Monatsarchiv: Juli 2011

Schloss Velden: Verkauf an Billa-Gründer perfekt – Neuer Betreiber ist Falkensteiner

(Velden am Wörthersee/Österreich, 31. Juli 2011) Horst Schulze kann aufatmen: Mit dem endlich geglückten Verkauf des Schlosshotels Velden wird er einen großen Verlustbringer los. Ab 1. September wird die Falkensteiner Michaeler Tourism Group als neuer Betreiber auftreten. Investor ist der Billa-Grüner Karl Wlaschek (93). Der Kaufpreis wurde nicht genannt, wird aber Medienberichtren zufolge bei mindestens 50 Millionen Euro liegen.

Horst Schulze kann aufatmen: Mit dem endlich geglückten Verkauf des Schlosshotels Velden wird er einen großen Verlustbringer los.

Horst Schulze kann aufatmen: Mit dem endlich geglückten Verkauf des Schlosshotels Velden wird er einen großen Verlustbringer los.

Damit endet eine mehrjährige Leidenszeit als Capella Resort, das erste von Horst Schulzes West Paces Group in Europa. Mit Schloss Velden war nur in den Sommermonaten vernünftig Geld zu verdienen. Im Winter liegen die Skipisten zu weit entfernt, um als Alpenhotel internationale Gäste anzuziehen. Wie Falkensteiner dies in Zukunft anders oder besser machen will, ist noch offen.

Die notleidende Hypo Alpe Adria hatte das Schlosshotel 2003 von Gunther Sachs gekauft und rund 150 Millionen Euro investiert. Als Käufer wurde im Frühjahr der italienische Investor und Hotelier Ugo Barchiesi präsentiert. Dieser zahlte zwar vier Millionen Euro Antrittssumme an, aber die nächste Charge offenbar nicht. Anfang Juli erklärte die Hypo Alpe Adria die Verhandlungen kurzerhand für beendet – per Pressemitteilung. Einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ zufolge betrachtet Barchiesi den Verkauf an Dritte als „rechtswidrig“. Er wolle nun die „notwendigen rechtlichen Schritte zur Wahrung seiner Interessen geltend machen“, wird berichtet.

Der Verkauf an die Amisola Immobilien AG von Supermarkt-König Wlaschek umfasst das gesamte Resort mit 105 Zimmern bzw. Suiten, das Restaurant „Seespitz“ und die zum Hotelkomplex gehörenden 21 Appartements. „Mit dem neuen Eigentümer und dem neuen Betreiber erhält das Schlosshotel Velden samt Appartements einen nachhaltigen Investor mit exzellenter Marktkenntnis und Expertise“, sagte Gottwald Kranebitter, CEO der Hypo Alpe Adria, anlässlich der Vertragsunterzeichnung in Wien. Damit werde auch das Ziel eines kapitalerhaltenden und wertsichernden Verkaufs der Immobilie für die Bank realisiert, in deren Interesse nicht zuletzt „ein nachhaltiges Konzept für diese fixe Größe im Kärntner Tourismus und für die Region steht“, betonte Kranebitter. Otmar Michaeler, CEO der Falkensteiner Michaeler Tourism Group, fügte hinzu: „Wir freuen uns ganz besonders, dieses Prestigeprojekt im Rahmen unserer neuen Premium Collection betreiben zu dürfen. Das ist ein Meilenstein für die Falkensteiner Hotels & Residences und eine absolute Bereicherung unseres Hotelportfolios.“

Wlaschek hat offenbar ein Herz an dem berühmten Schlosshotel (im TV bekannt als „Schloss vom Wörthersee“) verloren. In den 1950er Jahren sei er im Salon als Pianist unter dem Künstlernamen Charly Walker aufgetreten, wird berichtet. Nun kann er wieder in die Tasten hauen – in seinem Schlosshotel.

Hotelmarketing: Google startet neuen Hotelfinder

Google Hotelfinder: Bequeme Auswahl in New York City

Google Hotelfinder: Bequeme Auswahl in New York City

(Hamburg, 29. Juli 2011) Nun geht Google auch in das Geschäft mit Hotelreservierungen: In den USA startete nun das Experiment “Hotelfinder“. Vorerst sind nur Hotels in US-Städten buchbar.

Angezeigt werden je Hotel einige Fotos und Bewertungen, die bei Google abgebenen wurden. Zudem werden Links zu Bewertungen bei tripadvisor.com gesetzt.

Intressant ist die Auswahl der Hotels auf einer Übersichtskarte. Der Kreis der gewünschte Lage lässt sich leicht enger ziehen oder weiter setzen. Am Beispiel New York City lässt sich so schnell ein passendes Hotel in idealer Location finden.

Bei der Buchung werden die Raten vom Hotel selbst und Partnern wie expedia.com, hotels.com, hotelclub.com und anderen angezeigt. Große Preisunterschiede werden dabei sofort deutlich. Wichtig: Zudem wird der Link zur Hotel-Webpage abgegeben.

Der Start vom Google-Hotelfinder verdeutlicht einmal mehr, dass man mit seinem Haus beri der weltgrößten Suchmaschine gelistet sein muss, u.a. bei Google Places. Google setzt verstärkt auf eigene Inhalte und spart nun die automatische Anzeige fremder Hotelbewertungen, z.B. von holidaycheck.de und tripadvisor.com, aus.

Hotelmarketing: Google kappt Hotelbewertungen? Neue Software gegen Manipulationen

(Hamburg, 29. Juli 2011) Google hat wieder einmal das System umgestellt. In den Profilen bei Google Places würden nun keine externen Hotelbewertungen mehr angezeigt, berichtet Fachjournalist Arndt Aschenbeck im Blog der “fvw” (http://eblog.fvw.de/index.cfm/2011/7/26/Google-allein-zu-Haus). “Für den User bedeutet das, er verliert von heute auf morgen auf einen Schlag bis zu 90 Prozent der Bewertungen eines Hotels, wie ich bei Stichproben festgestellt habe”, schreibt der auf Travel Technology spezialisierte Autor.

Google Places: Werden nun fremde Hotelbewertungen hier nicht mehr angezeigt? (Beispiel: Hotel Atlantic Kempinski Hamburg)

Google Places: Werden nun fremde Hotelbewertungen hier nicht mehr angezeigt? (Beispiel: Hotel Atlantic Kempinski Hamburg)

Google will sich offenbar weiter auf eigene Inhalt konzentrieren. “Die fremden Textschnipseln, etwa von Tripadvisor, Holidaycheck oder Qype, lassen sich offenkundig nicht mit dem Google-System verknüpfen und in die Suchlogik integrieren”, so Aschenbeck. Für Hotel bedeutet dies nun, dass „das Google-Ranking noch mehr als bisher zu einem Lotteriespiel“ werde. Bislang sei nicht klar, wie sich die Google-Bewertungen auf die Platzierung der Place-Page auswirken. „Die reine Anzahl der Kritiken scheint derzeit nicht entscheidend zu sein, denn unter den top-gelisteten Place-Pages etwa für das Keyword ‚Hotel Hamburg’ finden sich auch Hotels mit lediglich zwei oder drei Bewertungen“, notiert die „fvw“. Laut Google-Auskunft seien die Bewertungen seien nur eines von mehreren Kriterien.

Auch die bei Google abgegebenen Hotelbewertungen müssen überpfüft werden. Nach Google-Angaben sollen dazu von eigenen Softwareingenieuren entwickelte Suchalgorithmen mögliche Manipulationen aussortieren. „Zudem können Hotels negative Kritiken kommentieren und auf Bewertungen hinweisen, die gegen die Kommentar-Richtlinien von Google verstoßen“, schreibt Aschenbeck. „Ob das in einer Zeit ausreicht, in der sich selbst holidaycheck.de trotz einer 60 Mitarbeiter starken Überprüfungsabteilung derzeit massiver Kritik ausgesetzt sieht, ist zumindest diskutabel“, so der Fachautor.

Mit Software gegen Manipulationen – Neuentwicklung der Cornell Universität
Gefälschte Hotelbewertungen könnten bald Vergangenheit sein. Ein neu entwickeltes Programm der Cornell Universität erkennt 90 Prozent von manipulierten Einträgen. In einem Test mit 800 Rezensionen über Hotels in Chicago wurde ein Großteil der eingeschleusten Fälschungen erkennt, berichtet die für ihre Hotelmanagement-Ausbildung weltberühmte Lehreinrichtung.

Die Software setzt dabei auf Sprachanalyse. Ehrliche Hotelbewertungen enthalten konkrete Begriffe, die zum Hotel gehören: z.B. „Badezimmer“, „Check in“ oder „Preis“. Bei Fälschungen würde Wörter wie „Urlaub“, „Geschäftsreise“ oder „mein Ehemann“ eher auftauchen. Grundsätzlich gelte: Fälscher nutzen mehr Verben, ehrliche Rezensenten mehr Nomen.

