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Der deutsche Gast gibt pro Besuch 12,51 Euro aus

Quelle: CHD Expert, 16. Mai 2008

Studie von CHD Expert über Durchschnittsbon in deutscher Gastronomie – Leichte Steigerung seit 2006 – Restaurantbesuch am teuersten

Die Umsatzentwicklung in der deutschen Gastronomie ist moderat: Der Durchschnittsbon je Gast beträgt 12,51 Euro und damit nur vier Prozentpunkte mehr als vor zwei Jahren. Dies geht aus einer Untersuchung des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, hervor. Das leichte Plus  in der Gastronomie ist auf allgemeine Preissteigerungen zurück zu führen. Aber: „Ein Drittel der Kneipen muss mit einem Durchschnittsumsatz von unter acht Euro auskommen – und dies bei zum Teil schweren Umsatzverlusten infolge des Rauchverbotes“, analysiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert Deutschland. Bei Restaurants tritt ein gewisses Luxusverhalten zutage – hier gibt der deutsche Gast mit 14,53 Euro überdurchschnittlich viel aus. In den gut zehn Prozent der gehobenen Restaurants steigt der Durchschnittsbon auf über 25 Euro. „Hier werden auch gerne einmal eine zweite Flasche Wein oder ausgefallene Desserts geordert“, berichtet Lambracht.

Auch in Bars, Clubs und Lounges wird gern konsumiert – der Durchschnittsbon beträgt hier 13,88 Euro. „Dies ist einerseits auf den Trend zu hochwertigen Cocktails oder auch auf Sondererlöse wie Clubeintritt zurück zu führen“, sagt Lambracht.

Über die Hälfte der gastronomischen Betriebe bewegen sich bei den Erlösen im Mittelfeld. „In den meisten Betrieben liegt der Durchschnittsbon zwischen neun und siebzehn Euro  und lässt damit wenig Spielraum“, berichtet Thilo Lambracht. Treten unvorhersehbare Umsatzeinbrüche oder drastische Preissteigerungen bei den Betriebskosten auf, sind schnell Arbeitsplätze in Gefahr.

In der klassischen Kneipe wird knapp über zehn Euro je Gast durchschnittlich umgesetzt, ebenso im Bistro. Schlusslicht ist das Café, das lediglich 6,50 Euro je Gast kassiert. „Dafür ist aber die Gewinnspanne bei Kaffee deutlich höher und meist die Gästefrequenz höher als in den anderen Gastronomieformen“, sagt Lambracht.

Für die Studie wurden im April diesen Jahres über 1.000 gastronomische Betriebe in ganz Deutschland befragt. Die Studie „Durchschnittsbon in der deutschen Gastronomie 2008“ ist ab Juli für €499,00 im Onlineshop von CHD Expert (http://shop.chd-expert.de) erhältlich.

Über CHD Expert: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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Neue CHD Expert-Studie über Gastro-Rauchverbot: Immer mehr Gastronomen erleiden hohe Verluste

Quelle: Pressemitteilung, 26. Februar 2008

58 Prozent vermelden Umsatzrückgang – Über 40 Prozent haben Gästeschwund von mehr als zehn Prozent – Erneute Befragung von 620 Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Hamburg, 26. Februar 2007
Die Verluste weiten sich aus. Sechs Monate nach Einführung des Rauchverbotes in der Gastronomie in den ersten Bundesländern wird deutlich: der Rückgang an Gästen, deren Verweildauer und Getränkekonsum fällt stärker als erwartet aus. 58 Prozent der Gastronomiebetriebe in Niedersachsen und Baden-Württemberg – hier gilt das Gastro-Rauchverbot seit Anfang August 2007 – haben einen Umsatzverlust erlitten. Über 40 Prozent der Betriebe verzeichneten sogar einen Umsatzrückgang von mindestens zehn Prozent, in vielen Fällen sogar weit darüber. Dies geht aus einer aktuellen Studie* des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert / Marktplatz Hotel hervor. Im Februar wurden 628 Entscheider der speisen- und getränkeorientierten Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg telefonisch befragt. Die Quotierung nach Marktsegmenten erfolgte entsprechend den Gesamtmarktanteilen: Befragt wurden 289 Restaurantbetreiber und 296 Kneipenwirte sowie 43 Bar- und Lounge-Betreiber. Die vorliegende Studie ergänzt die gleichartige Untersuchung von November 2007.

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„Das Rauchverbot wirkt sich unterschiedlich auf die verschiedenen Gastronomieformen aus: speiseorientierte Betriebe sind am geringsten betroffen“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert. „Bei den Bars sind es allerdings bereits zwei Drittel, die nach einem halben Jahr des Nichtraucherschutzgesetzes teilweise erhebliche Einbußen bei der Gästezahl zu verkraften hatten.“ Insgesamt gilt: Es wird weniger ausgegangen und die Gäste verweilen kürzer. „Die meisten rauchenden Stammgäste haben keine Lust darauf, wie Schuljungen vor die Tür geschickt zu werden, um miteinander eine Zigarette zu genießen“, resümiert Lambracht. Die soziale Funktion vieler Kneipen und Bars geht damit ein Stück weit verloren.

