Schlagwort-Archive: Bettensteuer

Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig

(Köln, 12. August 2011) Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.

Bettensteuer - Übersicht - Stand 12.08.2011 (Quelle: Dehoga-Bundesverband)

„Wir haben ein Spiel in der Vorrunde verloren, aber nicht das Turnier“, sagte Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotels und Kläger im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe gegen die Stadt Köln. „Das Gericht hat ausdrücklich wegen der besonderen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen“, so Wilhelm Luxem, Chef des Excelsior Hotel Ernst und stellvertretender Vorsitzender des Dehoga in Köln. „Wir werden daher den Instanzenweg bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Anders als die Stadtkämmerin Frau Gabriele Klug sieht der Dehoga den Ausgang des gesamten Verfahrens als offen an, zumal das Verwaltungsgericht München im Vorfeld eine genau entgegengesetzte  Entscheidung getroffen hat, und die gestrige die erste von wenigstens drei Verfahrensgängen sein wird.

Das gesamte Verfahren um die Rechtmäßigkeit dieser Steuer wird sich damit noch über Jahre hinziehen. Der Dehoga weist nochmals darauf hin, dass in Köln bei ca. 2,4 Millionen Gastankünften aus der ganzen Welt mit jedem weiteren Monat rund 200.000 potentiell neue Fälle von Erstattungsansprüchen generiert werden, deren Bearbeitung durch die Stadt im Falle der Rechtswidrigkeit der Bettensteuer auf die Kölner Hotelbetriebe vollständig abgewälzt wird.

„Wir sind die Gastgeber Kölns und wollen den Tourismus in unserer Stadt weiter nach vorne bringen. Wir wollen aber nicht den administrativen Scherbenhaufen von Rückforderungen unserer Gäste zusammenkehren müssen, nur weil die Stadtvorderen alle Warnungen in den Wind geschlagen haben“, so Hönigs. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der Übernachtungssteuer sieht nicht nur der Dehoga die Steuerfindung in Form lokaler Aufwandsteuern als einen völlig falschen Weg an. Auch der Deutsche Tourismusverband, die Industrie- und Handelskammer, der ADAC und Tourismus NRW lehnen diese Form der Kommunalfinanzierung ab. Der ADAC weist in einer Presseerklärung zu seiner Urlaubsnebenkostenstudie vom 30. Juni diesen Jahres deutlich auf die nachteilige Wirkung von Urlaubsnebenkosten hin: „Wenn Kommunen zu hohe Kurtaxen verlangen, deren Sinn die Urlauber nicht verstehen, wandern sie in andere Urlaubsländer ab.“

Bettensteuer – Urteil: Matratzen-Maut in Köln rechtens

(Köln, 21. Juli 2011) Neuer Rückschlag: Die Stadt Köln darf die als Kulturförderabgabe getarnte Matratzen-Maut namens Bettensteuer erheben. Dies urteilte nun das Verwaltungsgericht der Domstadt (Az. Az 24 K 6736/10) und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Auch bei Geschäftsreisen dürfe die Bettensteuer (5% vom Übernachtungspreis) erhoben werden. Der Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln) war als Musterverfahren des Dehoga große Bedeutung beigemessen worden.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Stadt Köln weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert sei, die Kulturförderabgabe zu erheben. Sie sei eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Es handele sich bei ihr auch nicht um eine Art Umsatzsteuer, die nur vom Bund erhoben werden könne. Die Stadt sei auch nicht verpflichtet, beruflich veranlasste Übernachtungen generell von der Besteuerung auszunehmen.

„Die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes vorgenommene Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben stehe der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht entgegen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Abgabe nicht auch von anderen Betrieben erhoben werde, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen zögen. Schließlich werde mit der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Betreiber der Beherbergungsbetriebe eingegriffen.

Es ist zu erwarten, dass ein Berufungsverfahren von dem Oberlandesgericht NRW folgen wird. Die Bettensteuer wird in Köln seit dem 01. Oktober 2010 erhoben und wurde zunächst gestundet. Nun könnte die Stadt die Zwangsabgabe rückwirkend erheben.

Der Urteilsspruch von Köln ist ein herber Rückschlag für die Hotellerie im Kampf gegen die Bettensteuer. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die Matratzen-Maut richterlich abgesegnet. Einzig in München kam ein politischer Vorstoß nicht durch. Weitere Verfahren in anderen Städten Deutschlands stehen noch aus.

Eine aktuelle Übersicht über die Bettensteuer ist hier abrufbar: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/

Bettensteuer – Musterverfahren in Köln: Kein Ende in Sicht

(Köln, 12. Juli 2011) Ein erstes Urteil ist in wenigen Tagen zu erwarten: Im Musterverfahren des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln)gegen die Stadt in Sachen Bettensteuer wird es wohl weitere Verfahren in höheren Instanzen geben. Dies wurde nun in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Kölln deutlich. Zuviele Details sind juristisch noch ungeklärt, berichtete die „Kölner Rundschau“.

