen. Weitere 26 Prozent legen erst Toilettenpapier unter, bevor sie sich niederlassen. Aber auch die Herren entwickeln “Vermeidungsstrategien”. Von ihnen nimmt ein Drittel (33%) nicht direkt auf der Toilette Platz und jeder Zweite (51%) vermeidet den Direktkontakt mit der WC-Brille durch Auflegen von Toilettenpapier.

Der erste Eindruck zählt: Wenn es um konkrete Missstände auf Gastronomietoiletten geht, stören sich aber beide Geschlechter gleichermaßen (89%) an unangenehmen Gerüchen. 85 Prozent der Männer und 86 Prozent der Frauen beschweren sich zudem über fehlendes Toilettenpapier in öffentlichen Toiletten.

Um die verbesserungswürdige WC-Hygiene zu fördern, können nun Gäste nun auf dem Bewertungsportal www.qype.com neben den Eindrücken zum Essen, der Atmosphäre und der Freundlichkeit in Lokalen auch die  Toiletten bewerten. Die besten WCs werden mit dem „00 null null WC Frische-Siegel“ ausgezeichnet. Aus den als besonders schmutzig bewerteten Toiletten werden WCs ausgewählt, denen „00 null null“ ein komplettes Makeover gönnt.

UV-Test deckt Hygienemängel auf
„Das Thema WC-Hygiene ist immer eine sehr heikle Angelegenheit, und für den Gast stellt sich häufig die Frage: Wurde hier richtig sauber gemacht?“, erinnert Ulrich Jander von der GQH Gesellschaft für Qualitätssicherung im Hotel. „Man sollte darauf achten, dass man eine Toilette mit dem entsprechenden Desinfektionsmittel reinigt“, erläutert der Rüsselsheimer Sicherheits- und Fachberater für Brandschutz und Risk Management. „Bei unseren Tests setzen wir stichprobenartig ein Messverfahren ein, das den Bakterienanteil auf dem Deckel anzeigt. Dieses Verfahren ist elektronisch, bekannt ist auch eine andere Form der Messung, der sogenannte Abklatsch.“
Eine andere und einfache Testvariante ist der Einsatz von UV-Licht. So kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter eine ordentliche Reinigung durchgeführt haben. „Mittels eines Spezialstiftes, dessen Markierung unsichtbar ist, nehmen wir am Vorabend eine Kennzeichnung auf der Toilette im öffentlichen Bereich vor. Am nächsten Vormittag kontrollieren wir unter Zuhilfenahme von UV-Licht, ob unsere Markierungen noch vorhanden sind. Hiermit lässt sich ganz einfach feststellen, ob gereinigt wurde oder nicht“, so Jander. Die Ergebnisse dieser Tests sind einfach erschreckend und niederschmetternd, wenn man erkennen muss, dass keine ordentliche Reinigung erfolgt ist. Häufig sind diese Arbeiten an Fremdfirmen abgegeben. Vom Reinigungspersonal wird nur kontrolliert, ob die Objekte optisch sauber aussehen, und dann wird nichts gemacht. „Fazit: Wer lieber auf der sicheren Seite sein möchte, sollte mit Desinfektionstüchern versorgt eine öffentliche Toilette benutzen“, rät Jander.

42% der Gastronomen und Hoteliers gewähren Sonderkonditionen für Gruppen

Außer-Haus-Markt – Zahl des Monats Oktober 2009

Hamburg, 05. Oktober 2009
Das deutsche Gastgewerbe stemmt sich gegen die Krise: Drei Viertel der Restaurants und Hotels werben mit Sonderaktionen und Rabatten, um weitere Gäste zu gewinnen. Über 41 Prozent der Gastbetriebe gewähren Gruppen Sonderkonditionen. Mehr als ein Drittel der Profi-Gastgeber bietet Firmenkunden Vorzugskonditionen. Dagegen bevorzugen nur rund ein Viertel der Unternehmen zeitlich begrenzte Sonderrabatte (z.B. Pauschalrabatt von 10%). Zugaben wie Verzehrgutscheine oder „2 für 1“-Aktionen werden in nur 19 Prozent der Gastbetriebe eingesetzt. Und Discountofferten sind noch weniger populär: Lediglich knapp 14 Prozent der Restaurants und Hotels setzen den Preis für ausgewählte Angebote z.B. um 25 Prozent drastisch herab. Grundsätzlich gilt im deutschen Gastgewerbe: Rabatt ja, aber nur begrenzt. Denn nichts sei schwieriger, so der Tenor unter den Entscheidern, als den Preis später wieder anheben zu wollen.  (Quelle: CHD Expert (Deutschland) – Befragung Gastgewerbe September 2009)

Gastgewerbe unter Druck: Rabatte ja, aber nur begrenzt (Foto: Dehoga/Alois Müller)

Gastgewerbe unter Druck: Rabatte ja, aber nur begrenzt (Foto: Dehoga/Alois Müller)

Weitere interessante Zahlen zum Außer-Haus-Markt:

  • September 2009: Über 50% der Weinangebote auf deutschen Speisekarten stammen aus dem Inland
  • August 2009: Anzahl der Hotels in Deutschland wächst um 2,6%
  • Juli 2009: 14,67 Mrd. Euro für Catering in Deutschland
  • Juni 2009: Europavergleich – Deutschland hat mit 44.812 die meisten Beherbergungsbetriebe
  • Mai 2009: 35 neue Tophotels in Rumänien, Bulgarien und der Türkei
  • April 2009: F&B-Umsatz in Italiens Hotels mit 8,0 Mrd. Euro am höchsten unter den „Europe Big 5“
  • März 2009: 26 Milliarden Euro Gastronomie-Umsatz im deutschsprachigen Raum
  • Februar 2009 – 11,5 Mrd. Euro für Betriebsverpflegung in Deutschland/Frankreich/UK
  • Januar 2009 – 1,5 Billionen Euro Weltumsatz in Außer-Haus-Märkten

Lesen Sie weitere Daten unter:
http://www.chd-expert.de/zahl_des_monats.php

Über CHD Expert (Deutschland) GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und ist heute als CHD Expert (Deutschland) GmbH international tätig mit Partnern in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA, Kanada und Asien. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

Der Knigge bei Schweinegrippe

Hotelsicherheitsexperte Jander: Leitfaden für Umgang mit Gästen

Gegen Schweinegrippe hilft ein wenig Vorsicht. Gerade Mitarbeiter an der Hotelrezeption und im Service sind gefährdet, da hier intensiver Gästekontakt besteht. Intensive Körperkontakte sollten vermieden werden, rät Ulrich Jander. Der Rüsselsheimer Sicherheitsexperte für Hotellerie und Gastronomie hat einen „Knigge“ im gefahrlosen Umgang miteinander erstellt.

Die Schweinegrippe breitet sich unaufhaltsam aus. Die Ansteckung erfolgt durch Inhalieren der Viren über die Atemluft, durch Berührung mit Gegenständen, die mit dem Virus befallen sind, und natürlich durch Kontakt mit einem Erkrankten. Die Inkubationszeit ist kurz und beträgt einen bis vier Tage.