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Der Getränkeabsatz stottert stark: Beim Bier- und Spirituosenkonsum sind die Einbußen mit 47 bzw. 43 Prozent in allen Gastronomieformen eklatant. Kneipen sind davon besonders betroffen, während Restaurants mit alkoholfreien Getränken noch etwas ausgleichen können. „Kurzum: Den Gästen schmeckt das Bier nicht mehr so wie früher – eine Zigarette und Pils waren bisher für viele eine Einheit“, kommentiert Lambracht.Der Getränkeabsatz stottert stark: Beim Bier- und Spirituosenkonsum sind die Einbußen mit 47 bzw. 43 Prozent in allen Gastronomieformen eklatant. Kneipen sind davon besonders betroffen, während Restaurants mit alkoholfreien Getränken noch etwas ausgleichen können. „Kurzum: Den Gästen schmeckt das Bier nicht mehr so wie früher – eine Zigarette und Pils waren bisher für viele eine Einheit“, kommentiert Lambracht.

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* Die Studie „Die Folgen des Rauchverbots – Sechs Monate Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“ (113 Seiten) wurde unabhängig erstellt und ist für 3.050 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, info@chd-expert.de.

Untersuchungsergebnisse (Auswahl) im Detail:

Auswirkungen des Gesetzes auf die Verweildauer der Gäste
Gravierend macht sich das Nichtraucherschutzgesetz bei der Verweildauer der Gäste bemerkbar. Nicht nur bei den Stammgästen sondern bei allen Gästegruppen verkürzt sich der Aufenthalt im gastronomischen Betrieb deutlich bis eklatant. Nur etwa die Hälfte der Betriebe hat keine Veränderungen festgestellt. Positive Signale bewegen sich im Promillebereich. Besonders Ein-Raum-Betriebe stellen verkürztes Verweilen fest. Selbst bei den Familien wird dies berichtet, wenn auch auf niedrigerem Niveau als bei den anderen Gästegruppen.

Auswirkungen des Gesetzes auf den Getränkekonsum der Gäste
Weniger Gäste und geringere Verweildauer müssen konsequenterweise Auswirkungen auf den Getränkekonsum haben. Mittlerweile berichten in allen Betriebstypen ca. 40 bis 50 Prozent von erheblichen Einbußen in den Getränkekategorien und das nicht nur bei den Alkoholika. Aus den Kneipen wird der stärkste Rückgang beim Konsum von Fass-oder Flaschenbier berichtet. Knapp 40 Prozent aller Betriebe stellen eine Verringerung fest und allein 34 Prozent einen deutlich niedrigeren Absatz von Fassbier, der „Brotmarke“ der meisten Kneipen. Aber auch bei allen anderen Getränkekategorien gibt es erhebliche Einbußen. Da Kneipen naturgemäß praktisch ausschließlich vom Getränkeverkauf leben, sind mit diesen Einbußen auch erhebliche und im Einzelfall existenzbedrohende Umsatzveränderungen verbunden.

Schlechtes Jahr für Gastronomie
Das vergangene Wirtschaftsjahr entwickelte sich für die Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg zum Teil sehr negativ. Gründe dafür sind neben der Einführung des Rauchverbotes auch die verregnete Sommersaison. In Baden-Württemberg erlitt die getränkeorientierte Gastronomie einen realen Umsatzrückgang von -3,7 Prozent (im Vergleich mit 2006). Bei den speisenorientierten Gastronomiebetrieben fiel der Umsatzverlust mit real -0,2 Prozent moderat aus. (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg). In Niedersachsen musste die getränkeorientierte Gastronomie im vergangenen einen Umsatzrückgang von rund 13 Prozent hinnehmen. In der speiseorientierten Gastronomie fiel das Minus mit -2,0 Prozent auch noch deutlich aus. (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik).

Statement von Thilo Lambracht: Erwartungen an Getränkelieferanten steigen
Unter den besonders vom Rauchverbot betroffenen Gastronomen macht sich zunehmend Resignation breit. Über 90 Prozent sind von der bisherigen Unterstützung ihres Branchenverbandes und Lieferanten eher enttäuscht. Dazu ein Statement von Gastronomie-Experte Thilo Lambracht: „Die ‚Verlierer‘ unter den Gastronomen, also diejenigen mit mittleren bis hohen Umsatzverlusten, erwarten von ihren Lieferanten – Brauereien und Getränkefachgroßhändler – eine aktive Beratung bei der Veränderung des Gastronomiekonzepts (21% der Befragten). Die Ratlosigkeit ist so groß, dass die bisherigen Maßnahmen aus eigener Kraft nicht intensiviert werden. Ebenso besteht der Wunsch nach Unterstützung bei Marketingmaßnahmen (28%). Der Erwartungsdruck an die Getränkepartner wird weiter ansteigen, da sich bei der Umsatzentwicklung bisher keine Trendwende abzeichnet.“

Über CHD Expert: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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Rheinland-Pfalz: In kleinen Gaststätten darf vorläufig weiter geraucht werden

Ein erster Durchbruch: In Rheinland-Pfalz darf in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten, die neben dem Wirt keine Beschäftigten haben, vorerst weiter geraucht werden. Dies entschied nun der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Mainz. im Folgenden die Erklärung des VGH:

Das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 angeordnete Rauchverbot in Gaststätten wird bis zur Entscheidung über die Verfassungs­beschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt. Diese Gaststätten müssen am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes können am 15. Februar 2008 in Kraft treten. Dies ent­schied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz im Verfahren über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. 