Im Kern der Argumente steht die Frage, ob eine Hotelübernachtung ein Grundbedürfnis oder „Ausdruck besonderer Leistungsfähigkeit“ sei. Privat motivierte Hotelaufenthalte sind ja auch aus der Finanzregelung ausgenommen. Geschäftliche Hotelübernachtungen dagegen nicht. Da Gemeinden grundsätzlich nur „zusätzlichen privaten Konsum“ besteuern dürfen, sei die Matratzen-Maut nicht zulässig, hieß es von Seiten des Hoteliers. Auch ähnele die Zwangsabgabe zu sehr der Umsatzsteuer, und diese dürfen Kommunen nicht erheben, da sie bereits vom Bund kassiert werden.

In Sachen Geschäftsreisen gehören Übernachtungen in fremden Betten zwangsläufig zum Alltag und damit Grundbedürfnis, so die Argumentationslinie der Hotelanälte. „Was dem Schreiner die Säge ist, ist dem Handlungsreisenden das Hotelzimmer“, sagte Hönigs gegenüber der „Kölner Rundschau“.
In Köln wurde die Matratzen-Maut (5% vom Übernachtungspreis) im Oktober vergangenen Jahres eingeführt. Bis zur gerichtlichen Klärung verzichtet die Verwaltung aber darauf, die Abgabe einzufordern. Allerdings könnte die sog. Kulturförderabgabe rückwirkend berechnet werden.

Die Bettensteuer findet in Deutschlands Städten und Gemeinden immer mehr Zuspruch, so jüngst auch in Göttingen oder Suhl. In München ist der politische Vorstoß für die Zwangsabgabe endgültig gescheitert. Dagegen wurde die Matratzen-Maut in Rheinland-Pfalz höchstrichterlich abgesegnet.

Bettensteuer: Matratzen-Maut in München endgültig gescheitert – Neue Zwangsabgaben in Göttingen und Suhl

(München, 04. Juli 2011) Der Spuk ist nach einem Jahr vorüber – zumindest in München: Die im Juni vom Stadtrat beschlossene und im Oktober von der Bezirksregierung gekippte Bettensteuer wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig ad acta gelegt. Der politische Vorstoß sei nicht genehmigungsfähig, heißt es in dem Urteil. Die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, künftig je Hotelübernachtung 2,50 Euro abkassieren zu wollen. Dem Urteil wird Signalwirkung für ganzt Bayern zugeschrieben.

„Die Erhebung einer Bettensteuer hätte die vom Bund beschlossene Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen konterkariert und wäre somit verfassungswidrig gewesen“, erläutert Dehoga-Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl. „Eine zusätzliche Steuer hätte zudem Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zerstört“, sagte Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereiches Hotellerie.

2,50 Euro pro Person für jede Übernachtung hätte bei einem Preis von 50 Euro fürs Doppelzimmer eine Verteuerung um zehn Prozent bedeutet. Als Kompensation für entgangene Gelder aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hatte sich Rot-Grün in München allein durch die Bettensteuer Mehreinnahmen pro Jahr in Höhe von 25 Millionen Euro erhofft. In ganz Deutschland betragen jedoch die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen nicht mehr als 19 Millionen Euro. Das macht durchschnittlich 1.650 Euro pro Kommune aus, die durch Investitionen der Hotellerie in die heimische Wirtschaft und weniger Arbeitslose mehr als aufgewogen werden.

„Unserer besonderer Dank gilt der Regierung von Oberbayern, die als zuständige Genehmigungsbehörde sich nicht von populistischen Aussagen irreführen hat lassen, sondern nach einer rein sachlichen Prüfung der Rechtslage zu dem Ergebnis kam, den Vorstoß der Landeshauptstadt München nicht zustimmen zu können“, fügt Brandl hinzu.

Da in Bayern der Freistaat nur bei der erstmaligen Einführung einer kommunalen Abgabe Erlaubnis erteilen muss, besitzt das Urteil bayernweite Relevanz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Verwaltungsgericht München jedoch die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.

Neue Bettensteuern in Göttingen und Suhl
Am 01. Juli trat die Matratzen-Maut (1-3 Euro je Übernachtung) in Göttingen in Kraft. Auch hier ist ein Musterverfahren Mit Unterstützung des Dehoga Niedersachsen geplant. In Suhl/Thüringen soll einem bericht von Radio MDR 1 zufolge ab Herbst eine Bettensteuer (1,50-2 Euro je Nacht) erhoben werden. Das wäre nach Erfurt, Jena, Gera und Weimar die fünfte Stadt in Thüringen mit dieser Zwangsabgabe.

Mehrere Verfahren in Gange
Gegen die Bettensteuern in den deutschen Städten und Gemeinden sind mehrere Verfahren in Gange bzw. in Vorbereitung. Einen erstes Rückschlag gab es in Rheinland-Pfalz: Hier hatte das Oberverwealtungsgericht Koblenz die Abgaben in Bingen und Trier genehmigt. In Osnabrück und Köln sind weitere juristische Verfahren in Gange.

Bettensteuer: Matratzen-Maut auch in Gera – Gästezuwachs in Köln trotz Zwangsabgabe?

(Gera/Köln, 22. Juni 2011) Ein weiterer Rückschlag für die Hotellerie: Auch in Gera wird künftig die Matratzen-Maut (1 Euro je Übernachtung, Kinder unter 12 Jahren sind frei) erhoben. Die Stadt will damit jährlich rund 160.000 Euro einnehmen. Ob die vom Dehoga-Landesverband angekündigten rechtlichen Schritte erfolgreich sein werden, muss sich noch erweisen. Jüngst gab das Oberlandesgericht Rheinland-Pflanz zwei Kommunen bei der Zwangsabgabe Recht; das Urteil hat Signalwirkung.