Durch einige Vorsichtsmaßnahmen lässt sich die Ansteckungsgefahr vermindern:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt zu Mitmenschen. Händeschütteln oder Küsschen rechts/Küsschen links sollten unterbleiben. Große Menschenansammlungen sollten vermieden werden.
  • Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie lieber zu Hause, denn Sie könnten andere anstecken. Sie selbst sind auch gerade sehr empfänglich für alle Arten Bakterien oder Viren.
  • Berühren Sie Mund, Augen und Nase nicht so oft, hierüber wird der Virus übertragen.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit einer desinfektionshaltigen Seife.
  • Nicht in die Hand husten, sondern in ein Taschentuch oder in den abgewinkelten Arm. Wenn Sie in die Hand husten, verbreiten Sie darüber nur die Viren.
  • Sorgen Sie für genügend Schlaf, seien Sie körperlich aktiv, trinken Sie genügend, vermeiden Sie Stress und essen Sie ausgewogen.
  • Vermeiden Sie landestypisches Strandtrinken gemeinsam aus Eimern.
Ein wenig Vorsicht hilft bei Schweinegrippe-Gefahr (Foto: © soschoenbistdu - Fotolia.com

Ein wenig Vorsicht hilft bei Schweinegrippe-Gefahr (Foto: © soschoenbistdu - Fotolia.com

Gerade an Rezeption und im Service ist die Ansteckungsgefahr am größten, so Sicherheitsexperte Jander. Hier pflegen die Mitarbeiter einen engen Kontakt zu Gästen. In manchen Gastbetrieben werden daher bereits Mundschutzfolien verteilt und Mittel zur Händedesinfektion ausgegeben.  „Zwar gibt es zur Zeit auch etliche Skeptiker, die der Meinung sind, die Warnungen vor der Schweinegrippe seien Panikmache“, berichtet Jander. „Doch es muss bedacht werden, dass die eigentliche Grippezeit mit ihrer hohen Ansteckungsgefahr erst noch auf uns zukommt.“ Auch das renommierte Robert Koch Institut warnt vor der weiteren Ausbreitung der Schweinegrippe.

Wer sich angesteckt hat, weist die typischen Grippesymptome auf: Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, ein Gefühl der Schwäche und Fieber. Bei manchen Erkrankten verläuft die Infektion leicht, bei manchen schwer. Besonders gefährdet sind Personen mit Vorerkrankungen, deren Immunabwehr geschwächt ist.

Immer mehr Hotels und Gastronomiebetriebe bereiten sich mit Notfallplänen auf einen möglichen starken Anstieg der Schweinegrippeerkrankungen vor. Der betriebliche Pandemie-Notfallplan des Bundesamt für Katastrophenschutz steht zum kostenfreien Download zur Verfügung: www.GQH-Hotel.de.

Ulrich Jander ist Sicherheitsberater und Fachberater für Brandschutz und Risk Management. Zusammen mit seiner Frau Martina leitet der die Unternehmen GQH Gesellschaft für Qualitätssicherung im Hotel und ASD Arbeitsmedizinischer & Sicherheitstechnischer Dienst. Der gelernte Bankkaufmann und Verwaltungsfach-Ingenieur ist u.a. Sachverständiger für Arbeitssicherheit und Brandrisikomanagement. Der 51-Jährige lebt in Rüsselsheim bei Frankfurt/Main.

Außer-Haus-Markt – Zahl des Monats November 2008: Über 220.000 Betriebe im Commercial Foodservice

Quelle: CHD Expert Deutschland, 04. November 2008

In Deutschland gibt es im Gastgewerbe (Commercial Foodservice) 221.132 Betriebe, davon sind 82 Prozent in der Gastronomie und 18 Prozent in der Beherbergung. Zahlenmäßig die stärksten Segmente in der Gastronomie sind Restaurants (rund 61.000), Kneipen/Pubs (rund 34.200), Gaststätten (rund 31.200), Imbisse (rund 21.100) und Cafés/Eiscafés (rund 18.500). Hauptsegmente in der Beherbergung sind Full-Service-Hotels (ein bis fünf Sterne, rund 13.400), gefolgt von Gasthöfen (rund 8.400) und Hotels garni (rund 7.600).

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Über CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

CHD-Expert-Studie: Über 60% der Gastronomie-Gäste im 40+ Segment

Quelle: CHD Expert, 18. Juni 2008

Mehr Männer als Frauen gehen regelmäßig aus – Wenig Jugendliche

Ausgehen ist überwiegend für „reifere Gäste“ eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Fast zwei Drittel der Besucher von Restaurants und Kneipen sind über 40 Jahre alt. Nahezu jeder fünfte Gast ist sogar 60 Jahre oder älter. Dies geht aus einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, hervor. Bei der Altersverteilung der Gäste wird deutlich, dass unterdurchschnittlich wenige Jugendliche regelmäßig in der klassischen Gastronomie anzutreffen sind. Obwohl 19 Prozent der Bevölkerung unter 18 Jahre alt ist, sind nur gut sechs Prozent der Gäste noch nicht volljährig.

„Nur etwa ein Drittel der Gäste sind im ‚Feieralter‘ zwischen 18 und 39 Jahren“, berichtet Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH. Betrachtet man den Altersdurchschnitt der Gäste ohne die unter 18-Jährigen, stellt sich heraus, dass es keine Alterslücke mehr gibt. „Der Anteil der 18- bis 49-Jährigen ist somit fast genauso hoch wie der Anteil der über 50-Jährigen in der Gastronomie“, so Lambracht.

In den einzelnen Gastronomiearten sind die „reiferen Gäste“ (über 40 Jahre alt) in der Überzahl. Lediglich in Bars, Clubs oder Lounges ist der Anteil unter 39-Jährigen deutlich höher. Zum Vergleich: In A-la-carte-Restaurants sind rund 65 Prozent der Gäste älteren Semesters. „Regelmäßiges Ausgehen hat auch mit der Finanzkraft zu tun – und die ist beim reiferen Publikum einfach höher als bei jungen Leuten“, analysiert Lambracht. Alter hat auch etwas mit Gemeinschaftsgefühl und Überschaubarkeit zu tun: Der Anteil der über 60-Jährigen ist in Kneipen mit fast 22 Prozent besonders hoch. Zum Vergleich: In Bars sind lediglich rund zwölf Prozent der Gäste im Seniorenalter.

Rund 53 Prozent der Gäste sind männlich, 47 Prozent sind weiblich. Je nach Gastronomieart ist die Geschlechterverteilung sehr unterschiedlich: In Bars/Clubs/Lounges herrscht ein Männerüberschuss (59%). Dagegen sind mehr Damen in Cafés (55%) anzutreffen. Und in Kneipen sind die Verhältnisse noch klarer: 63 Prozent der Gäste sind Herren. „Diskussionen beim Bier an der Bar oder am Stammtisch ist eben immer noch Männersache“, so Lambracht.

Weitere Eckdaten der Gastronomie gehen aus den aktuellen Studienergebnissen von CHD Expert hervor: Der Durchschnittsbon in der deutschen Gastronomie beträgt 14,50 Euro. Über die Hälfte der Gäste bleibt zwischen 60 und 120 Minuten. Die wichtigsten Branchendaten sind in der Studie „Gastgewerbe in Deutschland 2008“ (290 Euro zzgl. MwSt.) zu finden; Bestellungen unter http://shop.chd-expert.de.
Über CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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In Deutschland ist auswärts essen günstig

Quelle: CHD Expert, 12. Juni 2008

CHD Expert: Gastro-Durchschnittsbon im europäischen Vergleich – Höchste Restaurantpreise werden in Großbritannien verlangt

Hamburg, 12. Juni 2008
Wie bei den Hotelraten sind auch die Gastronomiepreise hierzulande vergleichsweise niedrig: Der Durchschnittsbon in einem deutschen A-la-carte-Restaurant beträgt 14,50 Euro und liegt damit um rund 40 Prozent niedriger als in Großbritannien. In den englischen Top-Restaurants bezahlt jeder Gast durchschnittlich 23,60 Euro je Hauptmahlzeit. Dies geht aus einer Untersuchung des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert hervor. Dazu wurden in Frankreich, Spanien, Großbritannien und Deutschland jeweils mehrere tausende Gastronomiebetriebe befragt.