Nach dem Nichtraucherschutzgesetz sind Gaststätten grundsätzlich rauchfrei. Aus­nahmsweise können Betreiber einer Gaststätte in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Räumen das Rauchen erlauben. Gegen das Nichtraucherschutzgesetz haben fünf Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten, deren bauliche Anordnung nach ihren Angaben die räumliche Abtrennung eines separaten Raucherbereichs ausschließt, Ver­fassungsbeschwerden eingelegt. Sie rügen eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsrechts: Mindestens 80 % ihrer Stammkundschaft seien Raucher. Infolge der gesetzlichen Neuregelung müssten sie mit gravierenden Umsatzrückgängen rechnen, die sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten. Ein weiterer Beschwerdeführer, der keine Gaststätte betreibt, fühlt sich als Raucher durch das Rauchverbot in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Sämtliche Beschwerdeführer haben Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit der das Inkrafttreten des Gesetzes zum 15. Februar 2008 vorläufig ausgesetzt werden soll. Die Anträge der Gaststätten­betreiber hatten Erfolg. Der Antrag des Rauchers wurde abgelehnt. 

1. Die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten verfügten aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten nicht über die Möglichkeit, einen von dem rauchfreien Gastraum abgetrennten Raucherbereich einzurichten. Zugleich sei es ihnen verwehrt, sich – unter entsprechend deutlich sichtbarem Hinweis an etwaige Nichtraucher – für ein Gestatten des Rauchens zu entscheiden. Deshalb beeinträchtige das Rauchverbot sie tendenziell stärker als die Besit­zer von Gaststätten, in denen aufgrund ihrer Größe Raucherräume eingerichtet werden könnten. Ob diese wirtschaftlich voraussichtlich gravierende Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei, werde erst später in den Hauptsacheverfahren über die Verfassungs­beschwerden geklärt. Bei der jetzt zu treffenden Entscheidung seien deshalb unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache die Nachteile für die Beschwerdeführer durch das Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes am 15. Februar 2008 gegen die Folgen abzuwägen, die durch die vorläufige Aussetzung der die Ein-Raum-Gaststätten betreffenden gesetzlichen Regelungen eintreten würden. Diese Folgenabwägung falle zugunsten der Betreiber kleiner Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte aus. 

Trete das Nichtraucherschutzgesetz auch für Ein-Raum-Gaststätten vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden in Kraft, könnten den Betreibern schwere und praktisch nicht wieder gut zu machende wirtschaftliche Nachteile entstehen. Ihre Prognose, sie müssten angesichts eines Raucheranteils von mindestens 80 % unter ihren Stammkunden mit wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen, die zur Bedrohung oder gar Vernichtung ihrer beruflichen Existenz führen könnten, sei nachvollziehbar dargelegt. Nach markt­forschungsgestützten Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverban­des e.V. hätten vergleichbare, schon in Kraft befindliche Rauchverbote anderer Bundes­länder zu teilweise erheblichen Umsatzeinbußen für Ein-Raum-Gaststätten geführt. Dies gelte vor allem auch angesichts zunächst gleichbleibender vertraglicher Verpflichtungen aus Bier­lieferungsverträgen und Pachtzinsvereinbarungen. Sie könnten zu einer rapiden Ver­schlechterung der wirtschaftlichen Situation einer nicht nur geringen Zahl von Ein-Raum-Gaststätten innerhalb eines kurzen Zeitraums führen. Ein effektiver Grundrechts­schutz der Betroffenen im Verfassungsbeschwerdeverfahren spreche deshalb dagegen, zunächst die Widerlegung oder den tatsächlichen Eintritt der prognosti­zierten existenzgefährdenden Situation abzu­warten. Im letzteren Fall käme der Grund­rechtsschutz in der Hauptsache wegen irreparabler Nachteile zu spät. 

Demgegenüber seien die Nachteile, die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden seien, weniger gewichtig. Zwar verfolge der Gesetzgeber mit der Einführung der Rauchfreiheit in Gaststätten das verfassungsrechtlich legitime Ziel, insbesondere Familien mit Kindern, Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen und Jugend­lichen den Besuch von Gaststätten zu ermöglichen, ohne sie einer Passivrauchbelastung auszusetzen. Gleichzeitig bezwecke er, die gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten in Gaststätten zu verringern. Für den angesprochenen Personenkreis seien jedoch die Folgen der kurzfristig zunächst fortbestehenden Möglichkeit, in Ein-Raum-Gaststätten zu rauchen, begrenzt. Dies gelte gerade für inhabergeführte Gaststätten, die keine weiteren Personen beschäftigten. Denn Familien mit Kindern und Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen gehörten nicht typischerweise zum Gästekreis solcher kleinen Ein-Raum-Gaststätten mit erfahrungsgemäß hohem Raucheranteil. 

Das vorübergehende Festhalten an der bisherigen Rechtslage für Ein-Raum-Gaststätten begründe daher noch keine Nachteile, die möglicherweise existenzgefährdende Konse­quenzen für die betroffenen Gastwirte aufwiegen würden. Voraussetzung hierfür sei aller­dings, dass die inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten, in denen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden das Rauchen zugelassen werden könne, an ihrem Eingang deutlich sichtbar als nicht rauchfreie Gaststätten gekennzeichnet würden. Nicht­raucher könnten so vorab eine selbständige und bewusste Entscheidung treffen, ob sie eine solche Gaststätte aufsuchen wollten. 