Außer-Haus-Markt Deutschland 2011: Convenience auf dem Vormarsch – Gastgewerbe weiterhin im Wachstum

(Hamburg, 26. Juli 2011) Das Gastgewerbe setzt weiterhin stark auf Convenience-Produkte in der Küche. 41 Prozent der Hotels und Restaurants in Deutschland setzen vorgefertigte Lebensmittel und Food-Grundprodukte regelmäßig ein. Dies ist Ergebnis einer neuen Erhebung des auf den Außer-Haus-Markt spezialisierten Marktforschungsinstituts The Business Target Group, Scheeßel bei Hamburg. Besonders in Restaurants (auch Hotelrestaurants) wird besonders häufig Convenience verwendet, vorrangig tiefgekühlte Rohrwaren (TK): Bei Gemüse sind 83 Prozent der Rohwaren aus TK-Lieferungen, bei Fisch 80 Prozent und bei Fleisch rund 35 Prozent.

Convenience wird im Gastgewerbe immer häufiger eingesetzt, gerade Premiumprodukte (Foto: Perlhuhn-Törtchen von Achenbach Delikatessen)

Convenience wird im Gastgewerbe immer häufiger eingesetzt, gerade Premiumprodukte (Foto: Perlhuhn-Törtchen von Achenbach Delikatessen)

Bei den TK-Halbfertigprodukten sind Desserts und Kuchen mit knapp 56 Prozent die Nummer eins. Aber auch bei Fleisch und Fisch liegen halbfertige TK-Produkte bereits über der 40-Prozent-Marke. Damit wird deutlich, dass Convenienceprodukte – in ihrer unterschiedlichen Conveniencegraden – im Gastgewerbe weiterhin stark auf dem Vormarsch sind. Weitere Details zu Verwendung von Convenience-Produkten, Küchentrends und vielen weiteren Fakten zum F&B-Management ist der nun neu aufgelegten Dokumentation „Außer-Haus-Markt Deutschland 2011“ zu entnehmen.

Außer-Haus-Markt wächst weiter
Das Konsumverhalten der Menschen verändert sich rapide.Stulle, Thermoskanne und Henkelmann sind als Exoten in der Verpflegung unterwegs. Man geht – auch konjunkturbereinigt – immer öfter aus und verpflegt sich direkt bei einem der zahlreichen Außer-Haus-Anbieter. Laut einer GfK-Studie aus acht europäischen Ländern gehen 15 Prozent der Deutschen mindestens drei Mal pro Monat im Restaurant essen. Weitere 27 Prozent tun dies ein- bis zweimal im Monat und 38 Prozent zumindest immer noch einmal pro Monat. Allerdings betritt auch ein Fünftel aller Deutschen niemals ein Restaurant.

Mittag- und Abendessen bilden jeweils 35 Prozent der gesamten Anlässe für den Außer-Haus-Verzehr. 16 Prozent der Verzehranlässe teilen sich auf die Einnahme von Zwischenmahlzeiten auf. Das Frühstück nimmt mit 14 Prozent den geringsten Anteil ein.

Der durchschnittliche Erwachsene besucht außer Haus am liebsten einen Imbiss (oder McDonald´s). Obwohl es viel mehr Restaurants mit deutscher Küche gibt, wird gerne „der Italiener“ oder „der Grieche“ besucht, zumindest in der Stadt. Jeder zehnte Besuch einer gastronomischen Einrichtung findet im Rahmen von Ausbildung und Arbeit statt.

15 Prozent gehen gerne in die Kantine oder ins Restaurant (oder nach dem Kino zum Burgerbrater). Die Mehrheit gibt an, höchstens einmal im Monat außer Haus zu speisen. Jeder fünfte geht niemals außer Haus essen, aus Sparsamkeit oder Prinzip.

Durchschnittlich gibt jeder Besucher im Außer-Haus-Markt 5,72 Euro aus. Je nach Segment fällt dieser Durchschnittswert sehr unterschiedlich aus: In Quick-Service-Restaurants / Lebensmitteleinzelhandel / Convenience-Stores sind dies 3,71 Euro, in Full-Service-Restaurants und Hotels satte 11,94 Euro und in Freizeiteinrichtungen noch 8,05 Euro. In Kantinen und Mensen gibt jeder Gast durchschnittlich nur 2,50 Euro aus.

Die günstige Konjunkturentwicklung führte im Gastgewerbe zur Schaffung neuen Arbeitsstellen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Gastgewerbe hat sich von 2007 bis 2010 von 619.000 auf 639.000, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten von 170.000 auf 207.000 und die Zahl der geringfügig Beschäftigten von 720.000 auf 835.000 erhöht. Gleichzeitig sank die Zahl der Auszubildenden von 76.000 auf 69.000.

Die Dokumentation „Außer-Haus-Markt Deutschland 2011“ umfasst über 250 Seiten mit zahlreichen Grafiken, Schaubildern und detaillierten Erläuterungen. Zu beziehen bei: The Business Target Group, www.businesstargetgroup.com

American Express – Deutschlands “Service-Oasen 2012/2013″ gesucht: Mitmachen und Gäste gewinnen

(Frankfurt am Main, 26. Juli 2011) American Express sucht die deutschen Restaurants mit dem besten Service: Ab sofort können Gäste die “Service-Oasen Deutschland” wählen. Gastronomen erhalten dafür kostenlos umfangreiche Werbematerialien. Das Voting läuft bis Ende des Jahres. Erstmals haben Gäste die Möglichkeit, direkt im Restaurant per Smartphone über einen speziellen Code ihre Stimme abzugeben.

Die bereits dreimal verliehene Auszeichnung für die hohe Kunst des herausragenden Service unterteilt sich in drei Kategorien, die sich nach dem Preis der Hauptspeisen richten: Kategorie eins für Preise von durchschnittlich bis 20 Euro, Kategorie zwei von 20 bis 30 Euro und Kategorie drei für Hauptspeisen ab 30 Euro. Alle Restaurants mit überdurchschnittlich vielen Stimmen werden als “Service-Oase” ausgezeichnet. Die am häufigsten nominierten Restaurants aus jeder Kategorie erhalten die Auszeichnung in Gold. Alle Service-Oasen bekommen eine Plakette, die sie an ihrer Eingangstür anbringen können – so erkennen neue Gäste auf den ersten Blick, dass sie hier ein besonderer Service erwartet. Außerdem unterstützt American Express Gewinner mit einem Auszeichnungs-Logo für die Homepage und einer vorbereiteten Pressemitteilung. Die ausgezeichneten Restaurants werden in verschiedenen Medien präsentiert und im Restaurantführer “Service-Oasen Deutschland 2012/2013″ zusammengefasst – einem Buch von Service-Spezialisten für Liebhaber von gutem Service.

“Wie wir in unserem aktuellen Service-Barometer herausgefunden haben, sind Verbraucher bereit, für guten Service weite Wege auf sich zu nehmen und auch deutlich mehr Geld auszugeben. Herausragender Service ist und bleibt also ein bedeutsames Alleinstellungsmerkmal”, sagt Carola Paschola, Vice President bei American Express. “Mit der Wahl der Service-Oasen bietet American Express Restaurants die Möglichkeit, ihr Service-Engagement bei Kunden aktiv und glaubwürdig zu bewerben.” Denn die Jury sind die Gäste selbst, die anderen Verbrauchern mit positiven Votings den Weg zu exzellentem Service weisen.

Gastronomen können per Telefon (02745/9202-787), Fax (02745/9202-987) oder E-Mail (partnermarketing@aexp.com) ab sofort kostenfrei Aktionskärtchen bestellen, um ihre Gäste auf die Wahl aufmerksam zu machen. Online-Banner für die Restaurant-Website und eine E-Mail-Signaturvorlage mit dem Hinweis auf die Abstimmung zur Service-Oase können direkt auf der Aktionswebsite heruntergeladen werden:  http://www.service-oase-deutschland.de/downloads 

Gäste voten unter www.service-oase-deutschland.de ihre Lieblingsrestaurants und nehmen an einer Verlosung von exklusiven Hotel-Arrangements teil. Zum ersten Mal können Gäste vor Ort mit einem einfachen Handgriff ihr Voting versenden: Wer mit dem Smartphone den Quick-Response-Code auf den Wahlkärtchen im Restaurant abfotografiert, wird direkt auf die Aktions-Website zur Abstimmung geleitet. Abgestimmt wird bis Ende des Jahres.

Im Auftrag von American Express befragte Echo Research vom 18. Februar bis zum 2. März 2011 jeweils 1.000 Verbraucher ab 18 Jahren in Deutschland sowie in Australien, Kanada, Frankreich, Indien, Italien, Mexiko, in den Niederlanden, Großbritannien und den USA zum Thema Service. Die Befragung wurde online durchgeführt. Im Jahr 2010 fand die Befragung bereits ein erstes Mal statt.