„Das enorme Gefälle beim Gastro-Durchschnittsbon zeigt, dass die Esskultur in anderen europäischen Ländern ausgeprägter ist und häufiger Menüs trotz steigender Preise bestellt werden“, analysiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert Deutschland. Auch in Frankreich fällt die durchschnittliche Restaurantrechnung mit 22 Euro erheblich höher als in Deutschland. In Spanien werden immerhin noch 18,10 Euro je Gast berechnet.

Die Restaurantpreise sind in den vergangenen drei Jahren erheblich gestiegen. 2005 betrug der Gastro-Durchschnittsbon in Deutschland noch 11,70 Euro. In Spanien waren dies 15 Euro und in Frankreich 18,50 Euro. „Hier machen sich europaweit die gestiegenen Kosten für Rohwaren-Einkauf und Energie bemerkbar“, so Lambracht. Gleichzeitig ist aber auf dem gesamten Kontinent ein Wachstum des Außer-Haus-Marktes zu verzeichnen – anspruchsvolle Full-Service-Restaurants gehören dabei in fast jedem westeuropäischen Land zu den Gewinnern. So beträgt der Durchschnittsbon z.B. in französischen Hotel-Restaurants 26 Euro und liegt damit um fast 20 Prozent höher als in anderen Restaurants.

Je nach gastronomischem Segment variiert auch in Deutschland der Durchschnittsbon: In Bars/Lounges zahlt der Gast 13,80 Euro sowie in Kneipen und Bistros knapp über zehn Euro. In Cafés beträgt die Durchschnittsrechnung nur 6,50 Euro. Die Studie „Durchschnittsbon in der deutschen Gastronomie 2008“ (befragt wurden im April 2008 über 1.000 gastronomische Betriebe) ist ab Juli für €330,00 im Onlineshop von CHD Expert (http://shop.chd-expert.de) erhältlich.

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Rauchverbote und Umsätze im Gaststättengewerbe

Quelle: Destatis, 06. Juni 2008

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Umsatzentwicklung in Ländern mit und ohne Rauchverbot in Gaststätten miteinander verglichen, um mögliche Auswirkungen der Nichtraucherschutzgesetze auf den Umsatz des Gaststättengewerbes festzustellen. In der getränkegeprägten Gastronomie gingen danach die Umsätze im dritten Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal in den Bundesländern mit Rauchverbot (Baden-Württemberg und Niedersachsen) real um 9,8% zurück, in den übrigen Bundesländern dagegen um 6,8%. Im vierten Quartal 2007 wurde auch in Hessen ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. In diesem Quartal gingen in den Bundesländern mit Rauchverbot die realen Umsätze gegenüber dem Vorjahresquartal mit 14,1% erneut stärker zurück als in den übrigen Bundesländern (- 8,8%). Zur getränkegeprägten Gastronomie zählen unter anderem Schankwirtschaften, Diskotheken und Tanzlokale, Bars und Vergnügungslokale.

In der speisengeprägten Gastronomie, das heißt in Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben, war der Unterschied bei der Umsatzentwicklung zwischen Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetzen nicht so ausgeprägt. Im dritten Quartal 2007 hatte die speisengeprägte Gastronomie in Bundesländern mit Rauchverbot Umsatzrückgänge von 5,6% zu verzeichnen und in den übrigen Bundesländern in Höhe von 5,7%. Im vierten Quartal 2007 gingen dagegen die Umsätze in Bundesländern mit Rauchverbot um 6,3% zurück und in den übrigen Bundesländern um 5,4%.

Die Ergebnisse des ersten Quartals 2008 weisen wegen der aktualisierten Stichprobe noch große Schätzanteile auf und ermöglichen daher keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung der Umsätze im Gaststättengewerbe getrennt nach Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetze.

Im gesamten Bundesgebiet setzten im ersten Quartal 2008 – in dem zum Quartalsende Nichtraucherschutzgesetze in 14 Bundesländern galten – die Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie real 4,6% weniger um als im Vorjahresquartal. Hierbei ist zu beachten, dass das erste Quartal 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ein eher schlechtes Quartal für die getränkegeprägte Gastronomie war. In der speisengeprägten Gastronomie gingen die Umsätze im ersten Quartal 2008 um 0,8% im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück.

Vergleicht man die Entwicklung der speisengeprägten mit der getränkegeprägten Gastronomie seit 2002, dann kann man feststellen, dass die getränkegeprägte Gastronomie sich insgesamt schlechter entwickelt hat.

Methodische Erläuterungen zur Monatsstatistik im Gastgewerbe

Die Ergebnisse der Monatsstatistik im Gastgewerbe basieren auf der Grundlage einer Stichprobe und sind daher mit einem “statistischen Zufallsfehler” behaftet. Die genannten Veränderungsraten können in Abhängigkeit von der gezogenen Stichprobe schwanken. Das Ausmaß der Schwankungen nimmt mit steigendem Stichprobenumfang ab.

Die Unternehmen des Gaststättengewerbes melden monatlich ihre Umsätze. Fehlende Meldungen werden zunächst geschätzt und später durch die Nachmeldungen der Unternehmen ersetzt. Der Anteil der geschätzten Umsätze betrug beispielsweise im März 2008 in der speisegeprägten Gastronomie 29,5% und in der getränkegeprägten Gastronomie 37,0% aller Umsätze in diesem Wirtschaftszweig. In der Regel liegen die Meldungen aller Unternehmen erst sechs Monate nach dem jeweiligen Berichtsmonat vor. Sechs Monate nach Abschluss des Berichtsmonats beträgt der Revisionsbedarf der Veränderungsraten für das Gastgewerbe insgesamt im Median 0,5 Prozentpunkte.

Ausführlichere Informationen zur Methodik der Monatsstatistik im Gastgewerbe enthält der Qualitätsbericht, der auf der Homepage von Destatis zur Verfügung steht.

Kostenlose Ergebnisse zum Gastgewerbeumsatz in tiefer Wirtschaftsgliederung stehen im Publikationsservice von Destatis unter www.destatis.de/publikationen zur Verfügung.

Neue Gastronomie-Studie: Weniger Zeit für die Kneipe

Quelle: CHD Expert, 02. Juni 2008

Verweildauer in der Gastronomie nimmt ab – Am längsten in der Bar

Die Konsumzurückhaltung trifft nun auch die Gastronomie: Die durchschnittliche Verweildauer der Gäste in Kneipen und Restaurants hat in den vergangenen sechs Monaten leicht abgenommen. Nach einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, bleiben nahezu zwei Drittel der Gäste von A-la-carte-Restaurants maximal zwei Stunden. „Dies sind einige Prozentpunkte weniger als in den vergangenen zwei Jahren“, sagt Geschäftsführer Thilo Lambracht. Dagegen hocken gut ein Drittel der Stammgäste in den klassischen Kneipen regelmäßig zu vier Stunden in ihrem „verlängerten Wohnzimmer“. Für die Studie wurden 1.050 Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gasthöfe, Kneipen und Hotelrestaurants) im April 2008 befragt.