2. Der Antrag des Rauchers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei abzulehnen, weil das vorgesehene Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes für ihn keine beson­ders schweren, praktisch nicht wieder gut zu machenden persönlichen Nachteile begründe. Bis zur Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde habe er angesichts der verbleibenden Möglichkeiten zu rauchen lediglich eine Beeinträchtigung seiner all­gemeinen Handlungsfreiheit in einem Grenzbereich hinzunehmen. 

3. Der Verfassungsgerichtshof weist in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hin, dass mit der Entscheidung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keine Aussage über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden verbunden ist.

Beschluss vom 11. Februar 2008, Aktenzeichen: VGH A 32/07 u. a.

Gastro-Rauchverbot: 17 Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Rauchverbot setzt den Gastronomen in ganz Deutschland immer stärker zu. Stammgäste bleiben aus, Raucher konsumieren weniger, die Investitionen für neue Abluftanlagen in Raucherzimmern oder Raucherzelten vor der Tür sind immens. Ganz klar: Der“Gastro-Friedhof“ füllt sich – die Zahl der Pleiten und Betriebsschließungen häufen sich. Mittlerweile haben insgesamt 17 Gastronomen Klage gegen das Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht. Wann mit einer Entscheidung z.B. über eine Musterklage zu rechnen ist, wird noch immer nicht bekannt gegeben. Die Nerven liegen blank – auch bei den rauchenden Gästen.

Von Carsten Hennig

Der Auftakt in der juristischen Auseinandersetzung um die „Freiheit der Raucher“ geriet zur Niederlage. Die Klage eines qualmenden Verbrauchers aus Hessen auf Aussetzung des Rauchverbotes in seinem Bundesland beschied das BVG negativ. Ob dies als Signal für die anhängigen Verfassungsbeschwerden der Gastronomen zu werten ist, darf noch bezweifelt werden – das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verbraucherklage zunächst ab. In der Sache selbst – ob das Rauchverbot Grundrechte berührt – gab es noch kein Votum.

Wie hoch und dauerhaft die Verluste in der Gastronomie in Folge des Rauchverbotes ausfallen, ist noch nicht klar. Ende Februar will das internationale Marktfoschungsinstitut CHD Expert (www.chd-expert.de) eine neue Studie dazu veröffentlichen. Im November vergangenen Jahres hatte eine erste CHD-Erhebung in Baden-Württemberg und Niedersachsen ergeben, das die Umsatzrückgänge bis zu 40 Prozent ausfielen. Die mit Spannung erwarteten Zahlen spielen bei den Klagen eine gewichtige Rolle – schließlich wollen die Gastronomen damit den Eingriff in die unternehmerische Freiheit belegen. In den Landesverbänden des Deutschen Hotel- und Gaststätten-Verbandes (Dehoga) hilft man sich derweil mit Mitgliederumfragen: das Thema Rauchverbot gehört – neben den steigenden Energie- und Personalkosten – zu den größten Sorgen der Gastronomen und Hoteliers.

Das Thema Rauchverbot in der Gastronomie ist in ganz Europe „heiß“. In der EU-Administration erwägt man sogar eine Ausweitung zu einem generellen Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Was von nichtrauchenden Konsumenten begrüßt werden mag, missfällt den Gastronomen auch anderswo. Auch allen Teilen Europas wird von zum Teil starken Umsatzrückgängen und weiter gesunkenem Fassbier-Verbrauch berichtet. Doch: Eindeutige Zahlen gibt es bislang nicht. Trotz der Bemühungen der Gastro-Lobbyisten in Brüssel sind keine vergleichbaren Studien zu beschaffen. Ist das Wohl der Gastronomen nicht so wichtig?

Bayern: Sturm im Wasserglas?
In Bayern gehen die Uhren bekanntlich anders – auch beim Rauchverbot. Im Herbst vergangenen Jahres entschied das Präsidium des Bayerischen Hotel- und Gaststätten-Verbandes ( BHG) einmütig, für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie (!) zu votieren. Folglich verabschiedete der Landtag ein Gesetz, der das Qualmen sogar in Festzelten – also auch auf dem weltberühmten Oktoberfest – verbietet. Ein Proteststurm der Wiesn-Wirte und zahlreicher anderer Gastronomen hob an – so wurde ein Interessensverein zur Lobbyarbeit gegründet und schon mal ein Demonstrationszug gestartet. Doch an der Spitze des Gastro-Branchenverbandes gibt man sich gelassen. Von massenhaften Austritten lauteten die Gerüchte – davon kann keine Rede sein. Auf Nachfrage von hotelier.com wurden lediglich 102 Mitgliedskündigungen wegen der Positionierung beim Thema Rauchverbot bis heute registriert. „Das sind weniger als ein Prozent der Mitglieder“, so BHG-Sprecher Frank Ulrich John. Dagegen gab es auch Befürworter: Man habe sogar 40 Neuzugänge begrüßt – die Gastronomen traten ein, weil sie die eindeutige Position des Verbandes für ein einheitliches Gastro-Rauchverbot unterstützen. Das waren wohl alles Nichtraucher.
 

