Schlagwort-Archive: Holidaycheck.de

holidaycheck.de: Top 10 der schrecklichsten Hotelbetten

(Bottighofen/Schweiz, 19. August 2011) Bett, TV und Bad – das sind die entscheidenden Faktoren im Hotelzimmer. Nun hat das Bewertungsportal holidaycheck.de, Teil des Burda-Konzern, ganz dreist eine Liste mit den zehn schrecklichsten Hotelbetten zusammen gestellt. Die „Flop 10“ basieren auf Gästebewertungen und Berichten von Schimmel, Dreck und Flecken. „In solchen Betten findet selbst der anspruchsloseste Gast keinen Schlaf“, heißt es in einer Pressemitteilung von holidaycheckde. Unter den an den Pranger gestellten Hotels sind keine Häuser aus Deutschland zu finden – ein Zeichen für Qualität?

Folgende Liste ist aus der aktuellen Veröffentlichung von holidaycheck.de zitiert:

Hotel Quentin England**/ Niederlande
Hotel Quentin England, NiederlandErschreckende 0% Weiterempfehlungsrate bei fünf Bewertungen hat das Hotel vorzuweisen. Urlauber beschweren sich vor allem über die Sauberkeit: „Absolut inakzeptabel! Das Zimmer ist maximal 2,30 x 1,70 groß, es passt gerade mal das Bett an die Längswand. Muffig, feucht und kein Fenster!! Man fühlt sich wie in einer Zelle. Geht gar nicht!“

Hotel Mersin Beach Club***+ / Türkei
Hotel Mersin Beach Club***+ / TürkeiIgitt! Da vergeht einem jegliche Lust am Schlafen. Blutflecken zieren die durchgelegene Matratze. Kein Wunder, dass die Gäste unzufrieden sind: „Die Zimmer waren voller Schimmel und Dreck. Alte Federkernmatratzen und einfachste, teilweise defekte Möblierung sorgen nicht für ein wohliges Gefühl.“

Hotel Thinali Gardens*** / Griechenland
Hotel Thinali Gardens*** / GriechenlandWo sonst ein Lattenrost für Bequemlichkeit sorgt, liegen lieblos und zweckmäßig ein paar Bretter nebeneinander. Auch der Rest des Zimmers lädt nicht zum Verweilen ein: „Einen halben Meter vorm Bett stand der Kühlschrank, der total rostig war und innen nicht wirklich sauber. Nachts nicht sehr schön anzuhören“, schreibt ein Urlauber.

Side Point Hotel*** / Türkei
Side Point Hotel*** / TürkeiUndefinierbare Flecken auf der Matratze sind hier das kleinste Problem! Die Gäste sind entsetzt vom Zustand der Zimmer: „Das Bett bestand aus drei aufeinander gestapelten Matratzen, die total versifft und abgenutzt waren. Schimmel an den Wänden und kaputte Möbel rundeten das Horrorszenario ab.“

Hotel Barceló Castillo Beach Resort*** / Spanien
Die Nähe zum Strand und große Zimmer sind das einzig Positive am Hotel, ansonsten sind die Urlauber nur mäßig zufrieden mit dem spanischen Strandhotel: „Zerrissene Bettwäsche, die innerhalb von zehn Tagen nur einmal gewechselt wurde. Die Matratzen waren total verfleckt und verdreckt.“

Hotel Panorama*** / Griechenland
Hotel Panorama*** / GriechenlandErholsamer Urlaub sieht anders aus: Spuren der Vorgänger machen Relaxen im Bett einfach nur unmöglich. In einer Bewertung liest man: „Die Betten waren vollkommen ungewaschen, das habe ich noch nie erlebt. Als wir anfangs darunter geschaut haben, entdeckten wir eine Bikinihose von den Vorbewohnern und jede Menge Dreck.“

Hotel Sunset*** / Griechenland
Hotel Sunset*** / GriechenlandDer Zustand des Bettes lässt zu wünschen übrig! Zwar ist die Sauberkeit im Hotel in Ordnung, neues Inventar sollte aber trotzdem angeschafft werden, so ein Reisender: „Die Betten hatten auch schon bessere Tage erlebt, die Matratzen waren durchgelegen. Wir hatten zerrissene Bettlaken und eingerissene Handtücher.“