Auswärts essen muss heutzutage schneller gehen: Der Anteil der Langzeitgäste in Restaurants (zwei bis vier Stunden je Aufenthalt) liegt bei nur 16 Prozent. „Das Gourmetdinner mit Freunden im ‚Fresstempel‘ findet seltener statt“, so Lambracht. Zum Vergleich: In Segment der Clubs und Lounges bedeutet für rund 40 Prozent der Gäste der Einlass ein nahezu abendfüllendes Programm. „Hier schlägt der Eintrittspreis und der Eventcharakter der Betriebe durch“, berichtet Gastroexperte Lambracht.

In den kleineren Gastronomieformen ist die durchschnittliche Verweildauer der Gäste zum größten Teil wesentlich kürzer: In Bistros bleibt über die Hälfte der Gäste maximal eine Stunde. In Cafés liegt dieser Anteil sogar bei 63 Prozent. Für Kaffee und Kuchen nehmen sich gerade noch 32 Prozent etwas mehr Zeit (30 bis 60 Minuten). Viele Cafétiers kalkulieren heute mit einer höheren Gästefrequenz (mehr Gäste bei weniger Sitzplätzen) und versuchen Zusatzumsätze durch Verkauf von Spezialitäten zu generieren.

Die durchschnittliche Verweildauer schlägt sich auch beim Durchschnittsbon nieder: In Cafés wird per Gast gerade einmal 6,50 Euro berechnet. In Bistros sind dies schon knapp über zehn Euro. Und in den teureren Restaurants und Clubs/Lounges liegt der Durchschnittsbon bei 14,50 Euro bzw. 13,90 Euro.
„Höhere Lebenshaltungskosten, steigende Energiepreise und zu einem guten Teil auch das Rauchverbot setzen der Gastronomie weiter zu“, analysiert Lambracht die aktuelle Marktlage. Neben einem generellen Umsatzeinbruch infolge des Rauchverbotes verstärke sich der Trend dadurch, dass Stammgäste kürzer als früher bleiben und etwas weniger konsumieren. „Nur wer sich im Marketing hervortun kann, wird Sieger im harten Gastro-Wettbewerb sein“, so Lambracht. Bei kleinen Gastronomiebetrieben, z.B. inhabergeführten Eckkneipen, wird weiterhin eine Marktbereinigung stattfinden.

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Der deutsche Gast gibt pro Besuch 12,51 Euro aus

Quelle: CHD Expert, 16. Mai 2008

Studie von CHD Expert über Durchschnittsbon in deutscher Gastronomie – Leichte Steigerung seit 2006 – Restaurantbesuch am teuersten

Die Umsatzentwicklung in der deutschen Gastronomie ist moderat: Der Durchschnittsbon je Gast beträgt 12,51 Euro und damit nur vier Prozentpunkte mehr als vor zwei Jahren. Dies geht aus einer Untersuchung des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, hervor. Das leichte Plus  in der Gastronomie ist auf allgemeine Preissteigerungen zurück zu führen. Aber: „Ein Drittel der Kneipen muss mit einem Durchschnittsumsatz von unter acht Euro auskommen – und dies bei zum Teil schweren Umsatzverlusten infolge des Rauchverbotes“, analysiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert Deutschland. Bei Restaurants tritt ein gewisses Luxusverhalten zutage – hier gibt der deutsche Gast mit 14,53 Euro überdurchschnittlich viel aus. In den gut zehn Prozent der gehobenen Restaurants steigt der Durchschnittsbon auf über 25 Euro. „Hier werden auch gerne einmal eine zweite Flasche Wein oder ausgefallene Desserts geordert“, berichtet Lambracht.

Auch in Bars, Clubs und Lounges wird gern konsumiert – der Durchschnittsbon beträgt hier 13,88 Euro. „Dies ist einerseits auf den Trend zu hochwertigen Cocktails oder auch auf Sondererlöse wie Clubeintritt zurück zu führen“, sagt Lambracht.

Über die Hälfte der gastronomischen Betriebe bewegen sich bei den Erlösen im Mittelfeld. „In den meisten Betrieben liegt der Durchschnittsbon zwischen neun und siebzehn Euro  und lässt damit wenig Spielraum“, berichtet Thilo Lambracht. Treten unvorhersehbare Umsatzeinbrüche oder drastische Preissteigerungen bei den Betriebskosten auf, sind schnell Arbeitsplätze in Gefahr.

In der klassischen Kneipe wird knapp über zehn Euro je Gast durchschnittlich umgesetzt, ebenso im Bistro. Schlusslicht ist das Café, das lediglich 6,50 Euro je Gast kassiert. „Dafür ist aber die Gewinnspanne bei Kaffee deutlich höher und meist die Gästefrequenz höher als in den anderen Gastronomieformen“, sagt Lambracht.

Für die Studie wurden im April diesen Jahres über 1.000 gastronomische Betriebe in ganz Deutschland befragt. Die Studie „Durchschnittsbon in der deutschen Gastronomie 2008“ ist ab Juli für €499,00 im Onlineshop von CHD Expert (http://shop.chd-expert.de) erhältlich.

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Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rauchverbot“ am 11. Juni 2008

Quelle: BVG/Pressemitteilung, 08. Mai 2008

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Mittwoch, 11. Juni 2008, 10:00 Uhr in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten sowie einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden.

Zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet das Landesnichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg seit dem 1. August 2007 das Rauchen in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen, darunter auch in Gaststätten und Diskotheken. Dem Betreiber einer Gaststätte ist allerdings die Möglichkeit eingeräumt, abgetrennte Nebenräume einzurichten, in denen das Rauchen erlaubt ist. Für Diskotheken gibt es diese Ausnahmeregelung nicht; insoweit gilt das Rauchverbot ausnahmslos. Die Betreiber der Gaststätte bzw. der Diskothek sind für die Einhaltung des Rauchverbots in den von ihnen geführten Einrichtungen verantwortlich. Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Berliner Nichtraucherschutzgesetz enthält ähnliche Regelungen. Es verbietet das Tabakrauchen in Gaststätten einschließlich Clubs und Diskotheken. Eine Ausnahmeregelung besteht für abgetrennte Nebenräume von Gaststätten sowie für abgetrennte Nebenräume von Diskotheken, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben.

Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 3262/07 betreibt in Tübingen, die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 402/08 in Berlin eine kleine Einraumgaststätte. Beide Gaststätten werden überwiegend von Stammgästen besucht. Der Anteil der Raucher unter den Gästen liegt nach dem Vorbringen der Beschwerdeführer etwa bei 70 %. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass das Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg bzw. von Berlin für Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsieht. Sie sehen darin eine Verletzung insbesondere ihrer Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) und Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgrundrecht). Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Mehrraumgaststätten wirkten wettbewerbsverzerrend zugunsten der großen Betriebe und gefährdeten die wirtschaftliche Existenz von Einraumgaststätten. Da bei diesen eine Abtrennung von Raucherräumen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich sei, führe das Rauchverbot im Ergebnis dazu, dass Einraumgaststätten aufgrund des mit dem Rauchverbot einhergehenden Umsatzrückgangs unrentabel würden und geschlossen werden müssten. Ein faktisch absolutes Rauchverbot, das vorhersehbarer Weise dazu führe, dass ein bestimmter zahlenmäßig häufiger Gaststättentypus nicht mehr existenzfähig sei, sei nicht mehr verhältnismäßig. Als weniger stark einschränkendes Mittel, das den widerstreitenden Interessen der Raucher, der Nichtraucher sowie der Gastronomen gerecht werde, komme anstelle eines Rauchverbots eine Kennzeichnungspflicht von Gaststätten, in denen geraucht werden dürfe, in Betracht. Nichtraucher könnten dann vor Betreten der Gaststätte entscheiden, ob sie sich dem Tabakrauch aussetzen wollten oder nicht.

Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 906/08 wendet sich gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg, welches ihr als Diskothekenbetreiberin untersagt, das Rauchen in ihrem Betrieb zu gestatten und darüber hinaus – anders als für Gaststätten – die Einrichtung von Raucherräumen ausschließt. Nach der räumlichen Situation in der Großraumdiskothek der Beschwerdeführerin können ohne weiteres ein oder mehrere Räume als Raucherbereich abgetrennt werden. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass das absolute Rauchverbot in Diskotheken eine unverhältnismäßige Berufsausübungsregelung darstelle.

Es lasse sich durch freiwillige Rauchverbote und den Einsatz moderner Entlüftungssysteme ein ausreichender Gesundheitsschutz in der Diskothek erzielen. Als weniger einschneidendes Mittel komme auch die Einrichtung von Raucherräumen in der Diskothek in Betracht. Das absolute Rauchverbot verletze darüber hinaus den Grundsatz des Übermaßverbots. Jedenfalls in Diskotheken, die nur Erwachsene einließen, sei die Schaffung separater Raucherräume vorzuziehen. Die Regelung verletze außerdem den Gleichheitssatz. Diskothekenbetreiber würden im Vergleich zu Gaststättenbetreibern schlechter behandelt, weil für Gaststätten die Möglichkeit bestehe, einen Raucherraum einzurichten. Betreiber von Festzelten, in denen häufig Tanzveranstaltungen abgehalten würden, würden gänzlich vom Rauchverbot ausgenommen, während für Diskothekenbetreiber besonders strenge Vorgaben gelten. Sachliche Gründe für diese Ungleichbehandlungen seien nicht ersichtlich.

Neue CHD Expert-Studie über Gastro-Rauchverbot: Immer mehr Gastronomen erleiden hohe Verluste

Quelle: Pressemitteilung, 26. Februar 2008

58 Prozent vermelden Umsatzrückgang – Über 40 Prozent haben Gästeschwund von mehr als zehn Prozent – Erneute Befragung von 620 Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Hamburg, 26. Februar 2007
Die Verluste weiten sich aus. Sechs Monate nach Einführung des Rauchverbotes in der Gastronomie in den ersten Bundesländern wird deutlich: der Rückgang an Gästen, deren Verweildauer und Getränkekonsum fällt stärker als erwartet aus. 58 Prozent der Gastronomiebetriebe in Niedersachsen und Baden-Württemberg – hier gilt das Gastro-Rauchverbot seit Anfang August 2007 – haben einen Umsatzverlust erlitten. Über 40 Prozent der Betriebe verzeichneten sogar einen Umsatzrückgang von mindestens zehn Prozent, in vielen Fällen sogar weit darüber. Dies geht aus einer aktuellen Studie* des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert / Marktplatz Hotel hervor. Im Februar wurden 628 Entscheider der speisen- und getränkeorientierten Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg telefonisch befragt. Die Quotierung nach Marktsegmenten erfolgte entsprechend den Gesamtmarktanteilen: Befragt wurden 289 Restaurantbetreiber und 296 Kneipenwirte sowie 43 Bar- und Lounge-Betreiber. Die vorliegende Studie ergänzt die gleichartige Untersuchung von November 2007.

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„Das Rauchverbot wirkt sich unterschiedlich auf die verschiedenen Gastronomieformen aus: speiseorientierte Betriebe sind am geringsten betroffen“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert. „Bei den Bars sind es allerdings bereits zwei Drittel, die nach einem halben Jahr des Nichtraucherschutzgesetzes teilweise erhebliche Einbußen bei der Gästezahl zu verkraften hatten.“ Insgesamt gilt: Es wird weniger ausgegangen und die Gäste verweilen kürzer. „Die meisten rauchenden Stammgäste haben keine Lust darauf, wie Schuljungen vor die Tür geschickt zu werden, um miteinander eine Zigarette zu genießen“, resümiert Lambracht. Die soziale Funktion vieler Kneipen und Bars geht damit ein Stück weit verloren.

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Der Getränkeabsatz stottert stark: Beim Bier- und Spirituosenkonsum sind die Einbußen mit 47 bzw. 43 Prozent in allen Gastronomieformen eklatant. Kneipen sind davon besonders betroffen, während Restaurants mit alkoholfreien Getränken noch etwas ausgleichen können. „Kurzum: Den Gästen schmeckt das Bier nicht mehr so wie früher – eine Zigarette und Pils waren bisher für viele eine Einheit“, kommentiert Lambracht.Der Getränkeabsatz stottert stark: Beim Bier- und Spirituosenkonsum sind die Einbußen mit 47 bzw. 43 Prozent in allen Gastronomieformen eklatant. Kneipen sind davon besonders betroffen, während Restaurants mit alkoholfreien Getränken noch etwas ausgleichen können. „Kurzum: Den Gästen schmeckt das Bier nicht mehr so wie früher – eine Zigarette und Pils waren bisher für viele eine Einheit“, kommentiert Lambracht.

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* Die Studie „Die Folgen des Rauchverbots – Sechs Monate Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“ (113 Seiten) wurde unabhängig erstellt und ist für 3.050 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, info@chd-expert.de.

Untersuchungsergebnisse (Auswahl) im Detail:

Auswirkungen des Gesetzes auf die Verweildauer der Gäste
Gravierend macht sich das Nichtraucherschutzgesetz bei der Verweildauer der Gäste bemerkbar. Nicht nur bei den Stammgästen sondern bei allen Gästegruppen verkürzt sich der Aufenthalt im gastronomischen Betrieb deutlich bis eklatant. Nur etwa die Hälfte der Betriebe hat keine Veränderungen festgestellt. Positive Signale bewegen sich im Promillebereich. Besonders Ein-Raum-Betriebe stellen verkürztes Verweilen fest. Selbst bei den Familien wird dies berichtet, wenn auch auf niedrigerem Niveau als bei den anderen Gästegruppen.

Auswirkungen des Gesetzes auf den Getränkekonsum der Gäste
Weniger Gäste und geringere Verweildauer müssen konsequenterweise Auswirkungen auf den Getränkekonsum haben. Mittlerweile berichten in allen Betriebstypen ca. 40 bis 50 Prozent von erheblichen Einbußen in den Getränkekategorien und das nicht nur bei den Alkoholika. Aus den Kneipen wird der stärkste Rückgang beim Konsum von Fass-oder Flaschenbier berichtet. Knapp 40 Prozent aller Betriebe stellen eine Verringerung fest und allein 34 Prozent einen deutlich niedrigeren Absatz von Fassbier, der „Brotmarke“ der meisten Kneipen. Aber auch bei allen anderen Getränkekategorien gibt es erhebliche Einbußen. Da Kneipen naturgemäß praktisch ausschließlich vom Getränkeverkauf leben, sind mit diesen Einbußen auch erhebliche und im Einzelfall existenzbedrohende Umsatzveränderungen verbunden.