Über den Autor: Carsten Hennig ist langjähriger Fachjournalist mit Spezialisierung auf Hotellerie, Gastronomie und Touristik. Er leitet u.a. das internationale Internetmagazin hotelier.com (http://magazine.hotelier.com). Das Thema Rauchverbot in der Gastronomie begleitet und analysiert er bereits seit mehreren Jahren. Kontakt: ch@hotelier.com.

Rauchverbot in der Gastronomie: Dehoga reicht Verfassungsbeschwerde ein

Berlin, 21. Dezember 2007

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) geht gegen das gesetzliche Rauchverbot juristisch vor. „Am Freitag haben wir unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe auf den Weg geschickt“, sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, in Berlin.

„Als Unternehmerverband ist es unsere Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen und für Rechtsklarheit zu sorgen.“ Hartges betont: „Unsere Verfassungsbeschwerde ist kein Nein zum Nichtraucherschutz. Allerdings erwarten insbesondere die Besitzer der wirtschaftlich stark betroffenen Einraumlokale zu Recht, dass wir ihnen helfen.“

Seit 1. August 2007 ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Seit 1. Oktober 2007 gilt ein Rauchverbot für die Gastronomie auch in Hessen. Zum 1. Januar 2008 folgen weitere acht Bundesländer. In Sachsen tritt das Rauchverbot am 1. Februar, in Rheinland-Pfalz und im Saarland nach Karneval am 15. Februar in Kraft. Eine Schonfrist für die Wirte gibt es in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In diesen beiden Bundesländern gilt das Rauchverbot erst ab 1. Juli 2008.

„In den meisten Hotels und vielen Restaurants hat die Umsetzung des Rauchverbotes bisher problemlos funktioniert“, berichtet Hartges. „Im Gegensatz dazu gab und gibt es jedoch erhebliche Probleme in Einraumbetrieben, ob Kneipen oder Bars, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind. Viele dieser Gastronomen sind über diese staatliche Bevormundung verärgert und fürchten um ihre Existenz.“

Da ein Verband eine Verfassungsbeschwerde nicht von sich auch beim Gericht anhängig machen könne, habe sich der Dehoga nach sorgfältiger Prüfung entschlossen, die Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Unternehmers zu unterstützen. „Zusammen mit den renommierten Verfassungsrechtlern Professor Rupert Scholz und Professor Christoph Mönch von der Kanzlei GleissLutz haben wir den Kläger unter vielen betroffenen Wirten ausgewählt und die Klage vorbereitet“, erklärt Hartges.

Beschwerdeführer ist Uli Neu, Inhaber des Einraum-Betriebes „Pfauen“ in Tübingen. Neu, dessen Stammgäste zu 70 Prozent Raucher sind, hat von August bis November 2007 über 30 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Er macht die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentumsrecht geltend.

Dehoga: Verfassungsklage gegen Rauchverbot noch in 2007

Berlin, 19. Dezember 2007

Der Dehoga-Bundesverband will noch in diesem Jahr eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot in der Gastronomie auf den Weg bringen. Dies wurde gegenüber der Redaktion von hotelier.com bestätigt. Kern der Klage, an der der renommierte Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz (Kanzlei Gleiss Lutz) mitwirkt, ist die Verhältnismäßigkeit. Steht der Schutz der Nichtraucher vor Passivrauchen in der Gastronomie über dem Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Gastwirte?

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Nach einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert haben in Niedersachsen und Baden-Württemberg (hier gilt das Gastro-Rauchverbot seit Anfang August) über 40 Prozent der Gastronomen zum teil erhebliche Einbußen erlitten. Besonders betroffen sind Einraumkneipen, die keinen (zweiten) Raucherraum einrichten können.

Da ab 2008 nun in acht weiteren Bundesländern das Gastro-Rauchverbot gelten wird, gibt es zahlreiche Überlegungen und Rettungsversuche. So wollen zum Beispiel einige Hamburger Gastronomen ihren Betrieb in private Vereine (für Stammkunden) umwandeln; wer in die Kneipen eintreten möchte, muss also Mitglied werden (!). Ob dies ein Modell für einen Ausweg ist, bleibt fraglich.

CHD Expert will Ende Februar eine Aktualisierung der Studie über die Folgen des Gastro-Rauchverbotes nachgehen – erst dann lässt sich wohl die Frage beantworten, ob es sich um eine „Umsatzdelle“ oder einen sich festigenden Trend (zum dauerhaften Umsatzverlust) in der Gastronomie handelt.

Derweil sieht man beim Dehoga-Bundesverband die Entwicklungen in den Bundesländer mit Sorge. Dehoga-Chefin Ingrid Hartges beobachtet die Mitgliederentwicklung beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, der den Gesetzesentwurf zu einem generellen Gastro-Rauchverbot (auch in Bierzelten, ergo auf dem Münchner Oktoberfest) unterstützte; die anhaltenden Proteste der Wirte sprechen für sich.

Die frühere Regelung mit der Bundesregierung, durch eine Selbstverpflichtung für ausreichend Nichtraucherplätze in der Gastronomie zu sorgen, war von der politischen Seite nach langen Diskussionen aufgekündigt worden und hatte durch eine verwirrende Informationslage über den politischen Willen auf Bundes- und Länderebene für erheblichen Unmut in der Wirtschaft gesorgt. Seitdem herrscht eine Art „Informationskrieg“ mit Studienergebnissen und Analysen, die nicht immer fundiert sind.

