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Flug

Fluggasthelfer EUclaim erklärt, worauf Passagiere achten sollten. EUclaim hilft bei Flugverspätung und -ausfall (Foto: EUclaim/iStock_vm)

Mit 97-prozentiger Sicherheit: Entschädigung bei Flugverspätung – Worauf Passagiere achten sollten

    Berlin, 22. Juni 2016 – Verspätete oder gestrichene Flüge vermiesen den Sommerurlaub. Die gute Nachricht: Betroffene Passagiere haben laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung, wenn der Flug zum Beispiel wegen eines technischen Defekts an der Maschine annulliert wurde oder mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit seinen Zielflughafen erreicht.

    Wegweisendes Urteil des EuGH: Flugpreise müssen vollständig angegeben werden

      (Luxemburg/Berlin, 17. Januar 2015) Bei jeder Angabe von Flugpreisen sind die Endpreise anzugeben. Das hat der EuGH heute klargestellt. Art. 23 VO 1008/2008 besagt, dass die Endpreise einschließlich Steuern, Gebühren, Zuschlägen auszuweisen sind. So kann der Verbraucher die tatsächlichen Flugpreise schnell finden und die Preise vergleichen.

      Easy Sleeping am Flughafen - in der Sleepbox

      Flugausfälle und Annullierungen: Jeder fünfte Deutsche musste schon einmal auf dem Flughafen übernachten

        (Potsdam, 13. Januar 2015) In der kalten Jahreszeit, besonders um die Feiertage zu Weihnachten und dem Jahreswechsel, können Flugreisen für Urlauber schnell zur Geduldsprobe werden. Unvorhersehbare Wetterbedingungen und ein erhöhtes Passagieraufkommen sorgen häufig für Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf. Richtig unangenehm wird es, wenn den Fluggästen aufgrund von Verspätungen und Flugausfällen eine Nacht auf dem Flughafen bevorsteht. Laut einer Erhebung des Entschädigungsdienstleisters refund.me musste knapp jeder fünfte Deutsche wegen betrieblicher Störungen schon einmal auf dem Flughafen übernachten.

        Mit Recht in die Ferien: Sieben Tipps für einen entspannten Sommer

          (Berlin, 27. Juni 2014) Der Urlaub ist genehmigt, die Reise gebucht: Einer erholsamen Zeit steht nichts mehr im Wege – oder doch? Was tun, wenn der Chef mich kurzfristig zurückruft oder wenn ich wegen ausufernder Kontrollen den Flieger verpasse? SmartLaw, Spezialist für Rechtsdokumente im Internet, gibt Tipps für einen entspannten Start in den Urlaub.

          Konflikt um Fluggastrechte: Entschädigung erst bei fünf Stunden Flugverspätung

            (Berlin, 14. April 2014) Die Bundesregierung zeigt sich skeptisch, ob Passagiere künftig je nach Entfernung des gebuchten Flugs bei drei-, fünf- oder siebenstündigen Verspätungen gegenüber Airlines einen Anspruch auf Entschädigung haben werden. In der Antwort auf eine sog. Kleine Anfrage der Grünen im deutschen Bundestag heißt es, derzeit unterstütze eine „deutliche Mehrheit“ der EU-Staaten den Vorschlag der Brüsseler Kommission, Reisenden bei Verbindungen innerhalb der EU eine Kompensation erst bei einer Flugverzögerung von fünf Stunden und bei längeren Strecken sogar erst bei Verspätungen von neun und zwölf Stunden zuzugestehen.

            Umfrage: Sechs von zehn Fluggästen kennen ihre Rechte nicht – Online-Rechner ermittelt Ansprüche und liefert Musterschreiben

              (München, 24. März 2014) Die meisten Deutschen wissen nicht, was ihnen zusteht bei Verspätung, Überbuchung oder Ausfall ihres Flugs. Das hat eine Umfrage von finanztip.de ergeben. Ein neuer Online-Rechner der Verbraucher-Webseite bietet jetzt Unterstützung: Mit wenigen Klicks können Passagiere herausfinden, welche Ansprüche sie in ihrem Fall geltend machen können. Bis zu 600 Euro Entschädigung sind möglich – sogar noch drei Jahre nach dem Flug.