Hotel Sol y Mar Sharming Inn**** / Ägypten
Hotel Sol y Mar Sharming Inn**** / ÄgyptenGeradezu ekelhaft ging es in diesem Hotel vor, nachdem Urlauber die „total beschmutzten“ Matratzen beim Hotel bemängelten: „Wir konnten sogar riechen was es war: Urin. Als Dank drehten die uns die Matratze um, und meinten, das Problem sei behoben. Dieses Bett war eine Zumutung, ein total kaputter Holzrahmen wurde von einer dreckigen, durchgelegenen Matratze gekrönt.“

HEM Hotel ‘T Tolhuus*** / Niederlande
HEM Hotel ‘T Tolhuus*** / NiederlandeFlecken über Flecken beherrschen das Gesamtbild: „Die Betten bestehen aus zwei aufeinandergelegten Matratzen, die, genau wie der Teppich davor, versifft sind. Flecken auf dem Teppich, in den Gardinen, auf den Sitzmöglichkeiten, auf den unteren Matratzen, sogar an den Wänden…“, berichtet ein verzweifelter Urlauber auf HolidayCheck.de.

Hotel Palm Beach Palace***** / Tunesien
Hotel Palm Beach Palace***** / TunesienUnglaublich: So sehen Betten in einem 5-Sterne-Hotel aus! Ein Gast berichtet: „Abgewohnte Möbel, Kühlschrank dreckig und defekt. Auf den Betten fanden wir diverse Haare“. Ansonsten scheinen die Gäste recht zufrieden zu sein: Das Hotel hat eine Weiterempfehlungsrate von 78% bei 126 Bewertungen. Bleibt nur zu hoffen, dass das ein Einzelfall war…

A&O Hotels ./. holidaycheck.de – Analyse ergibt: Vorschnelle Pressemitteilung vom Gericht – Das letzte Urteil ist noch nicht gesprochen

(Berlin, 11. August 2011) Aufregung um eine Pressemitteilung: Die kürzlich vom Kammergericht Berlin verbreitete Verlautbarung über einen – abschlägig beschiedenen – Eilantrag des Hostel- und Hotelbetreibers A&O gegen HolidayCheck sorgt für Verwirrung. Hat das Gericht Bewertungsportalen wirklich einen „Freibrief“ erteilt, jede Bewertung ohne Prüfung und Nachforschung zu veröffentlichen? Es lohnt sich, die im Wortlaut veröffentlichte Entscheidung und die Hintergründe näher zu betrachten. Die Pressemitteilung erscheint dabei unvollständig und der Beschluss des Kammergerichts zumindest fragwürdig.

Was bei HolidayCheck zu wenig Begeisterung führen dürfte, findet sich gleich zu Beginn der Entscheidung: Ausdrücklich wird festgestellt, dass A&O und holidaycheck.de als Mitbewerber einzustufen sind. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass bei HolidayCheck nicht das „uneigennützige Verbraucherinteresse“ im Vordergrund steht, sondern der Verkauf von Reisen und die Attraktivität seines gewerblichen Online-Angebots – vulgo: der Kommerz.

Damit sind auch nach den Ausführungen des Gerichts die besonderen Fairnessregeln des Wettbewerbsrechts zwischen Hotelier und HolidayCheck anwendbar. Und zu diesen Regeln gehört es, dass man über den Betrieb eines Mitbewerbers keine geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen verbreiten darf, solange die nicht erweislich wahr sind (§ 4 Nr. 8 UWG).

Auf diese Vorschrift hatte A&O seinen Eilantrag gestützt. Und wie sich aus dem Urteil ergibt, war es zwischen den Kontrahenten eigentlich ganz unstreitig, dass alle Voraussetzungen gegeben waren: Die Behauptung, das Zimmer sei von Bettwanzen befallen gewesen, war eine glatte Lüge, wie der sofort beauftragte Kammerjäger herausfand. Der Beitrag durchlief das Prüfverfahren bei der zum Burda-Konzern gehörenden HolidayCheck AG und wurde auf holidaycheck.de veröffentlicht.

Trotzdem hielt Kammergericht die Veröffentlichung dieser Bewertung für erlaubt, und zwar aus einem überraschenden Grund: Holidaycheck.de habe die Behauptungen der Nutzerin gar nicht verbreitet. Die Auffassung des Kammergerichts, die Veröffentlichung einer Hotelbewertung auf holidaycheck.de sei keine „Verbreitung“ im rechtlichen Sinne, sorgt nun für Kopfschütteln – sogar unter Juristen.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Alexander Freiherr Knigge, der A&O in diesem Verfahren vertritt: „Was im Wettbewerbsrecht erlaubt und was verboten ist, lässt sich selten eindeutig dem Gesetz entnehmen. Hier haben wir ausnahmsweise eine ganz klare Vorschrift. Dass man über Mitbewerber keine unwahren Tatsachenbehauptungen verbreiten darf, ist eine Regel, die eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen zulässt. Was ein „Verbreiten“ im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, steht für Juristen seit Jahren fest: Wenn ich einem Dritten die Möglichkeit gebe, von einer Behauptung Kenntnis zu nehmen, dann habe ich die Behauptung verbreitet. Egal, wie das im Einzelnen passiert ist.“