Ausser Haus Markt Zahl des Monats – Dezember 2007: 28%

28 Prozent der Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg haben in den ersten Monaten nach Einführung des Gastro-Rauchverbotes über zehn Prozent weniger Gäste verzeichnet.

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In Niedersachsen bemerken über 25 Prozent der Gastronomen einen Verlust an Stammgästen und knapp 29 Prozent stellen fest, dass (rauchende) Stammgäste seltener kommen. In Baden-Württemberg sind dies sogar noch mehr: Fast 42 Prozent der Gastronomen berichten von seltener gewordenen Besuchen ihrer Stammgäste und über 31 Prozent haben einige Stammgäste seit Einführung des Rauchverbotes Anfang August nicht mehr gesehen.

Quelle: CHD Expert Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetztes auf die Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg 2007″, November 2007

Studie von CHD-Expert über Gastro-Rauchverbot: Jeder vierte Betrieb erleidet deutlichen Gästeschwund

Über 70% können keinen Raucherraum einrichten – Repräsentative Befragung von 550 Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Hamburg, 26. November 2007
Jeder vierte gastronomische Betrieb in Niedersachsen und Baden-Württemberg hat seit Einführung des Rauchverbotes Anfang August einen Einbruch bei den Gästen von über zehn Prozent zu verkraften. Besonders betroffen sind Einraum-Kneipen (85% der befragten Betriebe). Interessant: Nur sechs Prozent der Gastronomen haben seit der Einführung neue Gäste hinzu gewonnen ohne gleichzeitig Stammgäste zu verlieren. Dies geht aus einer aktuellen Studie* des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert / Marktplatz Hotel hervor. In der zweiten Oktoberhälfte wurden 550 Entscheider der speisen- und getränkeorientierten Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg telefonisch befragt. Die Quotierung nach Marktsegmenten erfolgte entsprechend den Gesamtmarktanteilen: Befragt wurden 286 Restaurant- und Gasthofbetreiber und 226 Kneipenwirte sowie 38 Bar- und Lounge-Betreiber.

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„43 Prozent der Gastronomen sind als Verlierer zu bezeichnen, da sie mindestens Gästeeinbußen im einstelligen Bereichen verzeichnen“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert. „Gut die Hälfte von ihnen meldet sogar einen Gästeschwund von mehr als zehn Prozent. Erfahrungsgemäß sind unter diesen Betrieben wiederum viele, deren Verluste so groß sind, dass sie existenzbedrohend wirken können.“ Allerdings habe auch die Hälfte der Unternehmer keine Auswirkungen des Gastro-Rauchverbotes auf den Anteil der Stammgäste festgestellt.
Zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie nimmt Prof. Dr. Gertrud Höhler Stellung: „Niemand bestreitet die tödliche Gefahr durch Nikotin. Niemand empfiehlt Raucherförderung als Staatsziel. Aber die Folgen des gesetzgeberischen Engagements für Nichtraucher müssen sorgsam abgewogen werden und verlangen auf der Zeitachse lange Vorlaufzeiten. Für Gastronomen ist der überfallartige Anspruch des Staates, unter großen materiellen Opfern an seinen neuen Konzepten zur Bürgerbevormund mitzuwirken, bisher in ihrem Berufsbild nicht angelegt.“
(Das gesamt Statement von Prof. Gertrud Höhler lesen Sie unten stehend.)

* Die Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“ wurde unabhängig erstellt und ist für 3.150 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, info@chd-expert.de.

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Die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen:

Räumliche Voraussetzungen für separate Raucherräume
Nur jeder zweite gastronomische Betrieb der hauptsächlich betroffenen Segmente Restaurants, Bars und Kneipen verfügt über mehr als einen Gastraum. Bei den Bars (Spannbreite von American Bar bis Nachtbar) sind es sogar zwei Drittel, die ohne bauliche Maßnahmen keinen separaten Raucherraum einrichten können. Entgegen vieler Erwartungen verfügen schon knapp 30 Prozent der Betriebe während der Saison über eine bewirtschaftete Außenfläche mit Sitzgelegenheiten. Zu beachten ist, dass in vielen Fällen unabhängig von der meteorologischen Situation auch Lärmschutzverordnungen eine Bewirtschaftung am Abend unattraktiv machen können. Bei nur 20 Prozent der Einraum-Betriebe besteht die grundsätzliche bauliche Möglichkeit zur Abtrennung eines weiteren Gastraums. Damit sind Tausende von Kneipen und Bars von den Ausnahmemöglichkeiten des Gesetzes von Beginn an ausgeschlossen!

Auswirkungen des Gesetzes auf die Anzahl der Gäste
43 Prozent der Betriebe sind als Verlierer der Nichtraucherschutzgesetzgebung zu bezeichnen, da sie einen Gästeschwund im mindestens einstelligen Bereich aufweisen. Gut die Hälfte von ihnen meldet sogar einen Gästeschwund von mehr als zehn Prozent. Erfahrungsgemäß sind unter diesen Betrieben wiederum viele, deren Verluste existenzbedrohend wirken können. Allerdings gibt es je nach Betriebstyp Unterschiede. Am geringsten betroffen sind grundsätzlich Betriebe mit mehr als einem Gastraum. Interessanterweise hat die Übergangsfrist in Niedersachsen offensichtlich den Effekt gehabt, dass sich weniger Gastronomen an die Vorschriften gehalten haben und sie den Gästen noch keine Änderungen zugemutet haben. In Baden-Württemberg hat sich nämlich das Verhältnis von Gewinnern und Verlierern schon stärker polarisiert.