„Wie angekündigt werden wir gegen jede weitere Satzung, so auch jetzt gegen die Geraer Satzung gerichtlich vorgehen. Bislang haben wir beim Oberverwaltungsgericht in Weimar gegen die Satzungen der Städte Erfurt und Jena zur Erhebung einer solchen Steuer Normenkontrollklagen laufen“, sagte Dirk Ellinger, Geschäftsführer des Dehoga Thüringen deutlich. „Gegen beide Städte haben wir einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht. Leider ist uns unverständlich, warum das Oberverwaltungsgericht nach fünf Monaten noch immer nicht darüber entschieden hat“, so Ellinger weiter. „Im Normenkontrollverfahren gibt es auch noch keinen Verhandlungstermin. Somit werden weiter durch Kommunen Satzungen verabschiedet, die nur dazu geeignet sind, dem Tourismus zu schaden. Die nächsten Städte stehen leider schon in den Startlöchern.“

Trotz Bettensteuer mehr Gäste in Kölner Hotels?
Trotz Zwangsabgabe sollen die Könmer Hoteliers in den ersten vier Monaten des Jahres mehr Übernachtungen generiert haben. Medienberichten zufolge gab es von Januar bis April ein Gästeplus von 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Gleich hieß es von der SPD-Fraktion im Stadtrat, die Bettensteuer schrecke niemanden ab.

Laut Dehoga-Landesverband seit die Tourismusentwicklung „nicht schlecht, doch sie könnte besser sein.“ Nach dem Krisefolgejahr 2010 steigen die Übernachtungen in der Domstadt wieder stärker an. Im April mussten die Beherbergungsbetriebe mit real -3,5 Prozent einen Umsatzrückgang hinnehmen.

OVG Rheinland-Pfalz – Urteil pro Bettensteuer: „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ in Bingen und Trier rechtmäßig

(Koblenz, 04. Juni 2011) Urteil pro Bettensteuer: Die von den Städten Bingen und Trier erhobene so genannte Kultur- und Tourismusförderabgabe ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Auch Übernachtungen von Geschäftsreisenden dürften demnach mit der Matratzenmaut belegt werden. Das Urteil mit Signalwirkung ist ein weiterer Rückschlag für die Hotellerie.

In Bingen und Trier gilt seit Anfangf des Jahres die sog. „Kulturförderabgabe“. In Bingen beträgt der Steuersatz pro Übernachtung und Gast je nach der Höhe des Übernachtungspreises zwischen einem und drei Euro, wobei allerdings höchstens vier zusammenhängende Übernachtungen der Besteuerung unterfallen. Der Steuersatz in Trier beträgt pro Übernachtung und Gast 1,00 Euro. Dort werden höchstens sieben zusammenhängende Übernachtungen besteuert. Die Antragstellerinnen, die jeweils ein Hotel in Bingen und Trier betreiben, haben gegen die Satzungen Normenkontrollanträge gestellt, die das Oberverwaltungsgericht abgelehnt hat.

Die Kultur- und Tourismusförderabgabe sei unabhängig von ihrer Bezeichnung als örtliche Aufwandsteuer zu qualifizieren, zu deren Erhebung das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermächtige, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz. Sie werde nicht für eine konkrete Gegenleistung der beiden Städte erhoben und belaste den finanziellen Aufwand des Übernachtungsgastes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Damit knüpfe sie an eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf an, der über den Grundbedarf hinausgehe. Denn der Grundbedarf nach Wohnraum werde durch die Nutzung eigener oder längerfristig gemieteter Wohnungen gedeckt.

Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben seien dagegen regelmäßig mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden, der besteuert werden dürfe. Das gelte nicht nur für Übernachtungen von Touristen, sondern auch für beruflich veranlasste Aufenthalte in einem Beherbergungsbetrieb. Diese seien der persönlichen Lebensgestaltung zuzuordnen, weil bei ihnen typischerweise berufliche Zwecke und private Aktivitäten miteinander verknüpft werden könnten. Des Weiteren unterscheide sich die Kultur- und Tourismusförderabgabe hinsichtlich des Steuergegenstandes, des Steuermaßstabes und der Erhebungstechnik deutlich von der bundesrechtlich geregelten Umsatzsteuer und sei ihr deshalb nicht gleichartig.

Im Übrigen verstoße es nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass die Abgabe nicht auch von anderen touristischen Betrieben erhoben werde. Der Satzungsgeber habe nämlich einen sehr weiten Gestaltungsspielraum, welche Steuerquelle er ausschöpfe. Dabei habe er sich wegen des vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwands für die Kultur- und Tourismusförderabgabe entscheiden dürfen. Außerdem sei die Abgabe nicht als widersprüchlich zu beanstanden, obwohl der Bundesgesetzgeber seit dem 1. Januar 2010 den Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben auf 7% ermäßigt habe. Diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers hindere die Gemeinden nicht daran, im Rahmen ihrer Regelungskompetenz Steuerquellen auszuschöpfen. Schließlich führe die Kultur- und Tourismusförderabgabe, welche auf die Übernachtungsgäste abwälzbar sei, angesichts ihrer Höhe nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Betreiber von Beherbergungsbetrieben und verletze diese deshalb nicht in ihrer Berufsfreiheit.