Bettensteuer – Urteil: Matratzen-Maut in Köln rechtens

(Köln, 21. Juli 2011) Neuer Rückschlag: Die Stadt Köln darf die als Kulturförderabgabe getarnte Matratzen-Maut namens Bettensteuer erheben. Dies urteilte nun das Verwaltungsgericht der Domstadt (Az. Az 24 K 6736/10) und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Auch bei Geschäftsreisen dürfe die Bettensteuer (5% vom Übernachtungspreis) erhoben werden. Der Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln) war als Musterverfahren des Dehoga große Bedeutung beigemessen worden.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Stadt Köln weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert sei, die Kulturförderabgabe zu erheben. Sie sei eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Es handele sich bei ihr auch nicht um eine Art Umsatzsteuer, die nur vom Bund erhoben werden könne. Die Stadt sei auch nicht verpflichtet, beruflich veranlasste Übernachtungen generell von der Besteuerung auszunehmen.

„Die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes vorgenommene Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben stehe der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht entgegen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Abgabe nicht auch von anderen Betrieben erhoben werde, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen zögen. Schließlich werde mit der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Betreiber der Beherbergungsbetriebe eingegriffen.

Es ist zu erwarten, dass ein Berufungsverfahren von dem Oberlandesgericht NRW folgen wird. Die Bettensteuer wird in Köln seit dem 01. Oktober 2010 erhoben und wurde zunächst gestundet. Nun könnte die Stadt die Zwangsabgabe rückwirkend erheben.

Der Urteilsspruch von Köln ist ein herber Rückschlag für die Hotellerie im Kampf gegen die Bettensteuer. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die Matratzen-Maut richterlich abgesegnet. Einzig in München kam ein politischer Vorstoß nicht durch. Weitere Verfahren in anderen Städten Deutschlands stehen noch aus.

Eine aktuelle Übersicht über die Bettensteuer ist hier abrufbar: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/

lebensmittelklarheit.de – Neues Internetportal stellt auch Gastronomie an den Pranger(Berlin, 21. Juli 2011) Ob das wirklich „Klarheit“ bringt? Mit dem neuen Aufklärungsportal lebensmittelklarheit.de wollen die Verbraucherzentralen und das Verbraucherministerium in Berlin die Wahrheit über Essen und Getränke verbreiten. Die Webserver waren allerdings dem ersten Ansturm nicht gewachsen – die Seite war zuletzt nur schwer aufrufbar. Kurz nach dem Start seien bis zu 20.000 Anfragen je Sekunde zusammen gekommen. Auf lebensmittelklarheit.de wird auch die Gastronomie an den Pranger gestellt, zum Beispiel beim beliebten Feta in Sommersalaten. Viele verwendete Feta-Käse seien aus Kuhmilch und nicht aus Schafsmilch hergestellt, moniert die NRW-Verbraucherzentrale. In 15 Gaststätten und Schnellrestaurants in Köln und Bonn habe man „Tricksereien“ festgestellt – aber der Test stammt von 2009. Unter lebensmittelklarheit.de können Verbraucher nun Produkte melden, bei denen Sie sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hessen prüfen die Kritik. Die Hersteller haben die Möglichkeit Stellung zu beziehen, beides wird dann auf der Seite veröffentlicht. Allerdings gibt es bereits seit vier Jahren das Portal abgespeist.de von Foodwatch; hier werden jeden Monat neue „Täuschungsfälle“ angeprangert. Doch hier setzt die vielfältige Kritik an: Wie wird „sich getäuscht fühlen“ definiert? Das EU-Lebensmittelrecht gilt als sehr kompliziert und lässt tatsächlich viele Hintertürchen offen. So ist es legal, wenn im Erdbeerjoghurt keine Erdbeeren zu finden wären. Oder Fischsticks ohne Fisch, Bananenschokolade ohne Banane, Zuckersirup statt Honig – „Vollmundige Werbeversprechen oder wohlklingende Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen suggerieren Qualität, Naturbelassenheit oder Preisvorteile. Gesundheitsversprechen verlocken zum Kauf. Wer sich aber die Zutatenliste genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit den Versprechen und Werbeaussagen nicht weit her ist. Oftmals ist der Ärger beim Verbraucher groß, weil er sich von der Aufmachung einer Verpackung, der Kennzeichnung oder der Werbung getäuscht fühlt“, heißt es bei lebensmittelklarheit.de Rund 750.000 Euro an Steuernmitteln werden für das neue Infoportal ausgegeben – im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.” Von der Lebensmittelindustrie gibt es Contra: “Wir lehnen nach wie vor den Teil des Internetportals ab, in dem konkrete Produkte mit Marke und Firma genannt werden, weil sich Verbraucher subjektiv irregeführt fühlen; es handelt sich nämlich um Lebensmittel, die entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet und aufgemacht, die also völlig legal sind”, sagte Jürgen Abraham, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). “Niemand darf durch eine öffentliche Zurschaustellung bestraft werden, wenn er sich an Recht und Gesetz hält; ob dies der Fall ist, entscheiden die Kontrollbehörden und letztlich die Gerichte.” Daher sei es, so der BVE-Vorsitzende, nicht akzeptabel, wenn eine andere, nicht legitimierte Instanz darüber befindet, ob ein Produkt quasi mit amtlichem Anstrich öffentlich abgewertet wird – mit allen negativen Folgen, bis hin zur Existenzbedrohung für das Unternehmen und seine Arbeitsplätze. Ob mit einem öffentlichen Beschwerdeportal den Fakten genüge getan wird, muss sich noch erweisen. In der Werbewirtschaft erteilt der Werberat gemeinsam mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs offiziell Rügen bei überzogener Werbung; und diese Mahnungen werden auch veröffentlicht – welche Folgen sie haben, ist unklar. Nun wird von Experten erwartet, dass sich der Unmut der Verbraucher insbesondere über die Kennzeichnungen von Lebensmitteln entlädt. Doch dieses komplexe und auch für fachverständige Juristen kaum durchschaubare Regelwerk (“Die Suppe lügt”) wird wohl nicht mit Volkes Meinung geändert werden. Inwieweit öffentlicher Druck die Lebensmittelproduzenten zu mehr “Klarheit” und in kritischen Fällen zur “Wahrheit” verleiten, bleibt abzuwarten. Brauchen Lebensmittel bald Beipackzettel? Diese Diskussion erfasst auch die Gastronomie. Thilo Bode, Chef der Berliner Lebensmittel-Verbraucherorganisation Foodwatch, fordert eine Kennzeichnung aller Zutaten auf Speisekarten in der Gastronomie. „Die ungekennzeichnete Verwendung von Fertigprodukten in der Gastronomie halten wir für eine grobe Verbrauchertäuschung. Besonders weil die Kennzeichnungsregeln für die Gastronomie extrem lasch sind“, heißt es in einem aktuellen Rundschreiben von Foodwatch. So fordert man bei Foodwatch, die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der Gastronomie an die Vorgaben für verpackte Lebensmittel anzupassen und dass in Restaurants und Kantinen eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängt oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sind. Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden, heißt es in dem Mailing. Bei der Aktion “Klarheit auf Speisekarten” haben bislang 6.800 Menschen mitgemacht. Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweisein gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).   Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.

(Berlin, 21. Juli 2011) Ob das wirklich „Klarheit“ bringt? Mit dem neuen Aufklärungsportal lebensmittelklarheit.de wollen die Verbraucherzentralen und das Verbraucherministerium in Berlin die Wahrheit über Essen und Getränke verbreiten. Die Webserver waren allerdings dem ersten Ansturm nicht gewachsen – die Seite war zuletzt nur schwer aufrufbar. Kurz nach dem Start seien bis zu 20.000 Anfragen je Sekunde zusammen gekommen. Auf lebensmittelklarheit.de wird auch die Gastronomie an den Pranger gestellt, zum Beispiel beim beliebten Feta in Sommersalaten. Viele verwendete Feta-Käse seien aus Kuhmilch und nicht aus Schafsmilch hergestellt, moniert die NRW-Verbraucherzentrale. In 15 Gaststätten und Schnellrestaurants in Köln und Bonn habe man „Tricksereien“ festgestellt – aber der Test stammt von 2009.

Unter lebensmittelklarheit.de  können Verbraucher nun Produkte melden, bei denen Sie sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hessen prüfen die Kritik. Die Hersteller haben die Möglichkeit Stellung zu beziehen, beides wird dann auf der Seite veröffentlicht. Allerdings gibt es bereits seit vier Jahren das Portal abgespeist.de von Foodwatch; hier werden jeden Monat neue „Täuschungsfälle“ angeprangert.