Auswirkungen des Gesetzes auf die Zusammensetzung der Gäste

Wiederum insgesamt die Hälfte der Betriebe bemerkt auch keine Änderungen in der Zusammensetzung ihrer Gäste (Männer, Frauen, Junge und Alte, Stammgäste und Gelegenheitsgäste). Trotzdem sind 35 Prozent der Betriebe „Verlierer“, denn sie haben keinerlei Ausgleich der verlorenen Stammgäste durch neue Gästegruppen registrieren können. Als „Gewinner“ können sich nur sechs Prozent bezeichnen, denn sie haben keine Stammgäste verloren und trotzdem neue Zielgruppen (Frauen, Familien, junge Gäste) erobert. Gasthöfe und Restaurants sind die Betriebstypen, denen es am besten gelingt neue Gästegruppen zu aktivieren. Die Einraum-Betriebe (hauptsächlich Kneipen und Bars) haben den häufigsten Verlust an Stammgästen. Frühere Untersuchungen von CHD Expert haben festgestellt, dass der Anteil der Raucher in der Majorität der Kneipen mindestens fünfzig Prozent beträgt und in vielen Fällen mehr als drei Viertel der Gäste umfasst.

Auswirkungen des Gesetzes auf die Verweildauer der Gäste
Die Verweildauer der Gäste nach Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes ist abhängig vom Betriebstyp und damit der Funktion des Aufenthalts. Aber selbst bei ihren Stammgästen in den Restaurants haben 22% der Betreiber die Erfahrung gemacht, dass diese ihren Aufenthalt verkürzen. Gelegentliche Gäste reagieren weniger eindeutig (18%) und bei den Gästegruppen mit Kindern sind es nur noch neun Prozent, die eine deutlich kürzere Verweildauer zeigen. Es sind auch Frauen und Familien, die am ehesten ihren Aufenthalt verlängern. Insgesamt wird jedoch übereinstimmend berichtet, dass die Gäste weniger lange bleiben, womit Umsatzausfälle praktisch vorprogrammiert sind!

Auswirkungen des Gesetzes auf den Getränkekonsum der Gäste
Weniger Gäste und geringere Verweildauer müssen konsequenterweise Auswirkungen auf den Getränkekonsum haben. Aus den Kneipen wird der stärkste Rückgang beim Konsum von Fass- oder Flaschenbier berichtet. Allein 40% Prozent aller Betriebe stellen eine Verringerung fest und 14 Prozent sogar einen deutlich niedrigeren Absatz von Fassbier, der „Brotmarke“ der meisten Kneipen. Aber auch bei allen anderen Getränkekategorien gibt es erhebliche Einbußen. Da Kneipen naturgemäß praktisch ausschließlich vom Getränkeverkauf leben, sind mit diesen Einbußen auch erhebliche und im Einzelfall Existenz bedrohende Umsatzveränderungen verbunden.

Es treten jedoch Unterschiede bei den Betriebstypen und Getränkekategorien auf. Auch in den Restaurants berichten die Betreiber von deutlich wahrnehmbaren Verringerungen des Bierabsatzes und anderer alkoholischer Getränke, die zum Essen oder danach konsumiert werden. Bei einem Teil der Betriebe hat sich jedoch gleichzeitig der Absatz von alkoholfreien Getränken und Kaffee erhöht. Dies ist aller Wahrscheinlichkeit nach dem häufigeren Besuch von Frauen und Familien geschuldet. Eine Minderheit der Betreiber von Bars berichtet von wahrnehmbar besseren Getränkeabsätzen, jedoch kann dies in der Branche insgesamt den Absatz- und Umsatzverlust in allen Getränkekategorien nicht aufwiegen. Dazu sind die verfügbaren Öffnungszeiten auch weniger attraktiv für die größten Nutznießer rauchfreier Gasträume, nämlich der Familien und Eltern mit Kindern.

Statement von Prof. Dr. Gertrud Höhler zur CHD-Expert-Studie „Folgen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“:

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„Der fürsorgliche Staat macht Deutschland Schritt für Schritt zu einer Verbotsgesellschaft. Mit respektablen Argumenten schützt er die einen vor den anderen, hier die Nichtraucher vor den Rauchern und die Raucher vor sich selbst. Wer beiden Gastlichkeit anbietet, muss vom höchsten Wohltäter Staat natürlich Nachteile einstecken. Der Mittelständler zum Beispiel, dessen Einkommen aus dem Gastronomiebetrieb nicht reicht, um beiden getrennt glücklich zu machen – die einen im blauen Dunst, die anderen in klarer Kneipenlust.
Niemand bestreitet die tödliche Gefahr durch Nikotin. Niemand empfiehlt Raucherförderung als Staatsziel. Aber die Folgen des gesetzgeberischen Engagements für Nichtraucher müssen sorgsam abgewogen werden und verlangen auf der Zeitachse lange Vorlaufzeiten.
Für Gastronomen ist der überfallartige Anspruch des Staates, unter großen materiellen Opfern an seinen neuen Konzepten zur Bürgerbevormundung mitzuwirken, bisher in ihrem Berufsbild nicht angelegt. Ebenso wenig waren sie bisher angehalten, den Alkoholkonsum ihrer Gäste kritisch zu begleiten.
Die Regel, an die der Gesetzgeber sich halten könnte, lautet im Alltagsverständnis der Bürger so: Wenn der Schutz des einen vor den schädlichen Gewohnheiten des andern einen Dritten im Markt die Existenz kosten kann, dann stehen Bürgerrechte zur Disposition, die der Staat zu schützen hätte.
Der Nichtraucherschutz ist nur ein Schauplatz der neuen Hypermoral. Gleichzeitig dauert die Bagatellisierung von Rauchdrogen an, die viele junge Menschen auf einen Weg ohne Umkehrchance schicken, weil sie Gehirnprogramme verändern. Auch die Nikotinsucht kann am wirksamsten bei Heranwachsenden, in den Schulen und Jugendclubs bekämpft werden. Das moralische Strebertum der Gutmenschen weicht aber vor diesen anspruchsvollen Aufgaben zurück, um die imagewirksame öffentliche Aktion am Tatort Gastronomie als Pluspunkt zu buchen: der Staat schützt die Guten vor den Bösen.
Im Ansatz nur vorläufig steckengeblieben sind noch viel dramatischere Zugriffe auf Bürgerfreiheit und Persönlichkeitsrechte von Seiten der Gesundheitspolitik. Es ist eine Frage der Zeit, bis das Projekt erneut auf den Tisch kommt: Der informationell ausgespähte Bürger soll nun auch seine künftige Krankheitsgeschichte und sein genetisch vorbestimmtes Leidenspensum frühzeitig kennenlernen und dem Versicherer überlassen – zu entsprechend himmelstürmenden Tarifen, je nach Prognose. Millionenfach steht damit das Recht auf Nichtwissen und das Lebensglück der Bürger auf dem Spiel.
Aggressiver Nichtraucherschutz von Seiten der Politik als Auflage an Gastronomen soll davon ablenken, dass die wirksamere Maßnahme gar nicht erst geplant wird: den Menschen in einer wohlhabenden Gesellschaft soviel Lust auf ein gesundes, drogenfreies Leben zu machen, dass die Droge Nikotin zum Prestigekonsum völlig ungeeignet würde. Solange ergraute Herren aber Prestige holen mit Hasch- und Koksgeschichten aus ihrer Jugend, solange ganze Berufsgruppen ihr Partypensum nur mit Partydrogen durchstehen können, wirkt der Aktionismus in Sachen Nichtraucherschutz in Kneipen eher wie ein Ablenkungsmanöver.“

Prof. Dr. phil. Gertrud Höhler war Professorin für Literatur an der Universität Paderborn und ist eine international gefragte Publizistin und zählt zu den renommiertesten Beraterpersönlichkeiten im deutschsprachigen Raum. Nach langjähriger Tätigkeit als Universitätsprofessorin für Literaturwissenschaft entschloss sie sich, ihre Begabung für scharfe Analysen und problemorientiertes Denken in andere Bahnen zu lenken und als freie Beraterin von Wirtschaft und Politik zu arbeiten. Die Autorin zahlreicher Managementbücher ist Mitglied in Verwaltungsräten internationaler Konzerne und eine vielgefragte Rednerin. In ihren Vorträgen behandelt sie das Thema Führung unter den veränderten Bedingungen der heutigen Unternehmenswelt. Sogenannte „weiche Faktoren“ wie die Emotionale Intelligenz wurden in den Manageretagen viel zu lange vernachlässigt – die Zukunft liege in Mixed Leadership: Männer und Frauen als unschlagbares Team, nicht als Konkurrenten, sondern als konstruktive Ergänzung, so Höhler. Untermauert durch viele praktische Beispiele und die Visualisierung der Kernaussagen werden diese Vorträge zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Ihre jüngste Veröffentlichung „Aufstieg für alle. Was die Gewinner den Verlierern schulden.“ (erschienen September 2007 im Econ Verlag, 267 Seiten, ISBN-10: 3430200288 / ISBN-13: 978-3430200288) prangert sie den neuen Protektionismus an: Die Politik betreibt Abstiegsmanagement. Der „vorsorgende“ Staat macht Verlierer. Ohne Aufstiegsvision haben wir keine andere Wahl als den Abstieg. Darum ist der Kampfruf „Aufstieg für alle“ ohne Alternative. Aufsteiger sind auch Stellvertreter. Sie schulden uns Aufstiegsziele. Sie müssen Garanten für den Wertbesitz der Gesellschaft sein. Wo die klugen Köpfe nicht das Herz auf ihrer Rechnung haben, scheitern alle Projekte. Die Erfolgreichen müssen ihr Bestes geben, damit die Verlierer von heute morgen an ihrer Seite sind. Wo die Gewinner diskriminiert werden, haben auch die Verlierer keine Chance. Wo die Starken sich abkoppeln, sind die Schwachen bald isoliert. Sie werden auch die Starken stürzen. Wir brauchen ein neues Ethos für Aufsteiger. Sein Kerngebot: Aufstieg verpflichtet!


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