(Urteile vom 17. Mai 2011 / Aktenzeichen: 6 C 11337/10.OVG und 6 C 11408./10.OVG)

Bettensteuer: -6,4% Umsatzeinbußen in Köln

(Köln, 08. April 2011) In Bonn und Düsseldorf geht es bergauf: Die Bettensteuer setzt der Hotellerie in Köln dagegen hart zu. Laut Dehoga Nordrhein ist der Netto-Umsatz pro Zimmer (Brutto-Umsatz abzüglich Umsatz- und Bettensteuer sowie Umsatzsteuer auf die Bettensteuer) im Januar und Februar 2011 gegenüber den Vergleichsmonaten des Vorjahres um 6,4 Prozent gesunken.

Düsseldorf dagegen habe ein Plus von 20,6 Prozent, Bonn mit Umgebung einen Umsatzzuwachs von 17,8 Prozent verzeichnet.Vor allem das Kongress- und Tagungsgeschäft wandere durch die „Kulturförderabgabe“ in andere Städte ab, heißt es. Bis auf Berlin und Bremen hätten alle Zuwächse erzielt. Laut einem Bericht der „Kölner Rundschau“ sei aber die Zahl der Übernachtungen im Januar um 18 Prozent gestiegen. Auch für März gebe es vorab positive Werte.

Die Bettensteuer wird in Köln zwar seit dem 1. Oktober formal erhoben. Steuerbescheide sollen aber erst nach einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte versendet werden. Dann könnten die Abgaben auch rückwirkend verlangt werden.

Bettensteuer: Widerstand auch in Erfurt und Jena

(Erfurt/Jena, 05. April 2011) Langsam baut sich die Front auf: Nun klagen auch Hoteliers in Erfurt und Jena gegen die Bettensteuer. Beim Oberverwaltungsgericht Weimar seien Normenkontrollklagen eingegangen, berichtet die „Thüringer Allgemeine“. Zunächst soll geprüft werden, ob die Bettensteuern in den beiden Thüringer Städten ausgesetzt werden kann. Dies wäre aber noch keine endgültige Entscheidung.

Es regt sich Widerstand in der Hotellerie: Klagen gegen die Bettensteuern gibt es nun Osnabrück, Erfurt und Jena

Es regt sich Widerstand in der Hotellerie: Klagen gegen die Bettensteuern gibt es nun Osnabrück, Erfurt und Jena

Der Dehoga Thüringen unterstützt die Kläge. „Egal ob man das Bettensteuer oder Kulturförderabgabe nennt, wir halten es für rechtswidrig”, sagte Dehoga-Landeschef Dirk Ellinger. Von fünf Gutachten, die bundesweit bisher zu diesem Thema erstellt wurden, kommen immerhin vier zu dem Schluss, dass diese Steuer verfassungswidrig sei.

In Thüringen wird auch in den Städten Gera, Suhl und Eisenach die Einführung der Matratzen-Maut überlegt. In Weimar gilt bereits seit 2005 die Sonderabgabe.

Normenkontrollklagen gegen die Bettensteuer gibt es bereits in Osnabrück. In Göttingen ist dies geplant. Ein Musterverfahren soll in Köln stattfinden.

Hotelmarkt Köln: Klage wird vor dem Verwaltungsgericht wohl erst im Juni verhandelt

(Köln, 05. Januar 2011) Warten, warten, warten: Die Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel in der Altstadt) gegen die kommunale Bettensteuer wird voraussichtlich erst im Juni vor dem Verwaltungsgericht er Domstadt verhandelt. Dies berichten Kölner Rundfunksender. Die Klage werde zwar bevorzugt behandelt, aber schneller ging es wohl nicht. Den Berichten zufolge liegt eine Stellungnahme der Stadt bereits vor.

Von der Klage mit Mustercharakter wird ein bundesweites Signal ausgehen, meinen Juristen. Bislang ist nur in München der kommunalpolitische Vorstoß für eine Matratzenmaut gescheitert. Bundesweit planen immer mehr Städte und Gemeinden die neue Zwangsabgabe.

Hotelmarkt Hamburg: Entscheidung über „Matratzen-Maut“ vertagt – Dehoga schlägt freiwillige Abgabe vor

(Hamburg, 03. Dezember 2010) Der Dehoga-Landesverband Hamburg treibt ein geführliches Spiel: Auf einer Mitgliederversammlung wurde nun eine freiwillige Abgabe statt staatlicher Bettensteuer vorgeschlagen. Damit soll die „Matratzen-Maut“ verhindert werden, heißt es. Doch dieser heikle politische Vorstoß findet längst nicht die Zustimmung der Kettenhoteliers. Doch ohne deren Bereitschaft sei eine freiwillige Kulturabgabe von 1,50 Euro je Übernachtung kaum durchsetzbar, ist aus einflussreichen Kreisen zu hören.