Doch hier setzt die vielfältige Kritik an: Wie wird „sich getäuscht fühlen“ definiert? Das EU-Lebensmittelrecht gilt als sehr kompliziert und lässt tatsächlich viele Hintertürchen offen. So ist es legal, wenn im Erdbeerjoghurt keine Erdbeeren zu finden wären. Oder Fischsticks ohne Fisch, Bananenschokolade ohne Banane, Zuckersirup statt Honig – „Vollmundige Werbeversprechen oder wohlklingende Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen suggerieren Qualität, Naturbelassenheit oder Preisvorteile. Gesundheitsversprechen verlocken zum Kauf. Wer sich aber die Zutatenliste genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit den Versprechen und Werbeaussagen nicht weit her ist. Oftmals ist der Ärger beim Verbraucher groß, weil er sich von der Aufmachung einer Verpackung, der Kennzeichnung oder der Werbung getäuscht fühlt“, heißt es bei lebensmittelklarheit.de

Rund 750.000 Euro an Steuernmitteln werden für das neue Infoportal ausgegeben – im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.”

Von der Lebensmittelindustrie gibt es Contra: “Wir lehnen nach wie vor den Teil des Internetportals ab, in dem konkrete Produkte mit Marke und Firma genannt werden, weil sich Verbraucher subjektiv irregeführt fühlen; es handelt sich nämlich um Lebensmittel, die entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet und aufgemacht, die also völlig legal sind”, sagte Jürgen Abraham, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).  “Niemand darf durch eine öffentliche Zurschaustellung bestraft werden, wenn er sich an Recht und Gesetz hält; ob dies der Fall ist, entscheiden die Kontrollbehörden und letztlich die Gerichte.” Daher sei es, so der BVE-Vorsitzende, nicht akzeptabel, wenn eine andere, nicht legitimierte Instanz darüber befindet, ob ein Produkt quasi mit amtlichem Anstrich öffentlich abgewertet wird – mit allen negativen Folgen, bis hin zur Existenzbedrohung für das Unternehmen und seine Arbeitsplätze.

Ob mit einem öffentlichen Beschwerdeportal den Fakten genüge getan wird, muss sich noch erweisen. In der Werbewirtschaft erteilt der Werberat gemeinsam mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs offiziell Rügen bei überzogener Werbung; und diese Mahnungen werden auch veröffentlicht – welche Folgen sie haben, ist unklar.

Nun wird von Experten erwartet, dass sich der Unmut der Verbraucher insbesondere über die Kennzeichnungen von Lebensmitteln entlädt. Doch dieses komplexe und auch für fachverständige Juristen kaum durchschaubare Regelwerk (“Die Suppe lügt”) wird wohl nicht mit Volkes Meinung geändert werden. Inwieweit öffentlicher Druck die Lebensmittelproduzenten zu mehr “Klarheit” und in kritischen Fällen zur “Wahrheit” verleiten, bleibt abzuwarten.

Brauchen Lebensmittel bald Beipackzettel? Diese Diskussion erfasst auch die Gastronomie. Thilo Bode, Chef der Berliner Lebensmittel-Verbraucherorganisation Foodwatch, fordert eine Kennzeichnung aller Zutaten auf Speisekarten in der Gastronomie. „Die ungekennzeichnete Verwendung von Fertigprodukten in der Gastronomie halten wir für eine grobe Verbrauchertäuschung. Besonders weil die Kennzeichnungsregeln für die Gastronomie extrem lasch sind“, heißt es in einem aktuellen Rundschreiben von Foodwatch. So fordert man bei Foodwatch, die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der Gastronomie an die Vorgaben für verpackte Lebensmittel anzupassen und dass in Restaurants und Kantinen eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängt oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sind. Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden, heißt es in dem Mailing. Bei der Aktion “Klarheit auf Speisekarten” haben bislang 6.800 Menschen mitgemacht.

Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweisein gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).

Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.

Fundus-Fonds: Machtkampf um Adlon-Fonds

(Berlin, 20. Juli 2011) Neuer Ärger um den Adlon-Fonds: Um die Führung der Dachgesellschaft des gleichnamigen Berliner Tophotels ist ein offener Machtkampf entbrannt. Einige Anteilseigner der Besitzgesellschaft Fundus Fonds Nr. 31 wollen dessen Chef Anno August Jagdfeld ablösen. Neuer Chef des Adlon-Fonds soll ausgerechnet ein Drei-Sterne-Hotelier aus Berlin werden. Ende August treffen sich die Anteilseigner des Fundus-Fonds, um darüber abzustimmen.

Obwohl das Restrukturierungsprogramm der Adlon-Holding greift – u.a. ein Verdienst von dessen Geschäftsfhrer Martin Pelz – sind rund 220 der insgesamt etwa 4.000 Anteilseigner über die seit Jahren fehlenden Ausschüttungen erzürnt. In einer Schutzgemeinschaft unter Leitung des Berliner Anwalts Thomas Fritsch zusammen geschlossen, betreiben sie die Abwahl von Jagdfeld senior und wollen eine neue Geschäftsführung des Adlon-Fonds installieren.

Ob dies Ende August bei der nächsten Anteilseignerversammlung gelingen wird, ist fraglich. Bislang stand stets die klare Mehrheit der Fundus-Fonds-Investoren hinter Jagdfeld. Ungewöhnlich ist der offen geführte Machtkampf. Jagdfeld ging nun mit u.a. mit einer Pressemitteilung in die Offensive. Mehrere Tageszeitungen und Wirtschaftsmedien berichteten ausführlich ber den Streit. Fundus-Fonds wird in Sachen Krisen-PR von der namhaften Agentur WMP Eurocom beraten.

„Zukunft des Adlons wird vorsätzlich aufs Spiel gesetzt“
„Es ist Zeit, dass die Anleger aus erster Hand erfahren, wer die Zukunft der bekanntesten Hotelimmobilie in Deutschland vorsätzlich aufs Spiel setzt“, erklärte Anno August Jagdfeld nun. Der 64-jährige charismatische Investor hatte den Wiederaufbau des berühmtesten Berliner Hotels Mitte der 1990er Jahre auf den Weg gebracht und gegen Widerstände umgesetzt. In einer Reihe von Informationsveranstaltungen Anfang August will er die 4.400 Anleger des Adlon-Fonds über die fatalen Folgen der Pläne einer Gruppe von Anlegern um einen Berliner Anwalt aufklären.

„Diese wollen Jagdfeld auf der Gesellschafterversammlung Ende August an der Spitze des Fonds ablösen und stattdessen eine neue GmbH installieren, die mit lediglich 25.000 Euro haftet“, wird mitgeteilt. Jagdfeld hingegen sei persönlich haftender Gesellschafter des Fonds, der insgesamt fast 400 Millionen Euro investiert hat.

„Zudem würden die 4.400 Anleger die Geschicke ihres Fonds in die Hände einer von lediglich zehn Mitanlegern getragenen GmbH legen. Nur diese bestimmt etwa über die Auswahl ihrer Geschäftsführer, nicht die 4.400 Anleger“, so Jagdfeld.

Hintergrund sei eine „vom Berliner Anwalt Thomas Fritsch seit zwei Jahren betriebene Kampagne, die das Adlon und seinen beiden Pächtern nachhaltig schadet“, so die Verlautbarung weiter. „Mit objektiven Falschbehauptungen und gezielten Irreführungen hat Herr Fritsch etliche Adlon-Anleger erheblich verunsichert. Viele haben das zwar inzwischen durchschaut“, so Jagdfeld.

Die Motive für die Kampagne lägen auf der Hand: Bei einem Kassenstand von mehr als 15 Millionen Euro sei der Adlon-Fonds ein lukratives Objekt. „Ich fühle
mich den Anlegern gegenüber in der Pflicht, sie vor unabsehbarem Schaden für ihre Kapitalanlage und für das Adlon zu bewahren“, so Jagdfeld. Bei dem Machtkampf geht es auch um das Lebenswerk von Jagdfeld.

Die Umstrukturierung der Adlon-Holding, zu der nicht der Betrieb des gleichnamigen Kempinski-Hotels gehört, sieht u.a. vor, dass die Pachtzahlungen der Gastronomiebetriebe (u.a. „China Club“, „Adlon Day Spa“, mehrere Restaurants) gestundet werden und über Besserungsscheine später nachbezahlt werden. Die Adlon-Holding ist wieder im Plus, der Turnaround scheint zu gelingen. Die finanzielle Schieflage war u.a. durch teure Umbauten und schleppende Konjunktur entstanden.

tripadvisor.com – Neuer Rekord: 50 Millionen Bewertungen veröffentlicht – Ärger um Hotelbewertungen

(München, 20. Juli 2011) Unter Hotelgästen ist es längst etabliert: Bewertungen über alles und jedes, ob fair oder nicht, werden rege im Internet veröffentlicht. Das US-Bewertungsportal tripadvisor.com hat nun den Rekordwert von 50 Millionen veröffentlichten Rezensionen erreicht.

