Schlagwort-Archive: Bettensteuer

OVG gibt grünes Licht für Bettensteuer in Lübeck

(Lübeck, 22. Februar 2012) Auch der letze Widerstand scheitert: Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lübeck hat den Eilantrag eines örtlichen Hoteliers auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bettensteuer in der Hansestadt abgelehnt. Das Gericht habe keine grundsätzlichen Bedenken, teilte das OVG mit.

Die finanzielle Belastung der Hoteliers halte sich ebenso in Grenzen wie der Verwaltungsaufwand der Stadt, heißt es. Die Stadt Lübeck will mit der Bettensteuer rund eine Million Euro pro Jahr einnehmen. “Wir haben die Übernachtsungabgabe sehr sorgfältig geprüft, deshalb war ich mir relativ sicher, dass die Satzung durchsteht”, sagte Oberbürgermeister Bernd Saxe gegenüber den „Lübecker Nachrichten“.

Geklagt hat der Lübecker Dehoga-Vorsitzende und Hotelier Jens Musche (Hotel Excelsior Lübeck). Seit Jahresanfang gilt in Lübeck die Bettensteuer von fünf Prozent auf Übernachtungen von Privatgästen in Hotels, Jugendherbergen und bei Zimmervermietern. Geschäftsreisende sind davon ausgenommen.

OVG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 20.02.2012 zum Beschluss 4 MR 1/12 vom 15.02.2012
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Februar 2012 den Eilantrag einer Lübecker Hotelinhaberin auf vorläufiges Außerkraftsetzen der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) der Hansestadt Lübeck abgelehnt. Diese sog. “Bettensteuer” wird in Lübeck seit Januar 2012 von den Beherbergungsunternehmern in Höhe von 5 % des vom Gast zu zahlenden Übernachtungsentgelts (abzüglich der Umsatzsteuer) erhoben. Ausgenommen sind beruflich bedingte Übernachtungen.

Gegen eine Übernachtungssteuer bestehen nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts keine grundsätzlichen Bedenken. Die Gemeinden seien zu ihrer Erhebung auch neben der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer berechtigt, weil beide Steuern nicht gleichartig seien. Der Einführung einer “Bettensteuer” stehe auch nicht entgegen, dass der Bundesgesetzgeber im Jahre 2009 mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Umsatzsteuer für Beherbergungsbetriebe gesenkt hat. Die finanzielle Belastung der Hoteliers bzw. der Gäste sowie der Verwaltungsaufwand durch die Lübecker Bettensteuer hielten sich in vertretbarem Rahmen. Eine einstweilige Außerkraftsetzung der Satzung sei darüber hinaus weder aus Gründen des Datenschutzes noch wegen des knappen Zeitraumes zwischen ihrer Verabschiedung (Ende November 2011) und dem In-Kraft-Treten geboten. Mit der Einführung einer Übernachtungssteuer hätten die Betroffenen spätestens seit einem Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Erarbeitung eines Abgabenkonzeptes im September 2010 rechnen müssen.

Ob die Ausgestaltung der Steuer durch die Lübecker Satzung im Detail rechtmäßig ist, muss das Oberverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren prüfen. Über die von der Antragstellerin gegen die Satzung eingereichte Normenkontrollklage (Az. 4 KN 1/12) hat das Gericht noch nicht entschieden.

Der Beschluss vom 15. Februar 2012 – Az. 4 MR 1/12 – ist unanfechtbar.

Bettensteuer: Hamburg will noch mehr Matratzen-Maut

(Hamburg, 17. Februar 2012) Unliebsame Überraschung: In Hamburg will der Senat doch mehr Bettensteuer als bislang geplant. Die Matratzen-Maut soll fünf Prozent vom Übernachtungspreis betragen. Bislang waren zwei bis maximal vier Euro pro Gast je Nächtigung geplant. Die sog. Kulturtaxe soll ab Anfang 2013 gelten.

Steuern - © Gabriele Rohde - Fotolia.com

Zeitungsberichten zufolge soll die Bettensteuer sowohl bei privaten als auch geschäftlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben der Hansestadt erhoben werden. Der Senat will die Pläne im April verabschieden. Dabei ziele man einen „größtmöglichen Konsens mit der Hotellerie“ ab, wurde eine Sprecherin der Wirtschaftsbehörde zitiert.

Der Hotelmarkt Hamburg ist seit Jahren auf Erfolgskurs. Im vergangenen Jahr wurden rund 9,5 Millionen Übernachtungen gezählt. In diesem Jahr könnte die 10-Millionen-Grenze geknackt werden. Wie sich eine Bettensteuer auf die Übernachtungszahlen auswirken wird, ist noch nicht absehbar.

