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A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

(Hamburg, 19. Januar 2012) Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.

Dem klagenden A&O-Hostel steht somit kein Anspruch zu, generell aus dem Angebot von HolidayCheck herausgenommen zu werden. A&O-Chef Oliver Winter wollte damit eine Flut an unfairen Bewertungen verhindern. Er fürchtet unbedachte und unsachliche Rezensionen durch junge Gäste, denen zum Beispiel überbordender Alkoholgenuss in den Hostels untersagt wurde.

Nach Berlin und Köln ist dies der dritte Erfolg von HolidayCheck gegen Hotels der A&O-Kette. Bereits in diesen Verfahren hatten die Vertreter von A&O versucht, Urlaubermeinungen im Netz zu zensieren.  „Das Gericht stellt sich damit endgültig an die Seite des Verbrauchers und schützt das Grundrecht auf freie Meinung und Information“, sagte Jörg Trouvain, CEO der Holidaycheck AG in Bottighofen. Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Das OLG machte geltend, dass A&O nicht „unzutreffenden und für ihren Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen schutzlos ausgeliefert“ sei, da sie deren Löschung verlangen und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen könne.

holidaycheck.de: Deals schon wieder gestoppt

(Bottighofen/Schweiz, 30. Dezember 2011) Es dauerte nur ein halbes Jahr: Das Bewertungsportal holidaycheck.de stoppte nun nach Informationen der „fvw“ das „Deals“-Portal. Offenbar ist der Handel mit Coupons gefloppt.

Alle bisher verkauften Coupons behielten ihre Gültigkeit und könnten nach wie vor beim Hotelpartner gemäß den Konditionen eingelöst werden, heißt es. „Wir haben festgestellt, dass das Couponing-Modell einer sehr eigenen Geschäftsmechanik folgt, die nicht den Kernkompetenzen von Holidaycheck entspricht. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, erst einmal keine neuen Deals zum Kauf anzubieten“, liess Jörg Trouvain, CEO der zum Burda-Konzern gehörenden HolidayCheck AG, mitteilen.

Der Start der „Holidaycheck Deals“ hatte in einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de dazu geführt, dass das bisher „unabhängige“ Bewertungsportal nun als kommerzielle Verkaufsplatform gesehen werden müsse.

holidaycheck.de – Ärger mit Unister: Einstweilige Verfügung gegen Werbung von reisen.de

(Bottighofen/Leipzig, 28. Juni 2011) Mit dem Start von holidaytest.de bekam die Leipziger Unister Holding gleich gehörig Ärger: Konkurrent holidaycheck.de, Bottighofen/Schweiz (gehört zum Burda-Konzern), erwirkte vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung. Jörg Trouvain, Chef von holidaycheck.de, stößt sich an der werbenden Behauptung bei reisen.de, bei holidaytest.de handele es sich um ein „unabhängiges Gütesiegel der Touristik“.

Unister-Sprecher Dr. Konstantin Korosides dazu: „Wir haben bislang keine EV zugestellt bekommen. Solange die EV nicht vorliegt, können wir aber auch keine näheren Auskünfte erteilen.”

Das gehört verboten, meint holidaycheck.de: Holidaytest.de sei kein "unabhängiges Gütesiegel der Touristik"

Das gehört verboten, meint holidaycheck.de: Holidaytest.de sei kein "unabhängiges Gütesiegel der Touristik"

Die sei eine „irreführende Falschaussage“, heißt es in einer Pressemitteilung von holidaycheck.de. Das Gütesiegel erwecke beim Verbraucher den Anschein eines objektiven Prüfverfahrens, auf dem die Vergabe dieses Siegels beruhe, heißt es weiter. Damit verstoße es gegen rechtlich bestimmte Voraussetzungen eines Gütesiegels. Auch die Behauptung, das Siegel sei eine Zertifizierung der „Touristik“, wäre irreführend, wird behauptet.

Holidaytest.de wird als „Marketingaktion von reisen.de“, so holidaycheck.de, mit TV-Werbung und „Dschungelcamp“-Moderatoren Sonja Zietlow und Dirk Bach beworben. Dies ist nun anscheinend untersagt. „Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I droht der Reisen.de Service GmbH ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro“, verbreitete holidaycheck.de.

„Bei dem ‚Holidaytest‘-Siegel handelt es sich aus unserer Sicht um eine freche Täuschung der Reisenden in mehrerlei Hinsicht. Es wird mit einer ‚Stiftung Warentest-Anmutung‘ der Eindruck eines echten Gütesiegels erweckt“, ließ sich Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG. Schützenhilfe erhält holidaycheck.de Michael Buller, dem gegenüber Unister immer kritisch eingestellten Chef des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR): „Wir begrüßen das Vorgehen der HolidayCheck AG gegen diese Art von Werbung.“