Skip to content

July 21, 2011

Bettensteuer – Urteil: Matratzen-Maut in Köln rechtens

    Neuer Rückschlag: Die Stadt Köln darf die als Kulturförderabgabe getarnte Matratzen-Maut namens Bettensteuer erheben. Dies urteilte nun das Verwaltungsgericht der Domstadt (Az. Az 24 K 6736/10) und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Auch bei Geschäftsreisen dürfe die Bettensteuer (5% vom Übernachtungspreis) erhoben werden. Der Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln) war als Musterverfahren des Dehoga große Bedeutung beigemessen worden.

    lebensmittelklarheit.de: Neues Internetportal stellt auch Gastronomie an den Pranger

      Ob das wirklich „Klarheit“ bringt? Mit dem neuen Aufklärungsportal lebensmittelklarheit.de wollen die Verbraucherzentralen und das Verbraucherministerium in Berlin die Wahrheit über Essen und Getränke verbreiten. Die Webserver waren allerdings dem ersten Ansturm nicht gewachsen – die Seite war zuletzt nur schwer aufrufbar. Kurz nach dem Start seien bis zu 20.000 Anfragen je Sekunde zusammen gekommen. Auf lebensmittelklarheit.de wird auch die Gastronomie an den Pranger gestellt, zum Beispiel beim beliebten Feta in Sommersalaten. Viele verwendete Feta-Käse seien aus Kuhmilch und nicht aus Schafsmilch hergestellt, moniert die NRW-Verbraucherzentrale. In 15 Gaststätten und Schnellrestaurants in Köln und Bonn habe man „Tricksereien“ festgestellt – aber der Test stammt von 2009.