Bettensteuer: Berliner Hoteliers kämpfen gegen Senat – Staatsrechtler Scholz räumt „City Tax“ wenig Chancen vor Gericht

(Berlin, 01. Februar 2012) Es wird spannend, wenn der Dehoga Berlin vor Gericht zieht: Gegen die vom Senat der Bundeshauptstadt für 1. Januar 2013 angekündigte Bettensteuer (5%) will der Verband juristisch zu Felde ziehen – notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Noch setzt man auf eine Einsicht in der neuen Regierungskoalition von SPD und CDU.

Der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz gibt der „City Tax“ vor Gericht wenig Chancen. Sie sei eine örtliche Aufwandssteuer und diese könne laut Grundgesetz  nur dann erhoben werden, wenn sie sich von einer bundesrechtlichen Steuer unterscheide. Jedoch gleiche die Matratzen-Maut der Umsatzsteuere, einer bundesrechtlich geregelten Steuer. „Da in jeder Beziehung Gleichartigkeit zur Umsatzsteuer besteht, ist die Einführung dieser Aufwandssteuer verfassungswidrig“, so Scholz.

Die für Privatreisende geltende Bettensteuere soll laut Senatsberechnungen bis zu 50 Millionen Euro jährlich einbringen. Der Dehoha Berlin befürchtet hohe Verwaltungskosten, so dass von der Summe nur knapp sieben Millionen Euro als Reinerlös im Stadtsäckel hängen bliebe. Offen wird damit gedroht, dass sich die freiwillig im Zusammenschluss von Visitberlin Partznerhotels e.V. engagierten Hoteliers die Mitgliedschaft aufrecht erhalten würden, wenn die Bettensteuer tatsächlich eingeführt würde. Jährlich würden damit eine Million Euro bei der zentralen Berliner Tourismusorganisation Visitberlin fehlen.

Im Koalitionsvertrag steht, dass die Bettensteuer „rechtssicher“ mit dem Jahreswechsel 2012/2013 eingeführt werden soll. Ist diese Rechtssicherheit nicht (mehr) gegeben, hofft man im Dehoga Berlin darauf, dass man in der Politik darauf verzichte.

Bettensteuer: Köln treibt Geld ein – Bremen beschließt Matratzen-Maut offiziell

(Köln/Bremen, 27. Januar 2012) Höhere Kosten überall, nicht nur bei Buchungsportalen: In Köln beginnt die Stadtverwaltung nun damit, die Bettensteuer per Bescheid einzutreiben. Dagegen wollen die rund 300 Hotelbetriebe der Domstadt nun klagen. In Bremen beschloss die Bürgerschaft nun offiziell die neue Zwangsabgabe.

Die Stadt Köln hat die Bescheide zur Bettensteuer verschickt, ohne zu vermerken, dass es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt. „Ohne einen solchen Vermerk wird der Steuerbescheid in vier Wochen rechtskräftig, wenn man keine Klage erhebt“, kommentierte Wilhelm Luxem, Direktor des Excelsior Hotel Ernst Köln und Vizechef des örtlichen Dehoga. Der Verband schrieb dazu an OB Jürgen Roters: „Mit Blick auf das zwischen der Stadt Köln und uns vereinbarte ,Musterverfahren’, das derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig ist und sicher auch noch weiter vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen wird, was eine noch längere Verfahrensdauer vermuten lässt, bitten wir Sie eindringlich, die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären.“

Fraglich ist, ob das Musterverfahren noch durchführbar ist. Im Zuge Bürokratieabbaugesetzes sei dies seit dem 1. November 2007 nicht mehr möglich, heißt es dazu aus dem städtischen Steueramt. Die Stadt gehe nachwievor davon aus, dass die Sondersteuer rechtens sei. Erwartet werden Extraeinnahmen von 16 bis 18 Millionen Euro.

In Bremen wurde nun auch offiziell die Einführung der Matratzen-Maut vom Landesparlament, der Bürgerschaft, beschlossen. Ab 1. April sind jeweils ein Euro für Übernachtungen in Pensionen, Gasthöfe, Freienwohnungen und ähnlichen Unterkünften fällig. Für die Hotels werden je nach Kategorie zwei bis drei Euro je Nächtigung berechnet. Der Bremer Senat erwartet Mehreinnahmen von rund 3,6 Millionen Euro im Jahr.