Obwohl für das Kammergericht feststand, dass die Bewertung bei holidaycheck.de veröffentlicht war, einem Portal, das laut Urteil 12,7 Millionen Nutzer pro Monat besuchen, hat HolidayCheck die Bewertung nicht verbreitet. Das verstehe, wer will.

Wie in der Pressemitteilung zu lesen war, geht das Kammergericht weiter davon aus, dass das Bewertungsportal als Teledienstanbieter nicht verpflichtet sei, vor der Veröffentlichung von Hotelbewertungen Nachforschungen über deren Richtigkeit anzustellen. Auch diese Aussage muss man sich näher ansehen. Ist HolidayCheck überhaupt ein „Teledienstanbieter“? Nach einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes über Markenverletzungen bei eBay kann diese Privilegierung nur der für sich in Anspruch nehmen, wer als neutraler, technischer Vermittler Informationen nur speichert oder durchleitet. Wer eine „aktive Rolle“ spielt, bleibt verantwortlich für das, was er auf seinem Portal veröffentlicht. Und HolidayCheck ist nicht nur Wettbewerber des Hoteliers, wie das Kammergericht selbst feststellt. Seit der jüngst eingeführten „Deals“ verkauft das Unternehmen auch selbst Reisen und nutzt die Hotelbewertungen zu eigenen Werbezwecken. Es ist fraglich, ob die Aussage des Kammergerichts, das Bewertungsportal müsse vor der Veröffentlichung dir Richtigkeit der Nutzerbeiträge nicht erforschen, vor diesem Hintergrund Bestand haben kann.

Zu einer Korrektur besteht bald Gelegenheit. Denn die jetzt veröffentlichte Entscheidung ist nur vorläufig. „Es handelte sich um ein Eilverfahren, in dem keine Entscheidung über den endgültigen Unterlassungsanspruch zu treffen war. Die Hauptsacheklage ist noch beim Landgericht Berlin anhängig, über sie ist noch nicht entschieden“, so Knigge. Auch an anderen Gerichten wehren sich Hotels der A&O Gruppe gegen unwahre Behauptungen via HolidayCheck. Rechtsanwalt Knigge: „Das Bild ist vollkommen unterschiedlich. Ebenso deutlich, wie das Kammergericht unseren Eilantrag abgelehnt hat, scheinen andere Gerichte unserer Argumentation folgen zu wollen. Eine Klärung wird sich letztlich wohl nur durch den Bundesgerichtshof erreichen lassen.“

Worum ging es? A&O fand bei holidaycheck.de eine Bewertung, in der ein Gast sich über Bettwanzen, Dreck, schlechte Matratzen und anderes beklagte. Der Vorfall konnte rasch zugeordnet werden. Tatsächlich hatte eine Reisegruppe sich kurz zuvor über Bettwanzen beschwert. Vier Zimmer wurden zur besten Urlaubszeit sofort gesperrt und konnten ein Wochenende lang nicht vermietet werden. Der am darauffolgenden Montag herbeigerufene Kammerjäger hat allerdings in keinem der Zimmer einen Bettwanzenbefall festgestellt. Die Reisegruppe wurde entsprechend informiert, die unter Androhung schlechter Presse erhobene Schadensersatzforderung abgelehnt. Offenbar aus Ärger darüber erfolgte die „Rachebewertung“ auf holidaycheck.de.

tripadvisor.com – Neuer Rekord: 50 Millionen Bewertungen veröffentlicht – Ärger um Hotelbewertungen

(München, 20. Juli 2011) Unter Hotelgästen ist es längst etabliert: Bewertungen über alles und jedes, ob fair oder nicht, werden rege im Internet veröffentlicht. Das US-Bewertungsportal tripadvisor.com hat nun den Rekordwert von 50 Millionen veröffentlichten Rezensionen erreicht.