Schlechtes Jahr für Gastronomie
Das vergangene Wirtschaftsjahr entwickelte sich für die Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg zum Teil sehr negativ. Gründe dafür sind neben der Einführung des Rauchverbotes auch die verregnete Sommersaison. In Baden-Württemberg erlitt die getränkeorientierte Gastronomie einen realen Umsatzrückgang von -3,7 Prozent (im Vergleich mit 2006). Bei den speisenorientierten Gastronomiebetrieben fiel der Umsatzverlust mit real -0,2 Prozent moderat aus. (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg). In Niedersachsen musste die getränkeorientierte Gastronomie im vergangenen einen Umsatzrückgang von rund 13 Prozent hinnehmen. In der speiseorientierten Gastronomie fiel das Minus mit -2,0 Prozent auch noch deutlich aus. (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik).

Statement von Thilo Lambracht: Erwartungen an Getränkelieferanten steigen
Unter den besonders vom Rauchverbot betroffenen Gastronomen macht sich zunehmend Resignation breit. Über 90 Prozent sind von der bisherigen Unterstützung ihres Branchenverbandes und Lieferanten eher enttäuscht. Dazu ein Statement von Gastronomie-Experte Thilo Lambracht: „Die ‚Verlierer‘ unter den Gastronomen, also diejenigen mit mittleren bis hohen Umsatzverlusten, erwarten von ihren Lieferanten – Brauereien und Getränkefachgroßhändler – eine aktive Beratung bei der Veränderung des Gastronomiekonzepts (21% der Befragten). Die Ratlosigkeit ist so groß, dass die bisherigen Maßnahmen aus eigener Kraft nicht intensiviert werden. Ebenso besteht der Wunsch nach Unterstützung bei Marketingmaßnahmen (28%). Der Erwartungsdruck an die Getränkepartner wird weiter ansteigen, da sich bei der Umsatzentwicklung bisher keine Trendwende abzeichnet.“

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Rauchverbot in der Gastronomie: Dehoga reicht Verfassungsbeschwerde ein

Berlin, 21. Dezember 2007

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) geht gegen das gesetzliche Rauchverbot juristisch vor. „Am Freitag haben wir unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe auf den Weg geschickt“, sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, in Berlin.

„Als Unternehmerverband ist es unsere Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen und für Rechtsklarheit zu sorgen.“ Hartges betont: „Unsere Verfassungsbeschwerde ist kein Nein zum Nichtraucherschutz. Allerdings erwarten insbesondere die Besitzer der wirtschaftlich stark betroffenen Einraumlokale zu Recht, dass wir ihnen helfen.“

Seit 1. August 2007 ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Seit 1. Oktober 2007 gilt ein Rauchverbot für die Gastronomie auch in Hessen. Zum 1. Januar 2008 folgen weitere acht Bundesländer. In Sachsen tritt das Rauchverbot am 1. Februar, in Rheinland-Pfalz und im Saarland nach Karneval am 15. Februar in Kraft. Eine Schonfrist für die Wirte gibt es in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In diesen beiden Bundesländern gilt das Rauchverbot erst ab 1. Juli 2008.

„In den meisten Hotels und vielen Restaurants hat die Umsetzung des Rauchverbotes bisher problemlos funktioniert“, berichtet Hartges. „Im Gegensatz dazu gab und gibt es jedoch erhebliche Probleme in Einraumbetrieben, ob Kneipen oder Bars, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind. Viele dieser Gastronomen sind über diese staatliche Bevormundung verärgert und fürchten um ihre Existenz.“

Da ein Verband eine Verfassungsbeschwerde nicht von sich auch beim Gericht anhängig machen könne, habe sich der Dehoga nach sorgfältiger Prüfung entschlossen, die Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Unternehmers zu unterstützen. „Zusammen mit den renommierten Verfassungsrechtlern Professor Rupert Scholz und Professor Christoph Mönch von der Kanzlei GleissLutz haben wir den Kläger unter vielen betroffenen Wirten ausgewählt und die Klage vorbereitet“, erklärt Hartges.

Beschwerdeführer ist Uli Neu, Inhaber des Einraum-Betriebes „Pfauen“ in Tübingen. Neu, dessen Stammgäste zu 70 Prozent Raucher sind, hat von August bis November 2007 über 30 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Er macht die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentumsrecht geltend.

Dehoga: Verfassungsklage gegen Rauchverbot noch in 2007

Berlin, 19. Dezember 2007

Der Dehoga-Bundesverband will noch in diesem Jahr eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot in der Gastronomie auf den Weg bringen. Dies wurde gegenüber der Redaktion von hotelier.com bestätigt. Kern der Klage, an der der renommierte Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz (Kanzlei Gleiss Lutz) mitwirkt, ist die Verhältnismäßigkeit. Steht der Schutz der Nichtraucher vor Passivrauchen in der Gastronomie über dem Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Gastwirte?

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Nach einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert haben in Niedersachsen und Baden-Württemberg (hier gilt das Gastro-Rauchverbot seit Anfang August) über 40 Prozent der Gastronomen zum teil erhebliche Einbußen erlitten. Besonders betroffen sind Einraumkneipen, die keinen (zweiten) Raucherraum einrichten können.

Da ab 2008 nun in acht weiteren Bundesländern das Gastro-Rauchverbot gelten wird, gibt es zahlreiche Überlegungen und Rettungsversuche. So wollen zum Beispiel einige Hamburger Gastronomen ihren Betrieb in private Vereine (für Stammkunden) umwandeln; wer in die Kneipen eintreten möchte, muss also Mitglied werden (!). Ob dies ein Modell für einen Ausweg ist, bleibt fraglich.

CHD Expert will Ende Februar eine Aktualisierung der Studie über die Folgen des Gastro-Rauchverbotes nachgehen – erst dann lässt sich wohl die Frage beantworten, ob es sich um eine „Umsatzdelle“ oder einen sich festigenden Trend (zum dauerhaften Umsatzverlust) in der Gastronomie handelt.

Derweil sieht man beim Dehoga-Bundesverband die Entwicklungen in den Bundesländer mit Sorge. Dehoga-Chefin Ingrid Hartges beobachtet die Mitgliederentwicklung beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, der den Gesetzesentwurf zu einem generellen Gastro-Rauchverbot (auch in Bierzelten, ergo auf dem Münchner Oktoberfest) unterstützte; die anhaltenden Proteste der Wirte sprechen für sich.

Die frühere Regelung mit der Bundesregierung, durch eine Selbstverpflichtung für ausreichend Nichtraucherplätze in der Gastronomie zu sorgen, war von der politischen Seite nach langen Diskussionen aufgekündigt worden und hatte durch eine verwirrende Informationslage über den politischen Willen auf Bundes- und Länderebene für erheblichen Unmut in der Wirtschaft gesorgt. Seitdem herrscht eine Art „Informationskrieg“ mit Studienergebnissen und Analysen, die nicht immer fundiert sind.

Ausser Haus Markt Zahl des Monats – Dezember 2007: 28%

28 Prozent der Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg haben in den ersten Monaten nach Einführung des Gastro-Rauchverbotes über zehn Prozent weniger Gäste verzeichnet.

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In Niedersachsen bemerken über 25 Prozent der Gastronomen einen Verlust an Stammgästen und knapp 29 Prozent stellen fest, dass (rauchende) Stammgäste seltener kommen. In Baden-Württemberg sind dies sogar noch mehr: Fast 42 Prozent der Gastronomen berichten von seltener gewordenen Besuchen ihrer Stammgäste und über 31 Prozent haben einige Stammgäste seit Einführung des Rauchverbotes Anfang August nicht mehr gesehen.