Nun musste der Hamburger Senat die für Mitte Dezember geplante Verabschiedung der Kulturtaxe verschieben. Nach dem Zusammenbruch der Schwarz-Grün-Koaltion stehen am 20. Februar 2011 Neuwahlen an. Absehbar ist ein Sieg von SPD und Grünen, die vermutlich das Thema Bettensteuer wieder aufs Tapet bringen werden. Ob dies tatsächlich durchsetzbar ist, bleibt weiterhin fraglich. Die Verfassungemäßigkeit einer kommunalen Bettensteuer wird stark angezweifelt. Unlängst scheiterte ein entsprechender Vorstoß in München; wir berichteten.

In Hamburg wollen Dehoga-Landesverband und Handelskammer mit dem Kulturssenator nun erst einmal verhandeln. Doch dies schürt weiter den Unmut der Dehoga-Mitglieder.

Hotelmarkt München: Vorstoß zur Bettensteuer vorerst gescheitert

BREAKING NEWS (München, 26. Oktober 2010) Klares “Nein” für den Münchner Stadtrat: Die geplante Bettensteuer wurde von der Bezirksregierung von Oberbayern gekippt. Die Zwangsabgabe sei ungerecht (weil im Luxushotel so viel verlangt wird wie in der Jugendherberge), inakzeptabel (die Steuer treffe unterschiedslos Urlauber und Geschäftsreisende) und würde „volkswirtschaftliche Interessen des Staates beeinträchtigen“. Dies berichtet die Fachzeitschrift “Top hotel” in ihren Onlineausgabe unter Berufung auf regionale Medien.

Im Juni hatten die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, künftig je Hotelübernachtung 2,50 Euro abkassieren zu wollen. Die nun getroffene Entscheidung gegen die Bettensteuer dürfte Auswirkungen in ganz Bayern haben. Die Staatsregierung stand ohnehin nicht hinter dem Vorhaben.

Hotelmarkt Köln: Kampf gegen Bettensteuer wird aufgenommen – Musterklage mit Privathotel in Vorbereitung

(Köln, 21. Oktober 2010) Die Stadt Köln will den Musterprozess sogar unterstützen: Der juristische Kampf gegen die Bettensteuer wird nun von Inhaber des Hotel Lint in der Domstadt am Rhein aufgenommen. Wolf Hönigs will mit Hilfe des Dehoga-Landes- und Bundesverbandes vorzeitig gegen einen Steuerbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies berichtet der „Kölner Stadt Anzeiger“.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Onlineausgabe von “Top hotel”: www.tophotel.de

Hotelmarkt Deutschland: Bettensteuer bundesweit auf dem Vormarsch

(Berlin, 15. Oktober 2010) Firmenkunden wandern in Nachbarstädte ab, Chaos mit Abrechnungen und noch mehr Ärger: Bundesweit ist die Bettensteuer auf dem Vormarsch. Eine aktuelle Übersicht in der Onlineausgabe der Fachzeitschrift „Top hotel“ zeigt, dass immer mehr Städte und Gemeinde die Abzocke per „Kulturförderabgabe“ planen. Ein Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen.

Die Hoteliers bangen um den juristischen Erfolg einer Attacke des Dehoga-Bundesverbandes in Köln. In der Domstadt gilt die Bettensteuer seit Anfang Oktober. Mit zwei Strategievarianten versuchen ein Hotel bzw. ein Geschäftsreisender, die Bettensteuer zu Fall zu bringen; wir berichteten. Unterstützung gibt es von den renommierten Staatsrechtler der Großkanzlei Gleiss Lutz. Ob dies erfolgreich sein könnte, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Bis dahin werden wohl weitere Stadtverwaltungen die Bettensteuer beschließen bzw. bereits erheben.

Bettensteuer in Deutschland –Übersicht nach Bundesländern
(Quelle: Dehoga-Bundesverband/eigene Recherchen; Stand: Anfang Oktober 2010)

Hotelmarkt Köln – Bettensteuer bestraft Hoteliers: Firmenkunden wandern ab

(Köln, 14. Oktober 2010) Das war zu erwarten: Erste Firmenkunden kehren den Kölner Hotels den Rücken zu. In der Domstadt gilt seit Anfang Oktober die Bettensteuer – auf jede Übernachtungen werden fünf Euro aufgeschlagen. Nun wies der Chemiekonzern Bayer seine über 100.000 Mitarbeiter weltweit an, ab sofort in Hotels in Leverkusen und Düsseldorf zu übernachten. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung handele es sich um eine „Empfehlung an die Mitarbeiter“.

Geschäftsreisende können sich die sog. „Kulturförderabgabe“ rückerstatten lassen. Das entsprechende Formular ist jedoch nur in deutscher Sprache verfügbar. Wie schnell die Rückerstattung vorgenommen wird, ist noch nicht bekannt. Da offiziell die Original-Hotelrechnung abgegeben werden soll, stellen sich hierbei besondere Hürden betreffend der späteren Steuerabrechnung.

hotel.de Blitzumfrage zu Bettensteuer: Mehrheit der Reisenden würde Buchungsverhalten ändern

(Nürnberg, 12. Oktober 2010) Eine Blitzumfrage von hotel.de unter seinen Buchungskunden zum aktuell heiß diskutierten Thema “Bettensteuer” bringt bemerkenswerte Ergebnisse ans Licht: Immerhin fast ein Drittel (30%) der über 1.000 Umfrageteilnehmer spricht sich für eine solche Kulturtaxe aus, wenn mit den Einnahmen daraus wirklich kulturelle Angebote gefördert werden würden.
Eine deutliche Mehrheit von 70 Prozent ist erwartungsgemäß gegen die Einführung der “Bettensteuer”. 57 Prozent der befragten Gegner würde bei einer flächendeckenden Einführung einer solchen Zusatzabgabe sogar ihr Buchungsverhalten ändern: Etwas mehr als die Hälfte (53,3%) der Reisenden würde demgemäß auf günstigere Hotels ausweichen, um die Kostenerhöhung aufzufangen. Soweit möglich, würde die verbleibende knappe Hälfte versuchen, Hotels in umliegenden Ortschaften, in denen keine Kurtaxe anfällt, zu buchen.