Am 11. Dezember 2001 schrieb jemand die erste Hotelbeurteilung auf tripadvisor.com – über die Roost Lodge in Vail/USA. Vier Jahre später startete die deutsche Sprachversion. Mit der Geschäftsidee eines Bewertungsportals für Hotels, Restaurants und Reiseattraktionen haben Unternehmensgründer Stephen Kaufer sowie die derzeit mehr als 1.000 Mitarbeiter die Medienrevolution beschleunigt. Etliche Gäste informieren sich vor Buchung einer Reise oder eines Hotels darüber und vertrauen auf faire, authentische und ehrliche Bewertungen.

Doch just hier fangen die Probleme an. Viele Hotels versuchen, die Internetnote durch gezielt positive Bewertungen zu manipulieren und beauftragen damit professionelle Marketingberater; wir berichteten. Und sehr viele Hotelbewertungen von Gästen sind alles andere als fair und sachlich fundiert verfasst. Genau hier setzt hotelpinnwand.de an – die Bewertungen werden gezielt nachrecherchiert und dann ggf. korrigiert.

Längst haben sich die Hotel-Microsites bei Bewertungsportalen wie tripadvisor.com oder auch Buchungsportalen wie booking.com in den Suchmaschinen durchgesetzt. Sucht man bestimmtes Hotel, werden diese Einträge zuerst aufgeführt. Die „echte“ Hotel-Webpage ist meist in den unteren Suchergebnissen zu finden – und damit nicht mehr im Blickfeld der potentiellen Gäste. Internetlistungen führen zu mehr Onlinebuchungen auf den Hotel-Websites direkt, ergab eine Studie der Cornell Hotel School. Doch die Einträge auf Bewertungs- und Buchungsportalen sind für Hoteliers kaum zu kontrollieren. Hier setzt hotelkatalog-online.de an: Mit multimedialen Microsites unter voller Administration des Hotels soll eine neue Marktmacht im Internet geschaffen werden.

Ob Hotels im Internet unbedingt von Jedermann bewertet werden dürfen, ist Gegenstand eines Streits zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Nach einem aktuelle Bericht von HOTELIER TV könnte damit bald Schluss sein. Nach Auffassung von A&O könne kein Hotel gezwungen werden, auf kommerziellen Reisebuchungsportalen gelistet zu sein. Und genau dies sei holidaycheck.de mittlerweile. Denn das Geschäftsmodell mit den Hotelbewertungen funktioniert nur richtig mit Hotel- und Reisebuchungen.

Doch die Meinungsmacht von Portalen wie tripadvisor.com ist erdrückend. Monatlich verzeichnet das Bewertungsportal über 40 Millionen Unique Visitors. Über 20 Millionen Mitglieder sind registriert. Jede Minute werden 25 Bewertungen und Meinungen auf allen Websites von tripadvisor.com von den USA bis China eingestellt. Über sieben Millionen Photos, von Reisenden gemacht und hochgeladen, ergänzen die Erfahrungsberichte. Das in Deutschland am häufigsten bewertete Hotel bei tripadvisor.com ist das Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz mit 1.508 Bewertungen und Meinungen. Weltweit ist es das Hotel Luxor in Las Vegas. Auf tripadvisor.com sind derzeit über 89.000 Städte, mehr als 145.000 Attraktionen, rund 500.000 Hotels und fast 700.000 Restaurants bewertet.

holidaycheck.de: Wandel vom „unabhängigen Bewertungsportal“ zur kommerziellen Vermarktungsplattform?

(Hamburg, 09. Juli 2011) Das könnte das Anfang vom Ende bedeuten: Bislang kannte man holidaycheck.de als Hotel- und Reise-Bewertungsportal, nun könnte damit Schluss sein. Die Schweizer Plattform wandelt sich immer mehr zu einer kommerziellen Vermarktungsplattform für Hotelpackages und Reiseangebote. Mit „Holidaycheck Deals“ wurde Anfang Juli ein entsprechendes Verkaufsprogramm gestartet. Genau dies könnte das bisherige Geschäftsmodell entscheidend verändern, wie nun in einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de vor dem Hamburger Oberlandesgericht bekannt wurde.

“Vor Gericht hat holidaycheck.de sich unter anderem damit verteidigt, dass man den Bewertungen ja völlig neutral gegenüberstehe. Es sei holidaycheck.de gleichgültig, ob Hotels gut oder schlecht bewertet werden. Dies gilt spätestens seit Einführung der ‚Holidaycheck-Deals’ nicht mehr. Wer selbst Reiseangebote macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass es ihm egal sei, ob diese gut oder schlecht bewertet werden”, sagte Dr. Alexander Freiherr Knigge gegenüber „Hotelier TV“.