Hotelmarkt Hamburg – CDU-Vorstoß: Bettensteuer ab Juli? 1-3 Euro Matratzen-Maut geplant

(Hamburg, 16. Januar 2012) Eine freiwillige Einigung war nicht möglich: In Hamburg prescht nun die CDU in der Opposition vor. Ab Juli soll die Bettensteuer eingeführt werden. Je nach Hotelkategorie würden ein bis drei Euro je Übernachtung pro Person fällig.

Die Matratzen-Maut soll in diesem Jahr noch etwas zehn Millionen Euro erbringen, 2013 dann rund 20 Millionen Euro, heißt es aus der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Ein Vorschlag der SPD-Landesregierung steht noch aus.

Der Hotelmarkt Hamburg ist seit Jahren auf Erfolgskurs. Im vergangenen Jahr wurden rund 9,5 Millionen Übernachtungen gezählt.

Bettensteuer: Erste Klage gegen Lübecks neue Bettensteuer

(Lübeck, 30. Dezember 2011) Ob die Klage gegen die geplante Bettensteuer hilft? In Lübeck hat nun Jens Musche vom Hotel Excelsior Lübeck eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Die Matratzen-Maut (5% vom Übernachtungspreis) gilt ab 01. Januar 2012 für Privatreisende.

„Diese Satzung ist desolat. Man kann sie nicht umsetzen“, sagte Musche laut „Lübecker Nachrichten“. Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) sehe die Angelegenheit gelassen, heißt es. Die Stadtverwaltung geht nach vorheriger Prüfung davon aus, dass die neue Satzung rechts- und verfassungskonform sei.

Die Stadt Lübeck rechnet mit Sondereinnahmen von rund einer Million Euro im Jahr.

Bettensteuer: Kampf in Duisburg geht weiter

(Duisburg, 28. Dezember 2011) Rolf Schenkel gibt nicht so schnell auf: Der Chef des City Partner Hotel Sittardsberg Duisburg zieht in Sachen Bettensteuer vor das Oberverwaltungsgericht Münster. Dies berichtet „Radio Duisburg“. Vor kurzem hatte er mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Niederlage eingesteckt.

Stoppt die Bettensteuer!

Der Dehoga Nordrhein befürchtet, dass dass dieBettensteuer zu sinkenden Umsätzen führe und letztlich mehr koste, als sie einbringe.

Absolutes Rauchverbot wird abgelehnt
Der Dehoga Nordrhein-Westfalen lehnt die Forderung der Landesregierung, ein absolutes Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie einzuführen, ab. „Wir haben ein Gesetz, was in den letzten Jahren zu einem deutlich besseren Nichtraucherschutz geführt und das unsere rauchenden Gäste nicht stigmatisiert hat. Wir sehen keinen Handlungsbedarf. Ein gesetzlich beschleunigtes Kneipensterben lehnen wir ab“, sagt Olaf Offers, Präsident des Dehoga NRW. In einer gestern bekannt gewordenen Pressemitteilung hatte Gesundheitsministerin Steffens die Durchführung einer Verbändeanhörung zur Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes angekündigt. Die Novellierung sieht ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie vor.

Der Dehoga NRW befürchtet, dass sich durch ein absolutes Rauchverbot die Situation, vor allen Dingen in der getränkeorientierten Gastronomie wie Kneipen und Bars, drastisch verschlechtern würde. „Schon jetzt ist die Situation in vielen Kneipen schwierig. Wir gehen davon aus, dass drei- bis viertausend Betriebe, deren Wirte und Angestellte von einem absoluten Verbot existenziell betroffen wären. Die Folgen wären Schließungen, Hartz-IV und Leerstand in Städten und Gemeinden. Rauchfreie Restaurants funktionieren vielleicht, die klassische Eckkneipe definitiv nicht“, ist sich Offers sicher. Zudem wendet sich der Dehoga NRW gegen die Bevormundung von Gästen und Unternehmern: „Wir können heute fast jedem fast überall ein rauchfreies Angebot unterbreiten. Unsere Betriebe sind keine Besserungsanstalten. Wir möchten auch weiterhin allen Gästen gerecht werden und dazu gehören auch die Raucher, die immerhin noch fast ein Viertel der Bevölkerung ausmachen.“

In einer Umfrage des Dehoga NRW, an der sich knapp 1.300 Unternehmerinnen und Unternehmer aus ganz NRW beteiligten, favorisierten rund zwei Drittel ein absolutes Rauchverbot mit Ausnahmen. „Nachdem der Raucherclub durch eine gerichtliche Entscheidung faktisch nicht mehr existiert und der Minderjährigenschutz mit uns zu regeln wäre, sehen wir nicht ein, warum wir wie in den meisten anderen Bundesländern auf die Raucherkneipe und den Raucherraum verzichten sollen“, unterstreicht Offers die Forderungen der Gastronomen.