Manager der Reiseindustrie befürchten Verteuerung von Städtereisen in Deutschland
Die von der Stadt Köln beschlossene und umgesetzte Erhebung einer sogenannten Bettensteuer für Hotel-Übernachtungen wird nach Einschätzung der deutschen Reiseindustrie bundesweit Schule machen und Nachahmer unter weiteren Städten und Gemeinden finden. Bei einer Erhebung unter Entscheidern der deutschen Reiseindustrie äußerten 88 Prozent aller Befragten die Befürchtung, dass in absehbarer Zeit auch andere Kommunen dem Beispiel von Köln folgen und eine Bettensteuer erheben werden. Dadurch werden Städtereise innerhalb Deutschlands spürbar teurer. In Köln wird seit dem 1. Oktober 2010 eine Steuer in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis in einem Hotel aufgeschlagen, der der Kommune zufließt.

In der im Auftrag des Travel Industry Club von dem auf die Touristik spezialisierten Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Trendscope erhobenen Umfrage vertraten 81 Prozent der Befragten die Ansicht, dass es für die Erhebung der Bettensteuer durch die Kommune keinerlei Rechtfertigung gibt. Die in dem “Top 500 Entscheider-Panel der Reiseindustrie” zusammengefassten Manager vertreten zudem mehrheitlich die Ansicht, dass sich Geschäfts- und Privatreisende gegen die weitere Besteuerung von Hotelübernachtungen durch Städte und Gemeinde zur Wehr setzen sollten. Insgesamt erklärten 77 Prozent der Befragten, die Reisenden sollten gegen die Bettensteuer protestieren.

Wer letztendlich die Mehrkosten durch die neue Abgabe zu tragen hat, steht bei den Managern der Reiseindustrie außer Frage: nur zwei Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Hotels ihre Gäste von der Bettensteuer verschonen und die Abgabe übernehmen werden. Dagegen sind 98 Prozent der Befragten der Überzeugung, dass die Hotels die Abgabe voll an ihre Gäste durchreichen werden. Ebenso deutlich ist die Einschätzung der Frage, ob die neue Bettensteuer in irgendeiner Weise zu einer Verbesserung des Aufenthaltes beitragen wird. Diese Erwartung teilt keiner der 254 Manager, die sich in der letzten Septemberwoche 2010 an der Umfrage beteiligt hatten.

Fritz Pütz, Vice President des Travel Industry Clubs: “Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Luftverkehrsabgabe ist die Bettensteuer in diesem Jahr ein weiterer Angriff auf die Reisekasse der Verbraucher und gleichzeitig auch ein Schlag gegen die Reise- und Beherbergungsindustrie. Der Aufenthalt in Städten, die eine zusätzliche Steuer zur Konsolidierung ihrer Kasse erheben, wird zweifellos unattraktiver. Und die Hotels an Standorten mit Bettensteuer werden die Verweigerung der Gäste zu spüren bekommen”.
“Es ist schwer nachzuvollziehen, warum eine Kommune im Alleingang die Möglichkeit erhält, sich an Urlaubern und Geschäftsreisenden zu bereichern, zumal der Steuer keine erkennbare Gegenleistung entgegensteht”, fügte Fritz Pütz hinzu.

Kampf gegen Bettensteuer: Dehoga holt laut “Top hotel” zum juristischen Befreiungsschlag aus

(Berlin/Köln, 29. September 2010) Die Bettensteuer nimmt der Hotellerie einen wertvollen Teil der jüngst gewonnen Investitionsstärke. In Köln wird die sog. Kulturförderabgabe von fünf Prozent je Hotelübernachtung ab 1. Oktober erhoben. Der Dehoga-Bundesverband will laut einem Bericht in der Onlineausgabe von “Top hotel” hier einen Präzedenzfall schaffen, um einen juristischen Befreiungsschlag mit Mustercharakter zu erreichen. Dieser soll mit einem Kölner Hotel unternommen werden.

Der Dehoga-Bundesverband will gegen die Bettensteuer klagen (Foto: Dehoga/Reiner Pfisterer)

Der Dehoga-Bundesverband will gegen die Bettensteuer klagen (Foto: Dehoga/Reiner Pfisterer)

Dazu könnte der Kölner Hotelpartner frühestens nach drei Monaten, also Anfang Januar 2011, die Abrechnung zur Bettensteuer beim Steueramt der Stadt einreichen. Nach erfolgtem Steuervorbescheid würde dann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Werde dies abschlägig entschieden, könne man vor dem Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Klage erheben, so Rechtsanwalt Jürgen Benad vom Dehoga-Bundesverband.

