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January 9, 2014

Touristik-Fachzeitschrift "fvw" vergibt erstmals Online Marketing Award – Bewerbungen auch für Hotels bis 24. Februar möglich

    (Hamburg, 09. Januar 2014) Herausragende Leistungen im touristischen Online-Marketing in Deutschland werden erstmalig mit einem neuen Award prämiert. Die führende Touristik-Fachzeitschrift “fvw” schreibt dafür den “fvw Online Marketing Award 2014” aus. Gesucht werden kreative und effiziente Ansätze in allen Bereichen des Online-Marketing. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen aus Touristik und Business Travel, die im deutschsprachigen Raum Internet-Marketing betreiben. Die Palette reicht vom mittelständischen Hotel über Reisebüros, Urlaubsdestinationen bis zu großen Touristikkonzernen.

    MS Deutschland und Reederei Deilmann erneut verkauft – ZDF-Traumschiff wird modernisiert

      (Hamburg/München, 09. Januar 2014) Sie soll weiterhin als kultiges Grandhotel auf See gepflegt werden: Die MS Deutschland – das ZDF-“Traumschiff” – wurde nun erneut verkauft. Eigentümer Aurelius gab seine Mehrheitsbeteiligung an der MS Deutschland Holding und damit an der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (MS Deutschland GmbH’), zu der sowohl die Reederei Peter Deilmann als auch das Kreuzfahrtschiff gehören, an die Unternehmensgruppe Callista Private Equity ab.

      Sommerurlaub 2013: Mehr Fernreisen mit Flugzeug – Weniger Passagiere im Inland

        (Wiesbaden, 09. Januar 2014) Während des Sommerflugplans von April bis Oktober 2013 war die Zahl der von deutschen Flughäfen abreisenden Fluggäste mit 66,9 Millionen um 1,5 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, ist dies auf eine Zunahme der Zahl der Passagiere mit Auslandszielen zurückzuführen: Sie stieg um 2,3 Prozent auf 53,1 Millionen. Rückläufig war dagegen die Zahl der Fluggäste auf Inlandsstrecken. Sie sank um 1,4 Prozent auf 13,8 Millionen Passagiere.

        Urteil: Privatwohnung darf nicht zum Hotel werden – Grundsatzentscheidung am Bundesgerichtshof wichtig für Hotellerie

          (Karlsruhe, 09. Januar 2014) Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, heißt es in dem Urteil. Die Richter gaben den Vermietern einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin recht. Sie hatten ihren Mieter verklagt, weil dieser die 42-Quadratmeter-Wohnung tageweise an Touristen untervermietet hatte. Zwar war ihm seit 2008 die Untervermietung „ohne vorherige Überprüfung“ erlaubt. Damit seien jedoch nicht Touristen gemeint gewesen, argumentierten die Vermieter. Diese Grundsatzentscheidung engt die weit verbreitete Möglichkeit, private Wohnungen als Hotelersatz anzubieten, ein und ist ein Sieg für die Hotellerie.