Am 11. Dezember 2001 schrieb jemand die erste Hotelbeurteilung auf tripadvisor.com – über die Roost Lodge in Vail/USA. Vier Jahre später startete die deutsche Sprachversion. Mit der Geschäftsidee eines Bewertungsportals für Hotels, Restaurants und Reiseattraktionen haben Unternehmensgründer Stephen Kaufer sowie die derzeit mehr als 1.000 Mitarbeiter die Medienrevolution beschleunigt. Etliche Gäste informieren sich vor Buchung einer Reise oder eines Hotels darüber und vertrauen auf faire, authentische und ehrliche Bewertungen.

Doch just hier fangen die Probleme an. Viele Hotels versuchen, die Internetnote durch gezielt positive Bewertungen zu manipulieren und beauftragen damit professionelle Marketingberater; wir berichteten. Und sehr viele Hotelbewertungen von Gästen sind alles andere als fair und sachlich fundiert verfasst. Genau hier setzt hotelpinnwand.de an – die Bewertungen werden gezielt nachrecherchiert und dann ggf. korrigiert.

Längst haben sich die Hotel-Microsites bei Bewertungsportalen wie tripadvisor.com oder auch Buchungsportalen wie booking.com in den Suchmaschinen durchgesetzt. Sucht man bestimmtes Hotel, werden diese Einträge zuerst aufgeführt. Die „echte“ Hotel-Webpage ist meist in den unteren Suchergebnissen zu finden – und damit nicht mehr im Blickfeld der potentiellen Gäste. Internetlistungen führen zu mehr Onlinebuchungen auf den Hotel-Websites direkt, ergab eine Studie der Cornell Hotel School. Doch die Einträge auf Bewertungs- und Buchungsportalen sind für Hoteliers kaum zu kontrollieren. Hier setzt hotelkatalog-online.de an: Mit multimedialen Microsites unter voller Administration des Hotels soll eine neue Marktmacht im Internet geschaffen werden.

Ob Hotels im Internet unbedingt von Jedermann bewertet werden dürfen, ist Gegenstand eines Streits zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Nach einem aktuelle Bericht von HOTELIER TV könnte damit bald Schluss sein. Nach Auffassung von A&O könne kein Hotel gezwungen werden, auf kommerziellen Reisebuchungsportalen gelistet zu sein. Und genau dies sei holidaycheck.de mittlerweile. Denn das Geschäftsmodell mit den Hotelbewertungen funktioniert nur richtig mit Hotel- und Reisebuchungen.

Doch die Meinungsmacht von Portalen wie tripadvisor.com ist erdrückend. Monatlich verzeichnet das Bewertungsportal über 40 Millionen Unique Visitors. Über 20 Millionen Mitglieder sind registriert. Jede Minute werden 25 Bewertungen und Meinungen auf allen Websites von tripadvisor.com von den USA bis China eingestellt. Über sieben Millionen Photos, von Reisenden gemacht und hochgeladen, ergänzen die Erfahrungsberichte. Das in Deutschland am häufigsten bewertete Hotel bei tripadvisor.com ist das Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz mit 1.508 Bewertungen und Meinungen. Weltweit ist es das Hotel Luxor in Las Vegas. Auf tripadvisor.com sind derzeit über 89.000 Städte, mehr als 145.000 Attraktionen, rund 500.000 Hotels und fast 700.000 Restaurants bewertet.

Rezidor eröffnet Radisson Royal Hotel in Dubai: Ein neues Flaggschiff in den Vereinigten Arabischen Emiraten

(Brüssel/Dubai, 18. Juli 2011) The Rezidor Hotel Group, eines der am schnellsten expandierenden Hotelunternehmen weltweit, hat das Radisson Royal Hotel, Dubai eröffnet. Es liegt im Herzen der Vereinigten Arabischen Emirate, mitten in Dubai. Das Radisson Royal Hotel, Dubai, vormals unter dem Management von JAL, verfügt über 471 Zimmer. Es wird nun unter der erfolgreichen Rezidor Dachmarke Radisson Blu geführt. Eigentümer des Hotels ist ACICO Industries, ein in Kuwait angesiedeltes, an der Börse notiertes Unternehmen.

Radisson Royal Hotel Dubai - Swimmingpool

Radisson Royal Hotel Dubai - Swimmingpool

“Das Radisson Royal Hotel, Dubai wird zu einem unserer Flaggschiffe im Nahen Osten. Es bietet eine zentrale Lage, eine atemberaubende Aussicht, ein preisgekröntes Design und erstklassige Service-Standards. Wir sind stolz und glücklich, dieses qualitativ hochstehende Hotel betreiben zu dürfen”, sagte Kurt Ritter, President & CEO The Rezidor Hotel Group, während seines Besuchs in Dubai.

“Wir sind sehr zufrieden mit der Wahl von Rezidor als Managementunternehmen. Wir glauben, dass sich unsere Geschäftsbeziehung optimal entwickeln wird. Die langjährige Erfahrung, die Radisson Blu in Europa und im Nahen Osten gesammelt hat, wird sich zweifelsohne auch hier in Dubai als ideale Basis für den Erfolg erweisen”, erklärte Nabil Al Khaled, COO bei ACICO Industries.

Radisson Royal Hotel Dubai - Royal Suite

Radisson Royal Hotel Dubai - Royal Suite

Das Radisson Royal Hotel, Dubai liegt zentral an der Sheikh Zayed Road, die sich durch die ganze Stadt zieht. In dieser Gegend ragen die berühmten Wolkenkratzer der Metropole gen Himmel. Neben 375 Zimmern mit einer Minimalgröße von 41 m2 stehen 96 Suiten von 61 bis 273 m2 zur Verfügung. Alle Zimmer und Suiten bieten einen einmaligen Ausblick über die Sheikh Zayed Road oder den Strand von Jumeirah. Das elegant-kosmopolitisch gehaltene Interieur wurde von der Draw Link Group, Dubai designt und von der International Interior Design Association preisgekrönt (Decade of Design Competition 2011, ehrenvolle Auszeichnung in der Kategorie “Hotels”).

Für das kulinarische Wohl ist ebenfalls gesorgt: Ein den ganzen Tag über geöffnetes Lokal sowie drei Spezialitäten-Restaurants bieten erstklassige Gastronomie. Ergänzt wird das Angebot durch eine Lobby Lounge, eine Poolbar sowie einen Nachtclub. Zum Auftanken eignet sich die Stille im paradiesisch ruhigen Zen Spa, zum Trainieren das Fitnesszentrum, zum Entspannen der exklusive Dach-Pool. Für Meetings und Anlässe jeder Art stehen acht  modern ausgestattete Besprechungsräume und ein Ballraum für bis zu 300 Gäste zur Verfügung.

In Hinblick auf den Standort ergänzt das Hotel die Präsenz der Rezidor Hotel Gruppe in Dubai optimal: An den Ufern des Dubai Creek steht das Radisson Blu Hotel, Dubai Deira Creek, im aufkommenden Stadtteil Business Bay verwöhnt das Radisson Blu Hotel, Dubai Downtown, im boomenden High-Tech-Office Park von Media City das Radisson Blu Hotel, Dubai Media City und im exklusiven Stadtteil Marina heißt das Radisson Blu Residence Hotel, Dubai Marina seine Gäste willkommen. Mit dem Radisson Royal Hotel, Dubai wird im Finanzdistrikt der Stadt nun ein neues Kapitel der Rezidor-Erfolgsstory aufgeschlagen.

The Rezidor Hotel Group ist eines der am schnellsten expandierenden Hotelunternehmen weltweit und verfügt derzeit über mehr als 400 Hotels in Betrieb oder in der Entwicklung und mit 88.800 Zimmern in über 60 Ländern. Rezidor betreibt die Marken Radisson Blu Hotels & Resorts, Park Inn by Radisson und Country Inns & Suites in Europa, im Nahen Osten und in Afrika; in all diesen Häusern können die Gäste das Treueprogramm Club Carlson nutzen. Im Rahmen einer weltweiten Lizenzvereinbarung mit dem legendären italienischen Modehaus Missoni betreibt und entwickelt Rezidor zudem die neue Lifestyle-Marke Hotel Missoni. Rezidor ist seit November 2006 an der Stockholmer Börse notiert – größter Aktionär ist Carlson Companies. Hauptsitz der Rezidor Hotel Group ist Brüssel.

Andermatt Swiss Alps: Das Grossprojekt schreitet zügig voran

(Altdorf/Schweiz, 15. Juli 2011) Das Grossprojekt Andermatt Swiss Alps schreitet zügig voran. Auf den drei Grossbaustellen Hotel The Chedi Andermatt, Podium und Golfplatz sind die Arbeiten aufgrund guten Wetters dem Plan teilweise sogar voraus. Im November 2011 wird der Rohbau des Hotels The Chedi Andermatt fertig erstellt sein, bis Ende 2011 wird ein Drittel des insgesamt 46.000 Quadratmeter grossen und acht Meter hohen Podiums stehen.

