Einstweilige Verfügung gegen Uber Pop aufgehoben – Landgericht Frankfurt sieht keine Dringlichkeit aber weiterhin Verstoß gegen deutsches Recht
(Frankfurt/Main, 16. September 2014) Etappensieg für Uper Pop: Der private Fahrvermittlungsdienst hat eine erste Runde in der juristischen Schlacht mit der Taxiwirtschaft für sich entscheiden können. Das Landgericht Frankfurt/Main hob heute die Ende August erlassene Eintweilige Verfügung wieder auf.