Der Anwalt der Berliner Kanzlei Harms Ziegler betreut seinen Mandanten Oliver Winter von A&O Hotels in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Holidaycheck AG; wir berichteten. Winter geht es darum, dass seine A&O Hotels und Hostels nicht mehr auf dem angeblichen Bewertungsportal gelistet und damit bewertet werden dürfen. Sollte Winter Recht zugesprochen bekommen, könnte es zu einem massenhaftes Austreten von verärgerten Hotels bei holidaycheck.de kommen.

HolidayCheck Deals: Kein "unabhängiges Bewertungsportal" mehr?

HolidayCheck Deals: Kein "unabhängiges Bewertungsportal" mehr?

Dies würde das etablierte Geschäftsmodell der zum Burda-Konzern gehörenden Firma, nämlich mit Veröffentlichungen von mehr oder weniger fairen Gästebwertungen von Hotels, gefährden. Da die Holidaycheck AG Teil der börsennotierten Burda-Tochter Tomorrow Focus AG ist, ist die Aufregung in den Chefetagen groß.

“Dass holidaycheck.de als Wettbewerber der Hoteliers anzusehen ist, war auch bisher einhellige Auffassung in der Rechtsprechung“, so Knigge. Und weiter: „Damit unterliegt das Internetangebot im Prinzip den besonderen Fairnessregeln des Wettbewerbsrechts, zu denen auch gehört, dass man Wettbewerber nicht verunglimpfen und auch keine negativen Tatsachenbehauptungen über Wettbewerber verbreiten darf, die nicht erweislich wahr sind.”

Online-Reputation bei holidaycheck.de käuflich?
Der nächste Vorwurf, der im Raum steht, wiegt schwer: Offenbar können sich Hotels eine aufgehübschte Online-Reputation bei holidaycheck.de „erkaufen“. Anwalt Knigge: “Holidaycheck.de wirbt bei den Hoteliers ja ganz offensiv damit, dass ein Eingriff in die angeblich neutrale Bewertungsplattform erfolgt: Wer sich als Hotelier auf den ‚Deal’ einlässt erhält mehr Bewertungen, erhöhte Sichtbarkeit und eine bessere Online-Reputation. Und holidaycheck.de erhält Geld dafür.”

Bislang war es in Teilen der Hotellerie durchaus Usus, PR-Agenturen oder Social-Media-Berater mit dem Verfassen und Platzieren von „Gästebewertungen“ zu beauftragen. Etliche dieser manipulierten Beiträgen waren bis zuletzt immer noch zu finden, auch bei holidaycheck.de. Das würde sich mit dem neuen Modell von Marktführer holidaycheck.de nun erübrigen. Die Zeiten der lustigen, bunten Internet-Community wären damit endgültig vorbei.

Unister – Wegen Ärger mit holidaycheck.de: holidaytest.de nun als “Kunden-Gütesiegel”

(Leipzig, 07. Juli 2011) Seit einem Monat ist www.holidaytest.de als Hotel- und Reiseberwertungsportal aktiv. Holidaytest.de tritt nun mit einem neu gestalteten “Kunden-Gütesiegel” auf, welches “geprüfte Gästemeinungen” repräsentiert. Grund für diese Veränderung ist eine einstweilige Verfügung des Mitbewerbers holidaycheck.de.

Neues Logo für holidaytest.de - Ärger mit holidaycheck.de scheint überstanden

Neues Logo für holidaytest.de - Ärger mit holidaycheck.de scheint überstanden

Trotz dieser Änderung bleiben die Bewertungsmaßstäbe von holidaytest.de gleich. Sie beruhen auf über 200.000 Reiseberichten von Privat- und Geschäftsreisenden. Ein Team von qualifizierten Mitarbeitern überprüft diese Einträge. So werden nur Hotels oder Resorts ausgezeichnet, die eine Mindestanzahl an Gästeeinschätzungen vorweisen können.