Andermatt Swiss Alps - Hotel The Chedi

Andermatt Swiss Alps - Hotel The Chedi

Das Podium bildet die konstruktive Basis für die Überbauung. Bereits wurden zudem die ersten Golf-Fairways und Greens besät. 2011 wurden Bauaufträge im Umfang von 55 Millionen Schweiter Franken erteilt, in den kommenden Wochen werden weitere Aufträge im Umfang von 60 Millionen Franken vergeben. Damit wird Andermatt Swiss Alps bis Ende 2011 Aufträge von insgesamt 185 Millionen sF seit Baubeginn erteilt haben.

Andermatt Swiss Alps - Podium

Andermatt Swiss Alps - Podium

Seit April herrscht auf den drei Grossbaustellen von Andermatt Swiss Alps Hochbetrieb. Vorab lokale Unternehmen sorgen auf der Hotel-Baustelle im Dorfkern Andermatts für rasanten Baufortschritt: Bereits sind die ersten drei von insgesamt sieben Geschossen des Hauptgebäudes vollendet und die ersten Kellergeschosse der Residenzen betoniert. Schnell vorwärts geht es auch beim Bau des Podium in der Kernzone der neuen Überbauung am Dorfrand von Andermatt: Zur Erschliessung der Baustelle wird beim Dorfeingang eine Brücke über die Bahngeleise gebaut. In einer Nacht im Mai wurde nach der Durchfahrt des letzten fahrplanmässigen Zuges ein Schutztunnel über die Fahrleitungen der MGB gebaut, damit die Erschliessungsbrücke ohne Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs erstellt werden kann. Im Bereich der Kernzone der geplanten Überbauung werden derzeit die letzten der insgesamt 1100 Pfähle zur Stabilisierung des Baugrundes betoniert. Bis Ende 2011 wird rund ein Drittel des Podium fertig gestellt sein. Das Podium bildet dereinst den konstruktiven Sockel der geplanten Überbauung. Es wird neben einem unterirdischen Empfang rund 650 (von im ganzen Resort total 1970) Parkplätze, die Haustechnikanlagen, Werkstätten sowie Keller- und Lagerräume beherbergen.

Andermatt Swiss Alps - Golfplatz

Andermatt Swiss Alps - Golfplatz

Auf dem Podium entsteht dann schrittweise die Überbauung mit letztlich 42 Apartmenthäusern, fünf Hotels, Restaurants, Läden usw. Die Gebäude werden im Minergie Standard erstellt. Auch auf dem Golfplatz laufen die Tätigkeiten auf Hochtouren: Die Erdarbeiten für die 18 Spielbahnen sind praktisch abgeschlossen, rund ein Dutzend Weiher angelegt, die meisten Fairways bereits besät. Auch die Installation der Bewässerungssysteme kommt gut voran. Der Spielbetrieb auf dem 18-Loch Golfplatz wird 2013 aufgenommen.

In der zweiten Jahreshälfte wird die Erteilung der Baubewilligungen für die ersten vier Wohnhäuser, für die erste Villa und für das Golfclubhaus erwartet. Gegen Ende Jahr werden Baubewilligungsgesuche für das Hotel Radisson Blu, für das Sportcenter, für die Talstation der neuen kombinierten Gondel- und Sesselbahn Andermatt-Nätschen-Gütsch sowie für die Fussgängerunterführung und für die Skiunterführung eingereicht.

Auch die städtebauliche Entwicklung des Gebietes zwischen dem heutigen Bahnhof und der Umfahrungsstrasse (Nationalstrasse) wird mit Hochdruck vorangetrieben. Der eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufene internationale anonyme Planungs- und Architekturwettbewerb ging Anfang Juni in die zweite Phase. Die Resultate werden voraussichtlich im Spätherbst bekannt gegeben.

So gut is(s)t Hamburg: Nach dem Vorfinale in der Hansestadt stehen nun die Finalisten des Wettbewerbs Koch des Jahres fest

(Hamburg, 14. Juli 2011) Beim letzten Vorfinale des internationalen Wettbewerbs “Koch des Jahres” in Hamburg verkündete Dieter Müller, Präsident von Koch des Jahres, am Abend des 11. Juli die Namen der beiden Gewinner. David Papin und Alexander Krob vervollständigen somit die Runde der acht Finalisten.

Koch des Jahres: Die Finalisten stehen fest

Koch des Jahres: Die Finalisten stehen fest

Die zehn Teilnehmer des Hamburger Vorfinales hatten sich zuvor in einem schriftlichen Vorentscheid aus 89 Bewerbern qualifiziert. Gemeinsam traten sie am 11. Juli gegeneinander an, um sich die zwei letzten heiß begehrten Plätze im Finale zur Anuga zu sichern. „Das Niveau der Semifinalisten ist sehr gestiegen und hat in Hamburg seinen Höhepunkt gefunden. An und für sich sind alle Teilnehmer Gewinner“, bestätigte Dieter Müller das Talent der Köche.

Die Fachjury aus Thomas Bühner, Martina Kömpel, Dieter und Jörg Müller, Fred Nowack und Heinz O. Wehmann sowie die beiden technischen Juroren Miguel Contreras und Dirk Rogge lobten das außerordentlich hohe Niveau der Teilnehmer. „Wir waren sehr positiv von der Leistung überrascht“, betonte Heinz O. Wehmann. „Bitte machen Sie weiter so!“

Über seinen ersten Platz kann sich David Papin, stellvertretender Küchendirektor des Lago in Ulm, angesichts der großen Konkurrenz freuen. Als Vorspeise servierte er Gänseleber in Himberessig an Avocado mit Pfifferlingen, gefolgt von Rinderfilet mit Ochsenschwanz-Toast, Blattspinatcreme, Meerettichbutterröllchen und Eigelb. Das Dessert bestand aus frischem Sorbet vom grünen Apfel mit Aprikosenkompott perfekt abgestimmt mit einer Florentiner-Hippe mit Vanillecreme.

Das Menü des zweitplatzierten Alexander Krob, der als Executive Sous Chef im Schlosshotel Freisitz Roith in Gmunden tätig ist, fiel durch die klare Handschrift in der Präsentation auf. Der Österreicher punktete bei der Jury mit seinem malerischen Menü: Eine „Lichtung von Apfelkarfiol“ führte zum „Lamm im Wald“ und wurde von „Süßem Waldboden“ gekrönt.

Koch des Jahres - Vorfinale in Hamburg

Koch des Jahres - Vorfinale in Hamburg

Somit stehen die acht Finalisten für das große Finale zur Anuga am 10. Oktober fest: Oliver Pudimat und Jan Steinhauer (Köln), Tristan Brandt und Dominic Decke (Stuttgart), Daniel Schöfisch und Sebastian Frank (Berlin) sowie David Papin und Alexander Krob aus dem Vorfinale in Hamburg treten dann mit einem neuen Menü an. Dem Sieger winken neben 12.000 Euro Preisgeld, großes Ansehen und der Titel „Koch des Jahres“.

„Koch des Jahres“ ist der neue Wettbewerb für Profi-Köche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dessen Herausforderung liegt darin, ein Drei-Gang-Menü für sechs Personen in nur fünf Stunden zu kochen. Dabei darf der Wareneinsatz pro Person nicht über 16 Euro liegen. In den insgesamt vier Vorfinalen in deutschen Metropolen wählt die Fachjury unter dem Vorsitz des Spitzenkochs Dieter Müller jeweils zwei Finalisten. Diese acht treten dann zum Finale zur Anuga mit einem neuen Menü unter denselben Bedingungen gegeneinander an, um den Titel „Koch des Jahres” und das Preisgeld von 12.000 Euro zu gewinnen.

Orient-Express Hotels: CEO Paul White geht

(Hamilton/Bermudas, 14. Juli 2011) Überraschender Abgang: Paul White, seit sieben Jahren CEO der in New York City börsennotierten Orient-Express Hotels Ltd. Ist überraschend ausgeschieden. Vorübergehend übernimmt Chairman Bon Lovejoy das Ruder der 50 Spitzenhäuser zählenden Hotelkette.

Bob Lovejoy

Bob Lovejoy

White sei aus persönlichen Gründen zurück getreten, heißt es. Er war seit 20 Jahren für Orient-Express tätig, u.a. als Finanzchef oder Regionalleiter. In das Direktorengremium wurden erst ium Juni zwei neue Manager aufgenommen: Harsha Agadi und Philip Mengel.

Nun suchen Chairman Lovejoy und u.a. auch Georg Rafael, der als Non-Execvutive Vice Chairman of the Boards für OE tätig ist, nach einem Nachfolger für Paul White.

Paul White

Paul White

Orient-Express Hotels umfasst namhafte Spitzenhotels wie das Hotel Cipriano Venedig, Copacabana Palace in Rio de Janeiro and das Mount Nelson Hotel in Kapstadt.

