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AGB

Airbnb regelt die Zusammenarbeit mit professionellen Vermarktern, sog. Co-Gastgebern, neu. (Foto: Airbnb)

Airbnb entwickelt sich zum hochprofessionellen Buchungskanal weiter – Neue AGB mit Regelungen für Co-Gastgeber

    Berlin, 21. Juni 2017 – Nicht über Airbnb, sondern mit Airbnb sollte man sprechen: Was HSMA-Präsident Haakon Herbst zum Event-Festival in Just gelang, war wohl Vorbote einer weiteren Qualifizierungsoffensive des weltweit stark wachsenden Übernachtungsportals. Nun änderte Airbnb seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und entwickelt sich damit zum hochprofessionellen Buchungskanal für gewerbliche Anbieter weiter.

    Grafik: Arne Belau/hottelling

    Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz – IHA: Wichtiger Schritt für Hotels in ganz Europa, um die Kontrolle über ihre eigenen Angebote zurückzuerlangen

      (Brüssel/Paris, 10. Juli 2015) Die französische Nationalversammlung hat heute das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“). Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und können ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Frankreich ist damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten wurden.

      IHA: Neue Vorlage für Hotel-AGB – Rechtsklarheit im Kleingedruckten

        (Berlin, 11. Dezember 2014) Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Praktikern und Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie, die zuletzt 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.

        Weltweit durch Geldtrafe für schlechte Hotelbewertung bekannt geworden: Hotel Broadway in Blackpool/UK

        Hotel-Racheaktion geht voll nach hinten los – Gästen für schlechte Bewertung einfach 130 Euro von Kreditkarte abgebucht – Internationaler Medienaufschrei

          (Blackpool/Großbritannien, 20. November 2014) Rache ist süß – und lukrativ, dachte sich wohl der Betreiber des Broadway Hotel im englischen Blackpool. Einem Paar, was harsche Kritik über mangelnde Sauberkeit und Hygiene bei tripadvisor.com hinterlassen hatte, buchte er zusätzlich rund 130 Euro von der Kreditkarte ab; die AGB ließen dies zu, so sein Argument. Die lassen das nicht auf sich sitzen und wendeten sich an die Medien. Die Folge: Das Hotel ist international bekannt geworden – nicht gerade im positiven Sinn. Zeitungen und TV-Sender aus ganz Großbritannien, den USA und auch Deutschland berichten über den kurioses Fall von Review Management. Ausgewählte TV-Beiträge sehen Sie natürlich bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/international/hotel-fine-couple-for-leaving-bad-review/

          Verbraucherzentrale mahnt Brandenburger Hotels ab: Gegen hohe Stornokosten

            (Potsdam, 30. Juni 2014) Wer sein gebuchtes Hotelzimmer absagt, muss mit Stornokosten rechnen. Doch Hoteliers können nicht unbegrenzt Schadenersatz verlangen. “Die Verbraucherzentrale hat Hotels mit unzulässigen Stornierungsbedingungen nun abgemahnt, damit Gäste nicht benachteiligt werden”, so Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk vond er Verbraucherzentrale Brandenburg.

            Amazon streicht AGB-Klausel zur Preisparität – IHA: Auch Hotelbuchungsportale sollten auf Meistbegünstigungsklauseln verzichten

              (Berlin, 27. August 2013) Nach Amazon könnte auch HRS dran sein: Preisparität im Internet hat keine Zukunft mehr. Der weltweit führende Online-Händler hat offenbar still und leise die auch im Einzelhandel umstrittene Preisparität aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen. Nun fordert der IHA auch Hotelbuchungsportale HRS zur Abschaffung der nachwievor oktroyierten Ratenparität auf.

              Allgemeine Geschäftsbedingungen komplett überarbeitet: Hotelverband sorgt für mehr Rechtsklarheit im Kleingedruckten

                Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen, Parkgaragen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Praktikern und Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie liegen nun wieder generalüberholt und insbesondere an die aktuelle Recht-sprechung angepasst vor.

                HOTELIER TV 1:30: Bis zu 50% Provision für Hotelbuchungsportale

                  Aktuell von der ITB Berlin: HRS rudert zurück bei den AGB, bleibt aber bei 15% Buchungskommission. Der Aufruhr hat sich etwas gelegt. Doch es gibt ja Buchungsportale, die bis zu 30 oder gar bis zu 50% Provision für Hotelbuchungen kassieren – so booking.com, wie Hoteliers gegenüber HOTELIER TV berichteten. Ob es das wert ist?

                  hrs.de/hotel.de/tiscover.com: Mehrheit der Hotels arbeitet zunächst weiter mit HRS-Gruppe

                    Doch keine große Ablehnungsfront: Knapp die Mehrheit der deutschen Hotels will weiterhin mit der zuletzt stark kritisierten HRS-Gruppe zusammen arbeiten. Dies geht aus einer Adhoc-Befragung von “Top hotel” (www.tophotel.de) unter rund 280 Hoteliers hervor. 55 bzw. 54 Prozent der befragten Hotels wollen auch künftig bei hrs.de und hotel.de buchbar sein. Jedoch knapp ein Fünftel (18 bzw. 19%) lehnen die Zusammenarbeit ab – die Erhöhung der Buchungsprovision auf 15 Prozent und die neuen AGB wirken sich dabei aus. Hrs.de und hotel.de könnten noch weitere Hotelpartner verlieren: Rund 18 Prozent der Befragten sind noch unschlüssig über die weitere Zusammenarbeit.

                    hrs.de/hotel.de/tiscover.com – Ragge rudert zurück: Keine Kontoabbuchung – Verfügbarkeitsparität gilt nur teilweise

                      Es gab intensive Gespräche und Verhandlungen: Nun rudert Tobias Ragge, Chef der HRS-Gruppe, zurück. Neuralgische Punkte in den heute in Kraft getretenen AGB für hrs.de, hotel.de und tiscover.com werden entschärft. Das elektronische Lastschriftverfahren ist nicht mehr ein Muss. Und die sog. Meistbegünstigungs-Klausel (Zang zur Verfügbarkeit von Zimmern) gelte nur teilweise. Dies gab Ragge heute bekannt.

                      Aktualisiert — AGB-Änderungen bei HRS: Harte Knebel für Hotels – Raten für 12 Monate einstellen – 30 Euro Gebühr bei Gästebeschwerden – 500 Euro Kaution

                        Immer mehr Ärger um hrs.de: Das machtvolle Kölner Hotelbuchungsportal wirft mit seiner zum 1. März geplanten Änderung der AGB weitere Fragen auf. Es droht den Hotelpartnern nicht nur eine Erhöhung der Buchungsprovision auf 15 Prozent, sondern auch eine weiter gehende Abgabe der Marktmacht. So verpflichten sich die Hotels auf eine „Einstellung der standardmäßigen Rate (z.B. HRS-Rate) für mindestens zwölf Monate im Voraus“.