Bettensteuer: In Bochum ab Januar – Hoteliers in Eisenach wehren sich

(Bochum/Eisenach, 23. Dezember 2011) Ab Januar gilt die Matratzen-Maut: Auch in Bochum führt der von SPD und Grüne beherrschte Stadtrat die Bettensteuer für die 28 Hotels und 23 Pensionen der Stadt ein. Es werden bis zu 1,3 Millionen Euro an Sondererlösen erwartet. Die Zwangsabgabe wird ab Jahresanfang auch in Aachen, Bremen, Lübeck und Oldenburg erhoben.

In Eisenbach wollen sich die Hoteliers mit einer ungewöhnlichen Aktion gegen die geplante Bettensteuer wehren. Diese ist nämlich an die Hotelsterne gekoppelt: Für Drei-Sterne-Hotels werden pro Übernachtung und Gast 1,50 Euro fällig, für Vier-Sterne-Häöser schlagen bereits zwei Euro zu Buche. Einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ zufolge wollen nun Hoteliers aus dem Sternesystem aussteigen oder sich bewusst eine Stufe niedriger ketagorisieren.

Etliche von der Bettensteuer betroffenen Hoteliers befürchten eine Doppelbelastung, wenn die Anfang 2010 erfolgte Senkung der Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen wieder zurück genommen werde. Denn die Bettensteuer blieben ja bestehen, heißt es. Eine Übersicht der Städte und Gemeinden mit Matratzen-Maut ist stets unter www.dehoga.de abrufbar.

Bettensteuer: Matratzen-Maut in Dortmund auch für Geschäftsreisende

(Dortmund, 16. Dezember 2011) Keine schönen Nachrichten zu Weihnachten: In Dortmund sollen ab dem nächsten Jahr auch Geschäftsreisende die Bettensteuer (5% auf Logisumsatz) zahlen. Die Matratzen-Maut für Privatgäste gilt bereits seit November 2010. Der Stadtkämmerer will einem Zeitungsbericht zufolge aber erst noch einen Musterprozess im Februar abwarten, ehe dies in Kraft tritt.

Rund 700.000 Business Traveller in Dortmund werden davon betroffen sein. Die Stadt Dortmund wird in diesem Jahr schätzungsweise 1,1 Millionen Euro aus der Zwangsabgabe einnehmen. Der Vorstoß kommt von SPD und Grünen im Stadtparlament.

Im Februar ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Bettensteuer in deutschen Städten und Gemeinden zu erwarten.

Hotellerie: Bettensteuer bleibt in Duisburg – Abgelehnt in Moers und Gotha

(Duisburg/Moers/Gotha/Schwerin, 09. Dezember 2011) Die Bettensteuer ist weiter auf dem Vormarsch: In Duisburg kann die Matratzen-Maut nun erhoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage zweier Hoteliers abgewiesen hat. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ist die Zwangsabgabe konkret geplant. In Moers (Nordrhein-Westfalen) und Gotha (Thüringen) wurde die Sondersteuer offiziell abgelehnt. Eine Übersicht der Bettensteuer in deutschen Städten und Gemeinsen ist unter www.dehoga.de abrufbar.

In Duisburg wollen die Hoteliers weiter gegen die Bettensteuer kämpfen und bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Dies kündigte der örtliche Dehoga-Verband an.  Rolf Schenkel vom Hotel Sittardsberg hatte gegen die Zwangsabgabe geklagt, die der Stadtrat im Herbst vergangenen Jahres beschlossen hatte. Seit Einführung der Bettensteuer im November seien bis Ende August diesen Jahres 19.000 weniger Übernachtungen gezählt worden, heißt es in Medienberichten. Gäste könne in nahe gelegene Städte wie Oberhausen, wo noch keine Bettensteuer erhoben wird, ausweichen.

Moers und Gotha verzichten auf Bettensteuer
In Duisburg bleibt die Matratzen-Maut, in Moers kommt sie dagegen nicht. Trotz der Rechtmäßigkeit der Bettensteuer soll in der niederrheinischen Stadt keine Sonderabgabe eingeführt werden. In Nordrhein-Westfalen kämpfen nun die Hotelier in Köln, Dortmund, Aachen und Duisburg mit der Extrasteuer; in Krefeld ist die Bettensteuer geplant.