Quality Reservations – Roadshow 2011: Lernen von den Besten

(Hannover, 13. Juni 2011) Unter dem Motto „Lernen von den Besten“ präsentiert Quality Reservations auf seiner Roadshow 2011 die Gewinnerteams seines Yield Management Wettbewerbs „UPS“ und ihre Erfolgsstrategien für Online Marketing, Empfehlungsmarketing, Partnerschaften und Yield Management.

Die nächsten Stationen sind:
Düsseldorf, 12. Juli, Günnewig Rheinturm Restaurant
München, 26. Juli, Eden Hotel Wolff
Frankfurt/Main, 06. September
Hamburg, 20., September
 
„Der Fokus liegt auf der Vermittlung von praktischem Wissen über den erfolgreichen elektronischen Vertrieb. Und wer könnte praxisnäher von erfolgreichen Strategien berichten als unsere UPS-Gewinnerteams?“, skizziert die QR-Geschäftsführerin Carolin Brauer die Idee der Veranstaltungsreihe. Die Roadshow ist im Workshopformat konzipiert mit einer moderierten Präsentation der Gewinnerteams und der QR-Experten, ergänzt durch intensive Kommunikation und Einbindung aller teilnehmenden Verkaufsprofis. Bereits im Vorfeld werden die Teilnehmer aufgefordert, das für sie aktuell wichtigste Thema aus den vier Bereichen Online Marketing, Empfehlungsmarketing, Partnerschaften und Yield Management auszuwählen.
 
Teilnehmer sind neben QR-Partnerhotels alle Hotels in den jeweiligen Regionen mit Interesse an Kompetenzgewinn für mehr Buchungen und mehr Umsatz durch den Online Vertrieb. Hotels, die gerne an dem Roadshow-Termin in ihrer Region teilnehmen möchten, können sich direkt an das QR Roadshow Team wenden unter info@qr-hotels.com.

Bettensteuer – Musterverfahren in Köln: Kein Ende in Sicht

(Köln, 12. Juli 2011) Ein erstes Urteil ist in wenigen Tagen zu erwarten: Im Musterverfahren des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln)gegen die Stadt in Sachen Bettensteuer wird es wohl weitere Verfahren in höheren Instanzen geben. Dies wurde nun in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Kölln deutlich. Zuviele Details sind juristisch noch ungeklärt, berichtete die „Kölner Rundschau“.

Im Kern der Argumente steht die Frage, ob eine Hotelübernachtung ein Grundbedürfnis oder „Ausdruck besonderer Leistungsfähigkeit“ sei. Privat motivierte Hotelaufenthalte sind ja auch aus der Finanzregelung ausgenommen. Geschäftliche Hotelübernachtungen dagegen nicht. Da Gemeinden grundsätzlich nur „zusätzlichen privaten Konsum“ besteuern dürfen, sei die Matratzen-Maut nicht zulässig, hieß es von Seiten des Hoteliers. Auch ähnele die Zwangsabgabe zu sehr der Umsatzsteuer, und diese dürfen Kommunen nicht erheben, da sie bereits vom Bund kassiert werden.

In Sachen Geschäftsreisen gehören Übernachtungen in fremden Betten zwangsläufig zum Alltag und damit Grundbedürfnis, so die Argumentationslinie der Hotelanälte. „Was dem Schreiner die Säge ist, ist dem Handlungsreisenden das Hotelzimmer“, sagte Hönigs gegenüber der „Kölner Rundschau“.
In Köln wurde die Matratzen-Maut (5% vom Übernachtungspreis) im Oktober vergangenen Jahres eingeführt. Bis zur gerichtlichen Klärung verzichtet die Verwaltung aber darauf, die Abgabe einzufordern. Allerdings könnte die sog. Kulturförderabgabe rückwirkend berechnet werden.

Die Bettensteuer findet in Deutschlands Städten und Gemeinden immer mehr Zuspruch, so jüngst auch in Göttingen oder Suhl. In München ist der politische Vorstoß für die Zwangsabgabe endgültig gescheitert. Dagegen wurde die Matratzen-Maut in Rheinland-Pfalz höchstrichterlich abgesegnet.

Schloss Velden: Vertrag mit italienischem Investor endgültig geplatzt?

(Velden/Österreich, 12. Juli 2011) Keine guten Nachrichten vom Wörthersee: Der Kaufvertrag des italienischen Hoteliers und Investor Ugo Barchiesi mit der Bank Hypo Alpe Adria über das Schlosshotel Velden ist offenbar geplatzt. Im Interview mit der „Kleinen Zeitung“ offenbarte nun Barchiesi, dass er die nächste Rate nicht überwiesen hatte, da noch Finanzprüfungen anstanden. Unterdessen habe die Bank die Verkaufsverhandlungen für beendet erklärt.

Barchiesi hat bereits vier Millionen Euro gezahlt. „Am 29. Juni hätte ich dann ein weiteres Angeld überweisen sollen, aber ich habe mich entschlossen, das nicht zu machen, bis ich nicht alle Gutachten durchgearbeitet habe“, so der Investor in dem Interview. Auf eine schriftliche Mitteilung an die Bank hin, habe Barchiesi aus dem Internet vom Aus der Übernahme erfahren: „Per Aussendung erklärte die Bank die Verhandlungen für beendet“, so Barchiesi.

Nun erbittet der Investor sich eine weitere Überlegungsfrist bis Ende September. Gebe es nun keine weiteren Einigung, will der Investor offenbar den Klageweg beschreiten.

Auf der Website der Hypo Alpe Adria ist der Verkaufsprospekt für das berühmte Schlosshotel nachwievor abrufbar. Betreiber ist Horst Schulzes West Paces Group mit der Marke „Capella“. Allerdings will Schulze lieber heute als morgen aus dem äußerst defizitären Projekt aussteigen. Bei einem Besitzerwechsel ergebe sich dazu eine außerplanmäßige Gelegenheit.

Gastronomie – EU-Lebensmittelkennzeichnung: keine großen Auswirkungen auf Speisekarten

(Berlin, 11. Juli 2011) Aufatmen in der Gastronomie: Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweise in gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen, teilte der Dehoga-Bundesverband mit.

Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Damit sei ein wichtigstes Lobbyziel des Dehoga und seiner europäischen Dachorganisation Hotrec erreicht. Die Mehrzahl der neuen Kennzeichnungsvorschriften richtet sich an die Hersteller verpackter Ware und ist daher für die Gastronomie lediglich in ihrer Rolle als Käufer der Lebensmittel relevant.

In zahlreichen Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlamentes hatte der Dehoga stets darauf hingewiesen, dass eine Deklaration aller verwendeten Zutaten, die Allergien auslösen können, in den Speisekarten nicht umsetzbar ist. Der bürokratische und finanzielle Aufwand durch im Extremfall (z.B. bei Tageskarten) täglich neu zu fertigende Auflistungen wäre unvertretbar. Die aus Sicht des Gastgewerbes einzig praktikable Lösung ist der Hinweis auf die Auskunftspflicht des Gastronomen gegenüber seinen Gästen. Diese Auskunft kann aber nur auf Anfrage und mündlich erfolgen. „Der Dehoga wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass es zielführend ist, wenn der Gast im Verkaufsraum oder in den Speisenkarten darauf hingewiesen wird, dass er Informationen zu allergenen Zutaten im Gespräch oder durch ausliegendes Informationsmaterial erhalten kann“, so Verbandssprecherin Stefanie Heckel.

Bereits 2008 hat der Dehoga-Bundesverband zusammen mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund sowie dem Bundesministerium im Zuge der Umsetzung des “Aktionsplanes gegen Allergien” die kostenlose Broschüre “Gute Gastgeber für Allergiker” herausgegeben. Mehr als 20.000 Exemplare sind bereits in der Branche verteilt worden. Der Leitfaden nennt die häufigsten Allergieauslöser, gibt praktische Handlungsempfehlungen und sensibilisiert die Betriebe für die Allergieproblematik. Eine auch mit Blick auf die neue Rechtslage aktualisierte Neuauflage wird derzeit erarbeitet.

Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).

Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.

holidaycheck.de: Wandel vom „unabhängigen Bewertungsportal“ zur kommerziellen Vermarktungsplattform?

(Hamburg, 09. Juli 2011) Das könnte das Anfang vom Ende bedeuten: Bislang kannte man holidaycheck.de als Hotel- und Reise-Bewertungsportal, nun könnte damit Schluss sein. Die Schweizer Plattform wandelt sich immer mehr zu einer kommerziellen Vermarktungsplattform für Hotelpackages und Reiseangebote. Mit „Holidaycheck Deals“ wurde Anfang Juli ein entsprechendes Verkaufsprogramm gestartet. Genau dies könnte das bisherige Geschäftsmodell entscheidend verändern, wie nun in einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de vor dem Hamburger Oberlandesgericht bekannt wurde.