              Erster Gedanke nach Landung: Eine rauchen!

                Nikotin – das ist für viele Deutsche das Wichtigste nach der Landung. 34,5 Prozent der Deutschen interessiert beim Bodenkontakt ihres Fliegers nur eins: „Wo kann ich eine rauchen?“ Das ergibt eine Umfrage von holidaycheck.de. Das Reiseportal hatte 1942 User gefragt, woran sie nach der Landung als erstes denken.

                Agof-Branchenbericht „Reise & Touristik“: Deutsche informieren sich und buchen verstärkt online

                  Der Branchenbericht „Reise & Touristik“ der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (Agof) zeigt, dass diese Touristik im Internet auf sowohl qualitativ auch als auch quantitativ relevante Kundenpotenziale trifft: So interessieren sich mehr als zwei Drittel (69,3%, 34,74 Millionen) der Internetnutzer für Reise- und Touristikprodukte. Der Branchenbericht steht hier zum Download bereit: http://www.agof.de/index.download.43f2957684971f6933955fa6a31756de.pdf

                  Promi-Pannen über den Wolken: Cheapflug.de präsentiert sechs filmreife Auftritte an Bord, die einen Oscar verdient hätten

                    In einigen Tagen werden bei der glamourösen Oscar-Verleihung in Los Angeles wieder die besten Schauspielleistungen prämiert. Alle Welt schaut gespannt auf Prominente, Stars und Sternchen, die in elegante Abendgarderobe gehüllt über den roten Teppich schreiten und sich im Blitzlichtgewitter von ihrer Schokoladenseite zeigen. Doch abseits der Kameras scheinen Stars von gewöhnlichen Alltagssituationen oft überfordert. Ein idealer Ort für prominente Ausraster ist die Flugzeugkabine – ein Ort, an dem sich der Unterschied zwischen Prominenz und Normalsterblichkeit auf ein Minimum reduziert, da der Mangel an Fluchtmöglichkeiten und Sauerstoff außerhalb der Kabine das Gefühl bestärkt, mit den übrigen Fluggästen in einem Boot zu sitzen. Cheapflug.de, das Online-Portal für die Suche nach und den Vergleich von Flugpreisen, hat auf http://www.cheapflug.de/reisetipps/prominente-flugzeug-fauxpas/ sechs Prominente „nominiert“, die für ihre Showeinlage über den Wolken zweifelsohne einen Oscar verdient hätten.

                    Streik, Annullierung, Verspätung – Wann es Geld von der Airline gibt

                      Urlauber und Geschäftsreisende ärgern sich, wenn Flüge wegen Streiks oder technischer Defekte verspätet sind oder ganz gestrichen werden. Wartezeiten, verpasste Anschlussflüge oder Hotelaufenthalte, fehlende Informationen der Reisenden sind die Folgen. Jeder Fluggast hat durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung Rechte gegen die Airline.

                      Studie von Ulysses Web-Tourismus – Umsätze so hoch wie nie zuvor: 20,1 Mrd. Euro Umsatz im Online-Tourismus

                        Das Tourismusjahr 2010 war aus Sicht der Branche ausgesprochen erfreulich. 2010 setzte die deutsche Tourismuswirtschaft insgesamt 48,05 Milliarden Euro um – soviel wie nie zuvor. Dies geht aus einer Untersuchung des Münchner Marktforschungsinstitutes Ulysses Web-Tourismus hervor. Gegenüber dem von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise stark betroffenem Jahr 2009 wuchs der Tourismusumsatz um rund 2,8 Milliarden Euro (+6,1%), während der Online-Tourismus im gleichen Zeitraum sogar um 7,9 Prozent auf nun 20,1 Milliarden Euro anstieg. Das bedeutet, daß in Deutschland inzwischen 41,7 Prozent aller im Tourismus erzielten Umsätze über webbasierte Lösungen erwirtschaftet werden. Im Endkonsumentenbereich (B2C) ist allein der Tourismus für über ein Viertel des gesamten deutschen Ecommerce von rund 50 Milliarden Euro verantwortlich.