Lesen Sie hier weiter

Wichtige Argumente im Kampf gegen die Bettensteuer

Die Unsicherheit in den Chefetagen greift um sich: Wie entwickelt sich das nächste Geschäftsjahr angesichts der drohenden Wiederanhebung der Mehrwertsteuer und der Bettensteuer in immer mehr Städten und Gemeinden? Viele Parameter der Geschäfts- und Investitionsplanung hängen von diesen neuen Belastungen ab – zusätzlich getrübt durch die neue Flugsteuer – und sind momentan nicht kalkulierbar. Nachfolgend dokumentieren wir wichtige Argumente im Kampf gegen die Bettensteuer:

Executive Summary von Stefanie Heckel, Sprecherin des Dehoga-Bundesverbandes
Der DEHOGA lehnt eine “Bettensteuer” aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab – unabhängig davon, welch kreativen Namen die Kommunen dem Kind auch immer geben. Wir werden alle politischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, um
Bettensteuern zu verhindern.

Alle mit der Mehrwertsteuersenkung verbundenen positiven Impulse werden allein schon durch die Debatte über die neue Sonderabgabe für die Hotellerie zunichte gemacht. Es kann doch wohl nicht sein, dass Bund und Länder die Hoteliers entlasten und die Kommunen im gleichen Atemzug die Hand aufhalten und die Hotels mit neuen Abgaben belasten. Investitionen setzen eine verlässliche Politik voraus – in Bund, Ländern und natürlich auch in den Kommunen.

Anstatt dem lokalen Tourismus zu schaden, wären die Kommunen besser beraten, das Leistungspotenzial ihrer Hotellerie zu stärken, die vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und dort ihre Steuern zahlt.

Weitere Informationen:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) & Hotelverband Deutschland (IHA)
Verbändehaus Handel-Dienstleistung-Tourismus
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Fon   +49 (0)30/72 62 52-32
Fax   +49 (0)30/72 62 52-42
Mobil +49 (0)171/4 44 13 63
heckel@dehoga.de

www.dehoga.de
www.hotelverband.de
www.hotelsterne.de

Fachinformation: Bettensteuer/Kulturförderabgabe
(PDF-Download: http://www.medienunternehmung.de/downloads/dehoga-argumente-gegen-hotel-bettensteuer-kulturfoederabgabe-kulturtaxe.pdf)

Die Einführung einer kommunalen Bettensteuer ist verfassungswidrig und würde die Chancen, die sich aus der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie ergeben, konterkarieren.

Worum geht es?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen nunmehr zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer „Bettensteuer“, teilweise als „Kulturförderabgabe“ bezeichnet, kompensieren.

Was fordern wir und warum?

•    Diskussionen sofort beenden!
Sämtliche politischen Diskussionen über die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturabgabe sollten schleunigst beendet werden, um die Hotellerie nicht weiter zu verunsichern. Die Hoteliers wollen den Mehrwertsteuervorteil sinnvoll einsetzen. Solange über eine solche kommunale Strafsteuer für die Hotellerie gesprochen wird, kann keine vernünftige Investitionsplanung, Lohnerhöhung oder Preissenkung stattfinden. Die Politik muss wahrnehmen, dass die Einführung einer Bettensteuer auf kommunaler Ebene verfassungswidrig ist.

Eine kommunale Bettensteuer oder „Kulturabgabe“ konterkariert den Sinn des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Die Bettensteuer würde dafür sorgen, dass die positiven Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden könnten. Bereits die Diskussion über das Thema richtet Schaden an, weil Unsicherheit geschaffen und das Vertrauen der Unternehmer in die Berechenbarkeit und Stabilität der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zerstört wird. Wer damit rechnen muss, dass Spielräume, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, durch eine kommunale Sonderabgabe wieder aufgezehrt werden, wird wünschenswerte Investitionen zurückstellen oder auf sie verzichten.

Statt reflexartig eine Neidsteuer einzuführen, sollten die Kommunen die positiven Effekte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auch im eigenen Interesse zur Entfaltung kommen lassen.

•    Bettensteuer ist verfassungswidrig!
Der DEHOGA hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zu den geplanten Einführungen von Bettensteuern der Kommunen und Städte in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt Köln und anderen Kommunen geplanten Bettensteuern oder Kulturförderabgaben eindeutig verfassungswidrig sind.

•    Keine Strafsteuer für eine einzelne Branche!
Das Herausgreifen einer einzelnen Branche, die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes entlastet worden ist, und ihre Belastung mit einer „Kontra-Steuer“ ist diskriminierend und völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend:
Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, z.B. in erheblichem Umfang der Einzelhandel.

Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen.

•    Chancen der Mehrwertsteuersenkung nutzen!
Die Mehrwertsteuersenkung bedeutet für die Hotellerie in Deutschland endlich die Herstellung von Steuergerechtigkeit und damit Chancengleichheit mit ihren europäischen Mitbewerbern. In 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten galten bereits seit langer Zeit reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie. Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland haben die Betriebe nun dringend notwendige Spielräume bekommen, um in Gebäude und Ausstattung zu investieren, Arbeits- und Ausbildungsplätze in schwierigen Zeiten zu sichern und neue zu schaffen sowie noch attraktivere Preise bieten zu können.