“Das Kunden-Gütesiegel versteht sich als neutrales Bewertungssymbol von Reisenden für Reisende, welches die Urlaubsplanung unterstützen soll”, sagte Ralph Michaelsen, Director Travel & Tourism der Leipziger Unister GmbH. Holidaytest wird in Zukunft nur noch Bewertungen für die Siegelvergabe zulassen, welche von Kunden eingestellt wurden, die ihre Reisen nachweislich über Portale wie reisen.de oder ab-in-den-urlaub.de gebucht haben. „Damit möchte man Hotelbewertungs-Manipulationen, wie sie bei Mitbewerbern festgestellt wurden, verhindern – auch wenn das nicht immer ganz einfach ist“, heißt es in einer Pressemitteilung. (Siehe auch Stern-TV-Bericht: “Wenn das Netz falsche Hoffnungen weckt” vom 8. Juni 2011).

holidaycheck.de – Ärger mit Unister: Einstweilige Verfügung gegen Werbung von reisen.de

(Bottighofen/Leipzig, 28. Juni 2011) Mit dem Start von holidaytest.de bekam die Leipziger Unister Holding gleich gehörig Ärger: Konkurrent holidaycheck.de, Bottighofen/Schweiz (gehört zum Burda-Konzern), erwirkte vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung. Jörg Trouvain, Chef von holidaycheck.de, stößt sich an der werbenden Behauptung bei reisen.de, bei holidaytest.de handele es sich um ein „unabhängiges Gütesiegel der Touristik“.

Unister-Sprecher Dr. Konstantin Korosides dazu: „Wir haben bislang keine EV zugestellt bekommen. Solange die EV nicht vorliegt, können wir aber auch keine näheren Auskünfte erteilen.”

Das gehört verboten, meint holidaycheck.de: Holidaytest.de sei kein "unabhängiges Gütesiegel der Touristik"

Das gehört verboten, meint holidaycheck.de: Holidaytest.de sei kein "unabhängiges Gütesiegel der Touristik"

Die sei eine „irreführende Falschaussage“, heißt es in einer Pressemitteilung von holidaycheck.de. Das Gütesiegel erwecke beim Verbraucher den Anschein eines objektiven Prüfverfahrens, auf dem die Vergabe dieses Siegels beruhe, heißt es weiter. Damit verstoße es gegen rechtlich bestimmte Voraussetzungen eines Gütesiegels. Auch die Behauptung, das Siegel sei eine Zertifizierung der „Touristik“, wäre irreführend, wird behauptet.

Holidaytest.de wird als „Marketingaktion von reisen.de“, so holidaycheck.de, mit TV-Werbung und „Dschungelcamp“-Moderatoren Sonja Zietlow und Dirk Bach beworben. Dies ist nun anscheinend untersagt. „Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I droht der Reisen.de Service GmbH ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro“, verbreitete holidaycheck.de.

„Bei dem ‚Holidaytest‘-Siegel handelt es sich aus unserer Sicht um eine freche Täuschung der Reisenden in mehrerlei Hinsicht. Es wird mit einer ‚Stiftung Warentest-Anmutung‘ der Eindruck eines echten Gütesiegels erweckt“, ließ sich Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG. Schützenhilfe erhält holidaycheck.de Michael Buller, dem gegenüber Unister immer kritisch eingestellten Chef des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR): „Wir begrüßen das Vorgehen der HolidayCheck AG gegen diese Art von Werbung.“

„Stern TV“: Neue Manipulationen bei Hotel-Bewertungsportalen

(Berlin, 09. Juni 2011) Neue Vorwürfe an holidaycheck.de und tripadvisor.com: Bei einem Test konnte die Redaktion von „Stern TV“ zusammen mit einem Brancheninsider manipulierte Hotelbewertungen einstellen. Das Hotel Astor Köln wurde für eine „Dachterrasse mit Pool“ – die es gar nicht gibt – fälschlicherweise bewertet und mit angesicchts der Innenstadt-Lage absurd klingenden Sätzen wie “Das Hotel liegt nur fünf Minuten vom Strand entfernt” und “Auch für die Kinder war der Riesenspielplatz direkt am Friesenplatz super. Wasserrutsche, Bolzplatz, alles da.” Beschrieben. Diese „Gästebewertung“ wurde laut „Stern TV“ auch auch hotelzeugnis.de und ciao.de veröffentlicht.

Damit wird einmal mehr deutlich, dass die Sicherheitsfunktionen von führenden Hotelbewertungsportalen wie holidaycheck.de und tripadvisor.com nicht umfassend sind. Hotelkritiken seien nicht immer echt und haben an Glaubwürdigkeit stark verloren, heißt es bei „Stern TV“. „50 Prozent der Deutschen informieren sich vor Reiseantritt im Internet über ihr Urlaubsziel. Viele erleben am Ende eine böse Überraschung“, notiert die Redaktion.

Das Geschäft mit manipulierten Hotelbewertungen aber geht weiter. “Der Druck auf die Hotels ist riesengroß”, wird ein Brancheninsider (der Redaktion bekannt) zitiert. Nur gute Bewertungen würden auch Verkauf bedeuten. Der Insider habe selbst auch jahrelang falsche Hotelbewertungen verfasst – gegen Geld natürlich. Dazu legte er sich falsche Identitäten mit passenden E-Mails zu. Etliche davon sind u.a. bei holidaycheck.de noch aktiv.