Im thüringischen Gotha lehnte nun der Stadtrat die Einführung einer Bettensteuer mehrheitlich ab. Befürchtet wurde ein Rückgang der Übernachtungszahlen um bis zu zehn Prozent. In der Landeshauptstadt sei die Gästezahl nach Einführung der Zwangsabgabe um 7,6 Prozent zurück gegangen, berichteten Zeitungen.

Schwerin – IHK mahnt: Keine vorschnelle Kulturförderabgabe in Schwerin
Die IHK zu Schwerin hat erhebliche Bedenken, eine Sonderabgabe auf die Übernachtungspreise von Hotels in der Landeshauptstadt einzuführen. Diese hatten die Unternehmerinnen und Unternehmer der IHK-Vollversammlung bereits im April in einem Beschluss des Gremiums dargelegt.

„Der verlockende Gedanke, das städtische Haushaltsdefizit über die Einführung einer Sonderabgabe zu verringern, ist sicher nachvollziehbar“, schätzt Siegbert Eisenach, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, ein. Aus Sicht der Schweriner IHK leisten jedoch die Hotels und Pensionen in Schwerin hierfür bereits einen erheblichen Beitrag durch die Gewerbesteuer. Die IHK mahnt zudem, dass die unterschiedlichen Variationen sowie die zum Teil noch laufenden juristischen Auseinandersetzungen zur Bettensteuer deutschlandweit eine große Verunsicherung im Beherbergungsgewerbe und in vom Tourismus profitierenden Branchen, wie beispielsweise in Gastronomie und im Einzelhandel, ausgelöst hätten. „Wir empfehlen der Stadt Schwerin deshalb, genau zu überlegen und zu prüfen, ob der Ausbau und der Erhalt kultureller Einrichtungen zunächst nicht auch mit vorhandenen Finanzierungsinstrumenten realisiert werden kann“, so Eisenach.

Die Idee einer „Bettensteuer“ verbreitete sich, als die Stadt Köln im Oktober 2010 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis einführte. Dieses Prinzip fand deutschlandweit Nachahmer. Unklar sind bisher jedoch vor allem die Handhabung einer Kulturförderabgabe bei beruflichen Übernachtungen sowie die Vereinbarkeit mit der von der Bundesregierung beschlossenen Mehrwertsteuersenkung auf Hotelübernachtungen. „Abgesehen von den zusätzlichen städtischen Kosten für einen höheren Verwaltungsaufwand, hätte eine dadurch verursachte Verringerung der Gästezahlen fatale Folgen für die Branche“, warnt Eisenach. Zu bedenken sei auch eine mögliche Rückzahlung  dieser Sonderabgaben, wenn ein Gericht in Zukunft die Bettensteuer zu Fall bringen sollte.

Die IHK unterstreicht, dass die Wirtschaft klare Rahmenbedingungen benötigt, die langfristig Gültigkeit behalten. Nur so könnten Investitionen vor Ort sich rechnen und Mitarbeiter beruhigt in die Zukunft sehen.

Hotelmarkt Halle/Saale: Bettensteuer abgelehnt

(Halle an der Saale, 26. November 2011) Es gibt auch mal gute Nachrichten: In Halle/Saale lehnte nun der Stadtrat die Einführung einer Bettensteuer ab. Mit der sog. Kulturförderabgabe sollten pro Jahr rund 300.000 Euro für Museen und Theater zusammen kommen. Der Vorstoß vom Oberbürgrmeister und der Fraktion Mitbürger wurde mit 28 zu 23 Stimmen abgelehnt.

Bettensteuer - Übersicht

In zahlreichen Städten wird indes die Matratzen-Maut eingeführt. In Berlin, Hamburg, Bremen und Frankfurt/Main sowie etlichen anderen Städten ist die Zwangsabgabe beschlossene Sache. Inwieweit hier juristische Strategien, die Bettensteuer doch noch verhindern zu können, helfen bleibt fraglich.

Hotelmarkt Berlin: 5% Bettensteuer wird eingeführt

(Berlin, 16. November 2011) Großer Rückschlag für die Hotellerie: Auch in Berlin wird die Bettensteuer eingeführt. Das vereinbarte nun die rot-schwarze Regierungskoalition. Die Matratzen-Maut soll fünf Prozent des Übernachtungspreises betragen; gelten soll die Zwangsabgabe voraussichtlich ab 2013. Die von der SPD geforderte Sondererhebung soll jährlich bis zu 20 Millionen Euro einbringen. Die Einnahmen aus der Bettensteuer sollen der Tourismuswerbung zugute kommen.