Quelle: CHD Expert Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetztes auf die Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg 2007″, November 2007

Studie von CHD-Expert über Gastro-Rauchverbot: Jeder vierte Betrieb erleidet deutlichen Gästeschwund

Über 70% können keinen Raucherraum einrichten – Repräsentative Befragung von 550 Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Hamburg, 26. November 2007
Jeder vierte gastronomische Betrieb in Niedersachsen und Baden-Württemberg hat seit Einführung des Rauchverbotes Anfang August einen Einbruch bei den Gästen von über zehn Prozent zu verkraften. Besonders betroffen sind Einraum-Kneipen (85% der befragten Betriebe). Interessant: Nur sechs Prozent der Gastronomen haben seit der Einführung neue Gäste hinzu gewonnen ohne gleichzeitig Stammgäste zu verlieren. Dies geht aus einer aktuellen Studie* des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert / Marktplatz Hotel hervor. In der zweiten Oktoberhälfte wurden 550 Entscheider der speisen- und getränkeorientierten Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg telefonisch befragt. Die Quotierung nach Marktsegmenten erfolgte entsprechend den Gesamtmarktanteilen: Befragt wurden 286 Restaurant- und Gasthofbetreiber und 226 Kneipenwirte sowie 38 Bar- und Lounge-Betreiber.

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„43 Prozent der Gastronomen sind als Verlierer zu bezeichnen, da sie mindestens Gästeeinbußen im einstelligen Bereichen verzeichnen“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert. „Gut die Hälfte von ihnen meldet sogar einen Gästeschwund von mehr als zehn Prozent. Erfahrungsgemäß sind unter diesen Betrieben wiederum viele, deren Verluste so groß sind, dass sie existenzbedrohend wirken können.“ Allerdings habe auch die Hälfte der Unternehmer keine Auswirkungen des Gastro-Rauchverbotes auf den Anteil der Stammgäste festgestellt.
Zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie nimmt Prof. Dr. Gertrud Höhler Stellung: „Niemand bestreitet die tödliche Gefahr durch Nikotin. Niemand empfiehlt Raucherförderung als Staatsziel. Aber die Folgen des gesetzgeberischen Engagements für Nichtraucher müssen sorgsam abgewogen werden und verlangen auf der Zeitachse lange Vorlaufzeiten. Für Gastronomen ist der überfallartige Anspruch des Staates, unter großen materiellen Opfern an seinen neuen Konzepten zur Bürgerbevormund mitzuwirken, bisher in ihrem Berufsbild nicht angelegt.“
(Das gesamt Statement von Prof. Gertrud Höhler lesen Sie unten stehend.)

* Die Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“ wurde unabhängig erstellt und ist für 3.150 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, info@chd-expert.de.

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Die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen:

Räumliche Voraussetzungen für separate Raucherräume
Nur jeder zweite gastronomische Betrieb der hauptsächlich betroffenen Segmente Restaurants, Bars und Kneipen verfügt über mehr als einen Gastraum. Bei den Bars (Spannbreite von American Bar bis Nachtbar) sind es sogar zwei Drittel, die ohne bauliche Maßnahmen keinen separaten Raucherraum einrichten können. Entgegen vieler Erwartungen verfügen schon knapp 30 Prozent der Betriebe während der Saison über eine bewirtschaftete Außenfläche mit Sitzgelegenheiten. Zu beachten ist, dass in vielen Fällen unabhängig von der meteorologischen Situation auch Lärmschutzverordnungen eine Bewirtschaftung am Abend unattraktiv machen können. Bei nur 20 Prozent der Einraum-Betriebe besteht die grundsätzliche bauliche Möglichkeit zur Abtrennung eines weiteren Gastraums. Damit sind Tausende von Kneipen und Bars von den Ausnahmemöglichkeiten des Gesetzes von Beginn an ausgeschlossen!

Auswirkungen des Gesetzes auf die Anzahl der Gäste
43 Prozent der Betriebe sind als Verlierer der Nichtraucherschutzgesetzgebung zu bezeichnen, da sie einen Gästeschwund im mindestens einstelligen Bereich aufweisen. Gut die Hälfte von ihnen meldet sogar einen Gästeschwund von mehr als zehn Prozent. Erfahrungsgemäß sind unter diesen Betrieben wiederum viele, deren Verluste existenzbedrohend wirken können. Allerdings gibt es je nach Betriebstyp Unterschiede. Am geringsten betroffen sind grundsätzlich Betriebe mit mehr als einem Gastraum. Interessanterweise hat die Übergangsfrist in Niedersachsen offensichtlich den Effekt gehabt, dass sich weniger Gastronomen an die Vorschriften gehalten haben und sie den Gästen noch keine Änderungen zugemutet haben. In Baden-Württemberg hat sich nämlich das Verhältnis von Gewinnern und Verlierern schon stärker polarisiert.

Auswirkungen des Gesetzes auf die Zusammensetzung der Gäste

Wiederum insgesamt die Hälfte der Betriebe bemerkt auch keine Änderungen in der Zusammensetzung ihrer Gäste (Männer, Frauen, Junge und Alte, Stammgäste und Gelegenheitsgäste). Trotzdem sind 35 Prozent der Betriebe „Verlierer“, denn sie haben keinerlei Ausgleich der verlorenen Stammgäste durch neue Gästegruppen registrieren können. Als „Gewinner“ können sich nur sechs Prozent bezeichnen, denn sie haben keine Stammgäste verloren und trotzdem neue Zielgruppen (Frauen, Familien, junge Gäste) erobert. Gasthöfe und Restaurants sind die Betriebstypen, denen es am besten gelingt neue Gästegruppen zu aktivieren. Die Einraum-Betriebe (hauptsächlich Kneipen und Bars) haben den häufigsten Verlust an Stammgästen. Frühere Untersuchungen von CHD Expert haben festgestellt, dass der Anteil der Raucher in der Majorität der Kneipen mindestens fünfzig Prozent beträgt und in vielen Fällen mehr als drei Viertel der Gäste umfasst.

Auswirkungen des Gesetzes auf die Verweildauer der Gäste
Die Verweildauer der Gäste nach Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes ist abhängig vom Betriebstyp und damit der Funktion des Aufenthalts. Aber selbst bei ihren Stammgästen in den Restaurants haben 22% der Betreiber die Erfahrung gemacht, dass diese ihren Aufenthalt verkürzen. Gelegentliche Gäste reagieren weniger eindeutig (18%) und bei den Gästegruppen mit Kindern sind es nur noch neun Prozent, die eine deutlich kürzere Verweildauer zeigen. Es sind auch Frauen und Familien, die am ehesten ihren Aufenthalt verlängern. Insgesamt wird jedoch übereinstimmend berichtet, dass die Gäste weniger lange bleiben, womit Umsatzausfälle praktisch vorprogrammiert sind!

Auswirkungen des Gesetzes auf den Getränkekonsum der Gäste
Weniger Gäste und geringere Verweildauer müssen konsequenterweise Auswirkungen auf den Getränkekonsum haben. Aus den Kneipen wird der stärkste Rückgang beim Konsum von Fass- oder Flaschenbier berichtet. Allein 40% Prozent aller Betriebe stellen eine Verringerung fest und 14 Prozent sogar einen deutlich niedrigeren Absatz von Fassbier, der „Brotmarke“ der meisten Kneipen. Aber auch bei allen anderen Getränkekategorien gibt es erhebliche Einbußen. Da Kneipen naturgemäß praktisch ausschließlich vom Getränkeverkauf leben, sind mit diesen Einbußen auch erhebliche und im Einzelfall Existenz bedrohende Umsatzveränderungen verbunden.