Hotelbewertungen im Internet sind ein zweischneidiges Schwert: Auf der einen Seite wirken sich gute Gästerezensionen positiv auf Onlinebuchungen aus. Auf der anderen Seite sind negative Gästekritiken, die oftmals nicht sehr sachlich und teilweise sehr unfair verfasst sind, ein echtes Geschäftshindernis. Zudem ist die Frage zu stellen, ob Bewertungsportale einfach Hotelkritiken zu kommerziellen Zwecken (Reiseverkauf, Bannerwerbung) vermarkten dürfen. Vor diesem Hintergrund klagt A&O-Hotels-Chef Oliver Winter gegen das zum Burda-Konzern gehörende Bewertungsportal holidaycheck.de.

Der europäische Branchen-Dachverband Hotrec hat bereits im Herbst vergangenen Jahres ein Arbeitspapier mit „10 Prinzipien für Hotelbewertungsportale“ vorgestellt. Was davon bereits beherzigt bzw. umgesetzt wurde, ist unklar. Unterdessen werden Hotelbewertungen im Internet mmer wichtiger. Nun sollen die Gästerezensionen bei der Vergabe der Hotelsterne mit berücksicht werden. Und in Kürze erscheint der erste Reisekatalog mit Hotelbewertungen.

A&O Hotels: Kampf gegen holidaycheck.de geht in nächste Runde

(Berlin, 06. Mai 2011) Nun geht es ans Eingemachte: A&O-Hotel-Chef Oliver Winter geht nun gerichtlich gegen holidaycheck.de (Burda-Konzern) vor. Ziel ist es, alle A&O-Betriebe von den Bewertungsplattformen nehmen zu lassen, damit diese nicht öffentlich bewertet werden können. Dies kündigte Winter nun in einem Interview mit „Top hotel“ an.

Oliver Winter

Oliver Winter

Das zu erwartende Urteil könnte zu einem bedeutenden Präzedenzfall für alle Online-Bewertungsplattformen werden. Wenn A&O mit seiner Forderung Recht zugesprochen bekäme, könnte dies das Geschäftsmodell von holidaycheck.de grundlegend verändern. Denn es ist zu erwarten, dass etliche Hotels sich bei holidaycheck.de verabschieden würden.

Das ausführliche Interview ist hier zu lesen: http://www.tophotel.de/index.php?holidaycheck-im-kreuzfeuer-vor-gericht

Aktuell bei HOTELIER TV: Carsten Hennig zum Kampf zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de – zu sehen bei www.youtube.com/user/hoteliertv

Hotelbewertung im Internet: 5 Aktionspunkte für mehr Gerechtigkeit bei Bewertungsportalen

(Mainz, 02. April 2011) „Ferdinand K.*“ kommt nicht zur Ruhe: Der Hotelier stand nun für Sat 1 vor der TV-Kamera (Reportage bei „Planetopia“ am 18. April) und ging auf das heiße Thema „Manipulationen bei Hotelbewertungen“ ein. Seit seinem Insider-Report Ende November in der Onlineausgabe der Fachzeitschrift “Top hotel” kocht die Branchendebatte immer wieder hoch – auch befördert durch TV-Berichte des SWF und ZDF. Dabei stehen Manipulationsversuche von Hoteliers im Vordergrund, aber auch Lücken in den Systemen der entsprechenden Portalbetreiber.

Beim Portalbetreiber trivago.de habe man ja bereits bestätigt, dass es täglich mehrere hundert Manipulationsversuche gebe, so Ferdinand K. Das Thema sei also an der Tagesordnung und den Portalbetreibern kommen jeweils Schlüsselrollen zu. Dem in Sachen Onlinemarketing sehr erfahrenen Hotelier ist längst klar, dass es manchen offenbar Bewertungsportale längst nicht mehr um Meinungstransparenz ginge, sondern um kommerzielle Interessen. So fallen vor allem bei holidaycheck.de (gehört zum Burda-Konzern) überaus positive Bewertungen auf: Bei einem großen Ferienhotel in Ägypten wurden just im Januar und Februar mehrere Bestbewertungen publiziert – obwohl gleichzeitig die Revolution tobte und der Strom der Touristen rasch versiegte. „Das ist natürlich so plump und dumm, dass hier Systemlücken so offen zutage treten“, so K. Schließlich ginge es ja oft darum, die am besten bewerteten Hotels per Onlinemarketing gut verkaufen zu können und Provisionen einzunehmen.

