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Deutschland schrumpft weiter: Weniger Städte und Kreise durch neue Eingemeindungen und Kreisgebietsreformen

(Siegburg, 28. Dezember 2011) Nur noch 11.337 selbstständige Städte und Gemeinden werden heute in der Bundesrepublik Deutschland gezählt. Sie alle sind auf dem Städteportal www.meinestadt.de zu finden – mit Statistiken, Marktplätzen, Branchenadressen, örtlichen Stellenangeboten, Stadtplänen,
Veranstaltungen und einer umfassenden lokalen Websuche.

14.197 Städte waren es noch im Januar 2000, als das Portal meinestadt.de erstmals ans Netz ging. Dies bedeutet: 2.860 Gemeinden haben seitdem ihre Rathäuser dicht gemacht und sich einer größeren Stadt oder Gemeinde angeschlossen. In den letzten Monaten schrumpfte die Zahl der selbstständigen Gemeinden weiter. Betroffen sind hier besonders die neuen Bundesländer. In Mecklenburg-Vorpommern trat erst im September 2011 die letzte Kreisgebietsreform in Kraft. Gab es dort vorher zwölf Landkreise und sechs kreisfreie Städte, sind es jetzt nur noch sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte.

Insgesamt gab es seit 2005 drei Kreisgebietsreformen, bei der die Anzahl der Gemeinden zwar nur geringfügig gesunken ist, die Anzahl der Kreise allerdings deutlich reduziert wurde. Gemeint sind die oben genannte Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern 2011 sowie in Sachsen 2008 und 2007 in Sachsen-Anhalt. In Sachsen schrumpften die bisher sieben kreisfreien Städte und 22 Landkreise auf drei kreisfreie Städte und zehn Landkreise. In Sachsen-Anhalt blieb die Zahl der kreisfreien Städte mit drei Städten zwar gleich, doch die Landkreise reduzierten sich von 21 Stück auf elf.

Eingemeindungen erfolgen meist aus finanziellen oder kommunalpolitischen Gründen. Auf meinestadt.de werden alle diese Veränderungen in der Städtelandschaft Deutschlands sorgfältig nachvollzogen. Besucher des Portals, die noch nach den alten Stadtnamen suchen, werden automatisch zu der jetzt neu geschaffenen Kommune geleitet.

meinestadt.de ist das größte Portal für alle 11.337 Städte und Gemeinden in Deutschland und führend im Bereich der lokalen Suche. Mit über 190 Millionen Zugriffen im Monat gehört das Portal zu den meist genutzten deutschen Internetangeboten laut Informationsgesellschaft zur Verbreitung von Werbeträgern (IVW 11/2011).

Dehoga-Bundesverband/IHA: Hotellerie sagt Bettensteuer den Kampf an – Pläne in Köln “nicht rechtens” – Alle juristischen Mittel sollen eingesetzt werden

(Berlin, 3. September 2010) Der Dehoga-Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) werden sich gegen die in Köln und weiteren Kommunen diskutierten Bettensteuern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. „Die Bettensteuer ist unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig“, erklärt Dehoga-Präsident Ernst Fischer am Freitag in Berlin vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte, wonach die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bettensteuer in Köln zu genehmigen gedenkt.

„Durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen zum 1. Januar 2010 entstehen nach Auskunft der Bundesregierung allen Städten und Gemeinden in Deutschland Steuerausfälle in Höhe von 19 Millionen. Allein die Stadt Köln verspricht sich von ihrer Bettensteuer Mehreinnahmen von 20 Millionen Euro“, berichtet Fischer. „Die Einführung von Bettensteuern schadet dem lokalen Tourismus, der Attraktivität der Kommune als Wirtschaftsstandort und dem lokalen Handwerk und Einzelhandel. Sie konterkariert die Ziele des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.“ Es könne doch wohl nicht sein, dass Bund und Länder die Hoteliers entlasten und die Kommunen im gleichen Atemzug die Hotels mit neuen Abgaben belasten.

Die Erhebung einer solchen Steuer wäre zudem mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden – nicht nur für die Hotels, sondern ebenso für die Geschäftsreisenden und Stadtverwaltungen. „Die Belastung von Geschäftsreisenden mit der Bettensteuer ist zweifellos unzulässig“, sagt der Vorsitzende des Hotelverbandes Fritz G. Dreesen. Daher sehe die Kölner Satzung auch einen Erstattungsanspruch für Businessgäste vor. Dreesen macht deutlich: „Der Anteil der Geschäftsreisenden in Städten wie Köln beträgt 60 bis 80 Prozent. Das heißt, die große Mehrheit der Gäste muss die Bettensteuer erst bezahlen, um sie dann über einen schriftlichen Erstattungsantrag zurückzufordern. Bürokratie pur.“

Der Dehoga-Bundesverband und der Hotelverband werden alle politischen und rechtlichen Mittel gegen die als „Wegelagerei“ empfundene neue Abgabe ausschöpfen. In ihrer Rechtsauffassung werden die Verbände von einem Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei GleissLutz bestätigt. Nach umfassender Prüfung kommen die Verfassungsrechtler zu dem Ergebnis, dass die geplante Kulturförderabgabe vor den Gerichten keinen Bestand haben werde.

„Statt reflexartig eine Neidsteuer einzuführen, wären die Kommunen besser beraten, das Leistungspotenzial ihrer Hotellerie zu stärken, die vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und dort ihre Steuern zahlt“, betonen die Verbände.

Bettensteuer in ganz NRW? Absage aus Rathäusern

(Düsseldorf, 23. Juli 2010) Heißer Sommer in Nordrhein-Westfalen: Die neue Landesregierung fasste kurz nach dem Amtsantritt ein brisantes Thema an. Kaum im Amt, schlug Finanzminister Norbert-Walter Borjans (SPD) die landesweite Einführung einer Bettensteuer vor. Danach könnten Städte und Gemeinden – wie bereits in Köln – auf Hotelübernachtungen fünf Prozent Steuern erheben. Mit der neuen Sonderabgabe könnte jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag zusammen kommen, heißt es aus dem Finanzministerium in Düsseldorf.

Der Vorstoß erntete sogleich Kritik – auch in den Rathäusern. So will die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf keine Bettensteuer erheben. “Ich würde derzeit von der so genannten Bettensteuer abraten”, sagte Stadtkämmerer Manfred Abrahams gegenüber der „Westdeutschen Zeitung“. “Wir haben die klare Zielsetzung, dass Düsseldorf ein attraktiver Ort für Besucher bleibt.” Zumal stelle sich die Frage, wie hoch der Verwaltungsaufwand für diese Steuer wäre. Dem Zeitungsbericht zufolge setzen die 205 Düsseldorfer Hotels jährlich 271 Millionen Euro um. Eine Bettensteuer von fünf Prozent je Übernachtung brächte rechnerisch rund 13,5 Millionen Euro.

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