“Vor Gericht hat holidaycheck.de sich unter anderem damit verteidigt, dass man den Bewertungen ja völlig neutral gegenüberstehe. Es sei holidaycheck.de gleichgültig, ob Hotels gut oder schlecht bewertet werden. Dies gilt spätestens seit Einführung der ‚Holidaycheck-Deals’ nicht mehr. Wer selbst Reiseangebote macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass es ihm egal sei, ob diese gut oder schlecht bewertet werden”, sagte Dr. Alexander Freiherr Knigge gegenüber „Hotelier TV“.

Der Anwalt der Berliner Kanzlei Harms Ziegler betreut seinen Mandanten Oliver Winter von A&O Hotels in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Holidaycheck AG; wir berichteten. Winter geht es darum, dass seine A&O Hotels und Hostels nicht mehr auf dem angeblichen Bewertungsportal gelistet und damit bewertet werden dürfen. Sollte Winter Recht zugesprochen bekommen, könnte es zu einem massenhaftes Austreten von verärgerten Hotels bei holidaycheck.de kommen.

HolidayCheck Deals: Kein "unabhängiges Bewertungsportal" mehr?

HolidayCheck Deals: Kein "unabhängiges Bewertungsportal" mehr?

Dies würde das etablierte Geschäftsmodell der zum Burda-Konzern gehörenden Firma, nämlich mit Veröffentlichungen von mehr oder weniger fairen Gästebwertungen von Hotels, gefährden. Da die Holidaycheck AG Teil der börsennotierten Burda-Tochter Tomorrow Focus AG ist, ist die Aufregung in den Chefetagen groß.

“Dass holidaycheck.de als Wettbewerber der Hoteliers anzusehen ist, war auch bisher einhellige Auffassung in der Rechtsprechung“, so Knigge. Und weiter: „Damit unterliegt das Internetangebot im Prinzip den besonderen Fairnessregeln des Wettbewerbsrechts, zu denen auch gehört, dass man Wettbewerber nicht verunglimpfen und auch keine negativen Tatsachenbehauptungen über Wettbewerber verbreiten darf, die nicht erweislich wahr sind.”

Online-Reputation bei holidaycheck.de käuflich?
Der nächste Vorwurf, der im Raum steht, wiegt schwer: Offenbar können sich Hotels eine aufgehübschte Online-Reputation bei holidaycheck.de „erkaufen“. Anwalt Knigge: “Holidaycheck.de wirbt bei den Hoteliers ja ganz offensiv damit, dass ein Eingriff in die angeblich neutrale Bewertungsplattform erfolgt: Wer sich als Hotelier auf den ‚Deal’ einlässt erhält mehr Bewertungen, erhöhte Sichtbarkeit und eine bessere Online-Reputation. Und holidaycheck.de erhält Geld dafür.”

Bislang war es in Teilen der Hotellerie durchaus Usus, PR-Agenturen oder Social-Media-Berater mit dem Verfassen und Platzieren von „Gästebewertungen“ zu beauftragen. Etliche dieser manipulierten Beiträgen waren bis zuletzt immer noch zu finden, auch bei holidaycheck.de. Das würde sich mit dem neuen Modell von Marktführer holidaycheck.de nun erübrigen. Die Zeiten der lustigen, bunten Internet-Community wären damit endgültig vorbei.

Hygiene-Kontrollbarometer: Widerstand aus Bayern – CSU-Landtagsfraktion will staatliche „Gastro Smileys“ verhindern

(München, 08. Juli 2011) Widerstand aus Bayern: Die CSU-Landtagsfraktion will sich gegen die Einführung eines Hygienebarometers stemmen. Dies teilte der Dehoga Bayern in München mit. So warne Georg Schmid, Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion, davor, dass dieses System nicht mehr Aufklärung für die Kunden brächte, sondern ein moderner Pranger sei, bei dem zu befürchten sei, dass er Existenzen unnötig gefährde, heißt es. Welche politische Einflussmöglichkeiten die Landesabgeordneten haben, ist noch unklar.

Die CSU will die Einführung des Hygiene Kontrollbarometer für die Gastronomie verhindern

Die CSU will die Einführung des Hygiene Kontrollbarometer für die Gastronomie verhindern

Ende Mai hatten die Verbraucherschutzminister der Länder die Einführung eines staatlichen Hygiene-Kontrollbarometers im Außer-Haus-Markt beschlossen; wir berichteten. Ab 2012 sollen Gastbetriebe von Lebensmittelkontrolleuren eigens auf Hygiene und Sauberkeit geprüft werden. „Die geplante Einführung eines Hygiene-Barometers würde ungeahnte Folgen haben. Das geplante bürokratische Monstrum eines Hygienebarometers darf so nicht in die Tat umgesetzt werden“, sagte Ulrich N. Brandl. Präsident des Dehoga Bayern. Gründe dafür gibt es unzählige: Die Farben Rot, Gelb, Grün besitzen wenig Transparenz, da sie den Gästen keine Auskunft darüber geben, aufgrund welcher Kriterien und in welchen Betriebsbereichen das Kontrollergebnis zustande gekommen ist. Das Hygienebarometer kann sogar den Verbraucher verunsichern, wenn ein Betrieb trotz roter Ampel weiter geöffnet ist. Das Ziel eines verbesserten Verbraucherschutzes wird damit nicht erreicht, sondern konterkariert.

Auch stelle sich die Frage, so der Branchenverband, warum die Gastronomie, die am Ende der Veredelungskette steht, einmal mehr das Versuchskaninchen spielen soll, obwohl der Auslöser Skandale in der Lebensmittelindustrie gewesen sind? „Zudem scheint festzustehen, dass die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure nicht im Ansatz dazu ausreicht, um entsprechende Kontrollen durchführen zu können. Diese sind jedoch die Voraussetzung für eine faire, flächendeckende Kontrolle“, so Brandl. Inder Folge wären Ungleichbehandlungen vorprogrammiert, da jeder Kontrolleur nach Gusto entscheiden kann. Ungeklärt ist darüber hinaus die Frage, wie es mit Nachprüfungen bei einem negativen Bescheid aussieht. Ebenso ist davon auszugehen, dass eine immense Kostensteigerung auf die Branche zukommen würde.

„Verbraucherschutz und eine gute Hygienepraxis haben in der Gastronomie seit je her höchste Priorität. Jeder Gastwirt, der hygienische Missstände zu verantworten hat, schädigt das Image der Branche. Bei gravierenden Verstößen bietet das geltende Recht jedoch bereits heute ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung. Es würde reichen, dieses Instrumentarium im Sinne eines nachhaltigen Verbraucherschutzes voll auszuschöpfen“, so Brandl.

Die geplante Umsetzung des Hygiene-Kontrollbarometers ab dem nächsten Jahr ist indes nicht ganz klar. Jüngst hatten sich die Wirtschaftsminister der Länder dagegen ausgesprochen. Eine finale Entscheidung steht offenbar noch aus – die politische Willensbildung ist alsoi noch nicht abgeschlossen.

trustyou.com – Länderranking zur Gästezufriedenheit wenig aussagekräftig

(München, 08. Juli 2011) Netter Versuch: trustyou.com hat einen Vergleich aller Internetbewertungen für Hotels in ganz Deutschland erstellt und fasste dies in einem „Ranking der touristischen Qualität aller 16 Bundesländer“ zusammen. Demnach habe Mecklenburg Vorpommern im Vergleich der deutschen Bundesländer die Nase deutlich vorn und setzte sich noch vor Bayern an die Spitze der Bestenliste. Auch die anderen ostdeutschen Bundesländer konnten punkten, während die westdeutschen Vertreter deutlich abfielen.

Länderranking zur Gästezufriedenheit wenig aussagekräftig

Länderranking zur Gästezufriedenheit wenig aussagekräftig

Dabei gilt zu beachten, dass trustyou.com lediglich die veröffentliche Meinung von Gästen auswerten kann. Ob die Onlinebewertungen dem Gesamtbild entsprechen, kann in etlichen Fällen bezweifelt werden, da es ja auch manipulierte Rezensionen gibt. Der von trustyou.com erstellte Durchschnitt der „touristischen Qualität“ schert allerdings alle bewerteten Häuser über einen Kamm – regionale Unterschiede bleiben unberücksichtigt. Dahere ist das „Ranking der touristischen Qualität aller 16 Bundesländer“ in seiner vorliegenden Form wenig aussagekräftig.

Zunehmend würden auch Unternehmensberatungen die Auswertungen des Marktführers von Hotelbewertungs-Analysen heranziehen, um beispielsweise die touristische Qualität einzelner Regionen zu bewerten, heißt es in einer Pressemitteilung. So nutzt unter anderem das Münchener Consulting-Unternehmen Dwif das Siegel von trustyou.com bereits für den „Sparkassen Tourismusbarometer“. Als Grundlage analysiert das Münchner Unternehmen dazu Gäste-Einschätzungen aus mehr als 60 Portalen und erstellt damit einen „Global Review Score“ mit einer Skala von 0 bis 100 Punkten.