Der Dehoga-Landesverband kündigte sofort eine Klage an. „Wir werden uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wenden”, sagte Dehoga-Chef Thomas Lengfelder. Die geplante Abgabe auf Hotelübernachtungen sei ungerecht, weil sie andere nicht belaste, die auch vom Tourismus-Boom profitieren: Seien es Taxi-Fahrer, der Einzelhandel oder Kultureinrichtungen. Ob die angekündigte Klage tatsächlich eingereicht werden kann und erfolgsversprechend ist, bleibt abzuwarten.

Der Verband fürchtet, dass die Bettensteuer viele kleinere Hotels in Berlin zum Aufgeben zwingt. „Eine Preiserhöhung können sie in dieser Stadt nicht durchsetzen”, sagte Lengfelder. „Man setzt damit also die Existenz der Mittelständler und Einzelkämpfer aufs Spiel.” Es sei auch nicht vorstellbar, dass die Hotels nun weiterhin ihren freiwilligen Beitrag von jährlich gut einer Million Euro für die Tourismus-Werbegesellschaft Visit Berlin überweisen.

In Städten wie Köln, Weimar und Erfurt ist die Bettensteuer bereits eingeführt worden, nun wird auch in der Hauptstadt intensiv darüber diskutiert, ebenfalls eine so genannte „City Tax“ zu erheben. Die Experten des Reiseportals citysam.de warnen vor den Auswirkungen dieser Entscheidung, vor allem für die kleinen Berliner Hotels.
 
Berlin gilt als eine der günstigsten Städte im Bereich der Hotelpreise. Laut Informationen von citysam.de – das Reiseportal ermittelt sämtliche Hotelpreise mit einem monatlichen Hotelpreisindex – liegt der Durchschnittspreis in Berlin aktuell bei 84 Euro pro Doppelzimmer. Im Vergleich der Hotelpreise für Berlin der vergangenen Jahre erreichten nach dem Touristenboom in den letzten Jahren die Besucherzahlen im Jahr 2011 erneut einen Rekord von 30 Millionen. Infolgedessen werden immer mehr Hotels eröffnet. Laut tophotelprojects.com werden derzeit 26 neue Hotels mit rund 6.900 Zimmern gebaut bzw. konkret geplant.

Viele Hotels sind dagegen, die geplante Bettensteuer auf den Zimmerpreis aufzuschlagen, denn für kleinere Hotels bedeute die Preiserhöhung sinkende Besucherzahlen, trotz des Booms der Tourismusbranche. „Berlin ist der härteste Hotelmarkt überhaupt“, so Thomas Horn von citysam.de. Der Konkurrenzdruck werde gerade für kleine Hotels noch stärker, wenn die Zimmer nicht mehr so günstig angeboten werden können wie bisher.

Hotelmarkt Hamburg: Bettensteuer unvermeidbar – Zwist im Dehoga-Landesverband

(Hamburg, 14. November 2011) Neuer Vorstoß ausgerechnet aus der Opposition: In Hamburg zeichnet sich eine neue staatliche Zwangsabgabe ab – nach dem Willen der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft sollen mit der Bettensteuer zwei Euro auf jede Übernachtung erhoben werden, die zweckgebunden in die Kulturförderung fließen sollen. Damit wird deutlich, dass die Matratzen-Maut in Hamburg unabwendbar ist. Eine Einigung der Hoteliers untereinander auf eine freiwillige Abgabe war nicht umsetzbar.

Mit der unerfreulichen Entwicklung einher geht handfester Streit unter Hamburger Hoteliers und der Führung des Dehoga-Landesverbandes. Die Vorwürfe an Präsidentin Rose Pauly und Geschäftsführer Gregor Maihöfer wiegen schwer: „Lustreisen“ auf Kosten des Branchenverbandes, Geldverschwendung, Intransparenz, mangelnde Branchenkenntnisse. Bei der heutigen Mitgliederversammlung wird über eine Sonderprüfung abgestimmt, die nach Willen der Hotel-Fachgruppe des Dehoga Hamburg alle Bücher und Unterlagen betreffen soll. Der unglücklich in der Öffentlichkeit ausgetragene Zwist – die Berichterstattung der regionalen Medien nimmt zu – gipfelte jüngst in der abstrus wirkenden Nachricht, dass Dehoga-Leiter Maihöfer, der nebenbei als Rechtsanwalt bei Strafverfahren mitwirkt, sein Büro nach Abhör-Wanzen durchsuchen ließ. Zudem sei ein Ordner aus der Buchhaltung „verschwunden“, berichtete das „Hamburger Abendblatt“. Es sei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet worden.