Es treten jedoch Unterschiede bei den Betriebstypen und Getränkekategorien auf. Auch in den Restaurants berichten die Betreiber von deutlich wahrnehmbaren Verringerungen des Bierabsatzes und anderer alkoholischer Getränke, die zum Essen oder danach konsumiert werden. Bei einem Teil der Betriebe hat sich jedoch gleichzeitig der Absatz von alkoholfreien Getränken und Kaffee erhöht. Dies ist aller Wahrscheinlichkeit nach dem häufigeren Besuch von Frauen und Familien geschuldet. Eine Minderheit der Betreiber von Bars berichtet von wahrnehmbar besseren Getränkeabsätzen, jedoch kann dies in der Branche insgesamt den Absatz- und Umsatzverlust in allen Getränkekategorien nicht aufwiegen. Dazu sind die verfügbaren Öffnungszeiten auch weniger attraktiv für die größten Nutznießer rauchfreier Gasträume, nämlich der Familien und Eltern mit Kindern.

Statement von Prof. Dr. Gertrud Höhler zur CHD-Expert-Studie „Folgen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“:

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„Der fürsorgliche Staat macht Deutschland Schritt für Schritt zu einer Verbotsgesellschaft. Mit respektablen Argumenten schützt er die einen vor den anderen, hier die Nichtraucher vor den Rauchern und die Raucher vor sich selbst. Wer beiden Gastlichkeit anbietet, muss vom höchsten Wohltäter Staat natürlich Nachteile einstecken. Der Mittelständler zum Beispiel, dessen Einkommen aus dem Gastronomiebetrieb nicht reicht, um beiden getrennt glücklich zu machen – die einen im blauen Dunst, die anderen in klarer Kneipenlust.
Niemand bestreitet die tödliche Gefahr durch Nikotin. Niemand empfiehlt Raucherförderung als Staatsziel. Aber die Folgen des gesetzgeberischen Engagements für Nichtraucher müssen sorgsam abgewogen werden und verlangen auf der Zeitachse lange Vorlaufzeiten.
Für Gastronomen ist der überfallartige Anspruch des Staates, unter großen materiellen Opfern an seinen neuen Konzepten zur Bürgerbevormundung mitzuwirken, bisher in ihrem Berufsbild nicht angelegt. Ebenso wenig waren sie bisher angehalten, den Alkoholkonsum ihrer Gäste kritisch zu begleiten.
Die Regel, an die der Gesetzgeber sich halten könnte, lautet im Alltagsverständnis der Bürger so: Wenn der Schutz des einen vor den schädlichen Gewohnheiten des andern einen Dritten im Markt die Existenz kosten kann, dann stehen Bürgerrechte zur Disposition, die der Staat zu schützen hätte.
Der Nichtraucherschutz ist nur ein Schauplatz der neuen Hypermoral. Gleichzeitig dauert die Bagatellisierung von Rauchdrogen an, die viele junge Menschen auf einen Weg ohne Umkehrchance schicken, weil sie Gehirnprogramme verändern. Auch die Nikotinsucht kann am wirksamsten bei Heranwachsenden, in den Schulen und Jugendclubs bekämpft werden. Das moralische Strebertum der Gutmenschen weicht aber vor diesen anspruchsvollen Aufgaben zurück, um die imagewirksame öffentliche Aktion am Tatort Gastronomie als Pluspunkt zu buchen: der Staat schützt die Guten vor den Bösen.
Im Ansatz nur vorläufig steckengeblieben sind noch viel dramatischere Zugriffe auf Bürgerfreiheit und Persönlichkeitsrechte von Seiten der Gesundheitspolitik. Es ist eine Frage der Zeit, bis das Projekt erneut auf den Tisch kommt: Der informationell ausgespähte Bürger soll nun auch seine künftige Krankheitsgeschichte und sein genetisch vorbestimmtes Leidenspensum frühzeitig kennenlernen und dem Versicherer überlassen – zu entsprechend himmelstürmenden Tarifen, je nach Prognose. Millionenfach steht damit das Recht auf Nichtwissen und das Lebensglück der Bürger auf dem Spiel.
Aggressiver Nichtraucherschutz von Seiten der Politik als Auflage an Gastronomen soll davon ablenken, dass die wirksamere Maßnahme gar nicht erst geplant wird: den Menschen in einer wohlhabenden Gesellschaft soviel Lust auf ein gesundes, drogenfreies Leben zu machen, dass die Droge Nikotin zum Prestigekonsum völlig ungeeignet würde. Solange ergraute Herren aber Prestige holen mit Hasch- und Koksgeschichten aus ihrer Jugend, solange ganze Berufsgruppen ihr Partypensum nur mit Partydrogen durchstehen können, wirkt der Aktionismus in Sachen Nichtraucherschutz in Kneipen eher wie ein Ablenkungsmanöver.“

Prof. Dr. phil. Gertrud Höhler war Professorin für Literatur an der Universität Paderborn und ist eine international gefragte Publizistin und zählt zu den renommiertesten Beraterpersönlichkeiten im deutschsprachigen Raum. Nach langjähriger Tätigkeit als Universitätsprofessorin für Literaturwissenschaft entschloss sie sich, ihre Begabung für scharfe Analysen und problemorientiertes Denken in andere Bahnen zu lenken und als freie Beraterin von Wirtschaft und Politik zu arbeiten. Die Autorin zahlreicher Managementbücher ist Mitglied in Verwaltungsräten internationaler Konzerne und eine vielgefragte Rednerin. In ihren Vorträgen behandelt sie das Thema Führung unter den veränderten Bedingungen der heutigen Unternehmenswelt. Sogenannte „weiche Faktoren“ wie die Emotionale Intelligenz wurden in den Manageretagen viel zu lange vernachlässigt – die Zukunft liege in Mixed Leadership: Männer und Frauen als unschlagbares Team, nicht als Konkurrenten, sondern als konstruktive Ergänzung, so Höhler. Untermauert durch viele praktische Beispiele und die Visualisierung der Kernaussagen werden diese Vorträge zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Ihre jüngste Veröffentlichung „Aufstieg für alle. Was die Gewinner den Verlierern schulden.“ (erschienen September 2007 im Econ Verlag, 267 Seiten, ISBN-10: 3430200288 / ISBN-13: 978-3430200288) prangert sie den neuen Protektionismus an: Die Politik betreibt Abstiegsmanagement. Der „vorsorgende“ Staat macht Verlierer. Ohne Aufstiegsvision haben wir keine andere Wahl als den Abstieg. Darum ist der Kampfruf „Aufstieg für alle“ ohne Alternative. Aufsteiger sind auch Stellvertreter. Sie schulden uns Aufstiegsziele. Sie müssen Garanten für den Wertbesitz der Gesellschaft sein. Wo die klugen Köpfe nicht das Herz auf ihrer Rechnung haben, scheitern alle Projekte. Die Erfolgreichen müssen ihr Bestes geben, damit die Verlierer von heute morgen an ihrer Seite sind. Wo die Gewinner diskriminiert werden, haben auch die Verlierer keine Chance. Wo die Starken sich abkoppeln, sind die Schwachen bald isoliert. Sie werden auch die Starken stürzen. Wir brauchen ein neues Ethos für Aufsteiger. Sein Kerngebot: Aufstieg verpflichtet!


Über CHD Expert: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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