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Jörg Trouvain

A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

    Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.

    holidaycheck.de: Deals schon wieder gestoppt

      Es dauerte nur ein halbes Jahr: Das Bewertungsportal holidaycheck.de stoppte nun nach Informationen der „fvw“ das „Deals“-Portal. Offenbar ist der Handel mit Coupons gefloppt.

      holidaycheck.de – Ärger mit Unister: Einstweilige Verfügung gegen Werbung von reisen.de

        Mit dem Start von holidaytest.de bekam die Leipziger Unister Holding gleich gehörig Ärger: Konkurrent holidaycheck.de, Bottighofen/Schweiz (gehört zum Burda-Konzern), erwirkte vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung. Jörg Trouvain, Chef von holidaycheck.de, stößt sich an der werbenden Behauptung bei reisen.de, bei holidaytest.de handele es sich um ein „unabhängiges Gütesiegel der Touristik“.