HOTELIER TV Ad hoc: HDV fordert Gastgewerbe-Gipfel

(München, 08. November 2011) Das Gastgewerbe muss vereint auftreten und mehr Druck auf die Politik aufbauen. Dies soll bei einem Gipfeltreffen Anfang nächsten Jahres erreicht werden. Dies forderte nun Alexander Aisenbrey, Präsident der 30 Jahre alten Hoteldirektorenvereinigung (HDV) beim Führungskräftekongress im Kempinski Hotel Airport Munich. Angesichts der “Brandthemen” Mehrwertsteuererhöhung, Bettensteuer, Mindestlohn, Gema- und VG-Wort-Abgaben benötige man in Gastronomie und Hotellerie mehr Gewicht und höhere Aufmerksamkeit, so Aisenbrey. Sein Appell kommt bei den Spitzenverbänden Dehoga und IHA sowie den größten Branchenorganisationen FBMA, HSMA, VSR und VKD an. Der Gastgewerbe-Gipfel soll ein Signal für die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeitsplätze-schaffenden Gastgeber-Branche senden.

Hotelmarkt Berlin: Bettensteuer konkret geplant

(Berlin, 20. Oktober 2011) Der Senat will die Matratzen-Maut: Ab 2013 könnte auch in Berlin eine 5%-Bettensteuer gelten. Dies berichtet die „Bild“ unter Verweis auf vertrauliche Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU. Doch ob das politische Vorhaben auch rechtlich durchzusetzen wäre, ist fraglich.

Nach einem Dehoga-Gutachten sei eine Bettensteuer vergleichbar mit einer Umsatzsteuer – dies aber ist Sache des Bundes, nicht der Länder. Außerdem seien Steuern in Form einer Kurabgabe unzulässig, weil nicht jeder Gast kulturelle Angebote nutze.

Die Mehreinnahmen aus der Berliner Bettensteuer könne sich auf 20 bis 30 Millionen Euro pro Jahr betragen. Von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) wurde ein Bettensteuer-Betrag von einem bis 1,50 Euro pro Übernachtung ins Gespräch gebracht.

Der Tourismus in Berlin boomt. In diesem Jahr wird die Rekordmarke von 30 Millionen Übernachtungen erreicht. Gleichzeitig entstehen weitere neue Hotels; laut tophotelprojects.com aktuell 44 Projekte mit insgesamt 10.087 Zimmern.

Hotelmarkt Bremen: Bettensteuer ab 2012

(Bremen, 14. Oktober 2011) Nun auch in Bremen und Bremerhaven: Die Bettensteuer wird 2012 in der Hansestadt eingeführt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat unter Führung von Jens Böhrnsen (SPD) laut „Nordsee Zeitung“ gefasst. Noch ist unklar, wie hoch die Matratzen-Maut ausfallen soll.

Die sog. Tourismusabgabe soll nicht in den Landeshaushalten versickern. „Mir ist wichtig, dass wir jedem Besucher an der Rezeption sagen können, was mit der Abgabe geschieht“, sagte Regierungschef Böhrnsen. Mit den Einnahmen sollen „erkennbaren Mehrwerten“ für die Touristen geschaffen werden.

Hotelmarkt Hamburg: Doch Bettensteuer ab 2012?

(Hamburg, 07. Oktober 2011) Die Politik macht Druck: In Hamburg soll nun doch eine Bettensteuer eingeführt werden. Dies berichtet der Radiosender NDR 90,3. Sollte sich die Hotellerie nicht auf eine freiwillige Kulturabgabe einigen, werden eine Matratzen-Maut in Höhe von fünf Prozent vom Überachtungspreis erhoben, plant die von der SPD geführten Wiurtschaftsbehörde. Damit hält die neue politische Landesführung an den Plänen der schwarz-grünen Vorgängerregierung fest.

Derzeit findet unter den Dehoga- und IHK-Mitgliedsbetrieben eine Befragung statt. Es wird allgemein damit gerechnet, dass die Kulturtaxe Mitte kommenden Jahres eingeführt wird. Sollten die Hoteliers sich auf eine freiwillige Abgabe einigen könne man mehr Einfluss darauf nehmen, dass das Geld für touristische und kulturelle Zwecke ausgegeben wird, heißt es.

Ob eine staatlich eingeführte Zwangsabgabe juristisch haltbar ist, bleibt fraglich. Juristen haben Zweifel. Nur der Bund dürfe diese Art von Abgaben kassieren.