Da die Meinungsmacht der Bewertungsportale erdrückend sei, postuliert Ferdinand K. fünf Aktionspunkte:

  1.     Entflechtung bei Hotel-/Reisen-Bewertungsportalen: Communities mit Gästerezensionen müssen von Verkaufsplattformen/Onlinevermarktung sichtbar, personell und in der Firmenstruktur getrennt werden.
  2.     Transparenz bei Usern stärken: Nutzer der Communities müssen sich gegenseitig indentifizieren und kontrollieren können, um Manipulationsversuchen vorzubeugen.
  3.     Nutzeranmeldung professionalieren: Neue Nutzer müssen kontrolliert werden. Ähnlich wie bei eBay dürfen nur „bestätigte Mitglieder“ Bewertungen schreiben und veröffentlichen. Das würde Manipulierer deutlich abschrecken.
  4.     Bewertungen gewichten: Ganz schlechte bzw. überaus positive Bewertungen sollten nicht in den Durchschnittswert einberechnet werden, da diese das Bewertungsergebnis zu sehr beeinflussen bzw. verfälschen.
  5.     Profi-Tester einsetzen: Um die Gewichtung der Bewertungskriterien zu verdeutlichen, müssen Checks von Profi-Hoteltestern durchgeführt werden. Dies stellt die Relevanz von Einzelmeinungen klar.

Die aktuelle Debatte um Manipulationen bei Hotelbewertungen nütze der Branche, so Ferdinand K. Die manchmal sehr ungerechten Meinungsveröffentlichungen von Gästen in punkto Servicestandards führe zu einheitlichen Qualitätskriterien, die zunehmend von etlichen Hotels eingesetzt werden. Gästebewertungen führten zu mehr Transparenz, so K. Gerade beim Thema Sauberkeit würden da einige Hotels berechtigt angeprangert. Obwohl der Öffentlichkeit nicht bewusst sei, dass ein Zimmermädchen durchschnittlich nur 23 Minuten Reinigungszeit je Raum habe, müssen Mindeststandards eingehalten werden. (car.)    * Name der Redaktion bekannt

Holidaycheck.de: 2 Mio. Gästefotos zeigen, wie es wirklich ist

(Bottighofen/Schweiz, 21. Oktober 2010) Einer der größten „Hotelguides“ der Welt“: Das europäische Bewertungs- und Buchungsportal holidaycheck.de bietet nun zwei Millionen Hotelfotos von Gästen. Die Urlaubsbilder zeigen, wie es wirklich ist. Da taucht plötzlich beim Hobby-Fotografen eine hässliche Hochhaus-Silhouette hinter dem Traumhotel auf, an deren Stelle im Katalog noch strahlend-blauer Himmel glänzte.

Die Vorteile der Urlauberfotos liegen auf der Hand. Gezeigt werden Aufnahmen von der Außenansicht, der Lobby, der Bar, der Zimmer und vom Ausblick des Hotels. Dazu gesellen sich noch realistische Bilder vom Hotelstrand, der Poolanlage sowie zahllose Fotos vom Restaurant und Büffet. Diese Bilder sind ungeschönt und es gibt sie in einer großen Auswahl – anders als im Reisekatalog. Außerdem erhält der User Hotelbilder oft vom ganzen Jahresverlauf. So sieht dann eben der Hotelstrand auf Mallorca im Winter anders aus als im Sommer.

Die Fotos sind immer mit dem Reisedatum versehen. So lässt sich auch erkennen, ob und wann ein Haus renoviert wurde. Und anders als bei den Hotelbewertungen der Gäste dürfen die Hoteliers hier sogar selbst Bilder zur Verfügung stellen, die automatisch mit dem Hinweis “vom Hotelier zur Verfügung gestellt” “gekennzeichnet werden.

“Letztlich ist jede Impression hilfreich”, begründet dies Jörg Kampshoff, der bei Holidaycheck.de vor fast zehn Jahren mit der Sammlung von Urlauberfotos begann. Vor vier Jahren schließlich reagierte er auf die technische Entwicklung. Seit die kleinen Digitalkameras auch spielend Videos aufnehmen, wurde das Bilderportal um Reisevideos ergänzt – über 31.000 Filme sollen aktuell abrufbar sein.

Holidaycheck.de ist nach eigenen Angaben das größte deutschsprachige Urlaubsbewertungsportal und gehört zum Burda-Verlag.