•    Kein weiterer Wettbewerbsnachteil für einheimische Tourismuswirtschaft!
Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation der Beherbergungsbranche ist eine kommunale „Bettensteuer“ nicht zu verkraften. Die Erhebung einer solchen Steuer oder Abgabe würde letztlich die Gäste treffen, da die Hotellerie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen wäre, diese Belastungen in Form höherer Preise an die Gäste weiter zu geben. Dies wäre ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die einheimische Tourismuswirtschaft.

•    Fazit:
Der DEHOGA lehnt eine „Bettensteuer“ aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich mit allen Mitteln – politisch und rechtlich – gegen die „Bettensteuerpläne“ auf kommunaler Ebene zur Wehr setzen.

Mehr Informationen über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-46, benad@dehoga.de

Hotelmarkt Hamburg – Hamburger Senat muss sparen: Bettensteuer beschlossen

(Hamburg, 23. September 2010) Nach Köln und München nun auch in Hamburg: Künftig sollen fünf Prozent des Übernachtungspreises von Hotels als „Kulturtaxe“ abgeführt werden. Die nun vom Senat, der unter starken Zwang für massive Haushaltseinsparungen steht, beschlossene Bettensteuer soll pro Jahr bis zu zehn Millionen Euro bringen. 25 Prozent der Einnahmen sollen an Hamburg Marketing (u.a. Hamburg Tourismus) gehen, 75 Prozent in Förderung von Kulturveranstaltungen fließen. Ab wann die Bettensteuer in Hamburg, war noch nicht ganz klar.

Beim Dehoga-Bundesverband bezeichnet man die Beschlüsse in Köln und München, und nun auch in Hamburg, eine Bettensteuer einzuführen, als nicht verfassungskonform. Doch noch ist nicht klar, wie diesen (kommunalen) Entscheidungen juristisch begegnet werden soll.

Der Hotelmarkt Hamburg gilt mit steten Steigerungszahlen und vergleichsweise hohen Durchschnittsraten als robust und weiter ausbaufähig. Die GDS-Durchschnittsraten betrug zuletzt 224 Euro. Für 2010 erwarten Hotelexperten insgesamt 8,9 Millionen Hotelübernachtungen für Hamburg.

Bettensteuer in Köln: Grünes Licht von der Landesregierung NRW

(Düsseldorf/Köln, 13. September 2010) Wie befürchtet wird in Köln eine Bettensteuer eingeführt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung gab nun nach einem dpa-Bericht grünes Licht.

Die entsprechende Satzung der Stadt Köln sei genehmigt worden. Damit können Komunen in ganz NRW Sonderabgaben bei Hotelübernachtungen. Offiziell wird die Extrasteuer als „Kulturförderabgabe“ bezeichnet.

Nun ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Zug. Es sollen alle rechtlichen Mittel, also auch der Verfassungsklage, ausgeschöpft werden. „Die Bettensteuer ist unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig“, hatte Dehoga-Präsident Ernst Fischer kürzlich erklärt.

Hotelmarkt Nordrhein-Westfalen: Landesregierung will Kölner Vorstoß für Bettensteuer genehmigen

(Düsseldorf, 06. September 2010) Die Genehmigung sei nur noch Formsache: Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ soll das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen dem Vorstoß des Kölner Stadtrates nach einer Bettensteuer stattgeben. Ein Beschluss wurde zwar noch nicht bestätigt, doch die Zustimmungen von Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans, früher Stadtkämmerer von Köln, und dem Landesinnenminister Ralf Jäger (beide SPD) gelten als sicher. Die Zusatzabgabe – fünf Prozent auf die Übernachtung – soll dann auch von anderen Kommunen erhoben werden können.

In Köln erhofft man sich durch die neue Zwangsabgabe Mehreinnahmen von rund 21,5 Millionen Euro. Die Regelung könnte ab dem nächsten Jahr gelten. Zeitungsberichten zufolge erwägen auch die Stadtverwaltungen von Essen und Bochum die Einführung einer Bettensteuer. Auch in Mönchengladbach gebe es entsprechende Überlegungen. Die Hoteliers vor Ort protestieren und verweisen auf die nicht gerade rosige Lage. „Die durchschnittliche Zimmerbelegung der Hotels in NRW beträgt 40 Prozent, während sie in Gladbach lediglich bei 29,7 Prozent liegt”, so Christian Jäger, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein, gegenüber der „Rheinischen Post“.

Dehoga-Bundesverband und IHA wollen sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Bettensteuer wehren. Nach einem Rechtsgutachten habe die sogenannten Kulturförderabgabe vor Gerichten keinen Bestand, heißt es. „Die Belastung von Geschäftsreisenden mit der Bettensteuer ist zweifellos unzulässig“, sagte der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen, selbst Hotelier in NRW (Rheinhotel Dreesen Ringhotel Bonn). Daher sehe die Kölner Satzung auch einen Erstattungsanspruch für Businessgäste vor. Dreesen macht deutlich: „Der Anteil der Geschäftsreisenden in Städten wie Köln beträgt 60 bis 80 Prozent. Das heißt, die große Mehrheit der Gäste muss die Bettensteuer erst bezahlen, um sie dann über einen schriftlichen Erstattungsantrag zurückzufordern. Bürokratie pur.“