Bettensteuer: Ab 2012 auch in Aachen und Lübeck

(Aachen/Lübeck, 16. September 2011) Schlechte Nachrichten: Ab 01. Januar 2012 gilt die Matratzen-Maut auch in Lübeck und Aachen. In der Hansestadt nahe der Ostsee zeichnet sich bereits eine Klage von Hoteliers ab.

Die Bettensteuern in Lübeck und Aachen werden fünf Prozent vom Übernachtungspreis betragen. In Lübeck sollen damit Steuermehreinnahmen von rund zwei Millionen Euro pro Jahr erzielt werden. Nutznießer dieses Geldsegen soll u.a. die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) sein.

In Aachen erwartet man rund eine Million Euro mehr Steuereinnahmen durch die sog. Kulturförderabgabe. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits in Köln, Duisburg und Dortmund die Bettensteuer.

Bettensteuer – Thüringer OVG urteilt: Jena darf vorläufig weiterhin Matratzen-Maut kassieren

(Jena, 05. September 2011) Neuer Rückschlag: In Jena darf die Bettensteuer 1-2 Euro je Übernachtung) weiter kassiert werden. Ein Eilantrag eines Hoteliers wurde nun vom Thüringer Oberverwaltungsgericht zurück gewiesen. Zur Begründung heißt es u.a., es seien keine “schweren Nachteile” für die Beherbergungswirtschaft erkennbar. Zudem sei die Abgabensatzung de Stadtverwaltung nicht ungültig.

Allerdings läuft noch ein sog. Normenkontrollverfahren. Darin müsse geprüft werden, heißt es vom Gericht, ob die sog. örtliche Aufwandssteuer gerechtfertig sei. Doch dies reichte nicht aus, sie per Eilantrag vor einer endgültigen Entscheidung außer Vollzug zu setzen.

Damit wird einmal mehr deutlich, dass der bundesweit auf dem Vormarsch befindlichen Zwangsabgabe juristisch nur schwer etwas entgegen zu setzen ist. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind unterschiedlich. Besonders betroffen sind Geschäftsreise-Hotels, die nicht von einem starken Besucher-Anstieg wie beispielsweise in Berlin, Hamburg oder Köln profitieren können.

Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig

(Köln, 12. August 2011) Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.

Bettensteuer - Übersicht - Stand 12.08.2011 (Quelle: Dehoga-Bundesverband)

„Wir haben ein Spiel in der Vorrunde verloren, aber nicht das Turnier“, sagte Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotels und Kläger im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe gegen die Stadt Köln. „Das Gericht hat ausdrücklich wegen der besonderen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen“, so Wilhelm Luxem, Chef des Excelsior Hotel Ernst und stellvertretender Vorsitzender des Dehoga in Köln. „Wir werden daher den Instanzenweg bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Anders als die Stadtkämmerin Frau Gabriele Klug sieht der Dehoga den Ausgang des gesamten Verfahrens als offen an, zumal das Verwaltungsgericht München im Vorfeld eine genau entgegengesetzte  Entscheidung getroffen hat, und die gestrige die erste von wenigstens drei Verfahrensgängen sein wird.

Das gesamte Verfahren um die Rechtmäßigkeit dieser Steuer wird sich damit noch über Jahre hinziehen. Der Dehoga weist nochmals darauf hin, dass in Köln bei ca. 2,4 Millionen Gastankünften aus der ganzen Welt mit jedem weiteren Monat rund 200.000 potentiell neue Fälle von Erstattungsansprüchen generiert werden, deren Bearbeitung durch die Stadt im Falle der Rechtswidrigkeit der Bettensteuer auf die Kölner Hotelbetriebe vollständig abgewälzt wird.

„Wir sind die Gastgeber Kölns und wollen den Tourismus in unserer Stadt weiter nach vorne bringen. Wir wollen aber nicht den administrativen Scherbenhaufen von Rückforderungen unserer Gäste zusammenkehren müssen, nur weil die Stadtvorderen alle Warnungen in den Wind geschlagen haben“, so Hönigs. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der Übernachtungssteuer sieht nicht nur der Dehoga die Steuerfindung in Form lokaler Aufwandsteuern als einen völlig falschen Weg an. Auch der Deutsche Tourismusverband, die Industrie- und Handelskammer, der ADAC und Tourismus NRW lehnen diese Form der Kommunalfinanzierung ab. Der ADAC weist in einer Presseerklärung zu seiner Urlaubsnebenkostenstudie vom 30. Juni diesen Jahres deutlich auf die nachteilige Wirkung von Urlaubsnebenkosten hin: „Wenn Kommunen zu hohe Kurtaxen verlangen, deren Sinn die Urlauber nicht verstehen, wandern sie in andere Urlaubsländer ab.“